Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuss HRB 15575
Eingetragen
18.7.2007
Branche
Herstellung von SchuhenGroßhandel mit SchuhenIndustrie- und Produktdesign
Gegenstand
Die Produkt- und Kollektionsgestaltung im Speziellen für Schuhe und alle damit zusammenhängenden Komponenten.

Historie

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Management

NameRolle
Roman Christoph Laure
seit 22.3.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Roman Christoph Laure
40237 Düsseldorf, Humboldtstraße 43
25.100 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

catwalk GmbH

Meerbusch

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 1.161.974,65 941.626,99
I. Sachanlagen 78.222,00 901,00
II. Finanzanlagen 1.083.752,65 940.725,99
B. Umlaufvermögen 460.386,99 227.018,46
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 236.655,13 174.207,91
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 223.731,86 52.810,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.059,58 3.379,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.624.421,22 1.172.024,45

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 1.323.216,91 913.520,62
I. gezeichnetes Kapital 25.100,00 25.100,00
II. Gewinnvortrag 888.420,62 543.310,47
III. Jahresüberschuss 409.696,29 345.110,15
B. Rückstellungen 293.986,76 256.625,96
C. Verbindlichkeiten 7.217,55 1.877,87
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 7.217,55 1.877,87
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.624.421,22 1.172.024,45

Anhang

 zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr   2011

1. Allgemeine Angaben

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach Maßgabe der Vorschriften für Kapitalgesellschaften des HGB und des GmbHG sowie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.

Die catwalk GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.
1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde teilweise Gebrauch gemacht. Von der Erstellung eines Lageberichts wurde abgesehen.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

2. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach Maßgabe der Vorschriften für Kapitalgesellschaften des HGB und des GmbHG, insbesondere §§ 266, 275 HGB. Von größenabhängigen Erleichterungen des HGB hinsichtlich Gliederung und Ausweis wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher   Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb auf Dauer zu dienen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten zzgl. Anschaffungsnebenkosten und ggf. vermindert um Anschaffungspreisminderungen sowie vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen auf deren zum Stichtag niedrigere beizulegende Werte werden vorgenommen, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten im Einzelfall unter EUR 410 liegen, werden analog der steuerlichen Regelung des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
-   sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
-   Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt, sofern die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Das Guthaben bei Kreditinstituten sowie der Kassenbestand wurden zum Nominalwert bilanziert.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Zahlungen vor dem Stichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen, ausgewiesen.

Das Gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag bilanziert.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Bei der Bewertung wird von der Vereinfachungsregel gem. § 253 Abs. 2 S. 2 HGB Gebrauch gemacht, wonach als Rechnungszins der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren zugrunde gelegt wird.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie sind so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken in ausreichendem Umfang Rechnung tragen.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag passiviert.

Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro

Die Währungsumrechnung von Geschäftsvorfällen in Fremdwährung in EURO erfolgt zum Tageskurs. Valutaverbindlichkeiten werden mit dem am Bilanzstichtag geltenden Briefwechselkurs (Mittelkurs) angesetzt, sofern er den Kurs am Tag der Schuldaufnahme übersteigt. Fremdwährungsforderungen werden mit dem am Bilanzstichtag geltenden Geldwechselkurs (Mittelkurs) angesetzt, sofern dieser unter  dem Kurs am Tag der Forderungsentstehung liegt. Aufwendungen und Erträge aus Kursdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst.

Steuerbilanz und latente Steuern

Ausgangsgröße für die Berechnung der Steuern bildet eine von dem handelsrechtlichen Jahresabschluss abweichende Steuerbilanz. Die Abweichungen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen der Pensionsrückstellung in Handels- und Steuerbilanz.

Die Gesellschaft macht von der größenabhängigen Erleichterung gemäß § 274 a HGB Gebrauch und verzichtet auf den Ansatz und Ausweis aktiver und passiver latenter Steuern aus vorstehend genannten Differenzen  bei den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte für das abgelaufene Geschäftsjahr nach der Projected Unit Credit-Methode; im Vorjahr wurde das Teilwertverfahren angewendet.

  4. Erläuterungen zur Bilanz
 
Die Entwicklung des Anlagevermögens auf Grundlage der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen sind im Anlagenspiegel dargestellt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstige Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.

Die Dotierung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach den  Bewertungsvorgaben des § 253 Abs. 1 und 2 HGB i.d.F. des Gesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG), nach denen Rückstellungen zu dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzten sind und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen sind. Die Abzinsung erfolgte nach Maßgabe des § 253 Abs. 2 S. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung).

Folgende Bewertungsprämissen wurden angewendet:

Biometrische Annahmen:
 
 
Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck
 
 
Rechnungszins:
 
 
5,14% (im Vj.: 5,15%)
 
 
Bewertungsmethode:
 
 
PUC-Methode (im Vj.:Teilwertverfahren)
 
 
Fluktuation:
 
 
0% (im Vj.: 2%)
 
 
Trend in der Anwartschaftsphase:
 
 
2,00% p.a.
 
 
Trend in der Rentenbezugsphase:
 
 
2,00% p.a.
 
 
Pensionierungsalter:
 
 
65 Jahre (im Vj.: 67 Jahre)
 
 

Die sonstige Rückstellungen betreffen Rückstellungen für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen (TEUR 4) und für ausstehende Rechnungen (TEUR 1).

Sämtliche Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.

5. Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführung

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist bzw. war bestellt:

Herr Roman Christoph Laure, Meerbusch

Der Geschäftsführer ist bzw. war alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Haftungsverhältnisse

Zum 31. Dezember 2011 bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Meerbusch, den 12. September 2012

GEZ:

_______________
Roman Laure 
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.09.2012 festgestellt.

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