A.M. - Kran
Wind GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.200.688,04 |
94.814,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.200.688,04 |
94.814,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.480.223,32 |
3.748.609,71 |
| I.
Vorräte |
11.660,00 |
315.848,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.013.169,98 |
2.367.915,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.000,00 |
10.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
455.393,34 |
1.064.845,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
522.542,00 |
1.173.650,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
8.203.453,36 |
5.017.074,62 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.915.549,77 |
1.373.700,83 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
525.000,00 |
525.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
848.700,83 |
828.786,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
541.848,94 |
19.914,83 |
| B.
Rückstellungen |
280.115,99 |
149.760,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.007.787,60 |
3.493.613,69 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.624.705,11 |
2.471.677,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
8.203.453,36 |
5.017.074,62 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der A.M. - Kran Wind GmbH wurde
auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Auf größenabhängige Erleichterungen
bei der Erstellung gemäß § 266
Abs. 1, § 274a, § 276 S. 2
und § 288 HGB wird verzichtet.
Für Zwecke der Offenlegung wird ein Exemplar des
Jahresabschlusses erstellt, das die Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften vollumfänglich
berücksichtigt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist
(§ 246 Abs. 1 S. 1 HGB).
Bei der Bewertung der im Jahresabschluss
ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden
wurden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze
gemäß § 252 Abs. 1 HGB
beachtet. Von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit gemäß § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB wurde ausgegangen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Verbindlichkeiten in fremder Währung sind
gemäß § 256a HGB mit dem Kurs am
Bilanzstichtag bewertet.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Für die Gesellschaft bestehen keine
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß
§ 251 HGB.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Der Jahresüberschuss beträgt Euro
541.848,94.
Die Geschäftsführung wird der
Gesellschafterversammlung die folgende Ergebnisverwendung
vorschlagen: Das Ergebnis i.H.v. Euro 541.848,94 soll auf
neue Rechnung vorgetragen werden.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
VFE-Lage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
•
|
Forderungen mit einer
Laufzeit größer 1 Jahr betragen Euro
10.000,00.
|
Namen und Vergütung der
Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Herr Maciej Stanislaw Gozdzik
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Als Vergütung für die geleisteten
Tätigkeiten im Berichtsjahr wurden Euro 81.140,64
Beträge gewährt.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren
während des Geschäftsjahrs im Unternehmen
beschäftigt:
Arbeitnehmergruppen Zahl
Angestellte 16,00
Die Gesamtzahl der durchschnittlich
beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit 17,50 im
Sinne von § 267 Abs. 2 HGB.
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
1.1.201
5
- 31.12.201
5
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 293.084,44 EUR.
1.1.201
4
- 31.12.201
4
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 273.403,93 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, 29.04.2016
gez. Maciej Stanislaw Gozdzik
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2015 -
31.12.2015
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 293.084,44 EUR.
1.1.2014 -
31.12.2014
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 273.403,93 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.04.2016
festgestellt.
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