EAM Sammel- und Vorschalt 5 GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Hose seit 19.7.2024 | Geschäftsführer |
Olaf Kieser seit 9.2.2021 | Geschäftsführer |
Martin Leisinger seit 6.10.2017 | Prokura |
Carolin Heilmann seit 17.5.2016 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EAM Energie GmbHKasselJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Die EAM Energie GmbH (EAME)Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Energie, insbesondere von Strom und Gas, und von weiteren energiewirtschaftlichen Produkten, die mit der Versorgung von Privatkunden und Gewerbetreibenden sowie kommunalen Kunden und Weiterverteilern unmittelbar zusammenhängen und der Verkaufsförderung dienen. Der vertriebliche Fokus liegt auf dem Geschäftsgebiet der EAM-Gruppe. Weiterhin erbringt die EAME Dienstleistungen für verbundene Unternehmen und Beteiligungen der EAM Beteiligungen GmbH, insbesondere für die KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH, Kassel. Die EAM Beteiligungen GmbH und die Städtische Werke Aktiengesellschaft (STW AG), beide mit Sitz in Kassel, halten jeweils 50 % der Anteile an der EAME. II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die Inflationsrate in Deutschland ist, ausgehend von ihren Höchstständen von fast 9 % zu Beginn des Jahres 2023, im weiteren Verlauf gesunken; dennoch blieb der Jahreswert mit 5,9 % (Vorjahr: 6,9 %) hoch. Die dadurch ausgelöste Schwächung des Konsums und der weitere deutliche Anstieg des Zinsniveaus trugen dazu bei, dass nach dem Corona-Einbruch 2020 wieder eine Rezession eingetreten ist. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte im abgelaufenen Jahr um 0,3 %, nachdem es im Jahr 2022 noch um 1,8 % gewachsen war. 2. Energiepolitisches Umfeld Die Energiepolitik blieb stark im öffentlichen Fokus. Die Gaslieferstopps für die Jamal- und Nord Stream-Pipelines sowie weitere Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ließen insbesondere für das erste Quartal 2023 eine europäische Energiemangellage befürchten. Durch eine Vielzahl von Maßnahmen wurde diese aber abgewendet. Nach den vorherigen Rekordmarken sanken daraufhin ab Ende 2022 die Börsenpreise für Erdgas und Strom deutlich; sie sind jedoch - auch für Endkunden - noch spürbar höher als vor den Verwerfungen der letzten Jahre. Erhalten blieben auch die Sorgen um die Stabilität der kritischen Infrastruktur. Die Bundesregierung will den Energieverbrauch senken und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger erheblich beschleunigen. Der Umstieg zielt nicht nur auf den Stromsektor, sondern auch auf die übrigen und mengenmäßig sogar noch größeren Energiesektoren, das heißt Wärme und Verkehr. Zentrale Wegmarken waren das Energieeffizienz- und das Wärmeplanungsgesetz, die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes ("Heizungsgesetz") sowie das sog. Solarpaket I. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts musste die Ampelkoalition jedoch viele Vorhaben ihres Klima- und Transformationsfonds streichen und weitere sind durch den aktuellen Bundeshaushalt nicht gedeckt. Der Zuwachs an Photovoltaik-Anlagen beschleunigte sich deutlich; bei der Windkraft blieb er aber erneut hinter den Zielen zurück aufgrund der langwierigen Verfahren und weil der Zubau in großen Teilen Süddeutschlands bei Null lag. Schließlich endete das Atomzeitalter in der deutschen Stromerzeugung mit der Abschaltung der letzten Kernkraftwerke im April 2023. In der Nationalen Wasserstoffstrategie wurde das Ziel verankert, bis zum Jahr 2032 ein deutschlandweites Kernnetz für klimafreundlich und teils im Inland produzierten Wasserstoff aufzubauen. 