Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 264714
Eingetragen
27.1.2003
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieDatenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Gegenstand
Betrieb einer EDV- Gesellschaft für Beratung, Konzeption, Realisation und Pflege mit dem Schwerpunkt Netzwerklösungen. Ausserdem übernimmt die Gesellschaft den Vertrieb von EDV-Soft- und Hardware, sowie EDV-Dienstleistungen allgemeiner Art

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Storf
seit 18.9.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Andreas Storf
Nordbahnhofsstraße 179, 70191 Stuttgart
24.500 €
98.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ASNTECH GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 9.885,77 13.885,57
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 226,00 435,00
II. Sachanlagen 9.597,00 13.390,00
III. Finanzanlagen 62,77 60,57
B. Umlaufvermögen 164.874,88 177.117,99
I. Vorräte 1.118,32 4.853,62
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 34.075,97 31.156,30
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 129.680,59 141.108,07
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.130,50 1.130,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 175.891,15 192.134,06

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 77.609,26 84.260,50
I. gezeichnetes Kapital 24.500,00 24.500,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -6.500,00 -6.500,00
III. eingefordertes Kapital 18.000,00 18.000,00
IV. Gewinnvortrag 66.260,50 44.575,30
V. Jahresfehlbetrag 6.651,24 -21.685,20
B. Rückstellungen 34.066,00 54.036,49
C. Verbindlichkeiten 63.715,89 53.337,07
Bilanzsumme, Summe Passiva 175.891,15 192.134,06

Anhang


Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Im Anlagenverzeichnis werden diese Wirtschaftgüter nicht aufgenommen.

Wirtschaftgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurden in Anlehnung an die Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG, zur Bildung und Bewertung eines Sammelpostens für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, als Sammelposten auch handelsrechtlich nachvollzogen. Dabei wurden die Zugänge als eine Position im Anlagespiegel erfasst und über die Nutzungsdauer von 5 Jahren gleichmäßig abgeschrieben. Die Bewertungsmethode wurde handelsrechtlich nachvollzogen, da der Sammelposten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist.

Finanzanlagen

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Sachanlagen:

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind in einer entsprechenden Gliederung des Anlagevermögens als Anlage zum Jahresabschluss gesondert ausgewiesen.

Beteiligungen:

Die Gesellschaft ist an der Volksbank Herrenberg mit einem Geschäftsanteil in Höhe von EUR 50,00 beteiligt.

Eigenkapital:

Die Geschäftsleitung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Verbindlichkeiten:

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr beträgt EUR 63.715,89 (VJ: EUR 53.337,07); mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (VJ: EUR 0,00).

Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen sowie Haftungsverhältnisse:

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse

Geschäftsführungsorgane

Zum Geschäftsführer war während des Berichtsjahres folgende Person bestellt:

Herr Andreas Storf , Diplom - Verwaltungswirt

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


Stuttgart, .....................................................



______________________________

Andreas Storf


Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 18.11.2014.

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