EVIE Entwässerung Viersen GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Kläranlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katharina Greven seit 9.4.2021 | Prokura |
Christoph Höck seit 27.1.2016 | Prokura |
Detlef Schumacher seit 5.1.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 45.00% | |
| 33.33% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NEW NiederrheinWasser GmbHViersenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Lagebericht für das Geschäftsjahr 20241. Grundlagen der Gesellschaft Die Geschäftstätigkeiten der NEW NiederrheinWasser GmbH bestehen in der Versorgung der Städte Mönchengladbach, Korschenbroich, Grevenbroich und Viersen sowie der Gemeinde Schwalmtal mit Trinkwasser. Während die Städte Mönchengladbach und Korschenbroich über die Wasserwerke Helenabrunn, Hoppbruch, Reststrauch, Rheindahlen, Gatzweiler und Rasseln beliefert werden, erfolgt die Versorgung der Stadt Viersen und der Gemeinde Schwalmtal durch die Wasserwerke Dülken und Viersen. Die Stadt Grevenbroich wird über die Wasserwerke Fürth und Zweifaltern mit Trinkwasser versorgt. 1.1. Geschäftsmodell Der Gegenstand des Unternehmens ist die Gewinnung, die Aufbereitung und die Fortleitung von Trinkwasser bis zu den örtlichen Verteilungsnetzen sowie die Lieferung von Trinkwasser zur örtlichen Weiterverteilung insbesondere an Konzernunternehmen sowie an Dritte, der Bezug von Trink- und Rohwasser und die Lieferung von Roh- und Brauchwasser insbesondere an Konzernunternehmen sowie an Dritte. 1.2. Strategische Geschäftsfelder (SGF) Die NEW NiederrheinWasser GmbH wird über die strategischen Geschäftsfelder Netze und Trinkwasserproduktion sowie über die Unterstützungsfunktionen (UF) Immobilienmanagement und Fuhrpark gesteuert. Darüber hinaus wird zwischen verantwortbaren und nicht verantwortbaren Ergebnisbeiträgen unterschieden. Die nicht verantwortbaren Ergebnisbeiträge bestehen aus Overheadkosten, die nicht im direkten Einflussbereich der Geschäftsführung liegen. Hierbei handelt es sich vornehmlich um IT-Dienstleistungen und um die kaufmännische Geschäftsbesorgung, die seitens der NEW AG erbracht wird. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Jahr 2024 dauerten die geopolitischen und handelspolitischen Spannungen sowie die damit verbundenen Unsicherheiten für die Wirtschaft weltweit an und spiegelten sich in den Prognosen für das globale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) wider, das gemäß OECD für das Jahr 2024 bei 3,2 % und somit gleichauf zum Vorjahr lag. Trotz eingangs erwähnter Herausforderungen ist das globale Wachstum stabil geblieben, während die Inflation weiter nachgelassen und sich der Welthandel etwas erholt hat. Zur wirtschaftlichen Entwicklung in der EU Laut OECD ist die Wirtschaft im Euroraum im Jahr 2024 um 0,7 % gewachsen (2023: 0,5 %) und damit weniger als erwartet. Denn der Arbeitsmarkt zeigte sich robust und die Inflationsrate lag Ende 2024 bei 2,4 %. Allerdings wirkte die restriktive Geldpolitik der letzten Jahre nach, auch wenn die EZB den Leitzins im Jahr 2024 dreimal auf 3,0 % zum Jahresende gesenkt hat. Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland Die EU-Kommission geht in ihrer Herbstprognose (15.11.2024) davon aus, dass die deutsche Wirtschaft das zweite Mal in Folge schrumpfen soll - nach 0,3 % im Jahr 2023 nun um 0,1 % im Jahr 2024. Gemäß OECD stagnierte die deutsche Wirtschaft im Jahr 2024. Gründe hierfür sind die schwächelnde Industrie, hohe Unsicherheiten bei den Investitionen und restriktive Finanzierungsbedingungen sowie ein Rückgang des Exportgeschäfts mit China. Die Inflationsrate lag Ende des Jahres bei 2,4 % und damit 0,6 Prozentpunkte über dem im September prognostizierten Wert von 1,8 %. Der Anstieg ist auf Preissteigerungen unter anderem bei Nahrungsmitteln und bei Dienstleistungen zurückzuführen. Entwicklung auf dem deutschen Wassermarkt Das Grundwasser trägt zu 70 % zur öffentlichen Wasserversorgung in Deutschland bei. Auch wenn in