Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 206202
Vorher
Immerda - Ambulante Intensivpflege UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
15.11.2011
Branche
Ambulante PflegediensteAmbulante Betreuungsdienste für ältere MenschenAmbulante Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderung
Gegenstand
Geändert, nun: Ambulante Pflege von pflegebedürftigen Menschen, insbesondere Grund- und Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Pflegeberatung und häusliche Intensivpflege

Historie

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Management

NameRolle
Kira Nordmann
seit 15.11.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Linimed Gruppe GmbHEigenbeteiligung
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

Immerda GmbH

Oldenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 316.981,84 165.149,25
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 11.721,00 14.978,00
II. Sachanlagen 295.260,84 150.171,25
III. Finanzanlagen 10.000,00 0,00
B. Umlaufvermögen 750.506,10 862.457,13
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 725.270,69 723.171,11
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 25.235,41 139.286,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.220,43 5.191,14
Summe Aktiva 1.077.708,37 1.032.797,52

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 433.974,14 599.857,02
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 408.974,14 574.857,02
B. Rückstellungen 410.172,31 317.528,65
C. Verbindlichkeiten 231.402,92 105.022,19
D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.159,00 10.389,66
Summe Passiva 1.077.708,37 1.032.797,52

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Soweit sich zu den einzelnen Positionen Bewertungsmethodenänderungen ergeben haben, sind diese nachfolgend im Anhang unter den Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz detailliert erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Im Berichtsjahr wurde unter analoger GoB-konformer Anwendung von dem Wahlrecht des § 6 Abs. 2a EStG Gebrauch gemacht. Bewegliche Anlagengegenstände deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten € 150,00, aber nicht € 1.000,00 übersteigen, wurden in einen Sammelposten eingestellt. Der Sammelposten wird im Berichtsjahr sowie in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.

Die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten bewertet. Möglichen Risiken werden durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Positionen im Eigenkapital sind mit dem Nennwert angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzenden notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet worden.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Finanzanlagen

Es bestehen Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens die über ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet sind, da das Wahlrecht der außerplanmäßigen Abschreibung auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung im Finanzanlagevermögen nicht in Anspruch genommen (§ 253 Abs. 3 Satz 3) worden ist.

Es handelt sich um Beteiligungen.

Der Buchwert beträgt € 10.000,00.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Eigenkapital

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Kira Nordmann, Oldenburg

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Oldenburg, 28.07.2020

gez. Nordmann

Kira Nordmann

- Geschäftsführer -

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.7.2020.

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