Herstellung von Prüfmaschinen
AFS Entwicklungs + Vertriebs GmbH
Von-Holzapfel-Straße 10, 86497 Horgau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerhard Arlt seit 14.8.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AFS Entwicklungs + Vertriebs GmbHHorgauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell AFS entwickelt und produziert als typisches mittelständisches Unternehmen seit über 38 Jahren moderne und zuverlässige Corona-Vorbehandlungsanlagen, Perforierstationen und Generatoren für die Generierung von Plasmen. AFS liefert nicht nur in die Verpackungsmittelindustrie, in die Folien- und Papierverarbeitung, die Batterie- und Elektronikherstellung und die Chemieindustrie, sondern auch an die führenden Forschungsinstitute, die mit unserer Plasma-Technik die Welt von morgen formen. Damit hat AFS eine breite, krisensichere und auf die Zukunft ausgerichtete Kunden- und Produktbasis. Der Vertrieb erfolgt weltweit über Handelsvertretungen vor Ort. Inzwischen konnte auch in mehreren Ländern bei unseren Vertretungen ein Service für die Wartung und Reparatur unserer Anlagen aufgebaut werden. Der Hauptsitz der AFS Entwicklungs + Vertriebs GmbH (AFS) ist Horgau bei Augsburg. Seit 2010 besteht mit einem Tochterunternehmen eine ertrags- und umsatzsteuerliche Organschaft. Forschung und Entwicklung Im Jahr 2023 wurden ca. 2,5 % des Umsatzes für Forschung und Entwicklung ausgegeben. Projekte mit AFS Entwicklungsanteil im Bereich der Atomlagenbeschichtung bei Raumtemperatur und Atmosphärendruck mit Anwendungen u.a. in der Fertigung von Elektronik konnten in die industrielle Umsetzung gebracht werden. Im Bereich der Plasmachemie konnten wichtige Erkenntnisse bzgl. der notwendigen Leistungselektronik gewonnen werden, um unseren externen Partnern besser bei den Herausforderungen der Energiewende helfen zu können. Außerdem wurden erste Systeme für den Bereich der BIAX-Extrusion entwickelt, was für AFS ein neues Geschäftsfeld eröffnet. Nachwirkungen der Chipkrise sind noch zu spüren und binden einen Teil der Entwicklungskapazitäten. Letztere Entwicklungsarbeit wird genutzt, um eine Resilienz für zukünftige Krisen zu schaffen. II. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene und politische Rahmenbedingungen Die Verpackungsindustrie präsentierte sich zu Beginn des Jahres 2023 in guter Verfassung. Jedoch wurden durch die vielen geopolitischen Krisen und der hohen Inflation die Aussichten ab der zweiten Jahreshälfte eingetrübt. Die Blockade bei den Lieferketten löste sich langsam im Verlauf des Jahres. Allerdings hat das Preisniveau bei den bezogenen Waren sehr stark zugelegt. Deshalb war AFS ebenfalls gezwungen im Berichtsjahr die Preise anzuheben. Der Arbeitsmarkt und die damit verbundene Suche nach gutem Personal ist nach wie vor schwierig. Dennoch können freie Stellen bei AFS mittelfristig immer besetzt werden. Vermögens- und Finanzlage Das Sachanlagevermögen verringerte sich leicht um 1,4 %. Der Wert der Finanzanlagen erhöhte sich geringfügig. Die Vorräte blieben mit 3.204 TEUR auf einem konstant hohem Niveau. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenständen in Summe nahmen u.a. wegen den geleisteten Zahlungen des Tochterunternehmens aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages um 1.229 TEUR ab. Insgesamt ist die Bilanzsumme im Geschäftsjahr um 1,5 % gewachsen. Das Eigenkapital stieg auf 18.255 TEUR. Die Eigenkapitalquote blieb mit 77,9 % nahezu gleich. Somit gilt die AFS als solide finanziert, was sich auch in einem guten Bankenrating niederschlägt. Die Rückstellungen nahmen hauptsächlich wegen den Rückstellungen für Personalkosten um insgesamt 17,8 % zu. Die AFS hatte zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Hauptsächlich aufgrund von 257 TEUR geringeren erhaltenen Anzahlungen sanken die gesamten Verbindlichkeiten um 200 TEUR. Ertragslage Die Umsatzerlöse steigerten sich in 2023 gegenüber dem Vorjahr um 13,0 % und erreichten damit ein neues Rekordhoch. Umsatzbedingt erhöhte sich auch der Materialaufwand um gut 5,2 % und der Personalaufwand stieg aufgrund von Neueinstellungen und Lohnerhöhungen um insgesamt 16,9 %. Der sonstige betriebliche Aufwand stieg um 286 TEUR (12,5 %) u.a. wegen höheren Instandhaltungen, periodenfremden