Dipl. Ing.
Peter Jonas GmbH
Diespeck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
87.646,89 |
84.068,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
87.646,89 |
84.068,57 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinn- /Verlustvortrag |
0,00 |
-109.633,16 |
| III.
Bilanzverlust |
113.211,48 |
0,00 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
87.646,89 |
84.068,57 |
| B.
Verbindlichkeiten |
87.646,89 |
84.068,57 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
87.646,89 |
84.068,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
87.646,89 |
84.068,57 |
Anhang zum 31.Dezember 2007
I. Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 wurde nach
den Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
erstellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251
HGB sowie unter der Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften
§§ 268 bis 274 a, 276 bis 278 HGB, erstellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie die Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren angewendet wurde. Die
Bilanzierungsmethoden wurden im Wesentlichen gegenüber
dem vorangegangenen Geschäftsjahr beibehalten.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung
wurden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls
umgerechnet.
II. Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis
256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 279 bis 283 HGB erstellt. Die
Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr
unverändert angewandt.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt.
Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet. Sollten höhere steuerliche Abschreibungen
vorgenommen worden sein, so wurden diese aufgrund des
§ 254 HGB in die Handelsbilanz übernommen. Die
Abschreibung erfolgte linear und degressiv nach
steuerlichen Höchstsätzen. Der Übergang zur
linearen Abschreibung bei beweglichen
Wirtschaftsgütern erfolgte, sobald diese zu
höheren Abschreibungsbeträgen führte (§
7 Abs. 3 EStG).
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Einzelanschaffungskosten bis zu € 410,-- werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben (Bewertungsfreiheit § 6
Abs. 2 EStG). Für Neuzugänge in das bewegliche
Anlagevermögen wurde die Abschreibung zeitanteilig
vorgenommen. Die Vereinfachungsregel nach Richtlinie 44
Abs. 2 Satz 3 EStR war ab 2004 nicht mehr anwendbar.
Immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden nur aktiviert, soweit sie
entgeltlich erworben wurden. Diese wurden mit ihren
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen pro rada temporis abgesetzt.
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet.
Sollten Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden
Wert vorgenommen worden sein so handelte es sich hierbei um
eine voraussichtlich dauernde Wertminderung.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Waren) werden
grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten aktiviert.
Die Anschaffungskosten wurden mit Hilfe der
Verbrauchsfolgeverfahren ermittelt. Da steuerrechtlich
jedoch nur das LiFo-Verfahren sowie der gewogene
Durchschnitt ansetzbar ist, wurden Abweichungen zum
handelsrechtlichen Wertansatz außerhalb der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung dem Ergebnis zu- bzw.
abgerechnet.
War der Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger, so
wurde dieser soweit zulässig angesetzt.
Bewertungsabschläge wurden nur vorgenommen soweit sie
branchenüblich sind. Die Vorräte sind verlustfrei
bewertet.
Die fertigen bzw. unfertigen Erzeugnisse wurden zu
Anschaffungskosten aufgrund der betrieblichen
Kostenrechnung ermittelt. Zu diesen Anschaffungskosten
gehörten sämtlich Materialkosten, die
Materialgemeinkosten, die Fertigungslöhne, die
Fertigungsgemeinkosten sowie die Sondereinzelkosten der
Fertigung. Von dem Aktivierungswahlrecht der Bewertung der
Verwaltungsgemeinkosten wurde kein Gebrauch gemacht.
Für Vertriebskosten besteht ein Aktivierungsverbot.
Die geleisteten Anzahlungen wurden mit ihrem Nennwert
angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nominalwert
angesetzt. Für erkennbare Einzelrisiken werden
individuelle Wertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen
Risiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird
durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die
liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet.
Eigenkapital
Das Eigenkapital ist zu Nennbeträgen bewertet.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls aufgrund des zu versteuernden
Einkommens bzw. der entsprechenden steuerlichen
Bemessungsgrundlage unter Abzug geleisteter Vorauszahlungen
erfasst. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und werden mit dem Betrag der
voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Die
kaufmännische Vorsicht wurde gem. § 253 HGB
beachtet.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden steuerrechtlich mit 5,5 % abgezinst.
Die Abzinsung erfolgte außerhalb der Bilanz und wurde
dem Ergebnis wieder zugerechnet.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2
HGB mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Ausführungen über die Abzinsung
für Rückstellungen in steuerrechtlicher Hinsicht
gelten für nichtverzinsliche Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von größer einem Jahr auch
für Verbindlichkeiten. Ausgenommen sind erhaltene
Anzahlungen auf Bestellungen
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