Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 24748
Vorher
HVS - Chemnitz UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
17.2.2009
Branche
Großhandel mit keramischen Erzeugnissen und GlaswarenGroßhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Gegenstand
Großhandel und Vertrieb von Objektausstattungen, Vermietung und Verpachtung sowie Serviceleistungen für Gastronomie und Hotellerie

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Schulze
seit 17.2.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Thomas Schulze
09128 Chemnitz, Zum Adelsberg 55 A
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

HVS - Chemnitz GmbH

Chemnitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 466.938,58 0,00
I. Sachanlagen 466.938,58 0,00
B. Umlaufvermögen 33.668,20 15.486,65
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.693,15 3.000,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27.975,05 12.486,65
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.097,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 506.703,78 15.486,65

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 30.735,74 9.105,50
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 1.000,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 0,00 2.026,38
III. Gewinnvortrag 8.105,50 0,00
IV. Jahresfehlbetrag 2.369,76 0,00
V. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 6.079,12
B. Rückstellungen 7.026,15 6.381,15
C. Verbindlichkeiten 468.941,89 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 506.703,78 15.486,65

Anhang

zur Bilanz zum 31. Dezember 2010 für Offenlegungszwecke

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der HVS - Chemnitz GmbH zum 31.12.2010 wurde nach den im Handelsgesetzbuch enthaltenen Vorschriften für Kapitalgesellschaften in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes unter Beachtung der Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.


Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenmerkmalen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.


Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde im Anhang gem. §§ 274a, 288 HGB Gebrauch gemacht.


Die Bilanz entspricht den Gliederungsvorschriften des § 266 HGB.


Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.2 HGB aufgestellt.


Erstmalige Anwendung des HGB in der Fassung des BilMoG

Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden an die Vorschriften des BilMoG angepasst.


Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs.8 S. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs.8 S.2 EGHGB nicht angepasst.


Bei der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und Aufbewahrungskosten wurde von dem Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB kein Gebrauch gemacht.

Die daraus resultierenden Erträge aus der erstmaligen Abwendung der Übergangsvorschriften wurden in die Gewinnrücklagen eingestellt.


Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Ansatzwahlrechte und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des HGB in der Fassung des BilMoG.


Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Dabei wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.


Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs.2 Satz 1 HGB wird abgesehen.


Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode ermittelt.


Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 410 EUR werden aus Vereinfachungsgründen in Anlehnung an § 6 Abs.2 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben.


Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.


Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden zeitanteilig gebildet.


Das Eigenkapital wird zum Nennwert ausgewiesen.


Bei der Bemessung der Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen.

Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.


Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.


Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt, der nicht offengelegt wird.


Alle Forderungen haben eine Laufzeit von unter einem Jahr.


Gegenüber Gesellschaftern bestanden Forderungen in Höhe von 385,66 EUR (Vj. 0,0 TEUR).

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden nicht.


Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen:


Restlaufzeit kleiner als 1 Jahr: 53.279,09 EUR (Vj. 0,0 TEUR)

Restlaufzeit größer als 5 Jahre: 270,638,00 EUR (Vj. 0,0 TEUR)


Sonstige Angaben

Organe der Gesellschaft


Zur Geschäftsführung wurde bestellt:


Herr Thomas Schulze, Kaufmann


Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.


Chemnitz, am12.07.2011

Thomas Schulze, Geschäftsführer



Der Jahresabschluss wurde am 19.09.2011 gemäß § 48 (3) GmbHG festgestellt.

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