3. Branchensituation In Deutschland werben weit über 1.000 Energieanbieter um Kunden. Darunter sind regionale und überregionale Anbieter, die unter anderem durch Wechselprämien versuchen, Neukunden zu gewinnen. Im Verlauf des Jahres 2023 ist eine Entspannung an den Großhandelsmärkten eingetreten. Allerdings liegen die Preisstellungen immer noch oberhalb der Marken vor der Ukraine-Krise. Die Bundesregierung hatte in 2022 mehrere Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von über 200 Mrd. € auf den Weg gebracht, von denen für 2023 insbesondere die Umsatzsteuersenkung für Gas- und Wärmelieferungen sowie die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme zu nennen sind. Die systemseitige Umsetzung dieser Maßnahmen in den Abrechnungssystemen der Energieversorger erforderte erhebliche Kraftanstrengungen und wirkt auch noch in das Jahr 2024 in Form von bspw. verspäteten Abrechnungen. Nach Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. verzeichnete die deutsche Energiewirtschaft im Kalenderjahr 2023 einen weiteren Rückgang des Erdgasverbrauchs um 4,3 % gegenüber dem Vorjahr. Ursächlich hierfür waren die Witterungsbedingungen und die Sparanstrengungen auf vielen Ebenen. Im gleichen Zeitraum ist der Stromverbrauch in Deutschland um 3,6 % gesunken. 4. Geschäftsverlauf und Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 konnte der Kundenstamm trotz Zunahme des Wettbewerbs und der Preisentwicklungen auf Vorjahresniveau gehalten werden. Durch notwendige, beschaffungsseitig induzierte Preiserhöhungen steigerte die EAME die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 44.991 T€ bzw. 32,8 % auf 182.045 T€. Im Bereich Strom erhöhten sich die Umsatzerlöse um 46.055 T€ auf 151.964 T€ und im Bereich Gas um 1.353 T€ auf 28.939 T€. Die sonstigen Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 1.142 T€ (Vorjahr: 3.559 T€) und resultieren insbesondere aus Dienstleistungsverträgen. Im Vorjahr waren 2.455 T€ für weiterverrechnete CO 2 -Emissionszertifikate an Unternehmen der EAM-Gruppe enthalten. Die Materialaufwendungen sind prozentual stärker gestiegen als die Umsatzerlöse, nämlich um 43.844 T€ bzw. 37,2 % auf 161.864 T€. Sie enthielten im Wesentlichen Strom- und Gasbezugsaufwendungen, Aufwendungen für die Netznutzung sowie Aufwendungen für CO 2 -Emissionszertifikate. Im Vorjahr waren Aufwendungen für CO 2 -Emissionszertifikate für Unternehmen der EAM-Gruppe enthalten, die - wie bei den Umsatzerlösen erwähnt - weiterbelastet wurden. Aufgrund von Tarifsteigerungen, eines weiteren Mitarbeiteraufbaus sowie von Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen weist die EAME im Geschäftsjahr 2023 einen um 301 T€ auf 2.832 T€ gestiegenen Personalaufwand aus. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 1.674 T€ auf 8.970 T€ gestiegen. Sie beinhalteten hauptsächlich Aufwendungen für kaufmännische und vertriebliche Serviceleistungen der EAM GmbH & Co. KG, Kassel (EAM), der STW AG und der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe (EnBW). Außerdem sind Aufwendungen für Provisionen an externe Vermittler sowie für Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen enthalten. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf gestiegene Abrechnungskosten der EnBW zurückzuführen. Der Jahresüberschuss der EAME im Geschäftsjahr 2023 war mit 6.383 T€ (Vorjahr: 7.926 T€) höher als ursprünglich prognostiziert. Der Geschäftsverlauf wird insgesamt als sehr gut beurteilt. 5. Finanzlage Das laufende Geschäft führte zu einem positiven operativen Cashflow von 4.419 T€ (Vorjahr: 14.068 T€). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr beruhte auf dem gesunkenen Jahresüberschuss sowie auf wieder gestiegenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche im Vorjahr aufgrund erhöhter Kundenabschläge bei einem reduzierten Verbrauchsverhalten gesunken waren. Aus der Investitionstätigkeit ist ein positiver Cashflow von 5.690 T€ nach negativem Cashflow von - 4.992 T€ im Vorjahr zu verzeichnen. Im Wesentlichen resultiert dies aus der Veräußerung kurzfristiger Wertpapiere, die im Vorjahr angeschafft wurden. Außerdem wurden im Geschäftsjahr Guthaben- statt zuvor Negativzinsen erzielt. Aus der Finanzierungstätigkeit resultierte ein negativer Cashflow von - 7.001 T€ (Vorjahr: - 3.515 T€), der vor allem wieder durch die Ausschüttung des Vorjahresgewinns ausgelöst wurde. Am 31. Dezember 2023 betrug der Zahlungsmittelbestand damit 24.848 T€ (Vorjahr: 21.740 T€). Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Berichtszeitraum stets gewährleistet. 6. Vermögenslage Die Bilanzsumme der EAME stieg zum 31. Dezember 2023 auf 35.593 T€ (Vorjahr: 32.683 T€). Auf der Aktivseite gab es hauptsächlich einen Anstieg des Umlaufvermögens. Die Bankguthaben erhöhten sich um 3.108 T€ auf 24.848 T€. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind um 5.143 T€ auf 9.094 T€ gestiegen. Dies ist insbesondere auf gestiegene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen, die im Vorjahr stark gesunken waren. Daneben ist im Geschäftsjahr eine Anlage in kurzfristigen Wertpapieren von 4.977 T€ ausgelaufen. Das Eigenkapital betrug zum Bilanzstichtag insgesamt 10.919 T€ (Vorjahr: 11.536 T€) und entsprach damit 30,7 % (Vorjahr: 35,3 %) der Bilanzsumme. Der Rückgang der Eigenkapitalquote ergibt sich im Wesentlichen aus dem gesunkenen Jahresüberschuss. Das Fremdkapital von 24.674 T€ (Vorjahr: 21.147 T€) entfiel mit 8.838 T€ (Vorjahr: 6.398 T€) auf Rückstellungen und mit 15.836 T€ (Vorjahr: 14.749 T€) auf Verbindlichkeiten. In den Rückstellungen sind langfristige Personalrückstellungen von 1.385 T€ (Vorjahr: 1.293 T€) enthalten. Den gestiegenen kurzfristigen Verpflichtungen von 23.289 T€ stehen damit ausreichend Vorräte, kurzfristige Forderungen und Bankguthaben von zusammen 35.541 T€ gegenüber. 7. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Der Jahresüberschuss stellt die Basis für den finanziellen und die Kundenzahlen stellen die Basis für den nichtfinanziellen Leistungsindikator dar. Diese Leistungsindikatoren werden auf Grund zuverlässiger Steuerungsinstrumente aus dem Controlling sowie dem Rechnungswesen permanent überwacht, um frühzeitige Hinweise auf die zukünftige Geschäftsentwicklung zu erhalten. III. Mitarbeiterinnen und MitarbeiterDie Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 28 (Vorjahr: 27) Vollzeit- und weiterhin 29 Teilzeitbeschäftigte. Unter den Teilzeitbeschäftigten waren wie im Vorjahr 11 Werkstudierende und 13 (Vorjahr: 16) geringfügig Beschäftigte. IV. PrognoseberichtUnseren Prognosen und Planungen liegen Prämissen zugrunde, die mit Unsicherheiten verbunden sind. So haben wir beispielsweise unterstellt, dass sich aus den militärischen Konflikten insbesondere in der