Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 229039
Eingetragen
27.10.2016
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen
Gegenstand
Entwicklung von IT-Lösungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Savas Guven
seit 27.10.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Savas Guven
80809 München, Hanselmannstrasse 30
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Deep Network GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

58.908,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte/halbfertige Arbeiten

60.000,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

395.332,69

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

586.808,23

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

1.101.048,92



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

II. nicht eingeforderte Einlage

-12500,00

III. Bilanzgewinn

637.433,16

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

82.500,00

C. Verbindlichkeiten

368.615,76

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

1.101.048,92

ANHANG

Deep Network GmbH, München

Amtsgericht München HRB 229039

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023

A. Allgemeine Erläuterungen

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilRUG) erstellt.

Nach den in § 267 Abs. 3 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

1. Gliederung

Die Gliederung der Bilanz und die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung in Übereinstimmung mit § 275 Abs. 2 HGB das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften erstellt.

Beträge, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, sind im Jahresabschluss nicht im wesentlichen Umfang enthalten.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten und werden unter Punkt "B. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung" detaillierter dargestellt. Bilanzierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen.

B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZU R GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden in der Regel planmäßig linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten von nicht mehr als € 800,-- werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert

oder dem niedrigeren Tageswert bewertet. Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr TEUR 4).

Analog zum Vorjahr bestehen keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern.

3. Kassenbestände, Bankguthaben

Kassenbestand und Bankguthaben werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zum Nennwert bewertet.

4. Stammkapital

Das Stammkapital beträgt € 25.000,-- , es ist in Höhe von € 12.500,-- einbezahlt.

5. Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle er­kenn­baren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Abzinsungen gem. § 6 Absatz 1 Nr. 3 a EStG wurden nicht im wesentlichen Umfang vorgenommen.

Latente Steuern werden grundsätzlich nicht bilanziert.

Von der Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen nach § 285 Nr. 12 HGB ist die kleine Kapitalgesellschaft befreit.

6. Verbindlichkeiten

Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen als auch um sonstige Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern waren in Höhe von TEUR 241 enthalten (Vorjahr: TEUR 89). Die Verbindlichkeiten aus Steuern betrugen TEUR 40 (Vorjahr TEUR 95). Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit betrugen TEUR 0 (Vorjahr TEUR 1).

Die Verbindlichkeiten werden entsprechend dem Höchstwertprinzip angesetzt. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum Rückzahlungsbetrag.

Die Verbindlich­keiten aus Lieferungen und Leistungen haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Verbindlich­keiten mit Restlaufzeiten von über einem Jahr sind im Jahres­abschluss nicht enthalten.

Eine Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Fristigkeiten (Verbindlichkeitenspiegel) sowie Vermerke über Pfandrechte oder ähnliche Sicherheiten nach § 285 Nr. 2 HGB ist für kleine Kapitalgesellschaften nicht erforderlich (§ 288 HGB).

C. ERGÄNZENDE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestanden keine Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechseln, Wechsel- und Scheckbürgschaften oder Gewährleistungsverträgen. Eine Haftungsübernahme für fremde Verbindlichkeiten wurde nicht eingegangen, Sicherheiten dafür nicht verpfändet.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Von der Angabe nicht in der Bilanz enthaltener Geschäfte im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB sowie von der Angabe von sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3 a HGB ist die kleine Kapitalgesellschaft nach § 285 Nr. 3 a HGB befreit.

3. Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeiter

Die Gesellschaft hatte im abgelaufenen Geschäftsjahr 8 Mitarbeiter.

4. Beteiligungsverhältnisse

Beteiligungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

5. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft ist:

Herr Savas Guven, Kaufmann, München

Von der Angabe der Bezüge der Geschäftsführungsorgane nach § 285 Nr. 9 HGB ist die kleine Kapitalgesellschaft befreit.

6. Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung

eingetreten.

München, 6. Februar 2025

__________________________

gez.Savas Guven

 

München, den 06. Februar 2025

gez. Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 06. Februar 2025

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