Gelsendienste
Selbe AdresseSammlung nicht gefährlicher Abfälle
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lutz Peter Adels seit 28.6.2023 | Prokura |
Manfred Dipl.-Kfm. Ackermann seit 20.7.2022 | Geschäftsführer |
Bernd-Josef Dr.-Ing. Brunsbach seit 15.7.2013 | Geschäftsführer |
Guido Boß seit 11.3.2003 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 49.90% | |
Stadt Bottrop | 16.70% |
Stadt Gladbeck | 16.70% |
Stadt Gelsenkirchen | 16.70% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Emscher Lippe Energie GmbHGelsenkirchenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG, TKG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine RahmenbedingungenInsgesamt hat sich die Lage am Energiemarkt im Vergleich zum durch starke Turbulenzen geprägten Jahr 2022 wieder beruhigt. Der russische Angriffskrieg und die damit verbundene Reduzierung der russischen Gasliefermengen auf der Angebotsseite hatten in 2022 eine preistreibende Verknappung ausgelöst. In den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres 2022 zeigten sich die Energiepreise auf den Großhandelsmärkten sehr volatil. Hierbei sind vor allem die Gaspreise zunächst stark gestiegen, ehe die Preise zum Jahresende 2022 sanken. Mit Beginn des Jahres 2023 sind die Großhandelspreise für Gas gesunken. Dennoch ist der Gasbezugspreis in etwa viermal so hoch wie zur Zeit vor der Energiepreiskrise. Die Strompreise sind mit dem Ausklingen des ersten Quartals 2023 ebenso gesunken, befinden sich aber auf einem Niveau, das in etwa um das Dreifache höher liegt als vor der Energiekrise. Aufgrund der konjunkturellen Eintrübung und des hohen Preisniveaus ist der Stromverbrauch in Deutschland um 4,2 % im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Der Erdgasverbrauch liegt in Deutschland um -4,5 % unter dem Verbrauch des Vorjahres. Die Ursachen hierfür sind im Wesentlichen eine mildere Witterung und Einspareffekte aufgrund der stark gestiegenen Preise. Darüber hinaus machte sich weiterhin die hohe Inflation in allen Bereichen der Beschaffung von Material und Fremdleistungen kostenerhöhend bemerkbar. GeschäftsverlaufIm Geschäftsjahr 2023 hat sich die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) im klassischen Energiegeschäft trotz des erheblichen Energiepreisverfalls und regulatorischer Eingriffe durch die Bundesregierung wie z. B. der Preisbremsen gut behaupten können. Durch die Erweiterung des Angebotes von Energieprodukten, die über die klassische Strom- und Gaslieferung hinausgehen (energy+) hat ELE sich darüber hinaus die Grundlage für eine zukünftig solide Ertragsbasis geschaffen. Durch die bei ELE angewandte langfristige Tranchen basierte Beschaffungssystematik ergaben sich aufgrund des Preisverfalls in 2023 erhöhte Beschaffungskosten gegenüber Wettbewerbern mit kurzfristigeren Beschaffungsstrategien und damit deutliche Kundenabgänge. Aus diesem Grund wurde die Beschaffungssystematik angepasst und optimiert. Der allgemein zu beobachtende Rückgang der Energieabsatzmengen aufgrund der zunehmenden Verbrauchssensitivität der Kunden war bei der ELE ebenfalls zu verzeichnen. Trotz der Kundenrückgänge und der insgesamt niedrigeren Mengenabsätze konnte die ELE jedoch im Geschäftsjahr auch aufgrund der durch die ELE angebotenen verschiedenen Energiedienstleistungen positive Ergebnisse erzielen. Im Berichtsjahr führte eine Anpassung der Bewertungsprämissen von Pensions- und anderer Personalrückstellungen, unter anderem im Hinblick auf die zu erwartenden Rententrends und Inflationsentwicklungen, zu insgesamt hohen Rückstellungszuführungen. Gegenläufig machten sich jedoch Zuschreibungen auf die für die Pensionsverpflichtungen als Deckungsvermögen genutzten Finanzanlagen positiv bemerkbar, wobei die als Folge der Abschwächung der Finanzmärkte im Vorjahr vorzunehmenden Abschreibungen noch nicht wieder ausgeglichen werden konnten. In Summe erzielte die ELE, auch unter Berücksichtigung des negativen Jahresergebnisses der ELE Verteilnetz GmbH (EVNG), mit der ein Ergebnisabführungsvertag besteht, ein insgesamt zufriedenstellendes Jahresergebnis in Höhe von 30,5 Mio. €, wodurch der Verlustvortrag aus dem Vorjahr über 7,6 Mio. € ausgeglichen werden kann. StromabsatzDie Energiepreise sinken seit Beginn des Jahres 2023 kontinuierlich von einem sehr hohen Niveau. Die Volatilitäten auf den Strommärkten stellen nach wie vor eine Herausforderung für den Geschäftskundenvertrieb dar. Die nach wie vor angespannte Situation verlangte eine hohe Beratungsintensität bei den Kunden. Die Angebotslegung erfolgte zur Minimierung des Risikos überwiegend indikativ und musste stetig auf die besondere Beschaffungssituation angepasst werden. Insgesamt wurde bei der Angebotslegung bei Kunden mit registrierender Leistungsmessung weiterhin verstärkt auf Spotmarkt-Produkte gesetzt und auch von den Kunden aufgrund sinkender Preise stark nachgefragt. Spotmarkt-Produkte minimieren die Beschaffungsrisiken seitens der ELE und geben dem Kunden die Chance von fallenden Preisen am Spotmarkt zu profitieren. Die Wettbewerbsintensität im Strommarkt hat wieder deutlich zugenommen. Kunden holen aufgrund der großen Preisunterschiede wieder vermehrt Wettbewerberangebote ein. Wettbewerber bieten aufgrund der nachdrücklich gesunkenen Börsenpreise deutlich niedriger an, als dies Energieversorger mit Bestandskunden wie die ELE mit entsprechenden Risikozuschlägen für die Energieeindeckung tun können. Die Vertragsanzahl blieb gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen konstant. Die Absatzentwicklung im Segment B2B Strom ist rückläufig. Der Jahresbeginn 2023 war bei den Privat- und Gewerbekunden noch geprägt von den Auswirkungen der Energiekrise. Die im Vorjahr für das Jahr 2023 für die zusätzlichen Kunden in der Grundversorgung gekauften hochpreisigen Strommengen und die Steigerung der übrigen Vorkosten haben eine Preiserhöhung in allen Segmenten B2C Strom erfordert. Die Preiserhöhungen wurden von Januar bis März durchgeführt. Zur Jahresmitte wurde im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Kostenkomponenten wie z. B. der Risikozuschläge in den Beschaffungskosten die Grundversorgungen Strom wieder abgesenkt. Durch gesunkene Börsenpreise ist auch der Wettbewerb wieder deutlich intensiviert und es gehen wieder vermehrt Kündigungen ein. Mit Ankündigung der Preisanpassung zum 01.01.2024 wurden sowohl bei den Preissenkungen der Sonderverträge als auch bei den wieder leicht steigenden Grundversorgungen deutlichere Kundenabgänge verzeichnet. Die Vertragsbestandsentwicklung im Privat- und Gewerbekundensegment ist durch den wiedereinsetzenden starken Wettbewerb rückläufig, so dass der Vertragsbestand zum 31.12.2023 mit 206.167 deutlich unter Budgethöhe (221.375) liegt. Die externe Akquise wurde im Spätsommer 2023 wieder mit neuen Preisen gestartet. Die Absatzmenge im Strombereich beträgt im Geschäftsjahr 621 GWh. Dies bedeutet einen Absatzrückgang gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 in Höhe von insgesamt rd. -73 GWh. Bei den Privat- und Gewerbekunden zeigen sich leichte Absatzzuwächse in Höhe von +7 GWh. Im Bereich der Geschäftskunden sinkt der Absatz gegenüber Vorjahr um -49 GWh. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen wettbewerbsbedingte Absatzverluste. Weiterhin ist eine negative Absatzentwicklung in Höhe von -31 GWh im Segment EVU zu verzeichnen. Diese erklärt sich u. a. durch die dienstleistende Bewirtschaftung des Differenz- und Netzverlustbilanzkreises für die EVNG. Ergänzend zeigt sich zudem eine rückläufige Liefermenge an Netzverlustenergie gegenüber EVNG. Gegenüber dem Budget zeigt sich im Geschäftsjahr insgesamt ein Absatzrückgang in Höhe von -173 GWh. Bei den Privat- und Gewerbekunden sinkt der Absatz gegenüber dem Budget um -66 GWh. Ursächlich hierfür ist u. a. der geringere Durchschnittsverbrauch sowie der geringere durchschnittliche Kundenbestand im Geschäftsjahr. Im Bereich der Geschäftskunden zeigt sich gegenüber dem Budget ein Rückgang der Absatzmenge in Höhe von - 46 GWh. Der Absatzrückgang ist hierbei im Wesentlichen auf die wettbewerbliche Entwicklung zurückzuführen. Weiterhin zeigt sich ein Absatzrückgang im Segment EVU in Höhe von - 61 GWh. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen eine rückläufige Liefermenge an Netzverlustenergie gegenüber der EVNG sowie ein negativer Absatz im Rahmen der dienstleistenden Bewirtschaftung des Differenz-/ und Netzverlustbilanzkreises EVNG. Die ELE hält zum 31.12.2023 einen Bestand von 212.444 Stromverträgen. Gegenüber dem Vorjahr zeigt sich eine Abnahme in Höhe von -10.898 Verträgen. ELE verzeichnet einen um -18.127 Verträge niedrigeren Bestand gegenüber dem angesetzten Budget. GasabsatzBei den Gas-Geschäftskunden gestaltete sich das Geschäftsjahr analog zum Segment Strom. Auch hier sind die Volatilitäten auf den Gasmärkten nach wie vor eine Herausforderung. Kunden haben vermehrt das Ziel die Gasverbräuche zu monitoren. Die nach wie vor angespannte Situation führte zu einer hohen Beratungsintensität. Die Angebotslegung erfolgte überwiegend indikativ. Wie auch in der Stromsparte wurden den Kunden mit registrierender Leistungsmessung verstärkt Spotmarkt-Produkte angeboten, um Beschaffungsrisiken zu minimieren und dem Kunden die Möglichkeit zu geben von fallenden Preisen zu profitieren. Bei Angeboten von Verträgen mit fixen Preisen wurden entsprechende Risikoaufschläge berücksichtigt. Es ist zu erkennen, dass Gaskunden vermehrt versuchen, den Gasverbrauch zu reduzieren, um Energie zu sparen. Vereinzelt ist auch festzustellen, dass temporär auf andere Energieträger umgestellt wurde. Die Wettbewerbsintensität im Gasmarkt hat im Jahr 2023 wieder zugenommen. Die Vertragsanzahl blieb im Wesentlichen konstant. Die Absatzentwicklung im Segment B2B Gas ist rückläufig. Der Jahresbeginn 2023 war bei den Privat- und Gewerbekunden noch geprägt von den Auswirkungen der Energiekrise. Die im Vorjahr für 2023 für die zusätzlichen Kunden in der Grundversorgung gekauften hochpreisigen Gasmengen und auch die Steigerung der übrigen Vorkosten haben eine Preiserhöhung in allen Segmenten B2C Gas erfordert. Die Grundversorgung wurde zum 01.01.2023 und die Sonderverträge zum 01.02.2023 erhöht. Zum 01.06.2023 wurde mit neueren Erkenntnissen u. a. zu den Risikozuschlägen in den Beschaffungskosten die Grundversorgung dann wieder abgesenkt. Durch gesunkene Marktpreise für die Gasbeschaffung nimmt auch der Wettbewerb wieder deutlich zu. Dadurch werden auch wieder vermehrt Kündigungen verzeichnet. Mit Ankündigung der Preisanpassung zum 01.01.2024 wurden sowohl bei den Preissenkungen der Sonderverträge als auch bei den wieder leicht steigenden Grundversorgungen deutlichere Kundenabgänge verzeichnet. Die externe Akquise wurde im Spätsommer 2023 wieder mit neuen Preisen gestartet. Der Vertragsbestand im Privat- und Gewerbekundensegment ist durch den stärker einsetzenden Wettbewerb rückläufig und liegt zum 31.12.2023 bei 45.624 Verträgen und damit unterhalb Budget (47.258). Die Absatzmenge im Gasbereich beträgt im Geschäftsjahr 977 GWh. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen Absatzrückgang in Höhe von -96 GWh. Die Absatzmenge im Segment Privat- und Gewerbekunden steigt im Vergleich zum Vorjahr um rund +14 GWh. Der Absatzrückgang durch das Energieeinsparverhalten der Kunden wird durch die kühlere Witterung sowie die höhere durchschnittliche Kundenzahl in 2023 überkompensiert. Der Absatzrückgang im Segment Geschäftskunden beträgt -110 GWh. Ursächlich hierfür ist ebenfalls das Energieeinsparverhalten der Kunden sowie der Verlust von Kunden. Gegenüber dem Budget zeigte sich im Geschäftsjahr 2023 ein Absatzrückgang in Höhe von rund -201 GWh. Der Absatzrückgang im Segment Privat- und Gewerbekunden in Höhe von -86 GWh resultiert im Wesentlichen aus dem Energieeinsparverhalten der Kunden sowie höheren Kundenverlusten als im Budget unterstellt. Im Segment Geschäftskunden/EVU ergibt sich gegenüber dem Budget ein Absatzrückgang von -115 GWh. Ursächlich hierfür ist ebenfalls das Energieeinsparverhalten der Kunden sowie der Verlust von Kunden. Zum Jahresende hat die ELE einen Bestand von 47.664 Gasverträgen (exklusive Contracting Anlagen). Gegenüber dem Vorjahr zeigte sich ein Verlust von 3.663 Verträgen. Der Bestand 2023 ist um 1.999 Verträge niedriger als budgetiert. ContractingabsatzDurch die Diskussionen um das neue Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) herrschte eine erhöhte Unsicherheit bei Kunden bei der Wahl des Heizungssystems. Trotzdem wurden gasbasierte Wärme-Contracting Lösungen nachgefragt. Vermehrt hatten Kunden den Wunsch, eine neue Gasheizung bis zum Ende des Kalenderjahres 2023 eingebaut zu bekommen. Gleichzeitig hat der Geschäftskundenvertrieb das Wärme Produktportfolio erweitert, um den Anforderungen des neuen GEG zu entsprechen. Unter anderem mit dem Angebot von Luft-Wärmepumpen sowie bivalenten Heizungsanlagen. Durch den technisch höheren Anspruch und der Individualität der Anlagen, steigt der Beratungsaufwand deutlich. Im Privat- und Gewerbekundensegment wird das Produkt Wärmepumpe stark nachgefragt. Gleichzeitig wird das Wärme-Contracting mit Gaseinsatz für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser trotz Gas-Krise sehr gut angenommen. Insbesondere die vertriebliche Zusammenarbeit mit dem Handwerk ist sehr erfolgreich. Insgesamt wurden in 2023 87 Abschlüsse realisiert. Damit liegen wir trotz der schwierigen Umstände deutlich über dem Vorjahresniveau. Die Absatzmenge im Contracting beträgt im Geschäftsjahr rund 59 GWh. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen Absatzrückgang in Höhe von -5 GWh. Die Absatzmenge im Segment Privat- und Gewerbekunden steigt im Vergleich zum Vorjahr um +3 GWh. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen der Anlagenzugewinn, der Absatzverluste durch Energieeinsparung kompensiert. Der Absatzzuwachs im Segment Geschäftskunden steigt unwesentlich um rund +2 GWh. Gegenüber dem Budget zeigte sich im Geschäftsjahr 2023 ein Absatzrückgang in Höhe von rund -12 GWh. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen, dass durch die Energiekrise weniger Vertragsabschlüsse realisiert wurden, als im Budget unterstellt. Zum Jahresende hat die ELE einen Bestand von 918 Anlagen. Gegenüber dem Vorjahr zeigte sich ein Anstieg von +41 Anlagen. Der Kundenendbestand 2023 ist um -85 Anlagen niedriger als budgetiert. EnergiebeschaffungZur Minimierung der Mengen- und Preisrisiken erfolgt die Strom- und Gasbeschaffung für Privat- und Gewerbekunden für das Lieferjahr 2023 noch nach einer tranchierten Beschaffungssystematik über zwei bzw. drei Jahre. Anpassungen an die Kunden- und Mengenentwicklung sind dadurch bis kurz vor Lieferbeginn möglich. Die Mengen für Geschäftskunden werden demgegenüber in der Regel "back-to-back" bei Vertragsabschluss kontrahiert. Die benötigten Strom- und Gasmengen werden ab einer bestimmten Größe bei mehreren Lieferanten angefragt und beim günstigsten eingedeckt. Die Strom- und Gasbeschaffung bei Geschäftskunden erfolgt somit sehr zeitnah bei Vertragsabschluss. Die Großhandelspreise für Strom und Gas sind in 2023 gegenüber 2022 deutlich gefallen. Durch die oben beschriebenen Beschaffungsverfahren erfolgt eine zeitnahe Eindeckung, sodass Risiken durch nicht abgesicherte bzw. eingedeckte Mengen bei großen Preisbewegungen reduziert werden. Umgekehrt resultieren aus den Rückverkäufen für kündigungsbedingt nicht benötigte Mengen höhere Beschaffungskosten. Mögliche Mengen- und damit einhergehende Preisrisiken durch temperaturabhängige Gaskunden werden durch einen Tranchen basierten, temperaturgeführten Gasbezugsvertrag mit zusätzlicher Mengentoleranz minimiert. Das Risiko für temperaturabhängige Stromkunden (Kunden mit Speicherheizung oder Wärmepumpe) wurde entsprechend bewertet und in der Preiskalkulation für temperaturabhängige Stromkunden berücksichtigt. Für das Lieferjahr 2024 wurde die tranchierte Beschaffungssystematik für Strom und Gas auf einen Beschaffungszeitraum von 18 Monaten verkürzt und ein Anteil von 6 % wird zukünftig über den Spotmarkt eingedeckt, um die Mengen- und Margenrisiken im wettbewerblichen Umfeld zu reduzieren. Sonstige vertriebliche AktivitätenProdukte im Bereich Elektromobilität für Privat- und Gewerbekunden bietet ELE bereits seit 2017 an. Hier steigt insbesondere die Nachfrage im Mehrfamilienhausbereich. ELE agiert dabei als Gesamtlösungsanbieter und kümmert sich neben der Installation der Ladehardware auch um das Lastmanagement, die Öko-Strom-Lieferung und die Abrechnung der Lademengen. Mit der Einführung eines sog. „Heizungskompasses“ auf der ELE-Website, einer Journey, wird Kunden eine Hilfestellung gegeben, die für sich passende Heizung zu finden. Durch das Beantworten verschiedener Fragen wird geprüft, ob beispielsweise das ELE-Wärmepumpenprodukt in Frage kommt und mit welchen ungefähren Kosten die Kunden zu rechnen haben. Zusätzlich wird Kunden mithilfe des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) zum einen ein verlässlicher Überblick über den energetischen Zustand ihres Hauses gegeben und zum anderen werden genaue Sanierungspotenziale aufgezeigt. Seit über 20 Jahren wird die ELE Card erfolgreich zur Bindung von Privatkunden eingesetzt. Unter der Bezeichnung "CityPower" wird dieses Kundenbindungsinstrument in der Energiewirtschaft vermarktet und ist bei 24 Energieanbietern sowie deren Vertriebspartnern aus ganz Deutschland etabliert. Unter der Bezeichnung ELE BusinessClub wird zudem ein erweitertes Bindungsinstrument mit Zusatzleistungen für Geschäfts- und Gewerbekunden bei der ELE geführt. Die angebotenen White-Label-Lösungen (für Microsite, App) sind mittlerweile bei dem überwiegenden Teil der Energieanbieter platziert. Bereits 17 Partner-EVU nutzen die Microsite und 15 Partner-EVU die App. Auch die energy+ Produkte im Geschäftskundenvertrieb sind weiterhin nachgefragt. Kunden sind vor allem an Photovoltaik- und Elektromobilitäts-Lösungen interessiert. Damit entwickelt die ELE ein Produkt zur Direktvermarktung von Strom aus Photovoltaikanlagen. Allgemein ist festzustellen, dass sich die Lieferketten entspannt haben. Lieferengpässe sind kaum noch zu verzeichnen. Die Kapazitäten von Dienstleistern sind weiterhin oft ausgeschöpft. Im Bereich der Netzdienstleistungen wurden die Voraussetzungen geschaffen, um das Geschäftsfeld weiter ausbauen zu können. Darunter fallen auch die Ausweitung und die Optimierung des Produktportfolios. Regenerative EnergienIm Bereich der regenerativen Erzeugung zeigt die operative Geschäftsentwicklung in den wesentlichen Beteiligungen (Green Gecco GmbH & Co. KG, Steag Windpark Ullersdorf GmbH & Co. KG, ELE Scholven Wind GmbH) in den ersten elf Monaten des Jahres eine unterdurchschnittliche Entwicklung, die vor allem durch ein insgesamt schwaches Windaufkommen geprägt war. Darüber hinaus haben, wie bereits im Vorjahr 2022, auch im Geschäftsjahr 2023 Abschaltungen des Windparks An Suidhe aufgrund der Großrevision des UK-Übertragungsnetzes in den Monaten Mai/Juni 2023 zu einer deutlichen Reduzierung der geplanten Stromerzeugungsmengen geführt. Die bisher unter dem Plan liegenden Erzeugungsmengen werden sich auch im letzten Monat des Jahres in Abhängigkeit vom Windaufkommen nicht mehr wesentlich verändern. Unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Ist-Erzeugungsmengen für das Geschäftsjahr 2023 zeigt sich, dass der schottische Windpark An Suidhe der Green Gecco GmbH & Co. KG die geplanten Erzeugungsmengen um 14,5 % unterschreitet. Begründbar ist dies mit einem windschwachen 1. Quartal in Schottland und den Abschaltungen in den Monaten Mai und Juni. Die übrigen Monate sind von stark schwankender Erzeugung geprägt, beeinflussen die vorgenannten Effekte aber nicht im Ergebnis. Die deutschen Windparks der Green Gecco GmbH & Co. KG werden im Geschäftsjahr 2023 voraussichtlich um rd. 4,9 % über der geplanten Erzeugungsmenge liegen. Der Windpark der Steag Windpark Ullersdorf GmbH & Co. KG liegt im Berichtszeitraum bedingt durch ein niedriges Windaufkommen um rund 11,0 % unter dem Planansatz. Die Anlagen der ELE Scholven Wind GmbH liegen im bisherigen Jahresverlauf um rd. 3,2 % über der geplanten Erzeugungsmenge. Über alle beteiligten Windparks ergibt sich nach jetzigem Kenntnisstand eine Erzeugungsmenge, welche im Geschäftsjahr 2023 rd. 95,7 % der geplanten Gesamterzeugung erreicht. Mitarbeiterinnen und MitarbeiterDie ELE beschäftigte zum Ende des Geschäftsjahres 287 Mitarbeiter/-innen (Vorjahr 277), davon 282 Angestellte (Vorjahr 272) und 5 gewerblich Beschäftigte (Vorjahr 5). Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenZur Steuerung der Unternehmensaktivitäten im Hinblick auf die Unternehmensziele nutzt ELE verschiedene Kennzahlen. Im finanzbezogenen Bereich wird hauptsächlich der Jahresüberschuss als wesentliche Steuerungsgröße verwendet. Die Kennzifferdefinition entspricht den Angaben im § 275 Abs. 2 Nr. 17 HGB. Im nicht finanzbezogenen Bereich steuert ELE die unternehmerischen Aktivitäten mit Hilfe von Kennzahlen über Absatzziele, hauptsächlich über den Strom- und Gasabsatz gemessen in Kilowattstunden und den Bestand an Kundenverträgen. Dafür werden jährlich Ziele im Mittelfristplanungszeitraum von fünf Jahren festgelegt. Die Ausführungen zu den Entwicklungen der jeweiligen Kennzahlen im aktuellen Geschäftsjahr sind in den Abschnitten zum Geschäftsverlauf und zur Ertragslage enthalten, während die zukünftig erwarteten Kennzahlen im Abschnitt Ausblick genannt werden. ErtragslageDie ELE erzielte gegenüber dem Jahresfehlbetrag von -7,6 Mio. € des Vorjahres im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von 30,5 Mio. €, welcher aus den im folgenden genannten Gründen um 1,5 Mio. € über dem prognostizierten Jahresüberschuss in Höhe von 29 Mio. € liegt. Das Vorjahresergebnis war im Wesentlichen durch den Anstieg des für die Berechnung der Pensionsrückstellungen anzusetzenden Rententrends, der zu einer entsprechenden Erhöhung der Pensionsrückstellungen führte und durch die aufgrund der Entwicklungen auf den Finanzmärkten zwingend vorzunehmenden Wertberichtigungen auf die als Deckungsvermögen zu den entsprechenden Pensionsverpflichtungen gehaltenen Finanzanlagen geprägt. Trotz einer erneuten Erhöhung von Renten- und Gehaltstrends bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen führten die zum 31.12.2023 möglichen Zuschreibungen des Deckungsvermögens zu einer positiven Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr. Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 111,5 Mio. € auf 479,7 Mio. €. Im Privat- und Gewerbekundenbereich Strom zeigen sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich höhere Umsatzerlöse. Ursächlich hierfür sind i. W. die preisbedingten Umsatzerlössteigerungen. Im Geschäftskundenbereich Strom zeigen sich Umsatzrückgänge. Hierbei werden die preisbedingten Umsatzerlössteigerungen durch die absatzbedingten Umsatzrückgänge überkompensiert. Im Segment EVU zeigen sich gegenüber dem Vorjahr Umsatzsteigerungen. Ursächlich hierfür ist i. W. die dienstleistende Bewirtschaftung des Differenz- und Netzverlustbilanzkreises sowie die Lieferung der Netzverlustenergie an die EVNG. Im Gasbereich ist im Segment Privat- und Gewerbekunden ein geringer Absatzzuwachs zu verzeichnen, der durch den Absatzrückgang im Bereich Geschäftskunden überkompensiert wird. Grund für den Umsatzanstieg der Gaserlöse sind sowohl im Privat- und Gewerbekundenbereich als auch bei den Geschäftskunden Preiserhöhungen aufgrund gestiegener Vorkosten. In den Materialaufwendungen zeigt sich im Gas- und Stromsegment, analog zu der sich in den Umsatzerlösen zu beobachtenden Entwicklung, ein Anstieg der Bezugskosten. Die im Personalaufwand enthaltenen Löhne und Gehälter stiegen aufgrund tariflicher Erhöhungen und dem Anstieg der Mitarbeiter um 3,2 Mio. €, während die Aufwendungen für Altersversorgung im Vergleich zum hohen Vorjahresniveau trotz erneuter Anpassungen von Gehalts- und Rententrends bei der Berechnung von Pensionsrückstellungen um 3,2 Mio. € zurückgingen. Die Abschreibungen und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegen sich auf Vorjahresniveau. Die Aufwendungen aus der Übernahme des Verlustes der ENVG sind im Vergleich zum Vorjahr, welches u. a. durch die Auswirkungen der Behandlung der Pensionsrückstellungen und der zugehörigen Deckungsvermögen geprägt war, von 34,5 Mio. € auf 14,1 Mio. € zurückgegangen. Im Gegensatz zu den Vorjahren, in denen aufgrund des niedrigen Zinsniveaus geringe Zinserträge zu verzeichnen waren, stiegen die Zinsen und ähnlichen Erträge im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 4,2 Mio. € auf 4,4 Mio. €. Gleichzeitig reduzierten sich die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen gegenüber dem hohen Vorjahreswert, der sich u. a. aufgrund hoher Abschreibungen des Deckungsvermögens der Pensionsverpflichtungen ergab, von 34,5 Mio. € auf 14,1 Mio. €. Insgesamt ergibt sich ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 44,3 Mio. €, welches nach Abzug der anzusetzenden Steuern vom Einkommen und Ertrag und der sonstigen Steuern zu einem Jahresüberschuss in Höhe von 30,5 Mio. € führt. VermögenslageDie Bilanzsumme ist im Geschäftsjahr 2023 um 26,1 Mio. € auf 251,4 Mio. € gestiegen. Die Aktivseite der Bilanz ist neben dem Sach- und Finanzanlagevermögen durch die in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthaltenen Pachtvorauszahlungen an die Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH für die Nutzung der Energienetze in Gelsenkirchen geprägt. Das Anlagevermögen ist gegenüber dem Vorjahr resultierend aus dem Saldo aus planmäßigen Zugängen durch Investitionen und Abnahme des Wertes durch Abschreibungen um 5,1 Mio. € gestiegen. Im Umlaufvermögen stiegen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stichtagsbedingt um 11,7 Mio. €, während sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 7,3 Mio. € erhöhten, hauptsächlich durch eine entsprechende Erhöhung der Forderungen im Rahmen der Cash-Pool Vereinbarung mit E.ON. Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital deutlich um 30,5 Mio. € aufgrund des in 2023 erzielten Jahresüberschusses gegenüber dem Jahresfehlbetrages des Vorjahres. Während sich die Pensionsrückstellungen leicht um 1,7 Mio. € erhöhten, sind die sonstigen Rückstellungen, u. a. durch eine deutliche Erhöhung der Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen um 7,3 Mio. € gestiegen. Während sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf Vorjahresniveau zeigen, gingen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen auch aufgrund des Rückgangs der hier ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus der Verlustübernahme der EVNG um 13,5 Mio. € zurück. FinanzanlageFür die Finanzierung sämtlicher Aktivitäten der ELE standen im Geschäftsjahr 2023 jederzeit ausreichend liquide Mittel zur Verfügung. Der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug +14,2 Mio. € (Vorjahr +72,1 Mio. €). Diese Veränderung resultiert im Wesentlichen aus nicht zahlungswirksamen Effekten des Vorjahres. Besonders hervorzuheben sind hier die negative Entwicklung des CTA sowie der Anstieg der Pensionsrückstellungen aufgrund einer Anpassung infolge der Überprüfung der Inflationssteigerung, der Nachholung für drei Jahre sowie einer Erhöhung des Rententrends. Als Saldo aus Mittelabflüssen aus Investitionen und Einzahlungen aus Abgängen des Sach- und Finanzanlagevermögens resultiert insgesamt ein Mittelabfluss aus Investitionstätigkeiten in Höhe von -9,4 Mio. € (Vorjahr -53,3 Mio. €). Dem gegenüber steht ein negativer Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -1,1 Mio. € (Vorjahr -18,8 Mio. €), vor allem aus der Umgliederung der Cash-Pool-Verbindlichkeiten in den Finanzmittelfonds sowie dem gestiegenen Zinsniveau. Der Finanzmittelfonds, in dem neben den flüssigen Mitteln erstmalig im Jahr 2023 Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen des Cash-Managements mit dem E.ON-Konzern und der ELE Verteilnetz GmbH enthalten sind, weist zum 31.12.2023 einen Wert in Höhe von +4,0 Mio. € (Vorjahr +0,2 Mio. €) aus. Im Vorjahr waren die Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen des Cash-Managements mit dem E.ON-Konzern und der ELE Verteilnetz GmbH im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bzw. Investitionstätigkeit ausgewiesen. RisikomanagementRisiken der zukünftigen Entwicklung erwachsen der ELE weiterhin aus den Umfeldeinflüssen, die insbesondere durch öffentliche Preisdiskussionen, die Werbeaktivitäten der Preisvergleichsportale und durch Insolvenzen von Wettbewerbern entstehen. Aufgrund der deutlich sinkenden Preise an der Strom- und Gasbörse und den damit verbundenen niedrigpreisigen Wettbewerberangeboten, können stärkere Kundenverluste unter Umständen zu Ergebnisminderungen führen. Die ELE ist in das ganzheitlich organisierte Risikomanagementsystem von E.ON und Westenergie integriert. Organisation und Ablauf des Risikomanagements folgen den Vorgaben der E.ON-Konzernrichtlinie, mit der u. a. die Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) umgesetzt werden. Dabei wird das Risikomanagement kontinuierlich an geänderte Regelungen von E.ON und Westenergie angepasst. Bei der ELE ist ein eigenständiger Risikomanagementausschuss installiert. Im Rahmen eines regelmäßigen Risiko-Reportings und auch einzelfallbezogen, wird die Geschäftsführung der ELE eingehend informiert. Die Risikobewertung erfolgt für das aktuelle Geschäftsjahr und für die drei Jahre der Mittelfristplanung. Zu allen Risiken sind geeignete Steuerungsmaßnahmen erarbeitet sowie ggf. bilanzielle Vorsorgen getroffen worden. Die Vorbeugemaßnahmen werden kontinuierlich im Hinblick auf ihre Eignung und Angemessenheit überprüft. Damit sind in entsprechender Anwendung der Regelungen des § 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen zur Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen und systematischen Überwachung implementiert. Die Identifikation, Bewertung und Begrenzung von Risiken auf Basis der Konzernrichtlinie Risikomanagement ist kontinuierlich gewährleistet. Die Grenze für das Melden von Risiken der ELE an die E.ON Energie Deutschland GmbH beträgt für individuelle Ergebnis- und Cash-Risiken einheitlich 5 Mio. € in mindestens einem Jahr des Planungszeitraums. Übergreifende Risiken, die für mehrere Gesellschaften relevant sind (sog. Top-Down-Risiken), werden vom Risikomanagement der E.ON vorgegeben. Für sie beträgt die Meldegrenze 500 T€. Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 überschreitet kein individuelles Risiko die vorstehende Meldegrenze. Es bestehen jedoch mehrere Top-Down-Risiken, welche die Meldegrenze an E.ON überschreiten. Die Risiken der ELE werden grundsätzlich in die Kategorien „hoch“, „mittel“ und „gering“ untergliedert. Als „hoch“ werden individuelle Risiken eingestuft, welche die oben genannte Meldegrenze in Höhe von 5 Mio. € überschreiten. Derartige Risiken liegen zum Berichtszeitpunkt nicht vor. Als „mittel“ werden Top-Down-Risiken, welche die Meldegrenze von 500 T€ überschreiten, sowie individuelle Risiken, die aufgrund ihrer potenziellen Schadenshöhe oder ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit einer besonderen Beobachtung durch die Geschäftsführung der ELE bedürfen, eingestuft. Hierunter fallen insbesondere Risiken, die eine potenziell negative Auswirkung auf die Umsatzerlöse haben könnten, sowie Risiken, die zu potenziell steigenden Aufwendungen führen könnten und somit das Jahresergebnis negativ beeinflussen könnten. Als Preisrisiko sind Form-, Kampagnen- oder Kalkulationsfehler im Zusammenhang mit Preisanpassungen sowie das vermeintliche Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung zu nennen. Risiken, die zu steigenden Aufwendungen führen können, resultieren vor allem aus potenziell steigenden Beschaffungspreisen z. B. aufgrund einer sich verändernden geopolitischen oder auch einer veränderten konjunkturellen Situation. Mengenreduktionen sowie damit einhergehende Margenverluste sind sowohl im Geschäfts- als auch im Privatkundensegment z. B. infolge konjunktureller Effekte aber auch durch Temperaturschwankungen möglich. Unvorhersehbare Temperaturschwankungen mit z. B. kalten oder warmen Wintern können je nach Börsenpreisentwicklung bei der Rückvermarktung von Mengen zu Rückvermarktungsverlusten führen. Ein weiteres Risiko besteht in wettbewerbsbedingten Kundenverlusten, die zu weiteren Mengen- sowie Margenverlusten führen können. Damit einhergehende Rückvermarktungen können je nach Börsenpreisentwicklung ebenfalls zu Rückvermarktungsverlusten führen. Als „gering“ werden individuelle Risiken eingestuft, die zwar grundsätzlich identifiziert und überwacht werden, jedoch aufgrund ihrer potenziellen Schadenshöhe oder ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit keiner besonderen Behandlung durch die Geschäftsführung der ELE bedürfen. Zu nennen sind hier beispielsweise mögliche IT-Probleme oder auch Preisrisiken bei Material- und Leistungsbestellungen außerhalb der Energiebeschaffung. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichtes haben sich weder aus diesen noch aus anderen Sachverhalten Hinweise auf wesentliche Risiken ergeben, die einen bestandsgefährdenden Einfluss auf die Unternehmensfortführung haben könnten. Angaben gem. § 6b Abs. 7 EnWGDie ELE ist in folgenden Bereichen des § 6b Abs. 3 EnWG tätig:
Für diese Bereiche und für die Tätigkeiten des Messstellenbetriebes werden in der Rechnungslegung getrennte Konten geführt. In den Tätigkeiten der Elektrizitäts- und Gasverteilung werden jeweils die verpachteten Netze im Anlagevermögen der Tätigkeiten und die diesen Tätigkeiten zuzuordnenden energiespezifischen Dienstleistungen in den jeweiligen Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen ausgewiesen. In den anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- bzw. Gassektors werden überwiegend die den jeweiligen Tätigkeiten Vertrieb und Call-Billing-Dienstleistungen zuzuordnenden Aktiv- und Passivposten der Bilanz sowie die entsprechenden GuV-Posten erfasst. Alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb werden in einer separaten Sparte gezeigt, während in den anderen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- bzw. Gassektors andere Dienstleistungen und das Wärmegeschäft zusammengefasst dargestellt werden. In beiden Tätigkeiten zeigen sich gegenüber dem Ergebnis des Vorjahres, trotz der positiven Entwicklung der Marktwerte der Fondsanteile des Deckungsvermögens für Pensionsrückstellungen in diesem Geschäftsjahr, zwar verbesserte, aber aufgrund der hier gezeigten Aufwendungen aus Verlustübernahmen und einem Anstieg der Personalaufwendungen weiterhin negative Ergebnisse. AusblickChancen für die ELE ergeben sich insbesondere aus der Ausweitung der Geschäftsfelder im Zusammenhang mit energienahen Dienstleistungen (energy+). Hierzu gehören u. a. die Intensivierung der Vermarktung von Produkten im Bereich der Verpachtung von Wärmepumpen, Elektromobilität, Stromspeicherheizungen, Photovoltaik- und Klimaanlagen. Insbesondere wird der weitere Ausbau des Vertriebskanals "Marktpartner“ (Elektro- und Sanitär-/Heizung-/Klima-Handwerk) für die Wärmeprodukte für Ein- und Zweifamilienhäuser weiter vorangetrieben, um das Wachstum des Geschäftsfeldes zu festigen. Aufgrund der steigenden Anzahl an Elektrofahrzeugen kann von einem weiteren Wachstum im Bereich Elektromobilität ausgegangen werden. Hierdurch ergeben sich für die ELE zukünftig Chancen im Bereich des Stromabsatzes für elektrisch betriebene Fahrzeuge sowie aus dem Verkauf bzw. der Verpachtung von Ladeinfrastruktur an Privat-, Gewerbe- und Geschäftskunden. Zusätzlich ist es Ziel das Produktportfolio im Bereich Autostrom mit der Einführung von kWh-scharfen Tarifen für das Laden des Elektroautos an öffentlicher Ladeinfrastruktur zu erweitern. Preisanpassungsmaßnahmen erfolgen zum Jahreswechsel sowie zum 01.02.2024. Hier wurden vorläufig veröffentlichte Netznutzungsentgelte und im Jahr 2023 gültige oder bereits für 2024 veröffentlichte staatliche Umlagen berücksichtigt. Bei Bekanntgabe der endgültigen Netznutzungsentgelte sowie der staatlichen Umlagen muss eine Nachkalkulation durchgeführt und über eventuelle Preisanpassungen entschieden werden. Eine große Unsicherheit und wirtschaftliche Risiken entstehen weiterhin durch die unsichere gesetzliche Lage. Sowohl der Zeitpunkt des Auslaufens der Energiepreisbremsen als auch die gesenkte Gasmehrwertsteuer sind mit Ende des Jahres 2023 noch nicht verabschiedet. Der Wettbewerb wird in 2024 voraussichtlich noch stärker ansteigen. Hier werden geeignete vertriebliche Maßnahmen zur Sicherung von Roherträgen vorbereitet. Durch die Umbrüche und notwendigen Transformationen wird der Gasabsatz über die nächsten Jahre zurückgehen. Dafür wird die Sparte Strom an Wichtigkeit zunehmen. Das neue Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) stellt für die ELE gleichermaßen eine Herausforderung als auch eine große Chance dar. Der Sanierungsbedarf in der Emscher-Lippe-Region ist vorhanden und die ELE steht als ganzheitlicher Energiedienstleister bereit, um diesen zu bedienen. Das wird bei komplexeren und individuelleren Lösungen zu höheren Investitionen und Personaleinsatz als bisher führen. Die ELE geht weiterhin von einem intensiven Wettbewerb im Strom- und Gasgeschäft aus, wobei aufgrund des Wirtschaftsplans für das Geschäftsjahr 2024 für den Strombereich eine Absatzmenge von 674 GWh bei 214.134 Kundenverträgen und für den Gasbereich eine Absatzmenge von 1.124 GWh bei 48.916 Kundenverträgen budgetiert wird. Das Budget wird gegenwärtig überprüft und auf Basis einer ersten Schätzung kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Gasbereich mit einer niedrigeren Absatzmenge in Höhe von rund 1.010 GWh und rund 40.800 Kundenverträgen zu rechnen ist. Im Strombereich könnte sich ebenfalls eine niedrigere Absatzmenge von rund 630 GWh und rund 208.500 Kundenverträge ergeben. Im Oktober 2023 hat sich die Green Gecco GmbH & Co. KG an indikativen Ausschreibungen von zwei deutschen Windparks (Windpark Meschede-Freienohl Gesamtvolumen 43,4 Mio. € sowie Windpark Frechen Gesamtvolumen 25,4 Mio. €) mit einem Gesamtvolumen von rd. 68,8 Mio. € (Anteil Eigenkapital 20,8 Mio. €) beteiligt. Die ELE hat sich mit einem maximalen Anteil von 10 % an diesen indikativen Ausschreibungen beteiligt (der Eigenkapital-Anteil ELE beträgt beim Windpark Meschede-Freienohl max. 1,34 Mio. € sowie beim Windpark Frechen max. 0,74 Mio. €). Aktuell liegen noch keine Informationen vor, ob die Green Gecco GmbH & Co. KG einen Zuschlag zur weiteren Teilnahme am Ausschreibungsprozess erhalten wird. Darüber hinaus zeichnen sich keine konkreten Chancen einer Beteiligung der ELE an neuen EEG-Projekten in nächster Zukunft ab. Gleichwohl bleibt es ein Ziel der ELE, den Ausbau des Anteils der regenerativen Energieerzeugung voranzutreiben und durch genaue Beobachtung des Marktes Projekte zu identifizieren, an denen eine Beteiligung der ELE ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist. Die Geschäftspolitik der ELE ist im Interesse aller Gesellschafter weiterhin darauf ausgerichtet, in den Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck als kompetenter und verlässlicher Energiedienstleister wahrgenommen und geschätzt zu werden. Darüber hinaus besteht auch die Erwartung aller Anteilseigner auf eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Ein wichtiges Ziel der ELE ist es daher, sich durch die Sicherstellung einer nachhaltigen Kundenzufriedenheit und durch Effizienzsteigerungen den Anforderungen des Wettbewerbs erfolgreich zu stellen und dadurch den Erwartungen der Anteilseigner gerecht zu werden. Für das Jahr 2024 erwartet die ELE nach bisherigen Annahmen in Bezug auf die prognostizierten Absatzmengen und Bezugs- und Absatzpreisentwicklungen einen Jahresüberschuss in Höhe von rund 31 Mio. €.
