Sigma
Unternehmensberatung GmbH
Neustadt/Wstr.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2,00 |
2,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.092,31 |
8.092,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
8.094,31 |
8.094,31 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.890,67 |
6.890,67 |
| B.
Verbindlichkeiten |
1.203,64 |
1.203,64 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.203,64 |
1.203,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
8.094,31 |
8.094,31 |
sonstige Berichtsbestandteile
.
Anhang
2.1
Allgemeine Angaben
Einordnung der Gesellschaft
Die Gesellschaft ist eine
"kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267
(1) HGB.
Sie ist nicht prüfungspflichtig nach den
Kriterien des HGB. Sie hat in ihrer Satzung auch keine
Prüfungspflicht festgelegt. Prüfungsauftrag durch
die Gesellschafterversammlung wurde nicht erteilt.
2.2
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
a)
Gliederung
Der Jahresabschluss ist entsprechend den
Vorschriften des 3. Buches des HGB §§
264 ff erstellt.
Dabei wurden die Gliederungsvorschriften
§ 265 HGB für die Bilanz und
§ 275 (2) HGB für die Gewinn- und
Verlustrechnung
für die "große" Kapitalgesellschaft
beachtet.
Auf die in § 266 (1) und 276 HGB vorgesehenen
Erleichterungen für "kleine" Kapitalgesellschaften
wurde verzichtet.
Die Gliederungen sowohl der Bilanz als auch der
Gewinn- und Verlustrechnung stim- men mit denen
des Vorjahres überein.
b)
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der
Gliederungsschemata
Die Gesellschaft hat hierzu keine Angaben zu
machen.
c)
Bewertung
Die Wertansätze der Bilanz des Vorjahres
zum 31.12.2017 wurden unverändert übernommen.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
zum 31.12.2018 entspricht den Vorschriften der
§§ 252- 255 HGB.
2.3
Durchführung der Bewertung
Die Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen wurde
wie folgt durchgeführt, beim:
a)
Anlagevermögen
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen wurden nach
gleichen Grundsätzen linear bzw. degressiv und mit den
entsprechenden AfA-Sätzen nach § 7 Abs.1 u. 2
EStG bemessen.
Dabei wurden die Abschreibungen so bemessen, dass im
Jahr der Anschaffung oder Herstellung die jeweiligen
Abschreibungen nur zeitanteilig für den (vollen) Monat
der Anschaffung oder Herstellung und die folgenden
Monate angesetzt wurde (pro rata temporis).
Für Anlagegüter bei denen die
Voraussetzungen gegeben sind, wurde die Bewertungsfreiheit
des § 6 (2) EStG in Anspruch genommen.
b)
Umlaufvermögen - Forderungen
Die Forderungen sind unter Würdigung ihrer
Einbringlichkeit bewertet.Wertberichtigungen waren nur
für das allgemeine Ausfallwagnis zu bilden.
c)
Umlaufvermögen - andere Gegenstände
Die Ansprüche der Gesellschaft aus Forderungen
an den Gesellschafter und den Geschäftsführer und
die fälligen Ansprüche gegen andere, sind voll
einbringlich und mit ihren Anschaffungskosten
(Entstehungswert) bewertet.
d)
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 Abs. 1 u.
2. HGB) beinhalten auf der Aktivseite Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand und auf der
Passivseit Einnahmen soweit sie Ertrag für eine
bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag sind.
e)
Fremdkapital und Rückstellungen
Die Verbindlichkeiten sind sämtliche mit dem
Rückzahlungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)
bewertet.Von Kreditinstituten eingeräumte Kredite sind
in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
Die gebildeten Rückstellungen decken die
ungewissen Verbindlichkeiten in voller Höhe ab. Sie
sind mit der notwendigen Sorgfalt ermittelt. Gleiches gilt
für die Aufwandsrückstellungen.
g)
Eigenkapital
gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital =
Stammkapital Euro 25.564,59
ist voll einbezahlt.
Gewinnrücklagen/Verlustvortrag
Der Verlustvortrag zum 31.12.2018 beträgt
18.673,92 €
Ein Steuerguthaben i. S. des § 37 Abs. 1 KStG
besteht nicht.
