Ruf
GmbH
Reutlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
140.659,45 |
101.789,87 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
135.036,00 |
96.293,26 |
| III.
Finanzanlagen |
5.622,45 |
5.495,61 |
| B.
Umlaufvermögen |
837.478,87 |
992.860,19 |
| I.
Vorräte |
322.870,08 |
528.840,36 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
160.321,84 |
189.537,83 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
354.286,95 |
274.482,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.292,00 |
1.222,00 |
| Aktiva |
979.430,32 |
1.095.872,06 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
302.037,07 |
281.710,83 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
202.037,07 |
181.710,83 |
| B.
Rückstellungen |
32.471,93 |
45.762,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
644.921,32 |
768.398,90 |
| Passiva |
979.430,32 |
1.095.872,06 |
Anhang
Die Ruf GmbH hat ihren Sitz in Reutlingen und ist
beim Registergericht Stuttgart unter der HRB 354017
eingetragen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Nach den im § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft und somit offenlegungspflichtig.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 276, 286, 288, 325, 326 und 327 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Beim vorliegenden Jahresabschluss kamen die
Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) zur Anwendung.
1. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden. Das Anlage- und Umlauf-vermögen,
das Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249
HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet.
2. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen nach der linearen Methode bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des
Vermögensgegenstandes. Die planmäßigen
Nutzungsdauern lagen zwischen 3 und 33 Jahren.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 800 €) wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang
unterstellt wurde.
Hinsichtlich der Aufgliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens und der einzelnen Wertansätze
sowie der angewandten AfA-Methoden wird auf den
Anlagenspiegel verwiesen.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den
Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden
Werten angesetzt.
Der
Warenbestand wurde zu Einkaufspreisen bewertet.
Die
Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die
liquiden Mittel und das
Eigenkapital wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken waren nicht
vorhanden. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wurde durch
angemessene pauschale Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Ausgaben, die Aufwendungen für eine bestimmte
Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, wurden als aktive
Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die
Rückstellungen wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr betragen 644.921,32 €.
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von 318.525,00 €.
Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus
dem Erwerb von Waren.
4. Sonstige Angaben
Personal
Während des Geschäftsjahrs waren im
Unternehmen 9 Arbeitnehmer beschäftigt.
Bilanzgewinn
Im Bilanzgewinn von 202.037,07 € ist ein
Gewinnvortrag in Höhe von 181.710,83 € enthalten.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen sind und auch keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind,
die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von
Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag wie folgt:
aus Miet- und Pachtverträgen: 48.000,00 €
(Jahresbetrag).
sonstige Berichtsbestandteile
Reutlingen, 18.12.2024
gez.
Kurt Ruf, Ingo Ruf
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024
festgestellt.
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