Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 1110
Eingetragen
16.7.1959
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Der Erwerb, die Bebauung, die Veräußerung, die Vermietung und die Verwaltung von bebauten Grundstücken, sowie die betriebswirtschaftliche Beratung und Schulung insbesondere auf den Gebieten der Organisation, des Rechnungswesens, der elektronischen Datenverarbeitung und des Marketings für mittelständische Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Peter Mohn
seit 12.2.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mohn GmbH

Langenselbold

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 47.639,76 52.318,76
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 1,00
II. Sachanlagen 47.639,76 52.317,76
B. Umlaufvermögen 30.589,39 136.079,31
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.780,42 99.751,50
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27.808,97 36.327,81
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.223,93 724,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 79.453,08 189.122,07

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 62.757,66 76.029,27
I. gezeichnetes Kapital 185.100,00 185.100,00
II. Kapitalrücklage 24.564,59 24.564,59
III. Bilanzverlust 146.906,93 133.635,32
B. Rückstellungen 700,00 91.352,00
C. Verbindlichkeiten 15.995,42 21.740,80
Bilanzsumme, Summe Passiva 79.453,08 189.122,07

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

B. Erläuterung zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der Mohn GmbH zum 31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände liegen nicht vor.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.

Für die Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens nach § 268 Abs. 2 HGB wurde von der Erleichterungsvorschrift des § 274a Nr. 1 HGB für kleine Gesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Ausleihungen zum Nennwert

Wertpapiere sind nicht vorhanden.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks wurden zum Nennwert angesetzt.


Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendingen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendingen Erfüllungsbetrages bewertet. Sie beruht  auf versicherungsmathematischer Berechnung der Allianz Lebensversicherung AG Berlin. Nach Verrechnung mit dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung beträgt die Pensionsrückstellung € 0,00.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latender Steuern wurde in Anspruch genommen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.


C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss 2010 konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.


D. Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Peter Mohn.


gez. der Geschäftsführer
Peter Mohn

Langenselbold, 4. Juli 2011

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