Laewen
Computersysteme GmbH
Würzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
16.350,00 |
20.038,00 |
| I.
Sachanlagen |
16.350,00 |
20.038,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
61.804,71 |
147.713,33 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.215,73 |
116.674,42 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
38.588,98 |
31.038,91 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.297,47 |
145,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
80.452,18 |
180.679,60 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
18.670,56 |
40.140,69 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
14.576,10 |
33.243,96 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.687,83 |
18.667,86 |
| B.
Rückstellungen |
26.596,58 |
98.564,41 |
| C.
Verbindlichkeiten |
35.185,04 |
41.974,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
80.452,18 |
180.679,60 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Laewen Computersysteme GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die
bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit
angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor
(Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB).
Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB
nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen mit einer Restlaufzeit größer
einem Jahr, Angabe gemäß § 268 Abs. 4 S. 1
HGB
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt
Euro 3.936,07 (Vorjahr: Euro 4.387,38).
Pensionsrückstellungen Angabe gemäß
§ 285 S. 1 Nr. 24 HGB
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
die PUC-Methode angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
5,15
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Richttafeln 2005 G
Heubeck
|
|
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
99.157,00
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
85.960,42
|
verrechnete Aufwendungen
|
10.992,59
|
verrechnete Erträge
|
9.590,55
|
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr Angabe gemäß
§ 268 Abs. 5 S. 1 HGB
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
Euro 35.185,04 (Vorjahr: Euro 32.886,60).
Gegenüber Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten von € 7.095,86 (im Vj.T€ 6).
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer, Angabe
gemäß § 285 S. 1 Nr. 10 HGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
| Jürgen Laewen |
ausgeübter
Beruf: |
Dipl. Ing. |
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt.
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