SANDRA
Sanierungsgesellschaft mbH
Bernau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.442,07 |
15.830,57 |
| I.
Sachanlagen |
13.442,07 |
15.830,57 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.786,84 |
76.802,56 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.211,46 |
63.897,39 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.575,38 |
12.905,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
196,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
20.228,91 |
92.830,07 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.872,33 |
13.238,64 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Bilanzverlust |
14.727,67 |
12.361,36 |
| davon
Verlustvortrag |
12.361,36 |
22.316,05 |
| B.
Rückstellungen |
1.200,00 |
3.193,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.156,58 |
76.397,83 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.156,58 |
76.397,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
20.228,91 |
92.830,07 |
Anhang
3.1 Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der SANDRA Sanierungsgesellschaft
mbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31.
Dezember 2007 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrichtliniengesetzes und unter Berücksichtigung
der Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften
mit beschränkter Haftung (GmbHG) und der Regelungen
des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Nach § 267 Abs. 1 HGB gilt die SANDRA
Sanierungsgesellschaft mbH als kleine Kapitalgesellschaft;
die Rechnungslegung ist daher unter Inanspruchnahme der
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
erfolgt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist
unmittelbar aus der Anlagenbuchhaltung abgeleitet.
3.2 Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Aufstellung des Jahresabschlusses als Einheitsbilanz
Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz
und Bewertung als Einheitsbilanz nach dem Grundsatz
Handelsbilanz = Steuerbilanz. Zwingende oder
freiwillige Abweichungen haben sich nicht ergeben.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
-Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, ausgewiesen.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Möglichkeiten der degressiven Abschreibung
wurden nicht genutzt.
Von der Bewertungsfreiheit für geringwertige
Wirtschaftsgüter im Einzelwert bis € 410,00 wurde
gemäß § 6 Abs. 2 EStG in vollem
Umfang Gebrauch gemacht.
Der Anlagenspiegel ist dem Jahresabschluss
beigefügt.
-Umlaufvermögen
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet, der Ansatz erfolgte zu
Nennwerten.
Die liquiden Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt.
-Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden
gemäß § 250 Abs. 1 HGB gebildet.
-Eigenkapital
Der Ausweis folgt den Vorschriften des HGB.
-Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen alle
Verbindlichkeiten des Wirtschaftsjahres 2007, die in ihrer
tatsächlichen Höhe ungewiss sind; dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Für weitere ungewisse Verbindlichkeiten waren
keine Risiken zu erkennen.
-Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind zum 31.12.2007 mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
3.3 Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz ausgewiesen sind und die auch nicht nach §
251 HGB anzugeben sind, existieren nach Auskunft der
Geschäftsführung nicht.
Personalbestand
Im Jahre 2007 beschäftigte die Gesellschaft
keine Arbeitnehmer.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
leitete Frau Silvia George als Geschäftsführerin
die Geschäfte des Unternehmens.
Vergütungen für die
Geschäftsführung wurden für das Jahr 2007
nicht gewährt.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2007 mit
einem Jahresfehlbetrag von TEuro 2,4 abgeschlossen, der auf
neue Rechnung vorgetragen wird.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber der
Gesellschafter-Geschäftsführerin bestehen keine
Verbindlichkeiten.
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