Ukraine sowie um Israel und den Gazastreifen keine wesentlichen Beeinträchtigungen für die wirtschaftliche Entwicklung ergeben. Schließlich kann sich - auch durch solche Ereignisse - die deutliche Entspannung bei den Großhandelspreisen für Erdgas und Strom wieder umkehren. Das Ziel der EAME besteht darin, vor dem Hintergrund der in Abschnitt II.3. beschriebenen Branchensituation den Kundenbestand im Jahr 2024 moderat zu steigern. Im Kontext der seit dem 1. Januar 2023 geltenden Gesetze zur Einführung einer Strompreisbremse sowie zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme galten Höchstpreisgrenzen für einen wesentlichen Teil der abgenommenen Energiemenge. Dies hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die Bereitschaft der Kunden zu aktiven Wechseln begrenzt. Im Kontext weiter nachgebender Beschaffungspreise in 2024 ist davon auszugehen, dass die Wechselbereitschaft wieder deutlich zunehmen wird. Dies könnte eine Nachjustierung der Preisstellungen nach sich ziehen. In der Sparte Strom ist derzeit keine Preisanpassung für Bestandskunden vorgesehen, da in Summe nur geringfügige Änderungen der Netzentgelte, energiewirtschaftlichen Umlagen sowie Bezugskosten vorliegen. In der Sparte Gas mussten die Endkundenpreise jedoch zum 1. Februar 2024 angehoben werden. Die weitere Preisentwicklung hängt von der geopolitischen Entwicklung und insbesondere von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges ab. Daher kann bei einer unterjährigen erheblichen Steigerung der Energiebezugskosten eine Preisanpassung in 2024 notwendig werden. Im Geschäftsjahr 2024 wird in Abhängigkeit von der Entwicklung an den Energiemärkten und dem Erfolg der Vertriebsaktivitäten ein Jahresüberschuss erwartet, der deutlich unter dem Niveau des Berichtsjahres liegen wird. V. Internes Kontrollsystem sowie Risiko- und ChancenberichtFür die Unternehmen der EAM-Gruppe besteht ein rechnungslegungsbezogenes Internes Kontrollsystem, dessen Wirksamkeit unter anderem im Rahmen der Jahresabschlussprüfung geprüft wird. Die EAME ist in das formalisierte Risikofrüherkennungssystem der EAM-Gruppe nach § 91 Abs. 2 Aktiengesetz eingebunden. Zur Identifikation, Messung, Überwachung und Steuerung der Risiken und Chancen wurden diverse Management- und Kontrollsysteme genutzt. Dazu gehört auch das Risikomanagement für die Steuerung von Marktpreisrisiken gemäß der durch das Risikokomitee der EAME verabschiedeten und in Dienstleistung durch die STW AG in ihrer Einhaltung überwachten Risikoleitlinie. Dabei werden eventuelle Risiken zweimal jährlich im Rahmen von Risikomanagementsitzungen bewertet und berichtet. Die Geschäftsführung wird frühzeitig, regelmäßig und bei Bedarf ad hoc über wesentliche Risiken informiert. Als Risiken, die direkten Einfluss auf die Entwicklung der Gesellschaft haben, sind weiterhin Marktrisiken wie geringer Kundenzuwachs sowohl im Strom- als auch im Gasbereich sowie einhergehende Beschaffungsrisiken identifiziert. Weiterhin bestehen IT-Risiken, denen die Gesellschaft unter anderem durch den Einsatz qualifizierter Dienstleistungsunternehmen und die Umsetzung angemessener Sicherheitsvorschriften entgegenwirkt, sowie Forderungsausfallrisiken. Nach den aktuell vorliegenden Erkenntnissen bestehen für die EAME unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeiten keine bestandsgefährdenden Risiken. Chancen für das künftige Geschäft sehen wir weiterhin in der Fokussierung der Vertriebsaktivitäten.
