OSD GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Regensburg HRB 9236
Eingetragen
17.12.2003
Branche
Beseitigung von anderen Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der AbfallbewirtschaftungBetrieb von KläranlagenErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Vertrieb von Umwelt- und Entsorgungssystemen und die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang.

Historie

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Management

NameRolle
Sandro Stahl
seit 17.12.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

OSD GmbH

Wenzenbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 8.296,00 10.812,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 329,00 555,00
II. Sachanlagen 7.967,00 10.257,00
B. Umlaufvermögen 75.910,67 96.089,98
I. Vorräte 24.955,92 20.695,64
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 28.986,37 40.099,52
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.968,38 35.294,82
C. Rechnungsabgrenzungsposten 308,12 1.084,08
Bilanzsumme, Summe Aktiva 84.514,79 107.986,06

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 59.387,25 74.080,60
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 2.600,00 2.600,00
III. Bilanzgewinn 31.787,25 46.480,60
davon Gewinnvortrag 31.480,60 27.360,51
B. Rückstellungen 2.939,00 8.009,87
C. Verbindlichkeiten 22.188,54 25.895,59
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 22.188,54 25.850,59
Bilanzsumme, Summe Passiva 84.514,79 107.986,06

Anhang

ALLGEMEINE ANGABEN

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen.

BILANZIERUNGS UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Kapitalgesellschaften beachtet.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,01 bis EUR 1.000,00) werden gemäß § 6 Abs. 2a EstG im Erwerbsjahr in einem Sammelposten zusammen gefasst und auf 5 Jahre abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 60,00 bis EUR 150,00) werden gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 60,00 EUR werden mit der Anschaffung als Aufwand gebucht.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs-bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen -und Marktpreis nicht festgelegt war. werden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreise/Durchschnittspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten am Bilanzstichtag aktiviert. Die niedrigeren beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter Berücksichtigung der Ersatzmöglichkeiten der Bestände ermittelt.

Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. 

Die Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen und werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Am Abschlussstichtag liegen weder Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB vor.

SONSTIGE ANGABEN

Geschäftsführer

Stahl Sandro




 


 




  

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