Heinrich Horz GmbHLiquidiert
45289 Essen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heinrich Horz seit 12.2.2021 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Heinrich Horz GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2010a) Grundsätzliches zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist nach den Vorschriften des HGB aufgestellt. Die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) werden erstmals in vollem Umfang für das Geschäftsjahr beginnend zum 1. Januar 2010 angewendet. Bei erstmaliger Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Heinrich Horz GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungen nach §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 276 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. b) Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 265, 266 Abs. 2 und 3 und 275 Abs. 2 HGB. Die Erleichterungsmöglichkeiten für die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB sowie der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Vermögens- und Schuldposten sowie die Aufwendungen und Erträge sind den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet worden. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten entspricht den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB. Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen: Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden mit den steuerlich zulässigen Werten linear berechnet. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens nach Bruttowerten (Anlagenspiegel) ist als Anlage zum Anhang dargestellt. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen decken in angemessenem Umfang die ungewissen Verbindlichkeiten und Wagnisse. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. c) Erläuterung zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Forderungen haben mit Ausnahme des Körperschaftsteuerguthabens (Barwert: 61.529,59 €) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. d) Sonstige Angaben Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Heinrich Horz, Essen. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Angaben zu Vorschüssen/Krediten an den Geschäftsführer: Die Darlehen werden ab dem 01.01.2010 mit 1% p.a. verzinst. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von € 722.801.,72 ausgewiesen. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 709.563,01, der sich aus dem Jahresüberschuss von € 10.133,36 und dem Gewinnvortrag von € 699.429,65 zusammensetzt, auf neue Rechnung vorzutragen.
Sustrum, 11. Februar 2010 Heinrich Horz, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 14.02.2011 festgestellt. |
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