Aufwendungen und allgemeinen Preiserhöhungen. Das organschaftlich verbundene Tochterunternehmen führte in 2023 2.510 TEUR an die Mutter ab. Dies führte letztendlich zu einem Jahresergebnis in Höhe von 2.703 TEUR (Vorjahr: 1.643 TEUR). In 2023 kann die Ertragslage bei AFS als gut bezeichnet werden. Ausreichende Liquidität war und ist zu jeder Zeit gegeben. III. Voraussichtliche Entwicklung mit Hinweisen auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung und sonstige Angaben Ab September 2023 war ein erheblicher Rückgang bei den Auftragseingängen festzustellen. Dementsprechend ist der Umsatz in den ersten sechs Monaten 2024 um 23,0 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum gesunken. Im gleichen Zeitraum verzeichneten wir einen Rückgang beim Auftragseingang um 12,6 %. Seit Juni 2024 beobachten wir eine leichte Erholung beim Auftragseingang. Diese Entwicklung der letzten 9 Monaten war symptomatisch für die ganze Verpackungsbranche und betrifft somit auch unsere Kunden. Währungsrisiko Ein Währungsrisiko ist bei AFS unwesentlich, da im Berichtszeitraum nur eine Rechnung in Fremdwährung gestellt wurde. Ebenfalls werden nur in sehr geringem Umfang Leistungen in Fremdwährungen bezogen. Marktrisiko Der Verpackungsmarkt hat sich in den letzten 20 Jahren als sehr krisenresistent gezeigt. Dennoch gab es hin und wieder Einbrüche, die jedoch in den Folgejahren wieder kompensiert wurden. Politisches Risiko Seit dem Ukrainekrieg, dem Konflikt im Nahen Osten und dem Handelskrieg zwischen USA und China ist das politische Risiko für die gesamte deutsche Wirtschaft gestiegen. Diese Entwicklungen können wir als Firma AFS nicht beeinflussen. In China haben wir nach wie vor guten Marktzugang. Kundenstrukturrisiko Mit weit mehr als 500 Kunden ist AFS breit aufgestellt. Jedoch müssen wir feststellen, dass wir immer mehr Umsatz mit weniger Kunden erzielen. Unsere Maschinenbaukunden sorgen für eine gute Grundauslastung, setzen uns aber auch preislich stark unter Druck. Deshalb versuchen wir unser Endkundengeschäft weiterhin auszubauen. Lieferantenrisiko Bei ganz wenigen Lieferanten haben wir keine Alternative. Dies betrifft jedoch nur einzelne Produkte und unser Einkauf im engen Schulterschluss mit unserer Entwicklungsabteilung arbeitet an Alternativen. Finanzierungs- und Liquiditätsrisiko Es besteht derzeit kein Finanzierungs- und Liquiditätsrisiko. Umweltrisiko Durch das Unternehmen verursachte Umweltrisiken sind uns nicht bekannt. Beteiligungsrisiko Das Beteiligungskapital wurde im Februar 2020 auf 500 TEUR aufgestockt, somit besitzt unser Tochterunternehmen eine gesunde Kapitalstruktur und ist mit ausreichender Liquidität ausgestattet. Verbindlichkeiten gegenüber Banken hat unser Tochterunternehmen zurzeit nicht. Alle uns bekannten Risiken sind nach derzeitigem Kenntnisstand durch entsprechende Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen ausreichend abgedeckt. Chancen Durch unsere erfahrenen Vertretungen haben wir weltweit einen guten Marktzugang und sind als eine auf Qualität ausgerichtete Marke bekannt und etabliert. Unsere Maschinenbaukunden, bei denen unsere Anlage ein Teil einer großen Druck-, Kaschier- oder Beschichtungsmaschine ist, tragen uns in die ganze Welt hinaus. Zusammen mit Universitäten und Forschungsinstituten arbeiten wir an Zukunftstechnologien wie leichteren Batterien, gedruckter Elektronik und der Aufspaltung von CO 2 mittels Plasmatechnologie. Hieraus erhoffen wir uns die Entwicklung neuer Produkte und Anwendungen. Weiterhin sind wir in Nordamerika sehr engagiert, um unseren Marktanteil dort weiter auszubauen. Für alle Schlüsselpositionen im Unternehmen, die in naher Zukunft neu besetzt werden müssen, werden seit Jahren Nachfolger eingearbeitet. Die Angabe über Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres erfolgt ggfs. im Anhang. Bei Betrachtung aller Chancen, Risiken und der aktuellen wirtschaftlichen Situation ist nach Einschätzung der Geschäftsführung trotz einer gerade schwächelnden Konjunktur weiterhin mit einer positiven Unternehmensentwicklung zu rechnen. Für das Jahr 2024 rechnen wir auch aufgrund der Gewinnabführung unserer Tochter mit einem positiven Ergebnis, das aber geringer als in 2023 ausfallen wird.
