OSD
GmbH
Wenzenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.296,00 |
10.812,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
329,00 |
555,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.967,00 |
10.257,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
75.910,67 |
96.089,98 |
| I.
Vorräte |
24.955,92 |
20.695,64 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.986,37 |
40.099,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.968,38 |
35.294,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
308,12 |
1.084,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
84.514,79 |
107.986,06 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
59.387,25 |
74.080,60 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.600,00 |
2.600,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
31.787,25 |
46.480,60 |
| davon
Gewinnvortrag |
31.480,60 |
27.360,51 |
| B.
Rückstellungen |
2.939,00 |
8.009,87 |
| C.
Verbindlichkeiten |
22.188,54 |
25.895,59 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
22.188,54 |
25.850,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
84.514,79 |
107.986,06 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
§ 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff
HGB) und den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
angewendet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs.
1, 276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen.
BILANZIERUNGS UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags. Darüber hinaus hat die
Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für
Kapitalgesellschaften beachtet.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von EUR 150,01 bis EUR 1.000,00)
werden gemäß § 6 Abs. 2a EstG im
Erwerbsjahr in einem Sammelposten zusammen gefasst und auf
5 Jahre abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von EUR 60,00 bis EUR 150,00)
werden gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 60,00 EUR werden mit der Anschaffung
als Aufwand gebucht.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs-bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen -und
Marktpreis nicht festgelegt war. werden sie auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sind zu durchschnittlichen
Einstandspreise/Durchschnittspreisen oder zu niedrigeren
Tagespreisen bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten am
Bilanzstichtag aktiviert. Die niedrigeren beizulegenden
Werte werden im Wesentlichen nach den Verhältnissen am
Beschaffungsmarkt, aber unter Berücksichtigung der
Ersatzmöglichkeiten der Bestände ermittelt.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Marktpreisen bilanziert.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
werden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur
Bilanzerstellung erkennbare Risiken und ungewisse
Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr
betreffen und werden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bewertet.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Am Abschlussstichtag liegen weder
Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz
ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB vor.
SONSTIGE ANGABEN
Geschäftsführer
Stahl Sandro
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