Intercell
Pharma GmbH
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.366.244,40 |
5.305.591,57 |
| I.
Sachanlagen |
4.937.096,56 |
4.924.918,03 |
| II.
Finanzanlagen |
429.147,84 |
380.673,54 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.245.404,89 |
7.749.438,01 |
| I.
Vorräte |
445.000,95 |
340.555,23 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.994.009,26 |
1.894.902,77 |
| davon
gegen Gesellschafter |
30.673,94 |
|
| III.
Wertpapiere |
2.280.554,30 |
|
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.525.840,38 |
5.513.980,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.587,94 |
18.521,17 |
| Aktiva |
12.624.237,23 |
13.073.550,75 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.318.010,92 |
7.799.231,98 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
6.525.882,11 |
5.923.020,66 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.766.128,81 |
1.850.211,32 |
| B.
Rückstellungen |
560.907,89 |
1.006.802,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.745.318,42 |
4.267.516,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.199.530,71 |
1.012.478,43 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.545.787,71 |
3.255.037,72 |
| Summe
Passiva |
12.624.237,23 |
13.073.550,75 |
Anhang
Intercell Pharma GmbH
Grünwald
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Intercell Pharma GmbH,
Grünwald (Amtsgericht München, HRB 89 813) wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegung des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH‑Gesetzes
zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde in der
Regel der Vermerk im Anhang gewählt.
Für die Gewinn‑ und Verlustrechnung wurde
das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden
Die
immateriellen Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen bewertet.
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten
abzüglich der planmäßigen Abschreibungen
bilanziert. Die beweglichen Sachanlagegüter wurden
linear abgeschrieben.
Die Abschreibungen werden auf der Grundlage der
voraussichtlichen Nutzungsdauern ermittelt. Bei
unterjährigem Erwerb erfolgt die Abschreibung pro rata
temporis. Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen
EUR 250,01 und EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung in
voller Höhe abgeschrieben. Anlagegüter mit
Anschaffungskosten bis EUR 250,00 wurden sofort als Aufwand
erfasst.
Die
Finanzanlagen sind mit den ursprünglichen
Anschaffungskosten unverändert bewertet.
Im Übrigen sind die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, der
Kassenbestand und die
Bankguthaben zu Nennwerten bewertet. Erkennbare
Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die
Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Der Ausweis der
erhaltenen Anzahlungen
auf Bestellungen erfolgt ohne Aktivierung der
Umsatzsteuer.
Die
passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Einzahlungen und entstandene Forderungen vor dem
Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen; die Auflösung erfolgt
linear entsprechend dem Zeitablauf.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Alle Forderungen aus Lieferung und Leistung enthalten
wie im Vorjahr keine Beträge mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten Beträge in Höhe von TEUR 60
(Vj. TEUR 49), die eine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr aufweisen.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Die
sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285
Nr. 3a HGB) betreffen Mietverträge für
Gebäude.
Verpflichtungen aus Miet‑ und
Leasingverträgen
|
TEUR
|
Folgejahr
|
339
|
2. - 5. Folgejahr
|
2003
|
Summe
|
2342
|
Die Mietverträge haben wir im Wesentlichen eine
Restlaufzeit bis 12/2024- Ab 2025 betragen die
jährlichen Mietkosten für Gebäude ca. 600
TEUR.
Verbindlichkeiten und Sicherungsübereignungen
|
TEUR
|
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
|
|
2545
|
davon
Beträge mit Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
|
|
0
|
Verbleiben
Beträge mit Restlaufzeit von
1 - 5 Jahren
|
|
1019
|
davon
Beträge mit Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren
|
|
1526
|
Davon Anlagevermögen mit
Sicherungsübereignung 1526 TEUR
Sonstige Pflichtangaben
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 22 Arbeitnehmer und 1
Geschäftsführer beschäftigt.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 i. V.
m. § 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht.
Einzelvertretungsberechtigter
Geschäftsführer war im Berichtsjahr Herr Artur
Meier, Berlin
sonstige Berichtsbestandteile
gez.
______________________
Artur Meier
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2025
festgestellt.
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