Zukunft ausreichende Mengen an Trinkwasser verfügbar sein werden, darf dies aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Grundwasser in Qualität und Quantität zunehmenden Gefahren ausgesetzt ist. Die zukünftigen Herausforderungen der Wasserwirtschaft werden vor allem im fortschreitenden Klimawandel, dem zunehmenden Eintrag von Spurenstoffen in den Gewässern und der anhaltend hohen Nitratbelastung des Grundwassers gesehen. Speziell für das Grundwasser erschweren neu detektierbare Stoffe wie PFAS zudem die Planung mit der Ressource hinsichtlich ihrer Qualität. Die Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser wird somit technisch immer aufwendiger und folglich kostenintensiver. Weiterhin werden vermehrt Nutzungskonflikte um die Ressource Wasser mit der Landwirtschaft und der Industrie befürchtet. Ein vorsorgender Grundwasserschutz ist also unerlässlich. Am 20. Juni 2023 ist die neue Trinkwasserverordnung in Anlehnung an die neue EU-Trinkwasserrichtlinie in Kraft getreten. Sie berücksichtigt viele der oben genannten Aspekte insbesondere dadurch, dass in Zukunft eine risikobasierte Beurteilung der Trinkwasserversorgung durch den Versorger erarbeitet werden muss und dass der Informationsumfang an den Kunden erweitert wird. Zudem ist der freie Zugang zu Wasser, z. B. durch das Aufstellen von Wasserspendern an stark frequentierten Stellen in den Städten beschrieben. Ende letzten Jahres ist ebenfalls die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung in Kraft getreten, welche mit der darin geforderten Risikobewertung explizit die Einzugsgebiete betrachtet. Über beide Verordnungen wird somit die komplette Versorgungskette vom Einzugsgebiet bis zum Verbraucher im Risikomanagement abgebildet. Insgesamt kann die Bundesrepublik Deutschland jährlich auf rd. 188 Mrd. m 3 Trinkwasser zurückgreifen. Tatsächlich werden davon jedoch lediglich rd. 18 % genutzt, was einer Wassermenge von rd. 33 Mrd. m 3 entspricht. Davon entfallen 28 Mrd. m 3 auf den Bereich der nicht öffentlichen Wasserversorgung. 5 Mrd. m 3 sind der öffentlichen Wasserversorgung zurechenbar. Bei der Gewinnung von Trinkwasser bilden Grund- und Quellwasser mit gemeinsam 69,1 % den Hauptanteil. Die verbleibenden 30,9 % stellen die direkte Entnahme von Oberflächengewässern, etwa aus Seen und Flüssen, dar. Dies bedeutet, dass in Deutschland jährlich 154,9 Mrd. m 3 Wasser ungenutzt bleiben, was einem Anteil von 82,4 % des insgesamt zur Verfügung stehenden Wassers entspricht. Für NRW wird zur Bestimmung des verfügbaren Grundwasserdargebotes über das Wasserhaushaltsmodell mGROWA nun die 30-jährige Zeitreihe von 1990 bis 2021 angesetzt. Diese Phase beinhaltet zwei Trockenphasen, was zur Folge hat, dass das nutzbare Dargebot um rund 15 % reduziert wird. Derzeit wird aufgrund der trockenen Jahre 2018, 2019 und 2021 zudem über weitere Sicherheitszuschläge, welche zuzüglich der Reduzierung durch die neue Referenzperiode betrachtet werden sollen, diskutiert. Damit steigt die Nutzungskonkurrenz erheblich und weitere Wasserrechte Dritter innerhalb der Wassereinzugsgebiete der Trinkwasserversorger sind in vielen Bereichen quasi ausgeschlossen. Nach den Steigerungen der Trinkwasserabgabe in den Jahren 2018 bis 2022, ist die Abgabe in den Jahren 2023 und 2024 wieder leicht gesunken. Im Jahr 2024 lag der Verbrauch bei rund 128 Litern Trinkwasser pro Person und Tag. Die hohen Jahresniederschläge, die innerhalb des Wasserwirtschaftsjahres 2024 mit einer Summe von 1.121 mm das in der Wetter- und Lysimeterstation Rheindahlen aufgezeichnete Maximum darstellen, haben weiterhin zur Entspannung der Situation im Grundwasser geführt. Das gesamte Jahr 2024 war von einer massiven Grundwasserneubildung geprägt, die die Defizite der letzten Jahre vollständig kompensiert hat. Trotz der regenintensiven letzten zwei Jahre sind die Auswirkungen der Klimakrise zunehmend präsenter und spürbar. Immer häufiger treten in den Frühjahrs- und Sommermonaten anhaltende Wärmeperioden in