Gelsenkirchen, am 08. Februar 2024 Emscher Lippe Energie GmbH Manfred Ackermann Dr. Bernd-Josef Brunsbach Bilanz zum 31.12.2023AKTIVSEITE scroll
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Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2023scroll
Anhang zum 31. Dezember 2023I. Allgemeine GrundlagenDie Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) mit Sitz in Gelsenkirchen ist seit Gründung in 1999 neben der Erzeugung und der Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wärme einschließlich der Errichtung, dem Erwerb und dem Betrieb der hierfür notwendigen Anlagen auch mit der Erbringung von beratenden Ingenieur- und Consultingleistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Energieversorgung und -erzeugung und der Erbringung von Betriebsführungs- und Geschäftsbesorgungsleistungen gegenüber den Unternehmen und Einrichtungen der kommunalen Gesellschafter betraut. Die Gesellschaft ist im Handelsregister Gelsenkirchen des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 2517 eingetragen. Folgende Gesellschafter halten Anteile an der ELE:
Bei der ELE handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der Westenergie AG, Essen (kleinster Konsolidierungskreis) und der E.ON SE, Essen (größter Konsolidierungskreis) einbezogen, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt werden. Der Konzernabschluss der Westenergie AG und der Konzernabschluss der E.ON SE werden im Unternehmensregister elektronisch eingereicht und bekannt gemacht. Aus diesem Grund ist die ELE grundsätzlich von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Die Gesellschaft unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des EnWG in der geltenden Fassung. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG besteht für den Jahresabschluss und den Lagebericht die Aufstellungs- und Offenlegungspflicht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB. Die Gesellschaft ist ein im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt; die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) oder Tausend Euro (T€) angegeben. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAktivaEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer (3 - 8 Jahre) abgeschrieben. Wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände und Entwicklungskosten werden nicht aktiviert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden angemessene Teile der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes und für die betriebliche Altersversorgung nicht berücksichtigt. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde daher kein Gebrauch gemacht. Auch das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet. Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen für Zugänge bis 2007 und im Jahr 2009 werden - soweit steuerlich zulässig - sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Bei der degressiven Abschreibungsmethode erfolgt der Wechsel auf die lineare Rechnung, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Für Zugänge im Jahr 2008 und seit dem 1. Januar 2010 wird grundsätzlich die lineare Methode angewendet. Im Bereich der Leitungsanlagen werden die jährlichen Zugänge nicht separat aufgezeichnet und abgeschrieben sondern als nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten auf das jeweilige Netz hinzuaktiviert und die Restnutzungsdauer verlängert. Der Verlängerungszeitraum wird dabei anhand des Verhältnisses von Zugängen des laufenden Jahres zu historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten berechnet. Im Zuge der Einführung des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes (verkündet am 30.06.2020) wurde für die Steuerjahre 2020 und 2021 die degressive Abschreibung mit einem Faktor von 2,5 und maximal 25 % pro Jahr wieder eingeführt. Von diesem Wahlrecht macht die ELE weiterhin steuerlich Gebrauch. Darüber hinaus wird die Möglichkeit der steuerlichen Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter gemäß BMF-Schreiben vom 26.02.2021 in Absprache mit dem E.ON Konzern genutzt. Die handelsrechtliche Abschreibung bleibt hiervon unberührt. Auf Zugänge des Sachanlagevermögens von neu erstellten bzw. angeschafften Vermögensgegenständen werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet. Bei den Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist. Im Jahr 2023 waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen erforderlich. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis einschließlich 250 € werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 250 € und 800 € werden einem Sammelposten zugeführt und im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen werden, bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, grundsätzlich folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt: scroll
Die Nutzungsdauern werden jedes Jahr überprüft und falls erforderlich angepasst. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten oder bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung mit einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, wobei der jeweilige Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag herangezogen wird. Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert. Zinslose und niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert angesetzt, sofern keine gleichwertigen Vorteile gegenüberstehen. In Einzelfällen wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die unter den Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz erworbenen CO2-Zertifikate (Nationale Emissionszertifikate) werden auf der Basis von durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten für unfertige Erzeugnisse umfassen Einzel- und Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der in § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde kein Gebrauch gemacht. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse zu Herstellungskosten erfolgt unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden berücksichtigt. Innerhalb der Forderungen aus Strom-/ und Gaslieferungen sind erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch unserer Energiekunden verrechnet. Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite neben Vorauszahlungen für künftige Zeiträume die im Zusammenhang mit dem Abschluss des Pachtvertrages vereinbarte Übertragung sämtlicher Baukostenzuschüsse für das Strom- und Gasnetz in Gelsenkirchen enthalten. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie Altersteilzeitverpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung dieser Verpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sogenanntes Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des zweckgebundenen und insolvenzgesicherten Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert des Deckungsvermögens die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz. Für die Ermittlung der latenten Steuern aufgrund von zeitlichen und quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, aus denen sich zukünftige steuerliche Be- und Entlastungen ergeben, wurden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz in Höhe von 32,8 % bewertet. Davon betreffen 15,825 % die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 16,975 % die Gewerbesteuer. Passive latente Steuern, die vor allem aus dem abweichenden steuerlichen Ansatz der weitergeleiteten Baukostenzuschüsse (RAP) resultieren, wurden mit aktiven latenten Steuern verrechnet, die insbesondere auf handels- und steuerrechtliche voneinander abweichende Wertansätze und steuerlich nicht zulässige Rückstellungen zurückzuführen sind. Über den Saldierungsbetrag hinausgehende aktive Steuerlatenzen werden in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert. PassivaDas gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem von der Deutschen Bundesbank für November des laufenden Geschäftsjahres veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen, für Pensionsrückstellungen ab 2016 einen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde zu legen, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Zinssatz im Dezember 2023 beträgt 1,83 % (Vorjahr 1,78 %). Die gesetzliche Neuregelung ist zum 17.03.2016, dem Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten. Bis zum 31.12.2015 wurde ein von der deutschen Bundesbank veröffentlichter 7-Jahresdurchschnittszinssatz verwendet. Der sich ergebene Unterschiedsbetrag zwischen dem 7- bzw. dem 10-Jahresdurchschnittszinsatz ist ausschüttungsgesperrt, sofern nicht in ausreichendem Maße freie Rücklagen zur Verfügung stehen. Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,95 % (Vorjahr 2,75 %) sowie Rentensteigerungen in Höhe von 2,20 % (Vorjahr 2,00 %) zugrunde gelegt. Zudem wurden branchenübliche Fluktuationsannahmen unterstellt. Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen Rückstellungen für Deputatverpflichtungen, die auf der Basis des Ablösebetrags bzw. der Selbstkosten bewertet werden. Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangements (CTA) wurden Vermögenswerte auf einen Treuhänder zur externen Finanzierung von Teilen der betrieblichen Altersversorgung übertragen. Soweit Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB vorliegt, ergibt sich die Rückstellung aus dem Saldo des versicherungsmathematischen Barwerts der Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des zur Deckung gebildeten Deckungsvermögens, welches nahezu vollständig aus Anteilen an Investmentvermögen besteht. Das Investmentvermögen ist überwiegend in börsengehandelte Wertpapiere oder an anderen organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere investiert. Der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Rücknahmepreis per 31. Dezember. Ferner ist ein Guthabenkonto bei einem Kreditinstitut Bestandteil des Deckungsvermögens; die Kategorisierung als sonstige Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verfügungsbeschränkung aufgrund der treuhänderischen Verwaltung. Das Guthaben ist zum Nennwert angesetzt. Ergebnisauswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungssatzes, Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens und laufende Erträge des Deckungsvermögens werden nach Verrechnung im Zinsergebnis ausgewiesen. Sonstige Rückstellungen beinhalten u. a. Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen und für Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz sowie eine neu gebildete Rückstellung für Übergangsgeld bei Arbeitsunfähigkeit von leitenden Angestellten. Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen mittels Anwartschaftsbarwertverfahren durchgeführt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszinssatz von 1,76 % p. a. (Vorjahr 1,44 % p. a.) und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,95 % p. a. (Vorjahr 2,75 % p. a.). Zudem wurden branchenübliche Fluktuationsannahmen unterstellt. Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung für Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Sie enthält Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem unter der Anwendung der Durationsmethode ermittelten Rechnungszinssatz von 1,08 % p. a. (Vorjahr 0,59 % p. a.) und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,95 % p. a. (Vorjahr 2,75 % p. a.). Als Bewertungsmethode für die neu gebildete Rückstellung zum Übergangsgeld wurde die in der internationalen Rechnungslegung vorgeschriebene projizierte Einmalbeitragsmethode (Projected-Unit-Credit-Methode gem. IAS 19) verwendet. Als Bewertungsannahmen dienen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszinssatz von 1,76 % p. a. und einer Bezügedynamik von 2,95 % p. a. sowie Rentensteigerungen in Höhe von 2,20 % p. a. Bei der Rückstellung für das Aktienoptionsprogramm handelt es sich um den in 2020 aufgelegten E.ON Performance Plan. Die Rückstellung beinhaltet die Tranchen 2020 bis 2023 und wurde mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die ELE hat einen Teil ihrer Mitarbeiter/-innen zur Gewährung einer Betriebsrente bei der externen Versorgungskasse „Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe“ (kvw), Münster, pflichtversichert. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung über die kvw richten sich nach dem Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K). Seit dem 1. Januar 2002 ist die Höhe der Betriebsrente insbesondere abhängig von dem jeweiligen Jahresentgelt und dem Alter des Beschäftigten (sog. Punktemodell). Anwartschaften aus dem bis zum 31. Dezember 2001 durchgeführten Gesamtversorgungssystem werden zusätzlich in Form einer Startgutschrift berücksichtigt. Die Versorgungsverpflichtungen werden im Umlageverfahren in Form eines Abschnittsdeckungsverfahrens finanziert. Der Deckungsabschnitt beträgt 10 Jahre. Infolge der Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktemodell erhebt die Kasse zur Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, neben den Umlagen ein pauschales Sanierungsgeld zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs. Der allgemeine Umlagesatz der kvw beträgt im Geschäftsjahr 2023 unverändert 4,5 %. Zusätzlich ist ein unveränderter Beitrag von 3,25 % zur Einstellung in die Sanierungsrücklage der kvw zu zahlen. Die Summe der umlagepflichtigen Entgelte beträgt in 2023 17.016 T€. Hinsichtlich dieser Versorgungsverpflichtungen der kvw gegenüber aktiv Beschäftigten und ehemaligen Mitarbeiter/-innen der ELE sind Unterdeckungen nicht auszuschließen, so dass eine subsidiäre Einstandspflicht der ELE als Arbeitgeber bestehen kann. Für diese mittelbare Verpflichtung braucht gemäß Artikel 28 EGHGB eine Rückstellung nicht gebildet zu werden. Bei der Bewertung von Drohverlustrückstellungen aus Strom- und Gasbeschaffungsverträgen werden die Grundsätze des IDW RS ÖFA 3 "Besonderheiten der Bilanzierung von Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträgen in handelsrechtlichen Abschlüssen von Energieversorgungsunternehmen" angewandt. Die in diesem Zusammenhang gebildeten Vertragsportfolios sind Privat- und Gewerbekunden Strom, Privat- und Gewerbekunden Gas, Geschäftskunden Strom und Geschäftskunden Gas. Im Bereich der Privat- und Gewerbekunden wird die Energie überwiegend tranchiert beschafft, so dass die Bewertung von Drohverlustrückstellungen für Bezugsverträge der tranchierten Beschaffung unter Berücksichtigung der Absatzverträge für Privat- und Gewerbekunden auf Portfolioebene erfolgt. Die Bewertung der übrigen Energiebeschaffungsverträge erfolgt auf Basis der einzelnen wirtschaftlich zusammenhängenden Bezugs- und Absatzverträge. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden, soweit sie aufgrund von Rechnungen der Lieferanten passiviert werden, mit den Rechnungsbeträgen (Warenwert einschließlich Umsatzsteuer), vermindert um die bei der Zahlung zu kürzenden Skonti, bilanziert, da sie grundsätzlich unter Ausnutzung von Skonti beglichen werden. Erhaltene Anzahlungen werden separat zum Nennwert ausgewiesen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die ebenfalls als Rechnungsabgrenzungsposten passivierten Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse, die bis 31.12.2002 und nach dem 01.01.2006 vereinnahmt wurden, werden ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren zugunsten der Umsatzerlöse linear aufgelöst. Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Stand der jeweiligen Hauptschuld. Die Bewertung der sonstigen finanziellen Verpflichtungen erfolgt zum Erfüllungsbetrag. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind die unmittelbar geschuldeten Strom- und Erdgassteuern als Davon-Posten der Umsatzerlöse ausgewiesen. III. Erläuterungen zur Bilanz(1) AnlagevermögenDie Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel, der als Anlage diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens handelt es sich zum Bilanzstichtag am 31.12.2023 um Fondsanteile an einem Spezialfonds. Dieser investiert in Publikumsfonds bzw. ETFs. Der Buchwert zum 31.12.2023 belief sich auf 15.325 T€, der Marktwert auf 15.580 T€. Der Spezialfonds schüttete im Berichtsjahr 282 T€ aus. Eine Rückgabe der Anteile ist möglich. (2) VorräteHier sind die gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz erworbenen CO2-Zertifikate in Höhe von 5.735 T€ ausgewiesen. (3) Forderungen und sonstige VermögensgegenständeForderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegenüber Privat- und Gewerbekunden sowie Geschäftskunden. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind auch abgegrenzte Lieferungen aus noch nicht abgelesenen Verbrauchsstellen in Höhe von 201.099 T€ enthalten, wovon die erhaltenen Abschlagszahlungen in Höhe von 210.936 T€ aktivisch abgesetzt werden. Durch den umgeschlagenen Saldo wurden 9.836 T€ in die sonstigen Verbindlichkeiten umgegliedert. Im Berichtsjahr haben sich aufgrund des geänderten Verbrauchsverhaltens Minderabnahmemengen durch den Kunden ergeben. Da die Kundenmengen frühzeitig für ein Normalabnahmeverhalten beschafft wurden, ergeben sich Mehrmengenabrechnungsforderungen gegenüber den Netzbetreibern. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem für die Bewertung die veröffentlichten Mehr- und Minderpreise des Dezembers 2022 abzüglich eines Sicherheitsabschlages herangezogen wurden, kam im Jahr 2023 ein neues Berechnungstool zum Einsatz. Dieses Tool verwendet ein mathematisches, in die Zukunft gerichtetes und plausibel abgeleitetes Schätzverfahren unter Berücksichtigung von mengengewichteten bereits veröffentlichten Preisen und prognostizierten Spotmarktpreise, um die erwartete Preisentwicklung zu kalkulieren. Zum Stichtag wurden Forderungen im Bereich Strom von 3.629 T€ und im Bereich Gas von 1.745 T€ bilanziert. Auch für die Neubewertung der Restmengen aus dem Geschäftsjahr 2022 wurde dieses Berechnungstool herangezogen. Durch das Strompreis- und Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz vom 20.12.2022 wurden verbrauchsabhängige Entlastungen für Kunden im Geschäftsjahr 2023 umgesetzt. Diese sind bereits in den erhaltenen Abschlagszahlungen enthalten. Zur Bewertung des Forderungsausfallrisikos sind Einzelwertberichtigungen in Höhe von 3.767 T€ gebildet worden. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 6.223 T€ (Vorjahr 10.624 T€) und Finanzforderungen in Höhe von 59.484 T€ (Vorjahr 47.899 T€). Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, davon entfallen 65 T€ (Vorjahr 3 T€) auf die Gesellschafterin Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH (SG), 834 T€ (Vorjahr 56 T€) auf die Gesellschafterin Stadt Gladbeck und 67 T€ (Vorjahr 26 T€) auf die Gesellschafterin Stadt Bottrop. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten u. a. Forderungen aus Steuern in Höhe von 3.381 T€ (Vorjahr 1.755 T€), Forderungen aus Konzessionsabrechnungen in Höhe von 5.681 T€ (Vorjahr 4.712 T€) sowie Forderungen aus Schadensfällen über 119 T€ (Vorjahr 73 T€). Von den sonstigen Vermögensgegenständen entfallen auf die Gesellschafterin Stadt Bottrop 1.901 T€ (Vorjahr 1.427 T€) und auf die Gesellschafterin Stadt Gladbeck 700 T€ (Vorjahr 588 T€). Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind - analog Vorjahr - innerhalb eines Jahres fällig. (4) Aktive RechnungsabgrenzungspostenBei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich hauptsächlich um die Weitergabe der vereinnahmten Baukostenzuschüsse als Pachtvorauszahlung für die angepachteten Strom- und Gasnetze in Gelsenkirchen an die SG. (5) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der VermögensverrechnungHierbei handelt es sich um die Verrechnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 1.563 T€ (historische Anschaffungskosten 1.597 T€), soweit diese der Absicherung von Wertguthaben aus dem Blockmodell Altersteilzeit gemäß § 8a AltTZG sowie Ansprüchen auf Zahlung von Aufstockungsbeträgen dienen, mit den unter den sonstigen Rückstellungen auszuweisenden Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 1.124 T€. Aus dieser Vermögensverrechnung ergibt sich ein Saldo in Höhe von 439 T€. (6) EigenkapitalDas gezeichnete Kapital in Höhe von 12.000 T€ verteilt sich, nachdem die drei kommunalen Gesellschafter in 2021 jeweils 0,06 % der ELE-Anteile übernommen haben, wie folgt: scroll
Bei den anderen Gewinnrücklagen handelt es sich um Beträge aus Vorjahren, die durch Gesellschafterbeschlüsse in die Gewinnrücklagen eingestellt wurden. Die Gewinnrücklagen betragen zum 31.12.2023 15.363.155,79 €. Darüber hinaus ergibt sich aus der in § 253 Abs. 2 HGB ab 2016 vorgeschriebenen Änderung des bei der Errechnung von Pensionsrückstellungen anzuwendenden Zinssatzes vom 7-jährigen auf den 10-jährigen Durchschnittszinssatz ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.249.993 € (Vorjahr 5.143.270 €), der gem. § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrt ist. (7) Rückstellungenscroll
