H & H
GmbH
Mehring
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
70.607,00 |
64.913,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
70.604,00 |
64.910,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
617.960,54 |
440.235,21 |
| I.
Vorräte |
13.666,22 |
4.698,28 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
427.850,55 |
394.469,52 |
| davon
gegen Gesellschafter |
2.809,94 |
3.632,30 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
176.443,77 |
41.067,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.075,00 |
2.575,00 |
| Aktiva |
691.642,54 |
507.723,21 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
434.723,83 |
293.164,11 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
280.664,11 |
265.592,65 |
| III.
Jahresüberschuss |
141.559,72 |
15.071,46 |
| B.
Rückstellungen |
111.428,96 |
55.183,87 |
| C.
Verbindlichkeiten |
145.489,75 |
159.375,23 |
| Passiva |
691.642,54 |
507.723,21 |
Anhang
I. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
a)
Grundlagen
Die Gesellschaft beachtet bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses hinsichtlich Bilanzierung, Bewertung und
Ausweis die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
GmbH-Gesetzes.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 (1) HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft wird beim
Registergericht Traunstein unter HRB 20006 geführt.
b)
Angaben zu Bilanzierungs- u. Bewertungsmethoden
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach der Systematik der
§§ 266, 275 HGB. Vorjahreswerte sind vermerkt.
Die Gesellschaft beansprucht die
größenabhängigen Erleichterungen des §
274 a Nr. 1 HGB sowie für die Offenlegung die
Erleichterungen des § 266 Abs. 1 S. 3 HGB.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten auf der Grundlage von
Einzelnachweisen bewertet. Die Zugänge werden mit den
Rechnungsbeträgen zuzüglich Nebenkosten
abzüglich Nachlässe und eventueller Skonti
aktiviert. Die Abgänge werden mit den Buchwerten zum
Zeitpunkt des Ausscheidens erfasst. Bei abnutzbaren
Vermögensgegenständen sind planmäßige
Abschreibungen nach dem voraussichtlichen Wertverzehr der
Vermögensgegenstände vorgenommen worden. Soweit
erforderlich, sind die niedrigeren beizulegenden Werte
angesetzt worden. In 2023 erworbene
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis
800,00 EUR wurden entsprechend der steuerlichen Vorschrift
nach § 6 Abs. 2 EStG vollständig als
Betriebsausgaben erfasst. Die geringwertigen
Wirtschaftsgüter haben für das Unternehmen eine
nur untergeordnete Bedeutung.
Die Vorräte sind nach körperlicher Aufnahme
angesetzt und auf der Grundlage der Anschaffungskosten
bewertet.
Die Finanzstände - Guthaben und Schulden - sind
mit den Nominalbeträgen zum Bilanzstichtag angesetzt.
Kundenforderungen und Lieferantenschulden sind ebenfalls
mit den Nominalansprüchen bilanziert, wobei die
Kundenforderungen durch Delkredere ausreichend im
Bilanzwert berichtigt sind. Sonstige
Vermögensgegenstände und sonstige
Verbindlichkeiten sind zu den effektiven
Stichtagsbeträgen erfasst.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen und
Steuerrückstellungen wurden für alle ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Änderungen in den Methoden der Bilanzierung
gegenüber dem Vorjahr liegen nicht vor.
II. Angaben u. Erläuterungen zu einzelnen
Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
a)
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben entsprechend dem
Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
b)
Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten in Höhe von 145.489,75
EUR (Vj. 159.372,23 EUR) haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr 145.489,75 EUR (Vj. 159.372,23 EUR)
und von mehr als fünf Jahren 0,00 EUR (Vj. 0,00 EUR).
III. Übrige Pflichtangaben
a) Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des Geschäftsjahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch die
Geschäftsführer Herr Johannes Hoffmann und Herr
Alexander Hoffmann geführt.
b) Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG sowie §
285 S. 1 Nr. 9 Bst. c HGB
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
nachfolgende Forderungen und Verbindlichkeiten:
Forderungen:
|
2.809,94 EUR
|
(i.Vj. 3.632,30 EUR)
|
|
davon ggü.
Geschäftsführer:
|
2.809,94 EUR
|
(i.Vj. 3.632,30 EUR)
|
Verbindlichkeiten:
|
0,00 EUR
|
(Vj. 0,00 EUR)
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Mehring, den 14.10.2024
gez.
Johannes Hoffmann, Geschäftsführer
gez.
Alexander Hoffmann, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.10.2024
festgestellt.
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