Sigma Unternehmensberatung GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 41593
Eingetragen
28.9.1981
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Die Unternehmensberatung in betriebswirtschaftlicher Hinsicht, die EDV-Organisationsberatung und alle artverwandten Tätigkeiten, die mittelbar oder unmittelbar dem Geschäftszweck dienen.

Historie

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Management

NameRolle
Axel Kuntz
seit 22.9.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
75.00%
Doris Friederich
25.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

67435 Neustadt Im Falkenhorst 2
37.500 €
75.00%
Doris Friederich
67434 Neustadt Karolinenstrasse 26
12.500 €
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sigma Unternehmensberatung GmbH

Neustadt/Wstr.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 2,00 2,00
B. Umlaufvermögen 8.092,31 8.092,31
Bilanzsumme, Summe Aktiva 8.094,31 8.094,31

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 6.890,67 6.890,67
B. Verbindlichkeiten 1.203,64 1.203,64
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.203,64 1.203,64
Bilanzsumme, Summe Passiva 8.094,31 8.094,31

sonstige Berichtsbestandteile

. Anhang

2.1 Allgemeine Angaben

Einordnung der Gesellschaft
Die Gesellschaft ist eine "kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 (1) HGB.
Sie ist nicht prüfungspflichtig nach den Kriterien des HGB. Sie hat in ihrer Satzung auch keine Prüfungspflicht festgelegt. Prüfungsauftrag durch die Gesellschafterversammlung wurde nicht erteilt.

2.2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

a) Gliederung
 Der Jahresabschluss ist entsprechend den Vorschriften des 3. Buches des HGB §§ 264   ff erstellt.
 Dabei wurden die Gliederungsvorschriften
 § 265 HGB für die Bilanz und
 § 275 (2) HGB für die Gewinn- und Verlustrechnung
 für die "große" Kapitalgesellschaft beachtet.
Auf die in § 266 (1) und 276 HGB vorgesehenen Erleichterungen für "kleine" Kapitalgesellschaften wurde verzichtet.

 Die Gliederungen sowohl der Bilanz als auch der Gewinn- und Verlustrechnung stim-   men mit denen des Vorjahres überein.

b) Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Gliederungsschemata
 Die Gesellschaft hat hierzu keine Angaben zu machen.

c) Bewertung
 Die Wertansätze der Bilanz des Vorjahres zum 31.12.2017 wurden unverändert übernommen.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten zum 31.12.2018 entspricht  den Vorschriften der §§ 252- 255 HGB.

2.3 Durchführung der Bewertung

Die Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen wurde wie folgt durchgeführt, beim:

a) Anlagevermögen
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen wurden nach gleichen Grundsätzen linear bzw. degressiv und mit den entsprechenden AfA-Sätzen nach § 7 Abs.1 u. 2 EStG bemessen.

Dabei wurden die Abschreibungen so bemessen, dass im Jahr der Anschaffung oder Herstellung die jeweiligen Abschreibungen nur zeitanteilig für den (vollen) Monat der Anschaffung oder Herstellung  und die folgenden Monate angesetzt wurde (pro rata temporis).

Für Anlagegüter bei denen die Voraussetzungen gegeben sind, wurde die Bewertungsfreiheit des § 6 (2) EStG in Anspruch genommen.

b) Umlaufvermögen - Forderungen
Die Forderungen sind unter Würdigung ihrer Einbringlichkeit bewertet.Wertberichtigungen waren nur für das allgemeine Ausfallwagnis zu bilden.

c) Umlaufvermögen - andere Gegenstände
Die Ansprüche der Gesellschaft aus Forderungen an den Gesellschafter und den Geschäftsführer und die fälligen Ansprüche gegen andere, sind voll einbringlich und mit ihren Anschaffungskosten (Entstehungswert) bewertet.

d) Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 Abs. 1 u. 2. HGB) beinhalten auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand und auf der Passivseit Einnahmen soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag sind.

e) Fremdkapital und Rückstellungen
Die Verbindlichkeiten sind sämtliche mit dem Rückzahlungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) bewertet.Von Kreditinstituten eingeräumte Kredite sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

Die gebildeten Rückstellungen decken die ungewissen Verbindlichkeiten in voller Höhe ab. Sie sind mit der notwendigen Sorgfalt ermittelt. Gleiches gilt für die Aufwandsrückstellungen.

g) Eigenkapital

gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital = Stammkapital    Euro 25.564,59
ist voll einbezahlt.

