Börkey
GmbH
Hagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
368.547,00 |
426.223,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.789,00 |
7.900,00 |
| II.
Sachanlagen |
364.756,00 |
418.321,00 |
| III.
Finanzanlagen |
2,00 |
2,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.972.854,44 |
2.100.714,09 |
| I.
Vorräte |
1.193.946,63 |
1.125.539,34 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
329.733,46 |
462.721,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
449.174,35 |
512.453,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.070,00 |
1.060,00 |
| Aktiva |
2.342.471,44 |
2.527.997,09 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.559.984,21 |
1.720.501,37 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
260.000,00 |
260.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.260.501,37 |
1.215.986,37 |
| III.
Jahresüberschuss |
39.482,84 |
244.515,00 |
| B.
Rückstellungen |
547.900,00 |
648.020,63 |
| C.
Verbindlichkeiten |
234.587,23 |
159.475,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
234.587,23 |
159.475,09 |
| Passiva |
2.342.471,44 |
2.527.997,09 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Börkey GmbH hat ihren Sitz in Hagen und ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hagen
(Reg.Nr. HRB 1229).
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn-
und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft zum
Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der
Aufstellung des Anhangs wird von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288, 326 HGB Gebrauch gemacht.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt
im Anhang aufgeführt.
Erläuterungen der Bilanz und der GuV
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden bei Zugang mit ihren
Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig
linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu
den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten,
vermindert um die kumulierten planmäßigen und
außerplanmäßigen Abschreibungen. Zinsen
für Fremdkapital werden nicht aktiviert.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
nach der linearen sowie der geometrisch degressiven Methode
über die voraussichtliche wirtschaftliche
Nutzungsdauer.
Zuschreibungen werden vorgenommen, soweit die
Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene
Abschreibung nicht mehr bestehen.
Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen
bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu 800,00 € netto werden im
Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam in Abgang
gebracht.
Finanzanlagen
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
werden vorgenommen, wenn die Wertminderung dauerhaft ist.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Notwendige Abschläge auf
den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen.
Unfertige und fertige Erzeugnisse sind entsprechend
ihres Fertigungsgrades mit den anteiligen Material- und
Fertigungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB bewertet.
Bestandsrisiken aus Lagerdauer und Gängigkeit der
Erzeugnisse werden angemessen berücksichtigt.
Forderungen sind mit ihrem Nominalbetrag angesetzt.
Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigung und
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Als
uneinbringlich eingeschätzte Forderungen werden
abgeschrieben. Unverzinsliche Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Ausgewiesen werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Pensionsrückstellungen
Die Bewertung erfolgt nach dem international
anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren. Bei der
Bewertung der Pensionsrückstellungen werden
gemäß einem versicherungsmathematischen
Gutachten künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie
Rentenanpassungen berücksichtigt. Zur Ermittlung der
Verpflichtungen werden die Sterbetafeln nach Prof. Dr.
Klaus Heubeck (Richttafeln 2018 G) zugrunde gelegt. Die
Rückstellungen werden pauschal mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei
einer angenommenen Restlaufzeit von 10 Jahren ergibt und
der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen basiert
auf folgenden Rechnungsgrundlagen:
Gehaltstrend 0,00 %
Rententrend 0,00 %
Fluktuation 0,00 %
Zinssatz 1,82 % p.a. ( 10
Jahres-Durchschnitt)
1,74 % p.a. ( 7 Jahres-Durchschnitt)
Der sich aus der unterschiedlichen Bewertung der
Altersvorsorgeverpflichtungen auf Basis eines
Sieben-Jahres- bzw. Zehn-Jahres-Basiszinssatzes ergebende
ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beläuft
sich im Berichtsjahr auf 2.000,00 €.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz
erfolgt in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Bei Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige
Kosten- und Preissteigerungen eibezogen. Ferner werden
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr mit einem der Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre,
welcher von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht
wird, abgezinst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen bewertet. Das
Verrechnungsverbot des §
246 Abs. 2 HGB wird beachtet.
Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich in
Höhe von 234.587,23 € (VJ 166.554,48 €) um
solche mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft durchschnittlich
21 Arbeitnehmer beschäftigt.
Geschäftsführung
Als Geschäftsführer fungieren
Herr Thomas Börkey-Baron Girard de Soucanton,
Hagen
Herr Christian Börkey, Hagen
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt.
sonstige Berichtsbestandteile
58089 Hagen, 27. November
2024
Die Geschäftsführer
gez.
Thomas Börkey-Girard
gez.
Christian Börkey
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2024
festgestellt.
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