Stammdaten

Register
Amtsgericht Weiden i. d. OPf (Weiden) HRB 2625
Eingetragen
2.4.2003
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungBeseitigung von anderen Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der AbfallbewirtschaftungSpezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Gegenstand
Die Erkundung, Beprobung, Beurteilung, Sanierung und Gutachtenerstellung von Grundstücken, Böden und Gewässern.

Historie

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Management

NameRolle
Mario Stadler
seit 28.7.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 4 angezeigt

Störnstein-Lanz
12.750 €
51.00%
Dr. Wolfgang Vizethum
Neustadt a. d. Waldnaab
7.000 €
28.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Envitec GmbH Umwelttechnik

Neustadt a. d. Waldnaab

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 327,00
I. Sachanlagen 327,00
B. Umlaufvermögen 47.829,29
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 33.619,73
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.209,56
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.037,72
Bilanzsumme, Summe Aktiva 49.194,01

Passiva

 
  31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 25.131,50
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Verlustvortrag 1.507,84
III. Jahresüberschuss 1.639,34
B. Rückstellungen 5.548,95
C. Verbindlichkeiten 18.513,56
Bilanzsumme, Summe Passiva 49.194,01

ANHANG KLEINE GESELLSCHAFT § 267 ABS. 1 HGB zum Geschäftsjahr 2010

der Firma Novität Umwelttechnik GmbH

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

III. Sonderposten mit Rücklageanteil

IV. Haftungsverhältnisse

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Steuerliche Sonderabschreibungen

II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil

III. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

5. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "Sonstige Verbindlichkeiten".

6. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

7. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet.

Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergebenden Geschäftsjahres überein.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßíge Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 20 % und .33 % Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert von 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG auf einem Sammelkonto erfasst und auf 5 Jahre abgeschrieben.

7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden nicht durchgeführt.

8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

11. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden keine am Bilanzstichtag. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

III. Sonderposten mit Rücklageanteil

Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m. § 7 g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.

IV. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Steuerliche Sonderabschreibungen

Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG i. V. m. § 254 HGB vorgenommen.

II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine Erträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit Rücklageanteils (§ 273 HGB i. V. m. § 7 g Abs. 3 EStG) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten

keine Aufwendungen aus der Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil (§ 273 i. V. m. § 7 g Abs. 3 EStG).

III. Außerplanmäßíge Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

Neustadt, 30.05.2011

Geschäftsführer

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