Kombination mit ausbleibenden Niederschlägen auf. Insbesondere in ländlich geprägten Regionen mit einer klassischen Ein- und Zweifamilienhausstruktur und Gartenanlagen führen solche Witterungsbedingungen zu einem sprunghaften Anstieg der Trinkwasserabgabemengen und bringen die Wasserversorgungsanlagen an ihre Kapazitätsgrenzen. Auch wenn die Folgen des Klimawandels in Deutschland regional unterschiedlich stark ausfallen, bedarf es deutschlandweiter Anpassungsmaßnahmen. Es gilt regionalbezogene Strategien zu entwickeln und umzusetzen, um die Wasserversorgung vor Ort klimarobuster und flexibler zu gestalten. Verbundsysteme zwischen einzelnen Versorgern und verstärkte interkommunale Zusammenarbeit werden hierbei an Bedeutung gewinnen. Die Konkurrenzsituation in der Grundwassernutzung zeigt sich bei dieser Wettersituation auch in erheblich erhöhtem Wasserbedarf der Landwirtschaft zur Beregnung. Zukünftig ist auch damit zu rechnen, dass der Wasserbedarf für die Ökologie höher bewertet wird als bisher und damit die erteilten Wasserrechtsmengen je Einzugsgebiet vermindert werden. Diese Entwicklung muss genauestens beobachtet werden. Das Umweltbundesamt attestiert Ende Mai 2021 dem Trinkwasser aus großen zentralen Anlagen eine ausgezeichnete Qualität. Hinsichtlich der mikrobiologischen und chemischen Qualitätsanforderungen halten der Umweltbehörde zufolge über 99,9 % der überwachten Proben die strengen Vorgaben ein, und auch der Problemstoff Nitrat überschreite selbst in landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen nicht die Grenzwerte im Trinkwasser. 2.2. Geschäftsverlauf Das strategische Geschäftsfeld und die Unterstützungsfunktionen entwickelten sich wie folgt: 2.2.1. SGF Netze Das strategische Geschäftsfeld Netze stellt das Ergebnis der Geschäftstätigkeit der NEW NiederrheinWasser GmbH im Bereich der Trinkwasserverteilnetze dar. Das Ergebnis im SGF Netze entwickelte sich leicht negativ im Geschäftsverlauf. Ursächlich hierfür sind der gestiegene Betriebsführungsaufwand sowie die gestiegenen Abschreibungen, die durch die im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Trinkwassernetzentgelte nicht vollständig kompensiert wurden. 2.2.2. SGF Trinkwasserproduktion Das strategische Geschäftsfeld Trinkwasserproduktion stellt das Ergebnis der Geschäftstätigkeit der NEW NiederrheinWasser GmbH im Bereich der Trinkwassergewinnung, -aufbereitung und -lieferung an Trinkwasservertriebsgesellschaften dar. Der beeinflussbare Ergebnisbeitrag des SGF Wassergewinnung entwickelte sich positiv im Geschäftsverlauf. Die wesentlichen Ergebnistreiber waren die höheren Trinkwasserverkaufserlöse aufgrund der sich aus den Liefervertragsklauseln ergebenden höheren Absatzpreise. Hinzu kamen insbesondere positive Effekte aus dem Drittgeschäft. Gegenläufig wirkten der Personalaufwand, die gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie die gestiegenen Abschreibungen. Die nutzbare und in den Umsatzerlösen abgebildete Wasserabgabe im Geschäftsjahr betrug insgesamt rd. 22,6 Mio. m 3 (Vorjahr rd. 22,9 Mio. m 3 ), von der rd. 21,7 Mio. m 3 an die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH sowie rd. 0,9 Mio. m 3 an die Schwalmtalwerke AöR abgegeben wurden. 2.2.3. UF Finanzen Die Unterstützungsfunktion beinhaltet die zentrale Bereitstellung von Dienstleistungen im Bereich Finanzierung (Kreditmanagement, etc.). Die Ergebnisbelastung aus der Unterstützungsfunktion lag aufgrund gestiegener Cashpoolzinsen über dem Vorjahresniveau. 2.2.4. Sonstige Unterstützungsfunktionen Die sonstigen Unterstützungsfunktionen umfassen die Themen Beteiligungen, Fuhrpark, Immobilien und personalnahe Sachverhalte und beinhalten die zentrale Bereitstellung von Dienstleistungen in diesen Bereichen für die NEW NiederrheinWasser GmbH. Sie liegen insgesamt leicht über Vorjahresniveau. 2.3. Lage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellt sich insgesamt geordnet dar. 2.3.1. Finanzielle Leistungsindikatoren Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator der NEW NiederrheinWasser GmbH ist das Ergebnis vor Ertragsteuern. 