CONFORTIS
SOLAR GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
21.952,32 |
6.817,76 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.692,94 |
6.814,92 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.259,38 |
2,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
21.953,32 |
6.818,76 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.935,87 |
3.289,08 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
12.500,00 |
0,00 |
| III.
Verlustvortrag |
21.710,92 |
24.696,11 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
5.853,21 |
-2.985,19 |
| B.
Rückstellungen |
1.100,00 |
900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.917,45 |
2.629,68 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10.917,45 |
2.629,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
21.953,32 |
6.818,76 |
ANHANG zum 31. Dezember 2010
Allgemeine Angaben
Nach den Größenmerkmalen des § 267
HGB handelt es sich bei dieser Gesellschaft um eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
ist gemäß den handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt worden. Von den
Erleichterungen des § 286 Abs. 4, § 288 Abs. 1
HGB und i.S.d. § 274 a Nr. 5 HGB i.d. Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009
wurde Gebrauch gemacht.
Im Sinne des Art. 66 Abs. 3 EGHGH wurden die neuen
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009
erstmalig für das Wirtschaftsjahr 2010 angewandt.
Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht
- diese in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder
im Anhang darzustellen - sind diese Angaben nach Wahlrecht
dargestellt.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angabe und Begründung der gegenüber dem
Vorjahr abweichenden Form der Darstellung des
Jahresabschlusses
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr geändert. Für den Darstellungswechsel
sind folgende Gründe anzuführen:
-die neuen Vorschriften des Handelsgesetzbuches in
der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.
Mai 2009 die erstmals für das Berichtsjahr angewendet
werden
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um
die planmäßigen Abschreibungen angesetzt worden.
Der Abschreibungszeitraum entspricht der steuerlich
für zulässig gehaltenen branchenüblichen
Nutzungsdauer.
Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag Forderungen
in Höhe von 14.615,04 Euro gegenüber ihren
Gesellschaftern.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel
werden mit den Nennbeträgen ausgewiesen. Der Grundsatz
der Einzelwertberichtung wurde beachtet.
Das Stammkapital in Höhe von 25.000,00 Euro
wurde vollständig durch die Gesellschafter erbracht.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und
entsprechend den zu erwartenden Ausgaben und drohenden
Verlusten.
Die Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten bis zu
fünf Jahren.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag
Verbindlichkeiten in Höhe von 6.594,52 Euro
gegenüber Ihren Gesellschaftern.
Der unter der Position Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist
teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von
Liefanten besichert.
sonstige Angaben
Im Wirtschaftsjahr 2010 wurde die
Geschäftsführung von Herrn Dr.-Ing. Otto
Schlörb; Ingenieur, ab dem 07.09.2010 zusätzlich
von Herrn Werner Hauck wahrgenommen. Beide waren jeweils
einzelvertretungsberechtigt.
Leipzig, der 26.06.2012
W e r n e r H a u c k
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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