PROMINO Service GmbH

Gartenweg 7, 84149 Velden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Landshut HRB 10108
Vorher
PROMINO Service UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
29.9.2015
Branche
Vermittlungstätigkeiten für die GüterbeförderungVermittlungstätigkeiten für die PersonenbeförderungErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Gegenstand
Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen für Unternehmen, die entweder selbst Verkehrsbetriebe sind oder für Verkehrsbetriebe tätig sind, sowie der Betrieb einer Detektei. Erlaubsnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Bernhard Sarcher
seit 29.9.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

München
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

PROMINO Service GmbH

Velden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 13.943,00 21.122,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 13.942,00 21.121,00
B. Umlaufvermögen 146.964,34 204.116,33
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 63.897,50 69.270,57
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 83.066,84 134.845,76
Summe Aktiva 160.907,34 225.238,33

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 139.794,23 164.167,57
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 89.167,57 100.067,52
III. Jahresüberschuss 25.626,66 39.100,05
B. Rückstellungen 3.000,00 9.733,86
C. Verbindlichkeiten 18.113,11 51.336,90
Summe Passiva 160.907,34 225.238,33

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die PROMINO Service GmbH hat ihren Sitz in Velden, Vils und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Landshut (Reg.Nr. HRB 10108).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 - 256 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften gem. §§ 279 - 282 HGB vorgenommen.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden gemäß EStG § 6 Abs.2 im Erwerbsjahr sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB.

C. Ergänzende Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer Herrn Bernhard Sarcher geführt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.7.2023.

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