Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 36193
Vorher
Glamento GmbH
Eingetragen
16.7.2009
Branche
Großhandel mit FlachglasGlasergewerbeVeredlung und Bearbeitung von Flachglas
Gegenstand
die Herstellung und der Vertrieb von Glasestrichen

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Andrzej Marian Kacprzak
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Andrzej Marian Kacprzak
50.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Glamento GmbH

Werther

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 25.865,00 43.212,00
I. Sachanlagen 25.865,00 43.212,00
B. Umlaufvermögen 754.047,90 1.043.387,30
I. Vorräte 420.394,42 552.794,42
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 333.653,48 490.592,88
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 17.380,79
Bilanzsumme, Summe Aktiva 779.912,90 1.086.599,30

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 280.639,49 275.672,39
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnvortrag 225.672,39 219.920,57
III. Jahresüberschuss 4.967,10 5.751,82
B. Rückstellungen 5.643,00 5.607,23
C. Verbindlichkeiten 493.630,41 805.319,68
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 493.630,41 805.319,68
Bilanzsumme, Summe Passiva 779.912,90 1.086.599,30

Anhang


Glamento GmbH
Dammstr. 6, 33824 Werther
  

1. Anhang für das Geschäftsjahr 2016

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Glamento GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) zu beachten.

Das vorangegangende Rumpfgeschäftsjahr wurde aufgrund der Umstellung des Bilanzstichtages auf den 31.12. für den Zeitraum 01.07.2015 bis 31.12.2015 gebildet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (275 Abs. 2 HGB) gegliedert worden. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Gem § 267 (1) HGB handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft.

Gem § 264 (1) S 4 HGB wird auf die Erstellung eines Lageberichtes verzichtet.

Gem § 264 (2) S 2 HGB sind im Anhang keine zusätzlichen Angaben erforderlich.

Gem § 265 (1) S HGB wurden die Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, beibehalten.

Gem § 265 (2) HGB wird zu jedem Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der entsprechende Vorjahresvergleichswert angegeben.

Gem § 274 a HGB finden die größenabhängigen Erleichterungen Anwendung bezüglich

1. § 268 (2) HGB keine Aufstellung eines Anlagegitters
2. § 268(4) S2 HGB keine Erläuterungen bestimmter Forderungen im Anhang
3. § 268 (5) S 3 HGB keine Erläuterungen bestimmter Verbindlichkeiten im Anhang
4. § 268 (6) HBG keine Angaben über eventuell vorhandene Rechnungs-abgrenzungsposten nach § 250 (3)
5. § 274 HGB keine Abgrenzung latenter Steuern

Gem § 276 S 2 HGB ist die GmbH von den in § 277 (4) S 2 u 3 verlangten Erläuterungen befreit.

Gem § 288 HGB wird von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang bezüglich HGB § 284 Ab. 2 Nr 4, § 285 Nr 2 bis 8 Buchstabe a, Nr 9 Buchstabe a und b sowie Nr. 12, 17, 19, 21, 22 und 29 gebrauch gemacht.

  
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden



  1. Steuerliche Ansätze und Wahlrechte wurden für Handels- und Steuerbilanz, soweit zulässig, einheitlich aus­geübt.

  

2. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen gemindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter sowie unter Beachtung der amtlichen Abschreibungstabellen angesetzt.

  

3. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen wurden linear und, soweit zulässig, degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

  

4. Erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

  

5. So genannte geringwertige Wirtschaftsgüter wurden, soweit zulässig, im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die in Vorjahren gebildeten Sammelposten sind von untergeordneter Bedeutung und werden entsprechend fortgeschrieben.

  

6. Entsprechend der geltenden Rechtslage wurden gem. § 7 I 4 EStG bei Zugängen im Laufe des Geschäftsjahres nur zeitanteilige Abschreibungen gebucht.

  

7. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. In Fällen, in denen der beizulegende Wert gem. § 253 (3) HGB niedriger ist, wurde dieser angesetzt.

  

8. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wird allen erkennbaren Risiken durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.

  

9. Die sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel sind mit dem Nennwert, im Falle von Versicherungsleistungen mit dem Rückkaufswert bilanziert.

  

10. Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in dem Umfang gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

  

11. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

  

12. § 285 S 1 Nr 24 HGB keine Angaben erforderlich

  

13. § 285 S 1 Nr 25 HGB keine Angaben erforderlich

  

III. Erläuterungen zur Bilanz

  

1. Eine Aufgliederung der sonstigen Vermögensgegenstände gemäß der Laufzeit erfolgt bei der Aufgliederung aus Gründen der Klarheit.

  

2. Die Steuerrückstellungen betreffen die Körperschafts- Gewerbe- und Umsatzsteuer (nicht fällig), sowie Nebensteuern

3. Eine Aufgliederung der sonstigen Verbindlichkeiten gemäß der Laufzeit über einem Jahr erfolgt bei der Aufgliederung aus Gründen der Klarheit.



§ 284 (2) Nr 2 HGB (fremde Währung) findet keine Anwendung.

§ 284 (2) Nr 3 HGB keine Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

§ 284 (2) Nr 5 HGB Keine Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in Herstellungskosten.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Herr Rudolph Meyer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2017 festgestellt.

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