Horgau, den 04.12.2024 Gerhard Arlt Albert Biswanger Dr. Florian Brehmer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden bei Anschaffungs- und Herstellungskosten bis EUR 250,00 im Zugangsjahr direkt im Aufwand erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten ab EUR 250,00 bis EUR 800,00 wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Bei den unfertigen und fertigen Erzeugnissen wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten mit einbezogen. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer oder der geminderten Verwertbarkeit ergeben, wurden durch Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennbetrag bzw. dem niedrigeren Tageswert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Sofern nichts anderes angegeben ist, sind die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände innerhalb eines Jahres fällig. Das Darlehen an den Geschäftsführer Herrn Dr. Brehmer hat eine Laufzeit von größer einem Jahr. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen EUR 1.002.764,03. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern sowie aus Feststellungen einer Betriebsprüfung für den Zeitraum 2019 - 2022. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in EUR umgerechnet wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Änderungen haben sich im Sachanlagevermögen aufgrund einer veränderten Einschätzung der Restnutzungsdauer eines Anlagegutes, nachaktivierten Nebenkosten für die Beteiligung an einem verbundenen Unternehmen sowie der Reduktion der pauschalen Wertberichtigung für Auslandsforderungen ergeben. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Mitzugehörigkeitsvermerke Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung gegeben: Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende Posten und Sachverhalte: Als Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind in der Bilanz EUR 4.189.491,94 ausgewiesen. Darin enthalten sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 161.397,20 Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen in der Bilanz EUR 28.253,45. Darin enthalten sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 28.253,45. Anlagespiegel für die einzelnen Posten des AnlagevermögensDie Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von EUR 14.552.533,24 einbezogen. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR 261.100,00. Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR 20.446,00. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten: Rückstellungen für Personalkosten EUR 1.356.123,85 (VJ. EUR 670.240,83) und Rückstellungen für Gewährleistungen EUR 253.080,00 (VJ. EUR 226.120,00). Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 575.826,71 (Vorjahr: EUR 587.958,76). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 1.737.008.69 (Vorjahr: EUR 1.937.211,61). Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von EUR 239.464,72 sonstige finanzielle Verpflichtungen. Weitere Belastungen können sich bei den Fahrzeugverträgen aus möglichen Nachberechnungen für Schäden oder Überschreitungen der Laufleistung ergeben. Ein positiver Effekt durch den Abschluss der Leasing- und Mietverträge ergab sich aus der Vermeidung der Anschaffungsauszahlungen, damit wurde die Liquidität des Unternehmens geschont. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterung der periodenfremden Aufwendungen und Erträge In der Erfolgsrechnung sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 203.564,47 EUR (VJ. 22.641,87 EUR), sowie periodenfremde Erträge in Höhe von 73.631,17 EUR (VJ. 2.911,66 EUR) enthalten. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer (hier Dr. Florian Brehmer) vergebenen Krediten wird berichtet:
Zinssatz 0,75% Laufzeit jederzeit vollständig rückzahlbar Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
Vorgänge von besonderer Bedeutung Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Schluss des Geschäftsjahrs nicht ergeben. Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung beschließt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung: Der Jahresüberschuss beträgt EUR 2.702.650,95. Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrages ergibt sich ein Betrag von EUR 17.255.184,19, der zu verwenden ist. Auf neue Rechnung werden EUR 17.255.184,19 vorgetragen. Unterschrift der Geschäftsführung
Horgau, 04.12.2024 sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Unterzeichnung:
gez. am 04.12.2024 Gerhard Arlt Albert Biswanger Dr. Florian Brehmer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2024 festgestellt. BESTäTIGUNGSVERMERK DES UNABHäNGIGEN ABSCHLUSSPRüFERSAn die AFS Entwicklungs + Vertriebs GmbH, Horgau Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der AFS Entwicklungs + Vertriebs GmbH, Horgau, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AFS Entwicklungs + Vertriebs GmbH, Horgau, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht, tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt, sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss, sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Darstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Augsburg, den 9. Dezember 2024 AWI TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Markus Stötter, Wirtschaftsprüfer |
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