WESP
GmbH
Merseburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
34.107,19 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
13.483,19 |
| II.
Sachanlagen |
9.374,00 |
| III.
Finanzanlagen |
11.250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
95.810,19 |
| I.
Vorräte |
4.028,86 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
89.647,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
48.750,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.133,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.583,15 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
157.873,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
290.374,07 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
259.045,76 |
| III.
Jahresüberschuss |
76.172,22 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
157.873,54 |
| B.
Rückstellungen |
9.593,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
280.780,25 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
46.763,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
290.374,07 |
Anhang
Allgemeine Angaben und Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss der wesp GmbH
für das Geschäftsjahr 2010 wurde gemäß
§§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es
gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 ist das
Handelsgesetzbuch in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai
2009 verpflichtend vollumfänglich anzuwenden.
Änderungen in der Form der bisherigen Darstellung oder
der bisher angewandten Bewertungsmethoden unterliegen nicht
den § 252 Abs. 1 Nr. 6, § 265 Abs. 1 und §
284 Abs. 2 Nr. 3 HGB. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen an
die neu geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
erfolgt gemäß Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach Verwendung
des Jahresergebnisses.
Angaben zu Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB
soweit erforderlich gebildet. Haftungsverhältnisse
i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend
gesondert angegeben.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort
abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr
als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten
Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und
entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs.
2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder
niedrigere beizulegende Werte wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über dem Erfüllungsbetrag lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Pensionszusagen wurden nicht erteilt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Die Geschäftsführung setzte sich im
Geschäftsjahr wie folgt zusammen:
Patrick Eder
Heiko Weirauch
Beide Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Merseburg, den 28. Dezember 2011
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Patrick Eder, Geschäftsführer Heiko
Weirauch, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2011 festgestellt.
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