SOMAG AG
Jena
Jena
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.500.970,37 |
2.149.334,49 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
19,00 |
3.202,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.500.951,37 |
2.146.132,49 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.929.578,11 |
4.966.322,99 |
| I.
Vorräte |
1.116.825,95 |
666.965,01 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
427.449,19 |
569.360,87 |
| III.
Wertpapiere |
1.133.012,52 |
1.038.298,03 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.252.290,45 |
2.691.699,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.760,52 |
5.885,52 |
| Summe
Aktiva |
9.436.309,00 |
7.121.543,00 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.877.203,98 |
6.073.280,40 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
10.000,00 |
5.602.419,14 |
| III.
Gewinnvortrag |
5.963.280,40 |
|
| IV.
Jahresüberschuss |
803.923,58 |
370.861,26 |
| B.
Rückstellungen |
392.299,10 |
302.221,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.075.514,11 |
700.203,42 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
91.291,81 |
45.837,53 |
| Summe
Passiva |
9.436.309,00 |
7.121.543,00 |
Anhang
für das Geschäftsjahr zum 31.12.2023
Allgemeine
Angaben
| Firma: |
SOMAG AG Jena |
| Sitz: |
Jena |
| Handelsregister |
Amtsgericht Jena |
| Eintragung: |
HRB 209 440 |
| Geschäftsjahr |
01.01.-31.12 |
| Grundkapital: |
100.000,00 € |
Firma:
SOMAG AG Jena
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB in der
Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes
betreffend der Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
den Regelungen des Aktiengesetzes und des
Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt.
Die SOMAG AG Jena ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs 1 HGB
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 HGB in Anspruch.Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des
§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch und stellt nur eine
verkürzte Bilanz auf.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind,
weitestgehend im Anhang aufgeführt.
Im Berichtsjahr wurden keine Abweichungen von in
Vorperioden angewandten Darstellungs-, Bilanzierungs-
und/oder Bewertungsmethoden vorgenommen:
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268-274a HGB, §§ 276-278 HGB, und
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB sowie den einschlägigen
Vorschriften des AktG aufgestellt. Auf die Gliederung der
Bilanz finden die Vorschriften der § 266 HGB und §
275 HGB sowie §§ 152 ff AktG Anwendung. Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber
dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue
Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten.
Entgeltlich von Dritten erworbene
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenständedes
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert
und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend
linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei
werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren
abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit
Anschaffungskosten unter € 250; diese werden sofort in
voller Höhe aufwandswirksam erfasst.
Sachanlagensind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen bewertet.Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig. Das Unternehmen hat zur
Errichtung eines neuen Betriebsgebäudes
Investitionszuschüsse erhalten. Diese wurden von den
Herstellungskosten nach der direkten Methode abgezogen.
Finanzanlagensind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die
Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung gemäß § 253 Absatz 3 HGB
auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern
in Folgejahren die Gründe für die Wertminderung
entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem
Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB.
Umlaufvermögen
Fertige Erzeugnisse und Warenwerden gemäß
dem strengen Niederstwertprinzip nach § 253 Absatz 4 HGB
mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten beziehungsweise
letzten Einkaufspreisen bewertet.
Unfertige Leistungenwerden entsprechend ihres
Fertigungsgrads mit anteiligen Herstellungskosten
gemäß § 255 Absatz 2 HGB bewertet.
Fertige Erzeugnissesind zu Herstellungskosten
gemäß § 255 Absatz 2 HGB bewertet.
Bestandsrisiken aus Lagerdauer und Gängigkeit der
Erzeugnisse wurden angemessen berücksichtigt.
Erhaltene Anzahlungenwurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt und gemäß
§ 268 Absatz 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten
abgesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenständesind mit dem Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen
bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine
angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht
einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet. Der
Forderungsbestand mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr
beträgt T€ 427
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstitutensind zum
Nennwert angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder
Währung werden mit dem jeweiligen Tageskurs
eingebucht
.
Langfristige Fremdwährungsforderungenwerden zum
Devisenmittelkurs bei Entstehung der Forderung oder zum
niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des
Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt.
Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von
einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere
kurzfristige Vermögensgegenstände in
Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag umgerechnet.
Die Wertpapiere des Umlaufvermögenssind mit den
Anschaffungskosten oder den niedrigeren Zeitwerten
angesetzt.Sofern kein Börsen- oder Marktpreis vorliegt,
wird der beizulegende Zeitwert mit Hilfe anerkannter
Bewertungsmethoden bestimmt. Zur Ermittlung des beizulegenden
Zeitwertes von nicht auf einem aktiven Markt gehandelten
Wertpapieren
Die Flüssigen Mittelsind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Eigenkapital
Das
Gezeichnete Kapitalwird zum Nennwert bilanziert.
Sonstige Rückstellungenumfassen alle erkennbaren
Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Rückzahlungs- beziehungsweise
Erfüllungsbetrages bewertet.
Steuerrückstellungensind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns
dotiert.
Verbindlichkeitengegenüber Kreditinstituten,
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und sonstige
Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen
ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit über 5
Jahren betragen T€ 1.623. Verbindlichkeiten mit einer
Laufzeit bis zu einem Jahr betragen T€ 452.
Grundlagen der Währungsumrechnung
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden
grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt
der Erstverbuchung erfasst. Fremdwährungsposten werden
mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Jena, den 24.05.2024
Gezeichnet
Andreas Steps Dipl.-Ing. (FH)
Sebastian Schreiber, MA-Eng.
Feststellung und Billigung
Der Jahresabschluss wurde am 24.05.2024 festgestellt
und gebilligt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 24.5.2024. |