Gewinnrücklagen/Verlustvortrag
Der Verlustvortrag zum 31.12.2018 beträgt 18.673,92 €
Ein Steuerguthaben i. S. des § 37 Abs. 1 KStG besteht nicht.

2.4 Angaben nach § 285 HGB

a) Geschäftsführung
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft  ist Herr Axel Kuntz, Deidesheim bestellt. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

b) Vergütungen an Geschäftsführer, Ziff. 9
Die Angaben unterbleiben wegen § 286 (4) HGB.

c)  Besicherung und Fälligkeiten der Verbindlichkeiten Ziff. 1
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen keine.

3. Erläuterungsteil

3.1 Rechtliche Verhältnisse

3.1.1 Sitz, Handelsregister, Geschäftsjahr

Die Gesellschaft ist am 01.05.1981 mit Urkunde des Notars Klaus Fuchs, mit Amtssitz in Neustadt, gegründet worden. Sie hat ihre Tätigkeit am 01.05.1981 aufgenommen.

Sie betreibt ihre Handelsgeschäfte unter der Firma

Sigma Unternehmensberatung GmbH

und hat ihren Sitz in 67433 Neustadt/Wstr. und ist im Handelsregister beim Amtsgericht AG Ludwigshafen, unter der Nr. HRB 41593 eingetragen.

Das Geschäftsjahr 2018 umfasst die Zeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018.

3.1.2 Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Unternehmensberatung im EDV Bereich.

3.1.3 Stammkapital und Beteiligte

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Euro 25.564,59.

Am Abschlussstichtag sind daran beteiligt:
Erbengemeinschaft Friederich mit 25% = € 6.391,15
Herr Axel Kuntz mit 75% =  € 19.573,45

Die Stammeinlage ist in voller Höhe erbracht.

3.1.4 Organe

Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung.

Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung entscheidet, abgesehen von gesetzlich geforderten Mehrheiten, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Geschäftsführer
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft von diesem allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Die Gesellschafterversammlung kann jedem Geschäftsführer unabhängig von der Zahl der bestellten Geschäftsführer Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Die Gesellschafterversammlung kann einzelne oder alle Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot des Selbstkontrahierens und der Doppelvertretung) befreien. 

Während des Wirtschaftsjahres 2018 war Herr Axel Kuntz, wohnhaft in 67149 Deidesheim
zum Geschäftsführer der Gesellschaft  bestellt.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

3.1.5 Jahresabschluss und Prüfung

Der Geschäftsführer hat den Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen Frist, also 3 Monate oder wenn der Geschäftsgang dies zulässt, 6 Monate nach Schluss des Geschäftsjahres zu erstellen. Der Jahresabschluss, der nicht zu prüfen ist, ist der Gesellschafterversammlung zur Feststellung binnen zweier Monate nach Erstellung zur Beschlussfassung und Feststellung vorzulegen.

Ergebnisverwendung
Über die Ergebnisverwendung wird in der Gesellschafterversammlung der Beschluss gefasst. Der Geschäftsführer kann bei Erstellung der Jahresabschlüsse Vorschläge zur Ergebnisverwendung machen und diese gemäß § 278 HGB im Jahresabschluss berücksichtigen.

3.1.6 Satzung

Die Satzung der Gesellschaft sieht neben den gesetzlichen Vorbehalten keinen besonderen Zustimmungsbedarf der Gesellschafterversammlung zu Handlungen der Geschäftsführer vor.

3.1.7 Verbundene Unternehmen

Zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres bestand keine direkte Verbindung zu einem anderen Unternehmen i. S. des § 271 Abs. 2 HGB.

3.1.8 Unternehmen mit denen eine Beteiligungsverhältnis besteht

Die Gesellschaft ist an keinem anderen Unternehmen beteiligt. Verbindungen im Sinne des § 271 Abs. 2 HGB bestehen nicht.

Neustadt 31.12.2019

gezeichnet Axel Kuntz, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2019 festgestellt.

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