Die Verpflichtungen gegenüber Personen, die eine betriebliche Altersversorgung bei der kvw haben, unterliegen keiner zu bewertenden Pensionszusage. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Regelungen im Manteltarif zum Sterbegeld und dem Übergangstarifvertrag zum Übergangsgeld. Bisher wurden Zusagen für Sterbegeld- und Übergangsgeldzahlungen unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesen. Bei diesen Zusagen handelt es sich um langfristige Verpflichtungen vergleichbar mit Altersteilzeitverpflichtungen. Der Ausweis erfolgt nunmehr unter den sonstigen Rückstellungen. Die aktuelle Verpflichtung beläuft sich bei der ELE auf 1.557 T€ (im Vorjahr 1.488 T€). Der Vorjahresbetrag ist im Vorjahr unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesen. Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich hauptsächlich um Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Rückstellungen für Abrechnungsverpflichtungen und Rückstellungen aus dem Personalbereich (Urlaub, Boni u. ä.). Es erfolgt eine Verrechnung des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Deckungsvermögens mit den fondsgedeckten Rückstellungen für Altersteilzeit und für fondsgedeckte Pensionsrückstellungen. scroll
Die entsprechende Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen ist unter den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (7) dargestellt. (8) VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 23.358 T€ (Vorjahr 44.775 T€), davon gegenüber der ELE Verteilnetz GmbH (EVNG) in Höhe von 20.234 T€ (Vorjahr 6.763 T€) sowie der Gesellschafterin Westenergie AG 1.514 T€ (Vorjahr 890 T€) und Finanzverbindlichkeiten gegenüber EVNG in Höhe von 14.562 T€ (Vorjahr 6.597 T€). Aus dem Verkauf des Mittelspannungsnetzes ergab sich in 2015 ein Erlös aus dem Anlagenabgang in Höhe von 4.557 T€. Dieser kann jedoch nicht ertragswirksam vereinnahmt werden, solange das wirtschaftliche Risiko nicht komplett auf die SG übergegangen ist. Daher wird dieser Betrag wie im Vorjahr als sonstige Verbindlichkeit bis zur voraussichtlichen Beendigung des Pachtverhältnisses zum 31.12.2034 ausgewiesen. Bis auf die sonstige Verbindlichkeit aus dem Verkauf des Mittelspannungsnetzes sind alle anderen Verbindlichkeiten wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem und mehr als fünf Jahren beträgt daher jeweils und wie im Vorjahr 4.557 T€ und entfällt vollständig auf die sonstigen Verbindlichkeiten. (9) Passive Rechnungsabgrenzungsposten Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind hauptsächlich erhaltene Baukostenzuschüsse in Höhe von 33.428 T€ bilanziert. (10) Haftungsverhältnisse (nach § 251 HGB)Es liegt eine Verpflichtungserklärung zur Beteiligung an einer Bürgschaft im Falle einer Inanspruchnahme für die Rückbauverpflichtung des assoziierten Unternehmens ELE-Scholven- Wind GmbH über 110 T€ vor. Haftungsverhältnisse werden nur im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und nach eingehender Prüfung der hiermit zusammenhängenden Risiken eingegangen. Im Rahmen unseres Risikomanagementsystems führen wir ein laufendes Monitoring der vorstehenden Sachverhalte durch. Nach unserer Einschätzung werden die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten durch den jeweiligen Hauptschuldner voraussichtlich erfüllt werden können. Vor diesem Hintergrund ist mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen und somit sind die eingegangenen Haftungsverhältnisse nicht zu passivieren. (11) Sonstige finanzielle VerpflichtungenFinanzielle Verpflichtungen ergeben sich für Verpflichtungen aus Mietverträgen für Betriebs- und Geschäftsgebäude in Höhe von 1.771 T€, für ein Bestellobligo für Investitionen durch die ELE in Höhe von 5.982 T€, davon an verbundene Unternehmen 4.337 T€, und für Leasingverpflichtungen in Höhe von 1.188 T€. Für Abnahmeverpflichtungen aus Strom- und Gasbezugsverträgen bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 214.786 T€. Davon bestehen 4.156 T€ gegenüber verbundenen Unternehmen. Aus den Pachtentgelten aus dem Pachtvertrag mit dem Gesellschafter SG über die Strom- und Gasnetze in Gelsenkirchen resultieren finanzielle Verpflichtungen bis zum 31.12.2034 in Höhe von 122.959 T€. Die Gesamtsumme aller oben aufgeführten finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 350.841 T€, davon gegenüber verbundenen Unternehmen 8.493 T€. Finanzielle Verpflichtungen können darüber hinaus aus dem mit der EVNG bestehenden Ergebnisabführungsvertrag erwachsen. Aufgrund der in Vorjahren erfolgten Übertragungen von bestimmten Altersversorgungsverpflichtungen auf die Willis Towers Watson Pensionsfonds AG (WTW) besteht bei der Gesellschaft sowie den dem Pensionsfondsvertrag beigetretenen verbundenen Unternehmen für den Fall einer möglichen zukünftigen Unterdeckung des Pensionsfonds eine gesetzliche Nachschussverpflichtung in der Eigenschaft als Arbeitgeber. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse betreffen ausschließlich Inlandsumsätze und entfallen auf: scroll
In den Umsatzerlösen sind 43.352 T€ aus Dienstleistungsverträgen zwischen ELE und EVNG enthalten. Die Umsatzerlöse enthalten periodenfremde Erlöse aufgrund von Erstattungen aus dem Mehrmengenausgleich Strom in Höhe von 14.290 T€ und Gas in Höhe von 11.823 T€. Diesen Erlösen stehen Aufwendungen aus der Mindermengenabrechnung Strom in Höhe von 9.781 T€ und Gas in Höhe von 6.298 T€ gegenüber. Gegenläufig wirken im Erlös Vorjahreseffekte in Höhe von 12.402 T€ aus der energiewirtschaftlichen Mengenbilanzierung. (2) Sonstige betriebliche ErträgeIn den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 458 T€ enthalten; davon aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 27 T€, aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen, aus Zahlungseingängen auf ausgebuchte Forderungen in Höhe von 24 T€, aus Mieten für elektronische Geräte 19 T€ und aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 76 T€. (3) MaterialaufwandIn den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind periodenfremde Aufwendungen aus dem Mindermengenausgleich Strom in Höhe von 9.781 T€ und Gas in Höhe von 6.298 T€ enthalten. Dem gegenüber stehen die Erlöse aus dem Mehrmengenausgleich Strom in Höhe von 14.290 T€ und Gas in Höhe von 11.823 T€. Gegenläufig wirkende Vorjahreseffekte in Höhe von 3.153 T€ ergeben sich aus der energiewirtschaftlichen Mengenabgrenzung. Hier ist der Aufwand für die CO2-Emissionszertifikate gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz in Höhe von 5.720 T€ enthalten. Gegenläufig ist dieser Betrag in den Absatzpreisen enthalten. (4) Personalaufwandscroll
(5) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und SachanlagenDie Zusammensetzung der Abschreibungen ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. (6) Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 46.502 T€ umfassen im Wesentlichen die unter den Umsatzerlösen an den Netzbetreiber weiterberechneten vertraglichen Konzessionsabgaben mit 16.120 T€, EDV-Betreuungskosten mit 6.232 T€, Werbe- und Sponsoringmaßnahmen mit 3.213 T€, Miet- und Pachtaufwendungen mit 1.423 T€, Wertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 3.624 T€, Kosten des Post- und Zahlungsverkehrs mit 1.283 T€ sowie periodenfremde Aufwendungen aus Verlusten aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 1 T€. (7) Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des FinanzanlagevermögensDie Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betreffen mit 282 T€ Ausschüttungen des Spezialfonds. (8) Zinsen und ähnliche ErträgeIm Berichtsjahr 2023 wurde ein Saldo in Höhe von 2.645 T€, resultierend aus dem Zinsanteil an der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen (1.082 T€; Vorjahr 2.844 T€), den Zinsanteilen an der Zuführung zu den sonstigen Personalrückstellungen (-30 T€; Vorjahr 13 T€) und den übrigen Aufwendungen (51 T€) sowie den Marktwertveränderungen (-3.748 T€), zu den Zinsen und ähnlichen Erträgen umgegliedert. (9) Zinsen und ähnliche AufwendungenIn dieser Position wird nur der reguläre Zinsaufwand in Höhe von 1.062 T€ ausgewiesen. (10) Steuern vom Einkommen und vom ErtragAls Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer in Höhe von 13.716 T€ ausgewiesen. Die ELE ist nach § 1 Abs. 1 des zum 28.12.2023 in Kraft gesetzten Mindeststeuergesetzes (MinStG) grundsätzlich mindeststeuerpflichtig und fällt in die Mindeststeuergruppe i. S. d. § 3 Abs. 1 MinStG der E.ON SE als oberste Muttergesellschaft. Die ELE erwartet jedoch keinen zusätzlichen Steueraufwand im Rahmen des neuen Mindeststeuergesetzes. (11) Ausschüttungsgesperrte Beträgescroll
(12) ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 30.515.235,51 € auf neue Rechnung vorzutragen. V. Sonstige Angaben(1) OrganeGeschäftsführung
Die Geschäftsführung übt ihre Tätigkeit hauptberuflich aus. Hinsichtlich der Gesamtbezüge der Geschäftsführung und ehemaliger Geschäftsführer macht die Gesellschaft von der Vorschrift des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. Zum Bilanzstichtag besteht ein unverzinsliches Darlehen an ein Mitglied des Aufsichtsrates in Höhe von 3 T€, hier wurden im Berichtsjahr 3 T€ getilgt. AufsichtsratDer Aufsichtsrat besteht aus folgenden Mitgliedern:
weitere Aufsichtsratsmitglieder:
Aufsichtsratsvergütungen sind im Geschäftsjahr in Höhe von 113 T€ angefallen. (2) Angaben zu Beteiligungsunternehmen gemäß § 285 Nr. 11 HGBscroll
(3) AbschlussprüferhonorarDas von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses der E.ON SE enthalten. (4) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß §285 Nr. 21 HGBAngabepflichtige Geschäftsbeziehungen zu nahestehende Personen und Unternehmen im wesentlichen Umfang zu nicht marktüblichen Bedingungen bestanden nicht. (5) Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWGIm Berichtsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen der E.ON SE getätigt:
(6) Angaben zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des GeschäftsjahresVorgänge von besonderer Bedeutung, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage relevant sind, haben sich nach dem Bilanzstichtag nicht ergeben.
