Liermann
GmbH
Rheda-Wiedenbrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
308.128,82 |
191.843,69 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.017,00 |
6.635,00 |
| II.
Sachanlagen |
305.111,82 |
185.208,69 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.295.071,84 |
1.447.127,31 |
| I.
Vorräte |
723.452,51 |
810.418,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
185.783,60 |
156.989,28 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
385.835,73 |
479.719,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.253,38 |
8.187,28 |
| Aktiva |
1.616.454,04 |
1.647.158,28 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
879.907,63 |
716.696,16 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
853.907,63 |
690.696,16 |
| B.
Rückstellungen |
21.786,02 |
55.698,91 |
| C.
Verbindlichkeiten |
714.760,39 |
874.763,21 |
| Passiva |
1.616.454,04 |
1.647.158,28 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft mit der Firma "Liermann GmbH" hat
ihren Sitz in Rheda-Wiedenbrück und wird beim
Amtsgericht Gütersloh im Handelsregister, Abteilung B,
unter der Nummer HRB 6116 geführt.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches
(HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf.
Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs
werden die Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 274a sowie 288 Abs. 1 HGB
in Anspruch genommen.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die
Gesellschaft gemäß
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
verzichtet. Bei dieser Offenlegung werden die
Erleichterungsvorschriften gemäß
§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
bezüglich der Bilanz sowie die
Erleichterungsvorschriften gemäß
§ 326 HGB in Anspruch genommen.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert
und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen,
entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Der
Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdauern
der Anlagegüter. Die Abschreibungen auf Zugänge
des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig
vorgenommen. In die Herstellungskosten selbsterstellter
Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der
Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen
Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet,
wobei neben den direkt zurechenbaren
Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und
Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen
berücksichtigt werden. In allen Fällen wurde
verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den
voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge
für noch anfallende Kosten vorgenommen.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren
Marktpreisen bilanziert. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, sind durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind
abgezinst.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste
aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Angaben zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr
ausnahmslos eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Der Bilanzgewinn erhält einen Gewinnvortrag in
Höhe von TEUR 621 (Vorjahr: TEUR 487).
Zum Abschlussstichtag bestehen Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von TEUR 28 (Vorjahr: TEUR 26)
sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1).
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich
aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
|
Restlaufzeit
|
|
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
Gesamt
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
2023
|
706
|
9
|
0
|
715
|
2022
|
622
|
128
|
125
|
875
|
4.
Sonstige Angaben
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im
abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Ludger Liermann,
Handwerksmeister, Rheda-Wiedenbrück, und Herr
Maximilian Liermann, Kaufmann, Rheda-Wiedenbrück. Sie
sind von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 20
Arbeitnehmer beschäftigt.
Rheda-Wiedenbrück, den
15. Juli 2024
gez.
Maximilian Liermann, Geschäftsführer
gez.
Ludger Liermann, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.07.2024
festgestellt.
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