2.3.2. Ertragslage In den Gesamterträgen der NEW NiederrheinWasser GmbH sind Umsatzerlöse, aktivierte Eigenleistungen, sonstige betriebliche Erträge, Erträge aus Beteiligungen und aus Wertpapieren sowie aus sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen enthalten. Das Gesamtertragsvolumen liegt mit 61,9 Mio. € um 3,2 Mio. €, insbesondere wegen gestiegener Erlöse aus Wasserlieferungen und Netznutzungsentgelten, über dem Vorjahreswert in Höhe von 58,7 Mio. €. In den Umsatzerlösen werden überwiegend Erlöse aus Wasserlieferungen in Höhe von 19,0 Mio. € (Vorjahr 17,3 Mio. €) sowie aus abgerechneten Netzentgelten für das Wassernetz inklusive Konzessionsabgaben mit 39,5 Mio. € (Vorjahr 37,9 Mio. €) gezeigt. Die Gesamtaufwendungen beinhalten den Materialaufwand, den Personalaufwand, die Abschreibungen und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen, die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag und die sonstigen Steuern. Das Gesamtaufwandsvolumen vor Ergebnisabführung liegt mit 42,8 Mio. € um rd. 2,9 Mio. €, insbesondere wegen der gestiegenen Aufwendungen für bezogene Leistungen und der Abschreibungen, über dem Vorjahreswert in Höhe von 39,9 Mio. €. Die Ertragslage ist insbesondere durch die Umsatzerlöse in Höhe von 60,5 Mio. € (Vorjahr 56,8 Mio. €) und den Materialaufwand mit 27,1 Mio. € (Vorjahr 26,3 Mio. €) geprägt. Das Ergebnis vor Ertragsteuern beträgt 19,1 Mio. € (Vorjahr 18,6 Mio. €). Der Gewinn des Geschäftsjahres in Höhe von 19,1 Mio. € ist aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages an die NEW AG abzuführen. Im Vorjahr wurden aus dem Jahresergebnis 10,0 Mio. € in die Gewinnrücklagen eingestellt, sodass der übersteigende Betrag in Höhe von 8,8 Mio. € an die NEW AG abzuführen war. 2.3.3. Finanzlage 2.3.3.1. Kapitalstruktur Das Eigenkapital am Jahresende beträgt im Vergleich zum Vorjahr unverändert 73,6 Mio. €. Die Sonderposten betragen 18,4 Mio. € (Vorjahr 18,4 Mio. €). Es bestehen Rückstellungen in Höhe von 2,7 Mio. € (Vorjahr 2,3 Mio. €) und Verbindlichkeiten in Höhe von 68,1 Mio. € (Vorjahr 53,6 Mio. €). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen 48,0 Mio. € (Vorjahr 36,1 Mio. €). Die Veränderung resultiert aus der Neuaufnahme eines Darlehens in Höhe von 14,5 Mio. €. Die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag beträgt 45,2 % (Vorjahr 49,8 %). 2.3.3.2. Investitionen Im Geschäftsjahr wurden 22,2 Mio. € investiert. Die Investitionen entfielen fast vollständig auf Sachanlagen. Dabei handelt es sich insbesondere um den Bau des Wasserwerkes Rasseln und die Herstellung von Trinkwasserversorgungsleitungen. 2.3.3.3. Liquidität Die Zahlungsfähigkeit der NEW NiederrheinWasser GmbH ist durch die Cash Management-Vereinbarung mit der NEW AG gesichert. Die Verbindlichkeiten aus dem Cashpooling verzeichneten im Vorjahresvergleich einen Rückgang um 7,5 Mio. €. Zum Bilanzstichtag weist die Gesellschaft Verbindlichkeiten aus dem Cashpooling in Höhe von 1,0 Mio. € (Vorjahr 8,5 Mio. €) aus. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist die NEW NiederrheinWasser GmbH jederzeit in der Lage gewesen, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. 2.3.4. Vermögenslage Die Vermögenslage der Gesellschaft ist durch das Sachanlagevermögen geprägt. Daneben bestimmen Forderungen aus Steuererstattungsansprüchen die Aktivseite. Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten, insbesondere gegenüber Kreditinstituten und verbundenen Unternehmen, sind bestimmende Posten der Passivseite. Die Aktiva umfassen das Anlagevermögen mit 161,1 Mio. € (Vorjahr 146,3 Mio. €) sowie das Umlaufvermögen und die übrigen Aktivposten in Höhe von 1,9 Mio. € (Vorjahr 1,7 Mio. €). Die Anlagenquote beträgt gegenüber dem Vorjahr unverändert 98,8 %. Die Summe des Umlaufvermögens entspricht dem Vorjahresniveau. Die Passiva beinhalten neben dem Eigenkapital, die Sonderposten sowie die langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 44,2 Mio. € (Vorjahr 33,1 Mio. €) und die kurzfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten mit 26,7 Mio. € (Vorjahr 22,8 Mio. €). Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Bilanzsumme (163,0 Mio. €; Vorjahr 148,0 Mio. €) um 10,1 % erhöht. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1. Prognosebericht Die strategischen Geschäftsfelder und die Unterstützungsfunktionen werden sich voraussichtlich wie folgt entwickeln: 3.1.1. SGF Netze Das strategische Geschäftsfeld Netze trägt am stärksten zum Ergebnis des Unternehmens bei. Hier wird im Jahr 2025 eine Ergebnissteigerung erwartet. Hauptergebnistreiber ist die positive Entwicklung der Trinkwassernetzentgelte. Gegenläufig wirken die steigenden Abschreibungen im Trinkwassernetz sowie die steigenden Aufwendungen für die Betriebsführung. Der Aufsichtsrat der NEW AG hatte im Juni 2023 die Aufspaltung der NEW Tönisvorst GmbH beschlossen. Im Rahmen der Aufspaltung, die rückwirkend zum 01.01.2025 stattfinden wird, wird der Teilbetrieb "Trinkwassernetz" auf die NEW NiederrheinWasser GmbH übertragen. Die Aufnahme des Teilbetriebs wird die Ergebnisse im SGF Netze positiv beeinflussen. 3.1.2. SGF Trinkwasserproduktion Das Ergebnis im SGF Trinkwasserproduktion entwickelt sich leicht negativ. Hauptgründe sind die im Vergleich zum Vorjahr steigenden Fremdkapitalzinsen sowie nach Fertigstellung des Wasserwerks Rasseln sinkende aktivierten Eigenleistungen. 3.1.3. Unterstützungsfunktionen und Finanzergebnis Die Unterstützungsfunktionen entwickeln sich im Planungsverlauf konstant. Das Finanzergebnis entwickelt sich aufgrund der sinkenden Fremdkapital- und Cashpoolzinsen positiv. 3.1.4. Ergebnisprognose Die Gesellschaft hatte für das Geschäftsjahr 2024 ein Ergebnis vor Ertragsteuern in Höhe von rd. 17,3 Mio. € geplant. Das Mehrergebnis gegenüber der Planung in Höhe von 1,8 Mio. € ist im Wesentlichen den gestiegenen sonstigen betrieblichen Erträgen sowie den gesunkenen Fremdkapitalzinsen geschuldet. Für das Geschäftsjahr 2025 wird ein Ergebnis vor Ertragsteuern in Höhe von rd. 20,4 Mio. € geplant. Das Ergebnis wird damit oberhalb des Vorjahresniveaus liegen. Sondereinflüsse, welche die wirtschaftliche Lage nach dem Prognosezeitraum beeinflussen könnten, sind derzeit nicht absehbar. 3.2. Risikobericht 3.2.1. Risikomanagementsystem Sämtliche Risiken der NEW-Gruppe werden systematisch und softwarebasiert erfasst, analysiert und in einem Risikokatalog dokumentiert sowie an das zentrale Risikocontrolling berichtet. Alle identifizierten Risiken werden in die Schadensklassen "Gering", "Mittel", "Schwerwiegend" und "Existenzbedrohend" eingeteilt. Die Einstufung in Schadensklassen erfolgt unternehmensindividuell. Hierbei wird die Bruttoschadenshöhe mit der Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert. Die sich hieraus ergebende Schadenshöhe wird den unternehmensindividuellen Bezugsgrößen und somit auch den entsprechenden Schadensklassen zugeordnet. Als unternehmensindividuelle Bezugsgrößen werden das durchschnittliche betriebliche Ergebnis aus der Mittelfristplanung und die Höhe des Eigenkapitals herangezogen. 3.2.2. Risiken Risiken können zu negativen Planabweichungen führen. Der Risikobestand der NEW NiederrheinWasser GmbH weist zum 31. Dezember 2024 insgesamt acht Risiken aus. Ein Risiko wurde der Schadensklasse "Mittel" zugeordnet. Hierbei handelt es sich um ein regulatorisches Risiko, das die Neubeauftragung der Wasserrechte innerhalb der nächsten 10 Jahre beinhaltet. Sieben Risiken wurden der Schadensklasse "Gering" zugeordnet. Hierbei handelt es sich um sechs Betriebsrisiken und ein Rechtsrisiko. Ein Betriebsrisiko umfasst die Verschwenkung des Einzugsgebietes mit der Folge einer zu hohen Nitratbelastung. Zwei weitere Risiken betreffen den Sanierungsbedarf der Behälter Rheindahlen und Viersen. Eins betrifft die mögliche Veränderung der Rohwasserqualität und die Belastung des Rohwassers. Hinzu kommen noch zwei Risiken, die sich aus der Personalentwicklung ergeben. Weiterhin besteht das Risiko, dass im Rahmen der Trinkwasserverordnung neue Grenzwerte aufgenommen werden müssen. Im Rahmen des etablierten Risikofrüherkennungssystems ergibt sich im Geschäftsjahr 2024 weder aus Einzelrisiken noch aus der Gesamtbetrachtung eine Bestandsgefährdung für die Gesellschaft. 