Gelsenkirchen, am 08. Februar 2024 Emscher Lippe Energie GmbH Manfred Ackermann Dr. Bernd-Josef Brunsbach Anlage: Anlagenspiegel Entwicklung des Anlagevermögens der Emscher Lippe Energie GmbH für das Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2023scroll
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Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen 2023 der Emscher Lippe Energie GmbHDie Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) ist gemäß § 6b Absatz 3 EnWG zur Führung getrennter Konten und zur Aufstellung von Tätigkeitsabschlüssen verpflichtet. Die ELE berichtet getrennt über die Tätigkeiten der Elektrizitäts- und Gasverteilung. Definition der zu veröffentlichenden UnternehmenstätigkeitenElektrizitätsverteilungDer Elektrizitätsverteilung werden die im Zusammenhang mit der Verpachtung des Mittel- und Niederspannungsnetzes stehenden Aktivitäten und die dieser Verteilungssparte zuzurechnenden energiespezifischen Dienstleistungen zugeordnet. GasverteilungDer Gasverteilung werden die im Zusammenhang mit der Verpachtung des Nieder-, Mittel- und Hochdrucknetzes stehenden Aktivitäten und die dieser Verteilungssparte zuzurechnenden energiespezifischen Dienstleistungen zugeordnet. Grundsätze, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den einzelnen Unternehmenstätigkeiten zugeordnet wurdenDie Zuordnung der Aktiv- und Passivkonten zu den unterschiedlichen Positionen der Tätigkeitsbilanz erfolgte überwiegend direkt auf Basis von Einzelkonten. Sofern Beträge unterschiedliche Tätigkeiten betrafen, wurden die Kontensalden sachgerecht geschlüsselt. Das in der Position "Zugeordnetes Eigenkapital" enthaltene Gezeichnete Kapital ist anhand eines Anlagenschlüssels den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet. Die ebenfalls in dieser Position enthaltenen Gewinnrücklagen sind anhand der Vorjahresergebnisse den Tätigkeiten zugeordnet. Daneben enthält die Position den Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag gemäß der Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung. Die im Wege der direkten und indirekten Zuordnung der Aktiva und Passiva zu den Tätigkeiten entstehende Residualgröße wird zur Gewährleistung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Tätigkeitsabschlüsse im Eigenkapital dargestellt. Für Bestandskonten, über die personalwirtschaftliche Vorgänge abgewickelt werden, wurde ein Mitarbeiterschlüssel verwandt, ansonsten wurde mit Hilfe von Rohmargen- und Umsatzschlüsseln eine Zuordnung auf die verschiedenen Tätigkeiten vorgenommen. Die Zuordnung der Aufwendungen und Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung zu den einzelnen Tätigkeiten wurde dort, wo eine Zuordnung pro Konto nicht möglich war, mit Hilfe der internen Rechnungslegung über die Kostenstellenrechnung vorgenommen. Die darüber hinaus noch nicht zugeordneten Beträge sind mit Hilfe von Umsatz-, Mitarbeiter- und Rohmargenschlüsseln sachgerecht auf die einzelnen Tätigkeiten verteilt worden. Allgemeine ErläuterungenDie Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Finanzielle Verpflichtungen ergeben sich für Verpflichtungen aus Mietverträgen für Betriebs- und Geschäftsgebäude, für ein Bestellobligo für Investitionen und für Leasingverpflichtungen. Darüber hinaus resultieren finanzielle Verpflichtungen aus den Pachtentgelten aus dem Pachtvertrag mit der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH über die Strom- und Gasnetze in Gelsenkirchen. Aufgrund der in Vorjahren erfolgten Übertragungen von bestimmten Altersversorgungsverpflichtungen auf die Willis Towers Watson Pensionsfonds AG (WTW), besteht bei der Gesellschaft sowie den dem Pensionsfondsvertrag beigetretenen verbundenen Unternehmen für den Fall einer möglichen zukünftigen Unterdeckung des Pensionsfonds eine gesetzliche Nachschussverpflichtung in der Eigenschaft als Arbeitgeber. Die den hier genannten Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen können von den betreffenden Gesellschaften nach unseren Erkenntnissen in allen Fällen erfüllt werden; mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen. Weitere Erläuterungen zu den TätigkeitsabschlüssenElektrizitätsverteilungBei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0 T€ (Vorjahr 129 T€) sowie Finanzforderungen im Rahmen des Cash-Managements mit dem E.ON-Konzern in Höhe von 12.262 T€ (Vorjahr 9.053 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 12.366 T€ (Vorjahr 22.112 T€). Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, vor Verrechnung des Deckungsvermögens, betragen bei einem zehnjährigen durchschnittlichen Marktzinssatz 39.109 T€ (Vorjahr 38.001 T€) und bei einem siebenjährigen durchschnittlichen Marktzinssatz 39.606 T€ (Vorjahr 40.073 T€), wobei der Unterschiedsbetrag 497 T€ (Vorjahr 2.072 T€) beträgt. In dem Zinsaufwand sind Zinsanteile für die Zuführung der Personalrückstellungen in Höhe von 0 T€ (Vorjahr 1.451 T€) enthalten. GasverteilungBei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0 T€ (Vorjahr 69 T€) sowie Finanzforderungen im Rahmen des Cash-Managements mit dem E.ON-Konzern in Höhe von 4.641 T€ (Vorjahr 3.861 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4.350 T€ (Vorjahr 12.120 T€). Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, vor Verrechnung des Deckungsvermögens, betragen bei einem zehnjährigen durchschnittlichen Marktzinssatz 18.798 T€ (Vorjahr 18.789 T€) und bei einem siebenjährigen durchschnittlichen Marktzinssatz 19.037 T€ (Vorjahr 19.813 T€), wobei der Unterschiedsbetrag 239 T€ (Vorjahr 1.024 T€) beträgt. In dem Zinsaufwand sind Zinsanteile für die Zuführung der Personalrückstellungen in Höhe von 0 T€ (Vorjahr 781 T€) enthalten.
Gelsenkirchen, am 08. Februar 2024 Emscher Lippe Energie GmbH Manfred Ackermann Dr. Bernd-Josef Brunsbach Tätigkeitsbilanz der Elektrizitätsverteilung der Emscher Lippe Energie GmbH zum 31.12.2023AKTIVSEITE scroll
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Tätigkeitsbilanz der Gasverteilung der Emscher Lippe Energie GmbH zum 31.12.2023AKTIVSEITE scroll
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Emscher Lippe Energie GmbH, Gelsenkirchen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Emscher Lippe Energie GmbH, Gelsenkirchen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Emscher Lippe Energie GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Stromverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Köln, den 19. Februar 2024 KPMG AG Michael Servos, Wirtschaftsprüfer Andreas Günthner, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesIm Berichtsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Die Geschäftsführung wurde bei der Leitung des Unternehmens beraten und Geschäftsführungsmaßnahmen wurden überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Die Geschäftsführung unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, umfassend und zeitnah über den Gang der Geschäfte, die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik. Der Aufsichtsrat hat bedeutsame Geschäftsvorfälle mit der Geschäftsführung beraten und Entscheidungen zu zustimmungspflichtigen Vorgängen getroffen sowie Beschlussempfehlungen an die Gesellschafter ausgesprochen. Darüber hinaus stand der bzw. die Vorsitzende des Aufsichtsrats in stetigem Kontakt mit der Geschäftsführung. Wesentliche Einzelvorgänge, Fragen der Unternehmensstrategie und der Geschäftspolitik konnten somit unverzüglich erörtert werden. Im Berichtsjahr fanden insgesamt vier Sitzungen des Aufsichtsrates statt. Am 23.02.2023 fanden eine ordentliche und sich anschließende konstituierende Sitzung des Aufsichtsrates statt. Am 19.06.2023 und am 17.11.2023 fanden weitere Aufsichtsratssitzungen statt. In seinen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat insbesondere mit folgenden Themen:
Jahresabschluss 2023 Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Barbarossaplatz 1, 50674 Köln, unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer wurde durch einen schriftlichen Gesellschafterbeschluss im Umlaufverfahren gemäß der Beschlussfeststellung vom 23.02.2022 gewählt und von dem Aufsichtsrat mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes beauftragt. Die Jahresabschlussunterlagen des Geschäftsjahres 2023 und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden in der Aufsichtsratssitzung am 22.02.2024 ausführlich erörtert. Der Abschlussprüfer hat an unseren Beratungen zu dem Jahresabschluss teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Außerdem stand er für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat dem Ergebnis der Prüfung zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer eigenen Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 behandelt und schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in der vorgelegten Fassung festzustellen. Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat im Berichtszeitraum Am 23.02.2023 begann mit der 82. konstituierenden Sitzung eine neue Amtszeit des Aufsichtsrates. Damit gingen folgende personelle Veränderungen einher: Herr Alexander Frohne schied aus dem Aufsichtsrat aus; von der Westenergie AG neu entsendet wurde Frau Annette Peters. Frau Beate Olbrich und Herr Semir Marach wurden von der Arbeitnehmerseite nicht wieder gewählt. Frau Sophie Bohnau und Herr Timo Tomala wurden von den Arbeitnehmervertretern erstmals gewählt und auf der Grundlage eines Gesellschafterbeschlusses zu Mitgliedern des Aufsichtsrates bestellt. In der konstituierenden Sitzung wurde ferner Herr Bernd Böddeling als Aufsichtsratsvorsitzender bestätigt. Frau Bettina Weist wurde als 1. Stellvertretende Vorsitzende und Frau Katja Sochau als 2. Stellvertretende Vorsitzende gewählt. In der 83. Sitzung am 19.06.2023 haben die kommunalen Anteilseigner und die Westenergie AG von ihren zwischenzeitlich gewechselten Vorschlagsrechten Gebrauch gemacht. Frau Bettina Weist wurde mit sofortiger Wirkung zur Aufsichtsratsvorsitzenden und Herrn Böddeling mit sofortiger Wirkung zum 1. Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates danken der Geschäftsführung sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Emscher Lippe Energie GmbH. Ihr Know how und ihr Einsatz war ein wesentlicher Grund für den erfolgreichen operativen Geschäftsverlauf in dem Geschäftsjahr 2023 in einem schwierigen Marktumfeld.
Gelsenkirchen, 22. Februar 2024 Der Aufsichtsrat Bettina Weist, Vorsitzende Feststellung des Jahresabschlusses 2023 Die Gesellschafter haben den Jahresabschluss 2023 der Emscher Lippe Energie GmbH festgestellt und beschlossen, den Jahresüberschuss in Höhe von 30.515.235,51 € auf neue Rechnung vorzutragen. |
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Großhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
Erbringung sonstiger reisebezogener Dienstleistungen a. n. g.
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen