CENTRO
KÜCHEN GmbH
Lohr am
Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.477,00 |
5.170,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
97,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.472,00 |
5.073,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
255.187,67 |
216.536,74 |
| I.
Vorräte |
189.838,14 |
166.998,85 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
43.193,29 |
84.878,18 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
59.682,29 |
39.314,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.667,24 |
10.222,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.794,55 |
4.793,55 |
| D.
Aktive latente Steuern |
0,00 |
3.843,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
266.459,22 |
230.343,29 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
30.211,68 |
46.669,04 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
8.800,00 |
8.800,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
9.435,00 |
9.435,00 |
| IV.
Bilanzverlust |
13.023,32 |
-3.434,04 |
| B.
Rückstellungen |
50.345,55 |
14.509,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
185.901,99 |
169.165,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
266.459,22 |
230.343,29 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 ist nach
den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches
unter Berücksichtigung der ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§
264 - 288 HGB) erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
In Anwendung der Definition der
Größenklassen nach § 267 HGB ist die
Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abgänge sind zum Restbuchwert im Zeitpunkt
des Ausscheidens (Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich kumulierter Abschreibungen) ausgebucht.
2.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die
Anschaffungskosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sind mit dem letzten Einkaufspreis ermittelt. Soweit
notwendig, ist der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug von Pauschalwertberichtigungen angesetzt.
3.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Der Ansatz der sonstigen Rückstellungen erfasst
alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags.
Der Ausweis der Verbindlichkeiten erfolgt zum
Erfüllungsbetrag.
4.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr hat nicht stattgefunden.
III .
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
1.
Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 5.200,00
(Vorjahr: Euro 5.200,00).
2.
Latente Steuern
Die handelsrechtlichen Wertansätze weichen von
den steuerlichen Wertansätzen ab.
Die Regelungen über latente Steuern werden
entsprechend § 274 HGB angewendet. Auf die Befreiung
des § 274a Nr. 5 HGB hat die Gesellschaft
verzichtet.
Aktive latente Steuern werden grundsätzlich
nicht mehr aktiviert. Der Ausweis erfolgt unter dem Posten
Aktive latente Steuern (§ 266 Abs. 2 Buchstabe D
HGB).
Passive latente Steuern werden, auch wenn sie die
Voraussetzungen für die Passivierung einer
Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten
erfüllen, stets unter der Position Passive latente
Steuern (§ 266 Abs. 3 Buchstabe E HGB) ausgewiesen.
Eine Verrechnung von aktiven und passiven latenten
Steuern wird grundsätzlich vorgenommen.
3.
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 185.901,99
(Vorjahr: Euro 149.165,25).
4.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine weiteren
Haftungsverhältnisse zu vermerken.
IV.
Sonstige Pflichtangaben
1.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Günter Rauch, Kaufmann
2.
Vergütungen der Geschäftsführung
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung wird nach § 286 Abs. 4 HGB
verzichtet.
3.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 0,00 (Vorjahr:
Euro 27.723,21).
4.
Unterschrift der Geschäftsführung
Lohr a. Main, gez. Günter Rauch,
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2014 festgestellt.
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