Kassel, den 29. Februar 2024 Die Geschäftsführung Bilanz zum 31. Dezember 2023der EAM Energie GmbH
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023der EAM Energie GmbH
Anhang 2023A. Allgemeine Angaben(1) Jahresabschluss Die EAM Energie GmbH (EAME) hat ihren Sitz in Kassel und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Kassel (HRB 16216). Der Jahresabschluss der EAME ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH Gesetzes (GmbHG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt worden. Die EAME ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und GuV anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. GuV oder im Anhang zu machen sind, insgesamt im Anhang genannt. Soweit einzelne Posten in der Bilanz oder GuV zusammengefasst werden, erfolgt eine Aufgliederung im Anhang. Soweit nicht anders vermerkt, sind die Werte in den tabellarischen Aufstellungen in Tausend Euro (T€) angegeben. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr fortgeführt. Die EAME ist nach § 3 Nr. 38 EnWG ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen. Die EAME liefert Strom bzw. Gas an andere im Sinne von § 3 Nr. 18 EnWG und fällt damit unter § 6b Abs. 1 EnWG. Bei der EAME liegen deshalb unterschiedliche Tätigkeiten im Sinne des § 6b Abs. 3 EnWG vor. Rundungsdifferenzen können aus rechentechnischen Gründen zu Abweichungen führen. (2) Konzernzugehörigkeit Die EAME wird jeweils nach der Equity-Methode in die Konzernabschlüsse der EAM GmbH & Co. KG (EAM), Kassel, als Muttergesellschaft der EAM Beteiligungen GmbH, Kassel (EAMB), und der Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH (KVV), Kassel, als Muttergesellschaft der Städtische Werke AG, Kassel (STW AG), einbezogen. EAM und KVV stellen jeweils den Konzernabschluss und Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB bei der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch eingereicht und dort bekannt gemacht. Diese Unterlagen sind im Internet unter www.unternehmensregister.de zugänglich. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze(1) Aktiva Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Zugänge werden zeitanteilig linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei technischer oder wirtschaftlicher Wertminderung. Geleistete Anzahlungen werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Zugang und Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € werden im Jahr des Zugangs in der Regel in voller Höhe abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr grundsätzlich voll aufwandswirksam berücksichtigt. Umlaufvermögen Vorräte Unter den Vorräten sind die Emissionszertifikate zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt; erkennbare Risiken sind durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt worden. Niedrig verzinste oder unverzinsliche langfristige Forderungen werden abgezinst. Forderungen für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter branchenüblicher Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt und mit erhaltenen Abschlagszahlungen verrechnet. Sonstige Wertpapiere Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag angesetzt. Guthaben bei Kreditinstituten Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben des Geschäftsjahres, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen, sind als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Vermögensgegenstände des Deckungsvermögens Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung sowie von Lebensarbeitszeitkonten der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel zum Bilanzstichtag in treuhänderisch verwalteten Fondsanteilen angelegt. Die Fondsanteile werden von der Helaba Pension Trust e.V., Frankfurt am Main (Helaba Pension Trust) treuhänderisch für die EAME verwaltet und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Die Bewertung dieses Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird gemäß §§ 168 und 169 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) durch die zuständige Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalanlagegesellschaft ermittelt. Der ermittelte Zeitwert wird mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen gemäß § 246 Abs. 2 HGB verrechnet. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Ein sich ergebender Verpflichtungsüberhang wird unter den Rückstellungen erfasst. Ein die Verpflichtungen übersteigender beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens wird als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Latente Steuern Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des Ertragssteuersatzes von aktuell 31,09 %. Der Ertragssteuersatz umfasst die Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerzerlegung. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung würde vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht werden. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer. (2) Passiva Eigenkapital Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Kapitalrücklage wurde nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB dotiert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Bewertung der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird unverändert der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt (1,82 % p.a.; Vorjahr: 1,78 % p.a.). Der Ermittlungszeitraum für den durchschnittlichen Marktzinssatz gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB wurde im Geschäftsjahr 2016 von sieben auf zehn Jahre verlängert; ohne diese Verlängerung hätte sich zum Bilanzstichtag ein durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,74 % (Vorjahr: 1,44 %) und ein um 82 T€ (Vorjahr: 109 T€) höherer Rückstellungsbetrag ergeben. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen grundsätzlich als Rechnungsgrundlagen die im Geschäftsjahr 2018 veröffentlichten "Heubeck-Richttafeln 2018 G" der Heubeck-Richttafeln-GmbH zugrunde darüber hinaus wurde der Langlebigkeitstrend durch einen pauschalen Zuschlag berücksichtigt. Als Bewertungsendalter wurden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Des Weiteren werden gruppenbezogene Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten aus Steuersachverhalten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Jubiläumsrückstellungen Die Berechnung der Jubiläumsverpflichtungen erfolgt ebenfalls nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Für die Abzinsung der Jubiläums- und Treueurlaubsverpflichtungen sowie für Sterbegeldverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre bei einer angenommenen Laufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt (1,74 % p.a.; Vorjahr: 1,44 % p.a.). Ferner wird unverändert ein Gehaltstrend von 2,50 % p.a. berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die "Heubeck-Richttafeln 2018 G" der Heubeck-Richttafeln-GmbH zugrunde. Andere Sonstige Rückstellungen Die anderen sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Langfristige Rückstellungen werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins abgezinst. Die Abzinsung wird auch für ursprünglich langfristige Rückstellungen vorgenommen, deren Restlaufzeit am Bilanzstichtag ein Jahr nicht überschreitet. Erträge und Aufwendungen aus der Ab- und Aufzinsung von Rückstellungen sowie aus Änderungen der Zinssätze werden gesondert unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" und "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Verbindlichkeiten für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter branchenüblicher Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt und mit geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet. C. Angaben zur Bilanz(1) Anlagevermögen
(2) Vorräte Der Vorratsbestand betrifft Emissionszertifikate nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Erstattungsansprüche gegenüber der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, aus dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) von 14 T€ (Vorjahr: 276 T€) und erstmalig nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) von 42 T€ ausgewiesen. Daneben bestehen Erstattungsansprüche nach dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) von 774 T€. (4) Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft vorausgezahlte Dienstleistungsentgelte. (5) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Aus der Verrechnung des Deckungsvermögens im Zusammenhang mit rückgedeckten Pensions- und Lebensarbeitszeitverpflichtungen ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag, der sich wie folgt zusammensetzt:
* Die Verpflichtung wurde im Vorjahr unter den Rückstellungen ausgewiesen.
Die Verpflichtungen aus arbeitnehmerfinanzierten Versorgungs- und Lebensarbeitszeitverpflichtungen sind zum Bilanzstichtag durch Fondsanteile besichert, die vom Helaba Pension Trust treuhänderisch verwaltet werden. Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie sind gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen zu verrechnen. (6) Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft ist voll eingezahlt und wird von der EAMB und von der STW AG zu jeweils 50,00 % gehalten. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung und ähnlichen Verpflichtungen sind entsprechende Mittel zweckgebunden und insolvenzgeschützt in Fondsanteilen angelegt. Sie sind in Anwendung des § 253 Abs. 1 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser beläuft sich zum Abschlussstichtag auf 67 T€ (Vorjahr: 38 T€) und liegt insgesamt um 2 T€ (Unterschiedsbetrag) über den Anschaffungskosten (Vorjahr: 2 T€ unter den Anschaffungskosten). Der Unterschiedbetrag gemäß § 253 Abs.6 HGB beträgt 82 T€ (Vorjahr: 109 T€). Diesen beiden Unterschiedsbeträgen stehen ausreichend frei verfügbare Rücklagen gegenüber. Eine Beschränkung auf die Gewinnabführungausschüttung des Jahresüberschusses aus diesen Sachverhalten bestehen nicht. (7) Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Pensionsrückstellungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt teils durch den Arbeitgeber und im Rahmen von Gehaltsumwandlungen, teils durch die Arbeitnehmer. Versorgungsverpflichtungen werden, sofern gem. § 246 Abs. 2 HGB Deckungsvermögen besteht, mit diesem saldiert. Die ausgewiesenen Rückstellungen betreffen nicht rückgedeckte Verpflichtungen. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt auf:
