BPS die Bayerische proService GmbH
Selbe AdresseMit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Judith Lechermann seit 2.7.2025 | Prokura |
Claudia Nikolic seit 29.9.2015 | Prokura |
Thomas Heigl seit 10.9.2014 | Vorstandsmitglied |
Stefan Forster seit 20.2.2012 | Prokura |
Martin Gräfer seit 20.2.2012 | Vorstandsmitglied |
Herbert Dr. Schneidemann seit 20.2.2012 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BBV Holding AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Aufsichtsrat
Vorstand
Bilanz zum 31. Dezember 2023
AnhangKonzernzugehörigkeit Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München. Registergericht der Gesellschaft ist das Amtsgericht München. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 104771 in das Handelsregister eingetragen. Das gesamte gezeichnete Kapital der BBV Holding AG, München, ist im Besitz der Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G., München. Der Jahresabschluss der BBV Holding AG wird in den Konzernabschluss der Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G., der im Unternehmensregister veröffentlicht wird, einbezogen. Die BBV Holding AG ist dadurch von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit. Angaben zur Bilanz Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes in der jeweils gültigen Fassung aufgestellt. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Absatz 3 HGB, bewertet. Im Geschäftsjahr wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von € 45.003,00 (im Vj. € 4.530,50) vorgenommen. Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden mit dem Nennbetrag abzüglich geleisteter Tilgungen und gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen gemäß § 253 Absatz 3 HGB angesetzt. Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Nennbeträgen, vermindert um voraussichtliche Forderungsausfälle, bilanziert. Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital besteht aus 3.200.000 voll eingezahlten Namensaktien im Nennwert von je € 25,56 (DM 50,-). Die Pensionsrückstellung wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln 2018G ohne Berücksichtigung der Fluktuation berechnet. Als Bewertungsmethode wurde die projected unit credit method (PUCM) gewählt. Die Abzinsung erfolgte gemäß § 253 Absatz 2 Satz 2 HGB mit dem von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatz der letzten 10 Jahre bei einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren. Zum Bilanztermin betrug dieser Zinssatz 1,83 %. Bei der Berechnung wurde ein Gehaltstrend von 2,30 % p.a. sowie ein Rententrend von 2,00 % p.a. angesetzt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren und den vergangenen 7 Geschäftsjahren beträgt € 53.083 (im Vorjahr € 301.648). Aufgrund des Übergangs auf die Bewertung gemäß BilMoG fand Artikel 67 Absatz 1 EGHGB Anwendung, d.h. der zum 1.10.2010 ermittelte Unterschiedsbetrag wird bis spätestens zum 31.12.2024 in jedem Geschäftsjahr mit mindestens einem Fünfzehntel aufwandswirksam erfasst. Der auf das Geschäftsjahr entfallende Anteil beträgt € 78.236,00. Die dadurch nicht in der Bilanz ausgewiesene Pensionsrückstellung beträgt € 78.236,00. Die Rückstellung für Jubiläumsleistungen wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen - entsprechend den Richttafeln 2018 G von Heubeck - ermittelt. Die Abzinsung erfolgt gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB mit dem von der Bundesbank gemäß RückAbzinsV veröffentlichten Zinssatz bei einer durchschnittlichen Laufzeit der Verpflichtung von 15 Jahren. Zum Bewertungsstichtag betrug dieser Zinssatz 1,76 %. Bei der Berechnung wurde eine Gehaltsdynamik von 2,30 % p.a. angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Eigenkapital
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Angaben gemäß § 277 Absatz 5 HGB betreffen ausschließlich Aufwendungen aus der Abzinsung. Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Als abhängiges Unternehmen im Sinne von § 15 AktG haben wir für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt und gemäß § 312 Abs. 3 AktG folgende Erklärung abgegeben: "Nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die in diesem Bericht erwähnten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, erhielt unsere Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung. Berichtspflichtige Maßnahmen wurden weder getroffen noch unterlassen." Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen Bürgschaftsverpflichtungen in Höhe von € 7,9 Millionen. Daneben wurde eine unbeschränkte und unwiderrufliche Patronatserklärung zugunsten eines verbundenen Unternehmens zur Förderung von Vertriebsaktivitäten abgegeben. Gegenüber einem verbundenen Unternehmen besteht eine Patronatserklärung. Für eine Darlehensforderung im Rahmen der Konsortialfinanzierung eines Immobilienfonds wurde, befristet bis zum 31.12.2024, ein bedingter Forderungsverzicht über maximal € 15,0 Millionen erklärt. Der Forderungsverzicht tritt nur ein, wenn über das Vermögen des Immobilienfonds ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und die BBV Immobilien-Fonds GmbH als Komplementärin dieses Fonds aus ihrer Patronatserklärung in einer Höhe in Anspruch genommen wird, die die dafür gebildete Rückstellung übersteigt. Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist aufgrund der derzeitigen Sachlage nicht zu rechnen. Die Gesellschaft hat mehrere Darlehensrahmenverträge geschlossen. Zum Bilanzstichtag belaufen sich die nicht abgerufenen Beträge auf € 37,6 Millionen. Angaben zu Arbeitnehmern Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt drei Arbeitnehmer. Abhängigkeitsbericht: Der Abhängigkeitsbericht enthält folgende Schlusserklärung gem. § 312 Abs. 3 S. 3 AktG: "Nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die in diesem Bericht erwähnten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, erhielt die BBV Holding AG bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung. Berichtspflichtige Maßnahmen wurden weder getroffen noch unterlassen." Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres 2023 sind nicht eingetreten.
München, den 11. März 2024 Der Vorstand Dr. Herbert Schneidemann Martin Gräfer Thomas Heigl Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat die Geschäftsleitung während des Berichtszeitraums laufend überwacht und beratend begleitet. Er hat sich durch detaillierte schriftliche und mündliche Berichte über die Entwicklung der Geschäfte, die Lage der Gesellschaft, die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung und über bedeutsame Geschäftsvorfälle sowie über die veränderten Marktanforderungen unterrichten lassen und die nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung zustimmungs- oder erörterungsbedürftigen Vorgänge behandelt. Im Berichtszeitraum fanden insgesamt drei ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde zwischen den Sitzungen regelmäßig vom Vorsitzenden des Vorstands über wichtige Entwicklungen und anstehende Entscheidungen unterrichtet. Außerhalb der Sitzungen wurde vom Aufsichtsrat im Umlaufverfahren ein Beschluss gefasst. Mit besonderer Aufmerksamkeit hat der Aufsichtsrat die Berichterstattung des Vorstands zu den Auswirkungen von Inflation und Elementarschadenereignissen auf die Ertragslage und den Problemen in der Immobilienwirtschaft auf die Kapitalanlage sowie die Erreichung der Wachstumsziele verfolgt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde von der EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurde allen Aufsichtsratsmitgliedern zugänglich gemacht. An der Bilanzsitzung hat der Abschlussprüfer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen teilgenommen. Dabei wurden die vorgenommenen risikoorientierten Prüfungshandlungen und -schwerpunkte erläutert und der Jahresabschluss kommentiert. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen und schließt sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung vollumfänglich an. Im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit sind ihm keine Risiken bekannt geworden, denen nicht im Jahresabschluss ausreichend Rechnung getragen worden ist. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023, der damit festgestellt ist. Wir danken allen Mitarbeitenden, unseren Vertriebspartnern und dem Vorstand für die geleistete Arbeit und bringen unsere besondere Anerkennung zum Ausdruck. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurde ferner der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG mit dem hierzu von der EY GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstatteten Prüfungsbericht vorgelegt, der folgenden Bestätigungsvermerk enthält: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Der Aufsichtsrat hat den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands und schließt sich dem Ergebnis der Prüfung des Berichts durch den Abschlussprüfer vollumfänglich an.
München, den 20.03.2024 Der Aufsichtsrat Prof. Dr. Alexander Hemmelrath, Vorsitzender |
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