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1 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
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DH -INTERCOM GmbH & Co. KGRastedeJahresabschluss zum 31.12.2015Bilanz zum 31. Dezember 2015
Anhang für das Geschäftsjahr 2015I. Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den allgemeinen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und unter Anwendung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften der §§ 264 ff. HGB und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB beibehalten. Von den Offenlegungserleichterungen des § 326 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Weitere größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, wurden bei der Offenlegung nachgeholt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Erstellung des Jahresabschlusses sind die gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über die voraussichtlichen Nutzungsdauern, bewertet. Für immaterielle Vermögensgegenstände mit unbestimmter Nutzungsdauer erfolgt keine planmäßige Abschreibung. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bewertet. Sie erfolgen grundsätzlich nach der linearen Methode. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und orientiert sich an den amtlichen AfA-Tabellen. Im Geschäftsjahr werden selbstständig nutzbare, geringwertige Anlagegüter bis zu einem Betrag von € 410,00 im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. In den Vorjahren wurden abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, mit Beträgen zwischen € 150,00 und € 1.000,00, in einem Sammelposten aktiviert und auf fünf Jahre linear abgeschrieben. Finanzanlagen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die fertigen Erzeugnisse und Waren sind mit ihren Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten bilanziert. Dem Ausfallrisiko wurde durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Flüssige Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Voraus bezahlte Aufwendungen für nachfolgende Geschäftsjahre. Das Kommanditkapital wird gemäß § 272 HGB in Verbindung mit § 264c HGB zum Nennbetrag ausgewiesen. Der Sonderposten für aktivierte eigene Anteile wird in Höhe des Anteils der Gesellschaft an der persönlich haftenden Gesellschafterin bilanziert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Beachtung von § 249 HGB. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bewertet. Passive Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Voraus vereinnahmte Erlöse für das nachfolgende Geschäftsjahr. III. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Alle auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände und Schulden wurden am Abschlussstichtag grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Die Restlaufzeit dieser Vermögensgegenstände und Schulden beträgt sämtlichst weniger als ein Jahr. IV. Angaben zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Unter dem Posten "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" werden keine Forderungen ausgewiesen, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben. 2. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten bestehen € 1.685.879,48 (Vorjahr: € 845.044,10) gegenüber Gesellschaftern. 3. Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft hat eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft in Höhe von T€ 2.000,0 gegenüber der Bank of Valetta p. l. c. für Verbindlichkeiten der WINS Limited, St. Venera (Malta), abgegeben. Die Verbindlichkeiten betragen zum Stichtag T€ 436,1 (Vorjahr: T€ 270,9). Die DH-Intercom GmbH & Co. KG schätzt das Risiko einer Inanspruchnahme aufgrund der guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der WINS Limited als nicht wahrscheinlich ein. V. Sonstige Angaben 1. Persönlich haftende Gesellschafterin Persönlich haftende Gesellschafterin ist die DH-INTERCOM Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Rastede. Sie weist zum 31. Dezember 2015 ein Stammkapital von € 26.000,00 aus. 2. Organe der Gesellschaft Die Geschäftsführung erfolgt durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die DH-INTERCOM Verwaltungsgesellschaft mbH. Geschäftsführer dort sind Herr Ole Peters, Wentorf, Herr Dr. Hector Fenech, Balzan, Herr Tony Mejlaq, St. Venera, sowie Herr David Bunting, Mellieha. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. 3. Konzernverhältnisse Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Eutelsat S.A., Paris (F), einbezogen. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Eutelsat S.A., Paris (F), erhältlich. Weitere AngabenIn der Gesellschafterversammlung vom 15. März 2016 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2015 festgestellt. |
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