CONTI Grundbesitz GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Pieter Bas Mijnster seit 29.8.2016 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CONTI Immobilienbesitz GmbHKasselJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAKTIVA
Anhang für das Gesellschaftsjahr 2013Grundlage der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. §275 abs. 2 HGB erstellt. Grundsätze zu Bilanzierung und Bewertung Die Wertansätze in der Bilanz der Conti Immobilienbesitz GmbH zum 31.12.2012 wurden unverändert in neue Rechnung übernommen. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskonten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. §6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagespiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegendem Wert bewertet. Die Forderungen aus Lieferung und Leistung sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigung, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert anzusetzen. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischen Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passivieren. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Rückstellung Die sonstigen Rückstelllungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Hendricus Stolp. Die Vorrausetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalt enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Kassel, den 08. September 2015 gez. Hendricus Stolp Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08.09.2015 |
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