3.3. Chancenbericht Chancen können zu positiven Planabweichungen führen. Durch die Aufnahme weiterer Wasserversorgungsunternehmen in die Gesellschaft können sich Chancen aus der Ausweitung des Versorgungsgebietes und durch Synergien bei der Gewinnung von Trinkwasser ergeben.
Viersen, 20. Februar 2025 NEW NiederrheinWasser GmbH Die Geschäftsführung Detlef Schumacher Bilanz zum 31. Dezember 2024Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
Anhang 2024Allgemeine Angaben Am gezeichneten Kapital der NEW NiederrheinWasser GmbH, Viersen, geführt beim Amtsgericht Mönchengladbach unter HRB 11388, ist die NEW AG, Mönchengladbach, zu 100 % beteiligt. Gegenstand des Unternehmens ist die Gewinnung, die Aufbereitung und die Fortleitung von Trinkwasser bis zu den örtlichen Verteilungsnetzen sowie die Lieferung von Trinkwasser zur örtlichen Weiterverteilung insbesondere an Konzernunternehmen sowie an Dritte, der Bezug von Trink- und Rohwasser und die Lieferung von Roh- und Brauchwasser insbesondere an Konzernunternehmen sowie an Dritte. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der NEW Kommunalholding GmbH, Mönchengladbach, geführt beim Amtsgericht Mönchengladbach unter HRB 14191, einbezogen und ist Tochterunternehmen i. S. von § 290 HGB. Die NEW Kommunalholding GmbH erstellt den Konzernabschluss für den kleinsten und zugleich größten Konsolidierungskreis. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister bekannt gegeben. Form und Darstellung Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden AKTIVA Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern laut amtlicher Abschreibungstabellen abgeschrieben. Hierbei wurden die Höchstsätze in Ansatz gebracht. Das Sachanlagevermögen ist grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen unter Zugrundelegung der amtlichen Abschreibungstabellen, bilanziert. Hierbei wurden die Höchstsätze in Ansatz gebracht. Die Herstellungskosten der Sachanlagen umfassen Einzelkosten und anteilige angemessene Gemeinkosten. In den Herstellungskosten sind keine Zinsen für Fremdkapital enthalten. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungsansätze, Wertpapiere und im Vorjahr Ausleihungen sind mit den Anschaffungskosten oder - soweit erforderlich - mit den niedrigeren Kurswerten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Nach § 246 Abs. 2 HGB zu verrechnende Vermögensgegenstände des Deckungsvermögens sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit ihrem beizulegenden Wert angesetzt. Im Umlaufvermögen werden in den Vorräten die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffezu fortgeschriebenen gleitenden Durchschnittspreisen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Offene Forderungen, die vor dem 1. Oktober des abgelaufenen Geschäftsjahres entstanden sind, werden grundsätzlich zu 25 %, offene Forderungen, die vor dem 1. Juli des abgelaufenen Geschäftsjahres entstanden sind, grundsätzlich zu 50 % und offene Forderungen, die vor dem 1. Januar des abgelaufenen Geschäftsjahres entstanden sind, grundsätzlich zu 100 % einzelwertberichtigt. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Flüssigen Mittel sind mit den Nominalwerten aktiviert. PASSIVA Das Eigenkapital ist zum Nennwert bilanziert. Beim Sonderposten handelt es sich im Wesentlichen um von Kunden seit dem 1. Januar 2003 für Netz- und Leitungsanschlüsse gezahlte Zuschüsse, die entsprechend der Abschreibungsdauer der aktivierten Wirtschaftsgüter zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst werden. Dieser Posten wurde im Rahmen der Spaltung der NEW Kreis Viersen GmbH (2015) und der NEW AG (2016) auf die Gesellschaft übertragen. Zusätzlich ist in diesem Posten ein von der Flughafengesellschaft Mönchengladbach für eine Brunnenverlagerung gezahlter Zuschuss enthalten, der entsprechend der Abschreibungsdauer des aktivierten Wirtschaftsgutes zugunsten der sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst wird. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten passiviert. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte auf Basis der Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln, und wurde nach der "Projected Unit Credit Method" (Anwartschaftsbarwertverfahren) berechnet. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,00 % und Rentensteigerungen von jährlich 2,20 % unterstellt. Weiterhin wurden altersabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten von durchschnittlich 5,00 % unterstellt. Der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt und der den Pensionsrückstellungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie seit 2016 zugrunde zu legen ist, wurde im Monat Oktober 2024 von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht und auf den Monat Dezember 2024 fortgeschrieben. Er beträgt 1,90 % (Vj. 1,83 %). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionen zum 31. Dezember 2024 unter Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatz über die vergangenen 10 Jahre sowie des durchschnittlichen Marktzinssatz über die vergangenen 7 Jahre (1,97 %; Vj. 1,76 %) beläuft sich auf -4 TEUR (Vj. 5 TEUR). Die Berechnung der Rückstellung für die Witwen-/Witwerrente erfolgte nach der kollektiven Methode, wobei bei den verwendeten Rechnungsgrundlagen eine Verheiratungswahrscheinlichkeit zugrunde gelegt wurde. Als Finanzierungsendalter wurde die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz 2007 angesetzt. Gemäß § 16 BetrAVG werden zum 1. Juli eines jeden Jahres die laufenden Versorgungsleistungen um 1 % p.a. angepasst. Auch die Rückstellungen für Jubiläen sind auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten gebildet. Die Abzinsung erfolgte pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Oktober 2024 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, welcher sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser Zinssatz wurde auf den Monat Dezember 2024 fortgeschrieben und beträgt 1,97 % (Vj. 1,76 %). Die Rückstellungen für Altersteilzeit sind ebenfalls auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten berechnet. Die Abzinsung erfolgte pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Oktober 2024 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre. Dieser Zinssatz wurde auf den Monat Dezember 2024 fortgeschrieben. Für die Bewertung der Aufstockungszahlungen wurde der volle Barwert der Verpflichtung angesetzt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Abfindungszahlungen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berücksichtigt, dass die Verpflichtung mit dem Eintritt von Tod oder Invalidität erlischt. Die Bewertung der Abfindungszahlungen erfolgte analog zur Bewertung der Aufstockungszahlungen. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie wurden so bemessen, dass sie alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen abdecken. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Anteilsliste gemäß § 285 Nr. 11 HGB
1) Eigenkapital und Ergebnis 2023 Erläuterungen zur Bilanz Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt und als Anlage zum Anhang beigefügt. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich um Steuerforderungen (91 TEUR; Vj. 47 TEUR) gegenüber der NEW Kommunalholding GmbH. Der aktivische Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung beinhaltet den nach Verrechnung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen mit dem Zeitwert des Deckungsvermögens (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB) übersteigenden Betrag. Die nach § 268 Abs. 8 HGB bestehenden ausschüttungsgesperrten Beträge sind durch freie Rücklagen gedeckt.