2.4
Angaben nach § 285 HGB
a)
Geschäftsführung
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft
ist Herr Axel Kuntz, Deidesheim bestellt. Der
Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
b)
Vergütungen an Geschäftsführer, Ziff.
9
Die Angaben unterbleiben wegen § 286 (4) HGB.
c)
Besicherung und Fälligkeiten der Verbindlichkeiten
Ziff. 1
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
bestehen keine.
3.
Erläuterungsteil
3.1
Rechtliche Verhältnisse
3.1.1
Sitz, Handelsregister, Geschäftsjahr
Die Gesellschaft ist am 01.05.1981 mit Urkunde des
Notars Klaus Fuchs, mit Amtssitz in Neustadt,
gegründet worden. Sie hat ihre Tätigkeit am
01.05.1981 aufgenommen.
Sie betreibt ihre Handelsgeschäfte unter der
Firma
Sigma Unternehmensberatung GmbH
und hat ihren Sitz in 67433 Neustadt/Wstr. und ist im
Handelsregister beim Amtsgericht AG Ludwigshafen, unter der
Nr. HRB 41593 eingetragen.
Das Geschäftsjahr 2018 umfasst die Zeit vom 1.
Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018.
3.1.2
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die
Unternehmensberatung im EDV Bereich.
3.1.3
Stammkapital und Beteiligte
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
Euro 25.564,59.
Am Abschlussstichtag sind daran beteiligt:
Erbengemeinschaft Friederich mit 25% = €
6.391,15
Herr Axel Kuntz mit 75% = € 19.573,45
Die Stammeinlage ist in voller Höhe erbracht.
3.1.4
Organe
Organe der Gesellschaft sind die
Gesellschafterversammlung und die
Geschäftsführung.
Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung entscheidet, abgesehen
von gesetzlich geforderten Mehrheiten, mit einfacher
Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Geschäftsführer
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
von diesem allein vertreten. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch
einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Die Gesellschafterversammlung kann jedem
Geschäftsführer unabhängig von der Zahl der
bestellten Geschäftsführer
Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Die
Gesellschafterversammlung kann einzelne oder alle
Geschäftsführer von den Beschränkungen des
§ 181 BGB (Verbot des Selbstkontrahierens und der
Doppelvertretung) befreien.
Während des Wirtschaftsjahres 2018 war Herr Axel
Kuntz, wohnhaft in 67149 Deidesheim
zum Geschäftsführer der Gesellschaft
bestellt.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
3.1.5
Jahresabschluss und Prüfung
Der Geschäftsführer hat den Jahresabschluss
innerhalb der gesetzlichen Frist, also 3 Monate oder wenn
der Geschäftsgang dies zulässt, 6 Monate nach
Schluss des Geschäftsjahres zu erstellen. Der
Jahresabschluss, der nicht zu prüfen ist, ist der
Gesellschafterversammlung zur Feststellung binnen zweier
Monate nach Erstellung zur Beschlussfassung und
Feststellung vorzulegen.
Ergebnisverwendung
Über die Ergebnisverwendung wird in der
Gesellschafterversammlung der Beschluss gefasst. Der
Geschäftsführer kann bei Erstellung der
Jahresabschlüsse Vorschläge zur
Ergebnisverwendung machen und diese gemäß §
278 HGB im Jahresabschluss berücksichtigen.
3.1.6
Satzung
Die Satzung der Gesellschaft sieht neben den
gesetzlichen Vorbehalten keinen besonderen
Zustimmungsbedarf der Gesellschafterversammlung zu
Handlungen der Geschäftsführer vor.
3.1.7
Verbundene Unternehmen
Zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres
bestand keine direkte Verbindung zu einem anderen
Unternehmen i. S. des § 271 Abs. 2 HGB.
3.1.8
Unternehmen mit denen eine Beteiligungsverhältnis
besteht
Die Gesellschaft ist an keinem anderen Unternehmen
beteiligt. Verbindungen im Sinne des § 271 Abs. 2 HGB
bestehen nicht.
Neustadt 31.12.2019
gezeichnet Axel Kuntz, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2019 festgestellt.
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