(8) Verbindlichkeiten
(9) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von 17.489 T€ (Vorjahr: 15.054 T€) haben Laufzeiten bis zum Jahr 2030 und betreffen im Wesentlichen Dienstleistungsverträge in Höhe von 16.566 T€ (Vorjahr: 14.554 €). Von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen entfallen 545 T€ auf den Gesellschafter STW AG. EAME ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Preisrisiken auf den Beschaffungsmärkten ausgesetzt. Bei den schwebenden Beschaffungsgeschäften handelt es sich um physisch zu erfüllende Warentermingeschäfte, die der Marktpreissicherung für zukünftige Energielieferverpflichtungen dienen. Es erfolgt eine portfoliobezogene Deckungsbeitragsrechnung, in der die Portfolien sachgerecht voneinander abgegrenzt und bewertet werden. Für die Liefermengen SLP (Standardlastprofil) und RLM (registrierende Leistungsmessung) erfolgt eine strukturierte Beschaffung in Tranchen, bei der Energieliefermengen in branchenüblichen Zeiträumen für Strom und für Gas bis 2026 beschafft werden. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtung aus schwebenden Energiebeschaffungsgeschäften beträgt 140.628 T€. Aus mitarbeiterfinanzierten Pensionsverpflichtungen besteht eine Nachdotierungsverpflichtung, sobald die Verpflichtung das Deckungsvermögen unterschreitet. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) Umsatzerlöse
In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Mindererlöse von 77 T€ (Vorjahr: Mehrerlöse von 2.032 T€) enthalten. Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt. (2) Sonstige betriebliche Erträge
(3) Materialaufwand
Der Materialaufwand betrifft hauptsächlich Aufwendungen für den Strom- und Gasbezug sowie für Netznutzung. In den Materialaufwendungen sind periodenfremde Minderaufwendungen von 4.693 T€ (Vorjahr: Mehraufwendungen von 969 T€) enthalten. (4) Personalaufwand
Die Beträge, die sich aus der Aufzinsung (einschließlich Zinssatzänderung) der langfristigen Personalrückstellungen - insbesondere der Pensionsrückstellungen - ergeben, werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Im Durchschnitt hat sich die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EAME wie folgt entwickelt:
In den Teilzeitbeschäftigten sind weiterhin 11 Werkstudierende und 13 (Vorjahr: 16) geringfügig Beschäftigte enthalten. (5) Abschreibungen Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind im Anlagenspiegel einzeln dargestellt. (6) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 8.970 T€ (Vorjahr: 7.296 T€) beinhalten im Wesentlichen kaufmännische und vertriebliche Dienstleistungen von den Gesellschaftern und von mit diesen verbundenen Unternehmen sowie Dienstleistungen für den Kundenservice. Außerdem sind Aufwendungen für die Neukundenakquisition sowie übrige betriebliche Aufwendungen enthalten. Es sind keine wesentlichen periodenfremde Aufwendungen angefallen. (7) Zinsergebnis
Die Nettoaufwendungen aus Deckungsvermögen ergaben sich aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen (10 T€, Vorjahr: 48 T€) nach Verrechnung mit den Erträgen aus dem entsprechenden Deckungsvermögen (3 T€; Vorjahr: Aufwand von 5 T€). (8) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen mit 1.872 T€ (Vorjahr: 822 T€) Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag sowie mit 1.806 T€ (Vorjahr: 795 T€) Gewerbesteuer. (9) Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Folgende Geschäfte größeren Umfangs mit assoziierten Unternehmen sind zu nennen:
Die Leistungen wurden zu marktüblichen Konditionen erbracht. E. Ergänzende Angaben(1) Honorar des Abschlussprüfers Im Jahresabschluss sind Aufwendungen aus Honoraren des Abschlussprüfers für Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von 20 T€ (Vorjahr: 20 T€) und für sonstige Bestätigungsleistungen in Höhe von 26 T€ (Vorjahr: 15 T€) enthalten. Sonstige Beratungsleistungen sind nicht angefallen (Vorjahr: 3 T€). (2) Geschäftsführung
Die Geschäftsführer der EAME erhalten von der Gesellschaft keine Vergütung. (3) Ergebnisverwendung Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von 6.382.830,82 € an die Gesellschafter auszuschütten. (4) Nachtragsbericht Ereignisse nach dem Abschlussstichtag, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken könnten, haben sich nicht ergeben.
Kassel, den 29. Februar 2024 Die Geschäftsführung Olaf Kieser Dr. Olaf Hornfeck BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die EAM Energie GmbH, Kassel VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EAM Energie GmbH, Kassel, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EAM Energie GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Kassel, den 24. Mai 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Markus Küfner, Wirtschaftsprüfer ppa. Matthias Schwarze-Gerland, Wirtschaftsprüfer GewinnverwendungsbeschlussDie Gesellschafter der EAM Energie GmbH haben am 26. Juni 2024 dem Gewinnverwendungsvorschlag zugestimmt. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 26.06.2024 festgestellt. |
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