Verrechnung von Vermögensgegenständen des Deckungsvermögens und Schulden
Der beizulegende Wert der verrechneten Vermögensgegenstände wurde anhand der in den Mitteilungen der Depotbank veröffentlichten Kurse ermittelt. Aus der Bewertung ergibt sich ein nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von 72 TEUR. Der Verbindlichkeitenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich hauptsächlich um Verbindlichkeiten gegenüber dem Alleingesellschafter NEW AG in Höhe von 20.125 TEUR (Vj. 17.358 TEUR). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung (19.098 TEUR; Vj. 8.838 TEUR) sowie die Verbindlichkeiten aus dem Cashpooling (1.027 TEUR; Vj. 8.528 TEUR). Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse in Höhe von 60.458 TEUR (Vj. 56.848 TEUR) setzen sich im Wesentlichen aus Erlösen aus den Wasserlieferungen an die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH (17.934 TEUR; Vj. 13.016 TEUR), NEW Kreis Viersen GmbH (0 TEUR; Vj. 3.182 TEUR) und an die Schwalmtalwerke AöR (1.032 TEUR; Vj. 1.012 TEUR) sowie aus den mit der NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH (39.481 TEUR; Vj. 29.195 TEUR) und der NEW Kreis Viersen GmbH (0 TEUR; Vj. 8.655 TEUR) abgerechneten Netzentgelten für das Wassernetz inklusive Konzessionsabgaben zusammen. Von den Umsatzerlösen wurden 278 TEUR (Vj. 278 TEUR) für das Wasserentnahmeentgelt abgesetzt. Sämtliche Umsatzerlöse des Berichtsjahres wurden im Inland erzielt.
Bei den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen handelt es sich um periodenfremde Erträge. Im Materialaufwand sind im Wesentlichen die technische Betriebsführung durch die NEW Netz GmbH für die Wassernetze und Leitstellen Mönchengladbach (8.115 TEUR; Vj. 7.578 TEUR), Grevenbroich (2.599 TEUR; Vj. 2.069 TEUR) und Viersen (1.537 TEUR; Vj. 1.716 TEUR) und die Konzessionsabgaben (5.997 TEUR; Vj. 5.981 TEUR), der Wasserbezug für das Versorgungsgebiet in Grevenbroich (2.678 TEUR; Vj. 2.354 TEUR) sowie die Aufwendungen für sonstige Fremdleistungen (2.616 TEUR; Vj. 2.310 TEUR) und der Strombezug für Betriebsgebäude und -vorrichtungen (2.516 TEUR; Vj. 3.262 TEUR) enthalten.
Ergänzende Angaben
Haftungsverhältnisse sowie aus der Bilanz nicht ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Geschäftsjahresende bestehen verbindliche Bestellungen gegenüber Lieferanten und Dienstleistern im Gesamtwert von 1.435 TEUR. Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. Die NEW NiederrheinWasser GmbH ist Mitglied in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände ( RZVK), Köln. Die hierüber versicherten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NEW NiederrheinWasser GmbH bzw. deren Hinterbliebene erhalten hieraus Versorgungs- und Versicherungsrenten, Sterbegelder sowie Abfindungen. Aufgrund der umlagefinanzierten Ausgestaltung der RZVK besteht eine Unterdeckung in Form der Differenz zwischen den von der Einstandspflicht erfassten Versorgungsansprüchen und dem anteiligen, auf die NEW NiederrheinWasser GmbH entfallenen Vermögen der RZVK. Die umlagepflichtigen Löhne und Gehälter betrugen im Geschäftsjahr 2024 rd. 2.657 TEUR bei einem Umlagesatz von 4,25 % und einem Sanierungsgeld von 3,5 % für die RZVK. Tendenziell ist aufgrund der demographischen Entwicklung von steigenden Umlagesätzen auszugehen. Honorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB erfolgen im Konzernanhang der NEW Kommunalholding GmbH. Angaben über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Geschäfte zu nicht üblichen Marktkonditionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 285 Nr. 21 HGB wurden nicht getätigt. Geschäftsführung Die Gesellschaft wurde im Berichtsjahr durch den Geschäftsführer Detlef Schumacher vertreten. Bezüge der Geschäftsführung Die Bezüge der Geschäftsführung setzten sich für 2024 wie folgt zusammen:
Gewinnabführungsvertrag Gemäß Vertrag vom 3. September 2015 ist der Gewinn des Geschäftsjahres von 19.097.898,75 an die NEW AG abzuführen. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ergeben.
Viersen, 20. Februar 2025 NEW NiederrheinWasser GmbH Die Geschäftsführung Detlef Schumacher Anlagenspiegel 2024
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2024
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die NEW NiederrheinWasser GmbH, Viersen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der NEW NiederrheinWasser GmbH, Viersen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NEW NiederrheinWasser GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 21. Februar 2025 KPMG
AG
Hillesheim, Wirtschaftsprüfer Kieserling, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde am 10. März 2025 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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