PROKOM Sun
Energy GmbH
Cremlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
156,00 |
1.577,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
156,00 |
1.576,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
79.328,45 |
84.350,69 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
79.328,45 |
64.942,29 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
19.408,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.623,00 |
2.023,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
81.107,45 |
87.950,69 |
Passiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
40.762,93 |
45.015,99 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
20.015,99 |
-7.019,27 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.253,06 |
-27.035,26 |
| B.
Rückstellungen |
11.634,00 |
14.800,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
28.710,52 |
28.134,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
81.107,45 |
87.950,69 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 30. September 2011 der Firma
PROKOM Sun Energy GmbH, Cremlingen wurde auf Grundlage der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Die Gliederung der
Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2
HGB.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht (§
288 Satz 1 HGB).
II
. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses zum 30. September 2011 folgende
Grundsätze und Methoden zu beachten:
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
(§ 255 Abs. 1 HGB) bzw.
Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB)
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des
Sachanlagevermögens mit einem Wert von mehr als EUR
150,00, höchstens jedoch EUR 1.000,00 je Einheit
werden nach § 6 Abs. 2a EStG im Zugangsjahr und den
folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem
Fünftel abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem
Nennbetrag bilanziert.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
bereits gezahlte Beträge, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bemessen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
2.
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
Im Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III.
Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
(§ 284 Abs. 1 HGB)
1
. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
2
. Rechnungsabgrenzungsposten
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind
folgende Posten aufgeführt:
Werbeflächen
|
1.510,00 EUR
|
Beiträge
|
113,00 EUR
|
|
1.623,00 EUR
|
IV.
Sonstige Pflichtangaben
1.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
(§ 285 Nr. 1 a HGB)
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum
30.09.2011 EUR 0,00.
2.
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herrn Ulf Schmidt, Cremlingen
Herrn Gunter Balke, Evessen
3.
Angaben über Ergebnisverwendung und
Rücklagenbildung
Jahresfehlbetrag
2010/2011
|
- 4.253,06 EUR
|
Gewinnvortrag aus
Vorjahren
|
20.015,99 EUR
|
Bilanzgewinn
|
15.762,93 EUR
|
Gemäß § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB wird
auf die Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet.
Cremlingen, 31. Dezember 2012
gez.: Ulf Schmidt,
Geschäftsführer
|
Gunter
Balke, Geschäftsführer
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2012 festgestellt.
|