Sparkasse Zollernalb
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sebastian Rösel seit 7.4.2026 | Vorstandsmitglied |
Matthias Seeger seit 9.3.2022 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse ZollernalbBalingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023eingetragen beimAmtsgericht StuttgartHandelsregister-Nr. HRA 410863Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang1 Allgemeine AngabenDie Sparkasse Zollernalb hat ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. 2 Bilanzierungs- und BewertungsmethodenForderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheine und Namensschuldverschreibungen) sind zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien bzw. bezahlte Agien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Bei Schuldscheinen bezahlte Agien werden im Jahr der Auszahlung sofort aufwandswirksam erfasst. Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt. Das latente Kreditrisiko ist durch Pauschalwertberichtigungen abgeschirmt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Grundsätze des IDW RS BFA 7. Hierbei wurde das Bewertungsvereinfachungsverfahren angewandt und der erwartete Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne eine Anrechnung von Bonitätsprämien angesetzt. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt mit der Anwendung, die in der internen Steuerung eingesetzt wird. Basis dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Bewertungsverfahrens sind nach dem Ergebnis unserer Analysen gegeben. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Modelle und Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert (strenges Niederstwertprinzip); die Wertpapiere des Anlagevermögens werden im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips teilweise zu den über den Zeitwerten liegenden (ggfs. fortgeführten) Anschaffungskosten bzw. den Buchwerten des Vorjahres angesetzt. Im Anlagevermögen gehaltene Immobilienfonds werden, sofern keine Veräußerung vorgesehen ist, zu Rücknahmepreisen ohne Berücksichtigung der bei einer vorzeitigen Rückgabe anfallenden Rücknahmeabschläge bewertet. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Die Beteiligungen einschließlich der unter Bilanzposten Aktiva 6 ausgewiesenen Anteile an geschlossenen Investmentvermögen wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die immateriellen Anlagewerte und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die steuerlichen Abschreibungstabellen, bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Aus Vereinfachungsgründen werden bei den Sachanlagen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen Vermögensgegenstände von geringem Wert (bis 250 Euro) sofort als Sachaufwand erfasst und geringwertige Vermögensgegenstände (bis 1.000 Euro) in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Die in den Sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen und Vermögenswerte wurden mit dem Niederstwert bewertet. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Pensionsrückstellungen wurden unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G ermittelt. Für die Abzinsung wurde der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergebende durchschnittliche Marktzinssatz von 1,83 % bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes seit dem letzten Abschlussstichtag werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Bei der Berechnung wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,0 % und ein Rententrend von jährlich 2,5 % berücksichtigt. Einen Fluktuationsabschlag haben wir weiterhin nicht angesetzt. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 217 TEUR. Eine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde. Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg (ZVK). Die ZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwerts der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 61.842 TEUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigerung von 1,0 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G (in einer an den Bestand der ZVK angepassten Modifikation) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. Bezüglich der als wesentlich einzuordnenden, bei den sonstigen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesenen Rückstellungen, ergeben sich folgende ergänzende Hinweise: Die Berechnung der Rückstellung für Sparkassensonderzahlung basiert auf den Regelungen einer internen Dienstvereinbarung. Da die Restlaufzeit dieser Rückstellung weniger als ein Jahr beträgt, war keine Abzinsung erforderlich. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss, insoweit konnte die bestehende Rückstellung i. H. v. 10.800 TEUR vollständig aufgelöst werden. Der Ausweis der Erträge aus der Auflösung erfolgt im GV-Posten 14. Die strukturierten Produkte (Anleihen mit Kündigungsrechten, Forwarddarlehen und Darlehen mit Mindestzinsvereinbarung) wurden unter Berücksichtigung des IDW RS HFA 22 einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert. Das Währungsrisiko wird über eine Währungsgesamtposition je Währung als Einheit gesteuert. In diese werden je Währung die einzelnen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Kassageschäfte eingestellt. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB wird in Höhe der sich hierbei betragsmäßig ausgleichenden Positionen je Währung angenommen. Daneben bestehen offene Positionen. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten erfolgte mit dem Kassamittelkurs. Die Sortenbestände wurden zum Bewertungskurs der Landesbank Hessen-Thüringen bewertet. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Die Erträge aus der Umrechnung besonders gedeckter Geschäfte wurden ebenfalls erfolgswirksam vereinnahmt. Der Ausweis der Aufwendungen und Erträge aus besonders gedeckten Positionen erfolgte saldiert im sonstigen betrieblichen Ergebnis. 3 Erläuterungen zur Jahresbilanz3.1 Aktivseite3. FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTEIn dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition b) - andere Forderungen - (ohne anteilige Zinsen) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
4. FORDERUNGEN AN KUNDENIn dieser Position sind enthalten:
Diese Position (ohne anteilige Zinsen) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
5. SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIEREIn dieser Position sind enthalten:
6. AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE
Anteile an InvestmentvermögenAn den folgenden Investmentvermögen halten wir mehr als 10 % der Anteile:
Das dargestellte Investmentvermögen unterlag keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe. 9. TREUHANDVERMÖGENDas ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) dar. 12. SACHANLAGENIn dieser Position sind enthalten:
13. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDEIn dieser Position sind enthalten:
14. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENIn dieser Position sind enthalten:
Mehrere Positionen betreffende Angaben
Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 HGBDie Sparkasse hat Forderungen gegenüber Kunden in Höhe von 163 TEUR sowie Wertpapiere mit Anschaffungskosten in Höhe von 4.868 TEUR und beizulegenden Zeitwerten von 4.976 TEUR, die ohne Verrechnung in den Aktivpositionen 4 beziehungsweise 6 auszuweisen gewesen wären gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit - ohne Verrechnung bei Passivposition 7 auszuweisenden - Altersversorgungsverpflichtungen (Erfüllungsbetrag 5.139 TEUR) verrechnet. Die in diesem Zusammenhang zu kompensierenden Aufwendungen (GV-Positionen 10a), 12 und 13) und Erträge (GV-Positionen 3a), 8 und 14) des Geschäftsjahres beliefen sich auf jeweils 217 TEUR. ANLAGENSPIEGELEntwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
3.2 Passivseite1. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTENIn dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition b) - mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
2. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDENDie Unterposition ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
Die Unterposition bb) - andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
4. TREUHANDVERBINDLICHKEITENBei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Passivposten 1). 6. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENIn dieser Position sind enthalten:
Mehrere Positionen betreffende Angaben
3. 2.1 Passivseite unter dem StrichANDERE VERPFLICHTUNGENIm Posten "Andere Verpflichtungen" sind im Unterposten c) "Unwiderrufliche Kreditzusagen" 5 Einzelposten von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse enthalten; die Einzelbeträge liegen zwischen 8,0 Mio. EUR und 20,9 Mio. EUR. Bei den genannten unwiderruflichen Kreditzusagen handelt es sich mit 63,1 Mio. EUR um Darlehen. Wir gehen derzeit grundsätzlich davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden. 4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung8. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEIn dieser Position sind enthalten:
29. BILANZGEWINNDer Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 12. September 2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. 5 Sonstige AngabenBeteiligungen
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Wir sind unbeschränkt haftende Gesellschafterin der RWSO-Grundstücksgesellschaft TBS der Württembergischen Sparkassenorganisation GbR, Fellbach. Der Sparkassenverband Baden-Württemberg hat sich zusammen mit den weiteren Trägern quotal entsprechend seinem Stammkapitalanteil an der Bereitstellung von zusätzlichem Eigenkapital für die Landesbank Baden-Württemberg beteiligt. Als Mitglied des Sparkassenverbands Baden-Württemberg sind wir verpflichtet, über Umlagen den nicht anderweitig gedeckten Verbandsaufwand entsprechend dem maßgeblichen Umlageschlüssel abzudecken. Darüber hinaus sind wir Mitglied des Sicherungssystems der Deutschen Sparkassenorganisation, wobei das System der freiwilligen Institutssicherung beibehalten wurde. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes. Aus diesen Verpflichtungen ist über die laufenden jährlichen Beitragsverpflichtungen hinaus derzeit ein akutes Risiko einer wesentlichen Inanspruchnahme nicht erkennbar. Zum Erwerb der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) durch die S-Finanzgruppe haben wir uns über den Deutschen Sparkassen- und Giroverband ö.K. (DSGV) an der Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG (Erwerbsgesellschaft) als Kommanditistin unterbeteiligt. In diesem Zusammenhang besteht ein Aufwendungsersatzanspruch des DSGV gegenüber den Unterbeteiligten für den Fall, dass die über die Erwerbsgesellschaft auszuschüttenden Dividenden der LBBH die laufenden Aufwendungen (im Wesentlichen aus der Fremdfinanzierung) nicht abdecken. Aktuell ist aus dieser Verpflichtung kein akutes Risiko einer Inanspruchnahme erkennbar.
1 Keine Angabe gemäß § 286 Abs.
3 Satz 2 HGB
Latente SteuernAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Ein Ausweis passiver latenter Steuern war insoweit nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern hat die Sparkasse entsprechend § 274 Abs. 1 HGB verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden bei den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen unter anderem bei den Forderungen gegenüber Kunden und Rückstellungen. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 27,989 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zzgl. Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit einem Steuersatz von 15,825% berücksichtigt. AbschlussprüferhonorarFür das Geschäftsjahr wurden von unserem Abschlussprüfer für folgende Leistungen Honorare berechnet:
Mitarbeiter/innenIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Bezüge / Kreditgewährungen an Vorstand und VerwaltungsratFür die früheren Mitglieder des Vorstandes bzw. deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge in Höhe von 735 TEUR bezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 12.517 TEUR. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für Ihre Tätigkeit im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 118 TEUR. Den Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite in Höhe von 6 TEUR gewährt. An die Mitglieder des Verwaltungsrates wurden Kredite in Höhe von 153 TEUR ausgereicht. Organe
Eines unserer Vorstandsmitglieder ist Mitglied im Aufsichtsrat der SV Sparkassen-Versicherung Gebäudeversicherung AG, Stuttgart.
Balingen, den 11.07.2024 Sparkasse Zollernalb Der Vorstand Schmid Seeger Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")Die Sparkasse Zollernalb hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Zollernalb besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Zollernalb definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn-und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 84.246 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 369. Der Gewinn vor Steuern beträgt 6.623 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 1.017 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Sparkasse Zollernalb hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Sparkasse Zollernalb, Balingen VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Zollernalb (im Folgenden: Sparkasse) bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 Handelsgesetzbuch (im Folgenden: HGB) erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden: EU-APrVO) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung von Forderungen an Kundena) Sachverhalt und Problemstellung Das Kundenkreditgeschäft ist ein maßgebliches Geschäftsfeld der Sparkasse. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, sowie die Bewertung der ggf. vorliegenden Sicherheiten, maßgeblich. Die Bewertung dieser Forderungen beruht somit in einem hohen Maße auf den Einschätzungen und Annahmen des Vorstands der Sparkasse zu den genannten Sachverhalten. Die Unsicherheiten bei diesen Ermessensentscheidungen sind aktuell insbesondere durch die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Einschätzung, inwieweit die hieraus resultierenden Belastungen die Kapitaldienstfähigkeit der betroffenen Kreditnehmer dauerhaft negativ beeinflussen. Diese Thematik hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Für die Zwecke der Rechnungslegung sind insofern die Kreditprozesse zur Bewertung der Forderungen von besonderer Bedeutung. Die Bewertung von Forderungen an Kunden bedarf insoweit einer besonderen Befassung durch den Abschlussprüfer. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, u. a. die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und den Forderungsbewertungsprozess, betrachtet. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- und Funktionsprüfungen. Bei einer risikoorientierten - unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen vorgenommen und auf der Grundlage von Kreditunterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen nachvollzogen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Informationen und Erläuterungen sind in den Anhangangaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt 2) sowie zu den Beständen zum Bilanzposten Aktiva 4 (Abschnitt 3.1) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.3.2.1 Kundenkreditvolumen, 2.4.1 Vermögenslage und 4.1.2.1 Adressenrisiko Kundengeschäft). Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVOWir sind nach § 30 Abs. 2 Satz 2 Sparkassengesetz für Baden-Württemberg i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Art. 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben die Prüfung im Zusammenhang mit der Kostenumlage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für den Aufsichtsbereich Wertpapierhandel gemäß § 16j Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz - FinDAG) als Leistung, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurde, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Florian Stroppel.
Stuttgart, den 26. Juli 2024 Sparkassenverband
Baden-Württemberg
Stroppel, Wirtschaftsprüfer Zusatz für die Feststellung der Jahresbilanz / GewinnverwendungDer Verwaltungsrat der Sparkasse Zollernalb hat in seiner Sitzung am 12. September 2024 den Jahresabschluss 2023 festgestellt und beschlossen, den Bilanzgewinn 2023 in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Lagebericht für das Jahr 20231 Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse1.1 Rechtliche RahmenbedingungenDie Sparkasse Zollernalb ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Balingen. Träger der Sparkasse ist der Zollernalbkreis. Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz Baden-Württemberg, die Sparkassengeschäftsverordnung oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken sowie die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen. Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Baden-Württemberg (SVBW) und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). 1.2 OrganisationsstrukturOrgane der Sparkasse sind der Verwaltungsrat, der Kreditausschuss und der Vorstand. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäfte der Sparkasse, erlässt Geschäftsanweisungen für den Kreditausschuss sowie den Vorstand und überwacht deren Tätigkeit. Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats und 14 weiteren Mitgliedern. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats ist dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Der Kreditausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern, beschließt über die Zustimmung zur Gewährung von Krediten nach der Geschäftsanweisung und über die Zustimmung zur Gewährung von Organkrediten im Sinne von § 15 des Gesetzes über das Kreditwesen. Der Vorstand, bestehend aus zwei Mitgliedern, leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse und führt ihre Geschäfte. Der Geschäftsbereich I (bestehend aus Zentralbereichen) und der Geschäftsbereich II (bestehend aus Marktbereichen und einem Zentralbereich) bilden die Organisationsstruktur der Sparkasse Zollernalb. Jeder Geschäftsbereich wird von einem Mitglied des Vorstands geführt. Die Geschäftstätigkeit konzentriert sich auf den Zollernalbkreis. Zum 31.12.2023 wurden 43 Geschäftsstellen (einschließlich SB-Geschäftsstellen) in unserem Geschäftsgebiet unterhalten und insgesamt 570 Mitarbeiter beschäftigt. Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31.12.2023 gegenüber dem Vorjahr um 0,9 % von 565 auf 570 Beschäftigte leicht erhöht, von denen 301 vollzeitbeschäftigt, 193 teilzeitbeschäftigt sowie 76 in Ausbildung sind. Zum Jahresende beschäftigte die Sparkasse insgesamt 391 Mitarbeiterinnen und 179 Mitarbeiter. Unser Ziel, den Personalbestand konstant zu halten und nicht weiter zu reduzieren, haben wir in 2023 erreicht. 2 Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 20232.1.1 Volkswirtschaftliches UmfeldDie Weltwirtschaft hatte in den letzten Jahren mit der Pandemie, dem Krieg in der Ukraine und schließlich der Inflation und den damit einhergehenden steigenden Lebenshaltungskosten zu kämpfen. Hinzu kamen zunehmende geopolitische Spannungen, die Unsicherheit schürten. Zugleich dämpften die Zinserhöhungen zahlreicher Notenbanken die Wirtschaftsaktivität. Das alles belastete das globale Wachstum merklich. Laut Internationalem Währungsfonds (IWF) ist die globale Wirtschaftsleistung 2023 um voraussichtlich 3,1 % gewachsen. Im Euro-Raum dürfte sie lediglich um 0,5 % gestiegen sein. Die deutsche Volkswirtschaft verzeichnete 2023 voraussichtlich ein um 0,3 % schrumpfendes Bruttoinlandsprodukt. Ursächlich hierfür waren die hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen, die ungünstigen Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen sowie eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. In Baden-Württemberg ist aufgrund der engen globalen Verflechtung der Wirtschaft das Bruttoinlandsprodukt sogar um voraussichtlich 0,6 % zurückgegangen. Das außenwirtschaftliche Umfeld zeigte sich eingetrübt, die Inflation belastete weiter die Kaufkraft der privaten Haushalte und die Ertragserwartungen der Unternehmen. Die wirtschaftliche Entwicklung ist maßgeblich auf zurückgehende Aufträge und die rückläufige Produktion im verarbeitenden Gewerbe zurückzuführen. Der deutsche Arbeitsmarkt war trotz schwacher Konjunktur robust. Die Arbeitslosenquote stieg nach der Bundesagentur für Arbeit lediglich leicht von durchschnittlich 5,4 % in 2022 auf 5,7 % in 2023 und in Baden-Württemberg von 3,6 % auf 4,0 %. Gleichzeitig haben Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den Jahreswerten etwas zugenommen. Die gemeldete Nachfrage nach neuen Mitarbeitern hat spürbar nachgelassen, ist aber weiterhin vergleichsweise hoch. Die konjunkturell bedingte Kurzarbeit lag im Jahresverlauf auf einem im langjährigen Vergleich moderaten Niveau. Die Verbraucherpreise in Deutschland sind 2023 gemessen am Verbraucherpreisindex um 5,9 % im Durchschnitt gegenüber 2022 gestiegen. Zwar lagen sie damit unter dem historischen Höchststand des Jahres 2022 seit Einführung des Euros von 6,9 %, jedoch verharren die Preissteigerungsraten über dem 2 %-Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB). Auch 2023 hat die EZB daher den Kampf gegen die anhaltend hohen Inflationsraten weitergeführt. Insgesamt hat die EZB im Berichtsjahr 2023 ihren Hauptrefinanzierungssatz um insgesamt 200 Basispunkte auf 4,5 % erhöht. Den Einlagensatz hat sie ebenfalls um insgesamt 200 Basispunkte auf 4,0 % erhöht. Die Renditen für zehnjährige Bundesanleihen sind insbesondere im vierten Quartal 2023 per saldo gesunken. Zum Schluss des Jahres 2022 lagen sie bei 2,5 %. Ende 2023 wurde für diese Benchmark eine Rendite von 2,0 % verzeichnet. Auf den Immobilienmärkten wurde 2023 eine deutliche Preiskorrektur vollzogen. Die Zinswende übte einen Abwärtsdruck auf die Bewertung von Immobilien aus. Sowohl die Preise für Wohnimmobilien als auch die Preise für Bürogebäude waren 2023 rückläufig. Die Wohnungs- und Büromieten tendierten hingegen aufwärts. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau und das trotz Wohnungsknappheit. 2023 wurden bundesweit 26,6 % weniger Baugenehmigungen für Wohnungen als 2022 erteilt; in Baden-Württemberg war ein Rückgang von 32,1 % zu verzeichnen. Bauunternehmen und Bauträger kämpfen mit massiv gestiegenen Baukosten und höheren Zinsen. Nach einem ungünstigen Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) stieg nach Rückgängen im August und Oktober zum Jahresende deutlich. Neben der zunehmenden Ernüchterung über die realwirtschaftliche Situation und den ausbleibenden Aufschwung kam es insbesondere im vierten Quartal 2023 zu einem starken Aktienkursanstieg aufgrund von Zinssenkungsfantasien. Mit einem Jahresschlussstand von 13.923 Punkten Ende 2022 und 16.751 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 %. Für den EURO STOXX 50, als wichtiger Indikator für die Entwicklung des europäischen Aktienmarktes, ging es von 3.793 Punkten zum Jahresende 2022 auf 4.521Punkte Ende 2023 aufwärts. Der S&P 500, der als Kursbarometer für die USA gilt, legte im Jahresverlauf von 3.839 Punkte auf 4.769 Punkte zu. 2.1.2 Regionale EntwicklungNach den Daten der IHK Reutlingen bewerten 35,0 % (Vorjahr 43,0 %) der Unternehmen im Landkreis die aktuelle Lage mit "gut", weitere 49,0 % (Vorjahr 48,0 %) mit "befriedigend". Die örtliche Geschäfts- und Ertragsentwicklung wirkte sich negativ auf die Beschäftigtenzahlen aus. Zum Jahresende erhöhte sich die Zahl der Arbeitslosen im Zollernalbkreis auf 4,2 % (Vorjahr 4,1 %) und blieb damit auf niedrigem Niveau. Hauptwettbewerber im Zollernalbkreis sind insgesamt fünf Volks- und Raiffeisenbanken. Diese sind mit ihren Geschäftsstellen teilweise auch außerhalb des Zollernalbkreises vertreten. Wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind in Bezug auf die Wettbewerbssituation und Marktstellung nicht festzustellen. 2.1.3 Entwicklungen in der SparkassenorganisationIn 2023 haben die Ratingagentur Moody's der Sparkassen-Finanzgruppe das Verbundrating in Höhe von Aa2 und die Ratingagentur Fitch den Sparkassen das Gruppenrating von A+ erneut bestätigt. Auch die kanadische Rating-Agentur DBRS hat den Mitgliedern des Haftungsverbundes der SparkassenFinanzgruppe, also Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen im Juli 2023 ein A-Rating für "gute Kreditqualität" in Form eines sogenannten Floor-Ratings erteilt. 2.1.4 Branchenumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen 2023Das makrofinanzielle Umfeld ist von der Zinswende und einer erhöhten Unsicherheit geprägt. Dabei hat sich das seit 2022 gestiegene Zinsniveau, welches sich in 2023 invers entwickelte, sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des Vorjahreszeitraums. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %. Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach. Die Sparkassen in Baden-Württemberg verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (1,8 %). Dieses Plus wurde von den Unternehmenskunden getragen (3,5 %), während das Privatkundengeschäft konstant blieb. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten im Vergleich zum Vorjahr zurück (-46,6 %). Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften. In Summe nahmen laut der Deutschen Bundesbank die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen, gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %). Die Entwicklung bei den baden-württembergischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen um 1,5 % leicht zu, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen von Sicht- und Spareinlagen (-16,2 %) zu Gunsten einer Vervierfachung von Termingeldern und Eigenemissionen. Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der baden-württembergischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 25 Mrd. Euro und lag damit fast ein Viertel über dem Vorjahreswert. Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben. Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die baden-württembergischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss". Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen ergibt sich ein steigendes Kreditrisiko, das sich in einer verstärkten Risikovorsorge für Kredite bei baden-württembergischen Sparkassen widerspiegelt. Die Stabilität der Sparkassen-Finanzgruppe insgesamt ist durch das Verbundrating erneut bestätigt worden. Die Ratingagenturen Fitch (A+), DBRS (A high) und Moodys (Aa2) haben an ihren Einstufungen festgehalten. Aufsichtsrechtliche Änderungen ergaben sich durch die Aktualisierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Juni 2023. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen an die Kreditvergabe und Überwachung sowie Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts und der Nachhaltigkeitsrisiken angepasst bzw. ergänzt. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Für neue Anforderungen galt eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2024. Dies bezog sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften. Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15.02.2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt. Die BaFin und die Deutsche Bundesbank haben seit 2016 im Rahmen des aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process - SREP) die Grundzüge für die Festsetzung von zusätzlichen Eigenmittelanforderungen der Kreditinstitute bekannt gegeben. Der SREP-Kapitalzuschlag dient der Unterlegung von Zinsänderungsrisiken sowie weiterer wesentlicher Risiken, die nicht oder nicht ausreichend über die Säule I-Anforderungen abgedeckt sind. Daneben werden weitere Eigenmittelanforderungen zur Unterlegung von Risiken in Stresssituationen festgelegt. Zum Bilanzstichtag gelten die von der BaFin am 11.03.2022 bzw. 24.01.2023 festgesetzten individuellen Eigenmittelanforderungen (SREP-Kapitalzuschlag, Eigenmittelzielkennziffer). Zum 12.01.2024 erging ein neuer SREP-Bescheid. Von besonderer Bedeutung sind die bereits im Jahr 2021 von der BaFin bzw. der Europäischen Kommission vorbereiteten bzw. eingeleiteten Maßnahmen im Zusammenhang mit den von Banken zu erfüllenden Eigenmittelanforderungen. Bereits zum 01.02.2022 wurde im Rahmen einer Allgemeinverfügung der sogenannte "antizyklische Kapitalpuffer" von bislang null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva angehoben. Darüber hinaus hat die BaFin, nach einer Abstimmung u. a. mit der EZB zum 01.04.2022 eine Allgemeinverfügung für die Einführung eines sektoralen Systemrisikopuffers von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite veröffentlicht. Beide Quoten waren ab dem 01.02.2023 einzuhalten. Diese Maßnahmen, die mit der starken Kreditvergabe durch den Bankensektor und der Preisentwicklung an den Immobilienmärkten begründet werden, wirken kurzfristig auf die Eigenmittelanforderungen. 2.2 Bedeutsamste finanzielle LeistungsindikatorenAls bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren dienen in Übereinstimmung mit der sparkasseninternen Berichterstattung folgende Steuerungsgrößen:
Als Basis dient hierzu der für interne Zwecke eingesetzte sog. "Betriebsvergleich" der Sparkassenorganisation, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse unter anderem in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme und unter dem Aspekt der betriebswirtschaftlichen Definition erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen somit um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. In das Betriebsergebnis vor Bewertung gehen damit die ordentlichen Erträge aus Zins-, Dienstleistungs- und Handelsgeschäften ein. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss. Danach stellen sich unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zum Bilanzstichtag im Vergleich mit dem Vorjahr wie folgt dar:
Die Eigenkapitalzuführung hat sich gegenüber dem Vorjahr noch stärker erhöht als erwartet. Neben der tatsächlich eingetretenen Erholung der Zinsspanne konnte auch die im Jahresabschluss 2022 gebildete Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA3 n. F aufgelöst werden. Die Cost-Income-Ratio (CIR) ist nicht wie erwartet sichtbar angestiegen. Der Anstieg der Verwaltungskosten fiel im Verhältnis nicht so deutlich aus, während der Anstieg der Zinsspanne im Verhältnis höher war als vorhergesehen. 2.3 Darstellung, Analyse und Beurteilung des GeschäftsverlaufsNachfolgende Tabellen geben einen Überblick über den Geschäftsverlauf. 2.3.1 Bilanzsumme und Geschäftsvolumen
Sowohl Geschäftsvolumen als auch Bilanzsumme sind zurückgegangen. Dies ist im Wesentlichen auf die Entwicklung der Forderungen an Kreditinstitute sowie des Mittelaufkommens von Kunden zurückzuführen.
2 Bilanzsumme zuzüglich
Eventualverbindlichkeiten.
2.3.2 Aktivgeschäft (inkl. Passiv-Posten 1 unter dem Strich)
2.3.2.1 KundenkreditvolumenDie Sparkasse hat im Geschäftsjahr 2023 neue mittel- und langfristige Kredite in Höhe von insgesamt 407,5 Mio. EUR zugesagt, dies entspricht einer Verminderung von rund 173,4 Mio. EUR (-29,9 %) im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt ist ein Rückgang von 0,4 % des Kundenkreditvolumens zu verzeichnen. Sowohl die Ausleihungen an öffentliche Haushalte als auch im Privatkundenbereich gingen zurück. 2.3.2.2 Forderungen an KreditinstituteDie Forderungen an Kreditinstitute reduzierten sich im Geschäftsjahr 2023 um 82,6 Mio. EUR bzw. 19,6 % auf 339,3 Mio. EUR. Dies ist im Wesentlichen auf reduzierte Schuldscheinbestände sowie niedrigere Übernachtguthaben zurückzuführen. 2.3.2.3 WertpapiervermögenDurch Fälligkeiten und Verkäufe reduzierten sich die festverzinslichen Wertpapiere um 160,0 Mio. EUR. Im Gegenzug erfolgten Investitionen in einen neuen LCR-fähigen Spezialfonds sowie Investmentvermögen. Stichtagsbezogen erhöhte sich daher der Bestand der Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere um 149,2 Mio. EUR 2.3.2.4 Anlagevermögen und Beteiligungen.Das Volumen der Beteiligungen (36,0 Mio. EUR) hat sich im Geschäftsjahr 2023 aufgrund einer teilweisen Kapitalrückzahlung um 0,6 Mio. EUR vermindert.
3 Kundenkreditvolumen = Forderungen an Kunden,
Treuhandvermögen, Verbindlichkeiten aus
Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen.
2.3.3 Passivgeschäft
2.3.3.1 Mittelaufkommen von KundenDer absolute Bestand hat sich um 52,3 Mio. EUR reduziert. Die Abnahme resultiert weitgehend aus der Entwicklung des Zinsniveaus und der daraus folgenden Umverteilung von Vermögen. 2.3.3.2 Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nahmen im Vergleich zum Vorjahr ab. Es handelt sich dabei überwiegend um Mittel, die der Finanzierung des langfristigen Kreditgeschäfts dienen. Der Rückgang ist überwiegend auf die Rückführung von Termingelder und längerfristigen Refinanzierungen zurückzuführen. 2.3.4 Dienstleistungen2.3.4.1 WertpapiergeschäftNeben den Anteilen in Investmentvermögen lag der Schwerpunkt bei festverzinslichen Wertpapieren. Trotz des Zinsanstiegs konnten hohe Umsätze im Wertpapierbereich erzielt werden. Die Wertpapierumsätze lagen bei 617,3 Mio. EUR gegenüber 508,9 Mio. EUR im Vorjahr. 2.3.4.2 ImmobiliengeschäftDie Nachfrage bei Immobilien konzentrierte sich überwiegend auf private Objekte. Es wurden insgesamt 99 Objekte vermittelt, was einem Rückgang von 31,7 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. 2.3.4.3 Bausparen und VersicherungenIm Geschäftsjahr wurden insgesamt 970 Bausparverträge mit einer durchschnittlichen Bausparsumme von rd. 59,5 TEUR und einem Volumen von insgesamt 57,7 Mio. EUR abgeschlossen, was einen volumenbezogenen Rückgang von 21,1 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Bei der Vermittlung von Lebens- und Rentenversicherungen ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 3,6 % der Stückzahl festzustellen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden 664 Lebensversicherungsverträge mit einer Versicherungssumme von 25,6 Mio. EUR vermittelt. Krankenversicherungen wurden mit einem Monatsbeitrag von 8,0 TEUR vermittelt. Hier ist eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr von 59,3 % zu verzeichnen. Bei der Vermittlung von Sachversicherungen ist im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang von 16,7 % der Stückzahl festzustellen, das Volumen ist um 17,8 % gesunken. Im Geschäftsjahr 2023 wurden 1.056 Verträge mit einer Versicherungssumme von 290,0 TEUR vermittelt. 2.3.5 InvestitionenIm IT-Bereich wurde im Jahr 2023 die Einführung des Softphones (Telefonie über Headset am PC) flächendeckend bis auf wenige Ausnahmen vorgenommen, da die Tischtelefone vom Hersteller gekündigt wurden. In der Hauptstelle in Balingen wurde ein weiteres Flachdach saniert. Die alte PV-Anlage mit Baujahr 1996 wurde gegen eine neue PV-Anlage mit 10 kWp mit Ost/West-Ausrichtung ersetzt. In der Geschäftsstelle Marktstraße in Albstadt-Ebingen wurde das EG neugestaltet: Es wurden drei höhenverstellbare Servicetheken aufgebaut, die Beleuchtung auf LED umgerüstet, ein neuer Bodenbelag angebracht und der SB-Bereich zum besseren Schutz vor Vandalismus ertüchtigt. In der Geschäftsstelle Haigerloch wurde die vorhandene PV-Anlage mit einem Stromspeicher (ca. 12kwh) ergänzt, um auch in den Nachtstunden den Stromverbrauch durch den selbst erzeugten Strom abdecken zu können. Auf dem Dach der Geschäftsstelle Bitz wurde eine PV-Anlage (11,07 kWp) inkl. Stromspeicher (4,6 kWh) installiert. In der Geschäftsstelle Hechingen Schloßplatz wurde mit der Umsetzung verschiedener Brandschutzmaßnahmen begonnen. Parallel dazu wurde das. 1. OG renoviert (u.a. Bodenbeläge ersetzt, Beleuchtung auf LED umgestellt). In der Geschäftsstelle wurde mit der Neugestaltung im EG begonnen, um hier eine Geschäftsstelle mit allen Serviceleistungen im Frühjahr 2024 eröffnen zu können. Für unsere Mitarbeiter/innen wurden 2023 ca. 80 elektrisch höhenverstellbare Schreibtische angeschafft bzw. die alten Tische ersetzt. Im Jahr 2024 sollen weitere 80 Arbeitsplätze damit ausgestattet werden, spätestens im Jahr 2025 soll der Austausch komplett abgeschlossen sein. 2.4 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage2.4.1 VermögenslageDie Vermögenslage unserer Sparkasse ist auf der Aktivseite durch einen hohen Anteil im Kundenkreditvolumen (60,0 %) und im Wertpapiervermögen (28,7 %) geprägt. Auf der Passivseite dominiert das Mittelaufkommen von Kunden (74,6 %). Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Vermögenslage auf Basis der Bilanz der Sparkasse:
Gegenüber dem Vorjahr ergab sich eine deutliche Veränderung bei den Forderungen an Kreditinstitute, größtenteils aufgrund der Verringerung unserer Einlagen bei der Deutschen Bundesbank. Der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten war leicht rückläufig. Der Anteil der Sonstigen Vermögenswerte und der Eigenmittel hat sich hingegen leicht erhöht. Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich ansonsten keine großen Veränderungen bei den Strukturanteilen. Nach Gewinnverwendung des Vorjahres und der Vorwegzuführung von 2,0 Mio. EUR belaufen sich die eigenen Mittel auf 241,1 Mio. EUR. Der Anteil am Geschäftsvolumen beläuft sich prozentual auf 6,1 % und konnte damit im Vergleich zum Vorjahr weiter erhöht werden. Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) übertrifft am 31.12.2023 mit 20,9 % (Vorjahr 20,7 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag sowie den kombinierten Kapitalpufferanforderungen, zuzüglich den Kapitalerhaltungspuffer übersteigenden Anteil der Eigenmittelempfehlung nach § 6d KWG, und einem Managementpuffer. Zum 01.02.2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Beide Quoten waren ab dem 01.02.2023 zu beachten. Zudem können wir den von der Aufsicht festgelegten Kapitalerhaltungspuffer übersteigenden Anteil der Eigenmittelempfehlung zur Abdeckung von Risiken in Stresssituationen vorhalten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31.12.2023 betragen 2.219,1 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 463,1 Mio. EUR. Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31.12.2023 auf 19,7 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR. Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine solide Eigenmittelbasis. Auf Grundlage unserer normativen Risikotragfähigkeit (Kapitalplanung) bis zum Jahr 2026 ist eine gute Kapitalbasis für die Erreichung unserer Geschäftsziele vorhanden. Die steigenden Eigenmittelanforderungen erfüllen wir bereits heute. Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31.12.2023 11,97 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %. 2.4.2 FinanzlageIm Berichtszeitraum hatte die Sparkasse einen uneingeschränkten Zugang zum Geld- und Kapitalmarkt. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Steuerung der täglichen Zahlungszuflüsse und -abflüsse, die Planung der erwarteten Zahlungsströme und die Steuerung des Zugangs zur Deutschen Bundesbank ist Aufgabe des operativen Liquiditätsmanagements. Die eingeräumten Kredit- bzw. Dispositionslinien bei der Deutschen Bundesbank und der Landesbank Baden-Württemberg wurden teilweise in Anspruch genommen. Das zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften notwendige Guthaben wurde in der erforderlichen Höhe bei der Deutschen Bundesbank unterhalten. Die zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit eines Instituts über einen Betrachtungshorizont von 30 Kalendertagen zu erfüllende Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) von mindestens 100,0 % hat die Sparkasse in 2023 mit Werten von mind. 131,93 % bis max. 199,34 % und zum 31.12.2023 mit 161,39 % jederzeit eingehalten. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net-Stable Funding Ratio - NSFR) lag 2023 in einer Bandbreite von 123,64 % bis 129,57 %. Damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100,0 % durchgängig eingehalten. Die Zahlungsbereitschaft ist nach unserer Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft gesichert. 2.4.3 ErtragslageNachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Ertragslage auf Basis der Gewinn- und Verlustrechnung. Gewinn- und Verlustrechnung
5 Zinsüberschuss = GuV-Positionen 1, 2, 3
und 4.
Der Zinsüberschuss ist weiterhin die bedeutendste Ertragsquelle unseres Geschäfts. Im Geschäftsjahr ist er um 3,7 Mio. EUR gestiegen. Die positive Entwicklung des Zinsüberschusses ist auf ein gestiegenes Zinsniveau zurückzuführen. Der Provisionsüberschuss ist im Vergleich zum Vorjahr aufgrund leicht gestiegener Provisions- und Gebührenaufwendungen, besonders im Bereich des Kartengeschäftes, gefallen. Gegenüber dem Vorjahr ging der Personalaufwand um 0,3 Mio. EUR zurück, der Sachaufwand ist hingegen insbesondere aufgrund erhöhter Aufwendungen im Bereich der Grundstücksaufwendungen sowie des Werbeaufwandes um 1,7 Mio. EUR gestiegen. Insgesamt lag das Ergebnis vor Bewertung oberhalb dem Vorjahresniveau. Das Bewertungsergebnis ist vor allem durch die Auflösung der im Vorjahr gebildeten Drohverlustrückstellung gem. IDW RS BFA 3 n. F. geprägt. Das Bewertungsergebnis Wertpapier fiel insbesondere aufgrund der realisierten Verluste aus bewusst getätigten Wertpapierverkäufen sowie der vorzeitigen Rückgabe von Schuldscheindarlehen an den Kreditnehmer negativ aus. Das Bewertungsergebnis aus dem Kreditgeschäft ist dagegen leicht positiv. Durch die Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips wurden Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 33,0 Mio. EUR vermieden. Der Sonderposten nach § 340g HGB wurde um 12,0 Mio. EUR aufgestockt. Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich ein um 4,2 Mio. EUR gesunkenes Ergebnis nach Bewertung. Der ausgewiesene Jahresüberschuss reicht aus, den notwendigen Kapitalbedarf der Sparkasse, der für eine stetige Geschäftsentwicklung erforderlich ist, zu sichern. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,1 %. Entsprechend dem für interne Zwecke zur weiteren Analyse der Ertragslage eingesetzten "Betriebsvergleich" der Sparkassenorganisation liegt das Betriebsergebnis vor und nach Bewertung unter dem Gruppendurchschnitt der baden-württembergischen Sparkassen ähnlicher Größenordnung. 2.4.4 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageDer Geschäftsverlauf und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage können unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Entwicklung sowie der Zinsentwicklung als günstig bezeichnet werden. Mit der Entwicklung des Jahres 2023 konnten wir an das positive Betriebsergebnis vor Bewertung 8 des Vorjahres anknüpfen. Die zu Beginn des letzten Jahres von uns aufgestellte Prognose zu den erwarteten Entwicklungen ist in Teilen eingetroffen. Der Zinsüberschuss, der die Gewinn- und Verlustrechnung der Sparkasse dominiert, liegt sichtbar über dem Wert des Vorjahres, ebenso wie das Betriebsergebnis vor Bewertung. Vor dem Hintergrund des Wettbewerbs und der Auswirkungen der Veränderung des Zinsniveaus sind wir mit der Geschäftsentwicklung zufrieden.
8 Gemäß Abgrenzung des
Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische
Positionen).
3 NachtragsberichtVorgänge mit besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31.12.2023 haben sich nicht ergeben. 4 Risiko-, Chancen- und Prognosebericht4.1 Risikobericht4.1.1 RisikomanagementsystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Darüber hinaus sind die Marktpreisrisiken aus Immobilien in der normativen Perspektive wesentlich. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 692,0 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 437,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde das Limit für das Marktpreisrisiko Aktienrisiko und das Limit Operationelles Risiko überschritten. Als Reaktion hierauf wurden die Limite unterjährig angepasst. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den und innerhalb der wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem in der ökonomischen Perspektive stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie mehrere adverse Szenarien getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung) und die Eigenmittelempfehlung sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei deren Eintreten die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird durch die Mitarbeiter der Abteilung Unternehmenssteuerung wahrgenommen. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (NeuProdukt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 4.1.2 AdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. Die Messung des Adressenrisikos erfolgt in der ökonomischen Perspektive über eine Monte-CarloSimulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei wird die Wertentwicklung der einzelnen Geschäfte in einem jeweils spezifischen ökonomischen Umfeld simuliert. Zur Bewertung werden neben den Portfoliodaten der Sparkasse Risikoparameter (z. B. Ausfallzeitreihen, Korrelationen, Migrations- und Shiftmatrizen, Verwertungs-, Neubewertungs- und Einbringungsquoten) verwendet, die aus historischen Daten aller Sparkassen ermittelt wurden. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die Risikokennzahlen wie z. B. der Value-at-Risk abgeleitet werden. Die Risikomessung von Kunden- und Eigengeschäft erfolgt jeweils isoliert. 4.1.2.1 KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung der Adressenrisiken des Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kundenkreditportfolio der Sparkasse ist gekennzeichnet durch eine breite Diversifikation. Nach dem Gesamtbetrag der Risikopositionen beträgt der Anteil der Privatkunden 1.643,6 Mio. EUR bzw. 51,3 %, der Anteil von Unternehmenskunden 1.458,8 Mio. EUR bzw. 45,5 %. Bei den Unternehmenskunden verzeichnen die Branchen verarbeitendes Gewerbe mit einem Anteil von 272,9 Mio. EUR bzw. 18,7 % sowie die Branche Grundstücks- und Wohnungswesen mit 270,2 Mio. EUR bzw. 18,5 % die höchsten Anteile. Dabei zeigt unser Kundenkreditportfolio eine für Sparkassen typische Größenklassengliederung. Mit einem Anteil von 53,0 % überwiegen kleinere Engagements bis zu einem Obligo von bis zu 0,5 Mio. EUR. Bei Engagements mit einem Obligo über 10,0 Mio. EUR beläuft sich der Anteil auf 16,4 %. 58,7% des Kundenkreditportfolios sind mit Sicherheiten unterlegt. Das von der Sparkasse geratete Kreditvolumen in Höhe von 3.102,4 Mio. EUR ist überwiegend (72,6 %) in den Rating- / Scoringklassen 01 bis 04 (entspricht Moody's Aaa bis Baa2) eingestuft, während 21,3 % eine Rating- /Scoringnote von 05 bis 08 (entspricht Moody's Baa3 bis Ba1) haben. Risiken aus ausfallgefährdeten Engagements werden mittels Einzelwertberichtigung abgeschirmt. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers oder bei Kreditrückführung erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen System. Ergänzend werden die Risiken aus dem Mengenkreditgeschäft über eine pauschale Mengen-Einzelwertberichtigung abgeschirmt. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgereserven nach § 340f HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum Jahresabschluss erläutert. Die Risikovorsorge im Berichtsjahr 2023 weist im Vergleich zum Vorjahr aufgrund höherer Auflösungen als Neubildungen, einen niedrigeren Bestand auf. Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Die Länderrisiken sind vor dem Hintergrund ihrer Größe als unwesentlich einzustufen. Bis auf eine Risikokonzentration in der Besicherung der Immobilien im Kreditgeschäft, sehen wir keine weiteren Risikokonzentrationen. Vor dem Hintergrund der sich aus den Bonitätsbeurteilungssystemen ergebenden Erkenntnissen stufen wir die Entwicklung unserer Risikolage aus dem Kreditgeschäft als beherrschbar ein. 4.1.2.2 EigengeschäfteDie Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur und der Bonitäten. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 1.368,0 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei die Schuldscheindarlehen und Anleihen (890,6 Mio. EUR), Wertpapierspezialfonds (316,6 Mio. EUR), Immobilienfonds (142,0 Mio. EUR) sowie ein Alternativer Investmentfonds, der in Infrastruktur investiert (18,8 Mio. EUR). Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere (keine Fonds) sind ausnahmslos im Investmentgrade geratet (Bestand 31.12.2023: 890,6 Mio. EUR; Vorjahr: 1.083,2 Mio. EUR). Es liegen - auch in Wertpapierspezialfonds - keine ungerateten Papiere vor. Die Länderrisiken sind vor dem Hintergrund ihrer geringen Größe bzw. der Investition in Länder ohne erhöhte Risiken als unwesentlich einzustufen. Risikokonzentrationen sehen wir im Hinblick auf die Landesbank Baden-Württemberg. 4.1.3 MarktpreisrisikoDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. 4.1.3.1 ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie aus einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Konzentrationen bestehen in folgenden Bereichen: Hoher Anteil variabel verzinslicher Passiva in der Bilanz der Sparkasse und hoher Anteil an Rentenpapieren im Depot A der Sparkasse. Die sich im Laufe des Jahres 2023 immer stärker ausprägende Inversität der Zinsstruktur und damit einhergehend der Rückgang der Zinsen in den langen Laufzeiten, führte zu deutlich gestiegenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Starke Zinsanstiege erhöhen hingegen das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur erneuten Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen. 4.1.3.2 SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Bei den Spreadrisiken identifizieren wir eine Risikokonzentration bei Investitionen im S-Finanzverbund im Ratingbereich A. 4.1.3.3 AktienrisikoDas Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aktien werden in einem überschaubaren Umfang zurzeit ausschließlich in einem Spezialfonds in Form von ETF gehalten. 4.1.3.4 ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen indirekte Investitionen (Immobilienfonds). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Immobilienfonds werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar. 4.1.4 BeteiligungsrisikoDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der SparkassenFinanzgruppe. Daneben bestehen weitere Beteiligungen an Wohnbaugenossenschaften und einer Bürger Energiegenossenschaft. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Insgesamt betrachtet konzentriert sich das Beteiligungsrisiko der Sparkasse derzeit vor allem auf die wesentlichen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe (LBBW, LBS Süd, LBBH, SVB, WSL, Deka, SI-BW, RWSO-TBS). Unter Berücksichtigung des Gesamtkreditengagements besteht eine Risikokonzentration bezüglich der Adresse Landesbank Baden-Württemberg. Wir stufen das Beteiligungsrisiko aufgrund der Gegebenheiten als beherrschbar ein. 4.1.5 LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Sparkasse hat einen Refinanzierungsplan aufgestellt, der die Liquiditätsstrategie und den Risikoappetit des Vorstands angemessen widerspiegelt. Der Planungshorizont umfasst den Zeitraum von 3 Jahren. Grundlage des Refinanzierungsplans sind die geplanten Entwicklungen im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung, in der Veränderung der eigenen Geschäftstätigkeit, der strategischen Ziele und des wirtschaftlichen Umfelds zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus wird auch ein Szenario unter Berücksichtigung adverser Entwicklungen durchgeführt. Der Liquiditätspuffer ist so bemessen, dass unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern in normalen Marktphasen und auch in Stressphasen vollständig überbrückt werden können. An liquiditätsmäßig engen Märkten ist die Sparkasse nicht investiert. Es erfolgt eine laufende Überprüfung, inwieweit die Sparkasse in der Lage ist, einen Liquiditätsbedarf decken zu können. Handlungsalternativen für einen sich abzeichnenden Liquiditätsengpass sowie ein Notfallplan bei tatsächlichem Liquiditätsengpass wurden definiert. Im Risikofall beträgt die Survival Period der Sparkasse zum Bilanzstichtag über 12 Monate. Wir bewerten das Liquiditätsrisiko aufgrund der günstigen Liquiditätssituation als beherrschbar. Bei der Landesbank Baden-Württemberg besteht eine Inter-Risikokonzentration u.a. als Dienstleister im Rahmen einer Auslagerung, als Refinanzierungspartner, als Emittent von Wertpapieren und Schuldscheinen und bei den Beteiligungen. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 4.1.6 Operationelles RisikoUnter operationellem Risiko versteht die Sparkasse die Gefahr von Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten können. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Risikokonzentrationen bestehen in der hohen Abhängigkeit im Bereich der Informationstechnologie zur Finanz Informatik. Wir bewerten die operationellen Risiken als günstig. 4.1.7 Gesamtbild der RisikolageUnser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und Controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limits. Limitanpassungen ergaben sich zum 30.06.2023, 30.09.2023 aufgrund von Parameteraktualisierungen der SR und zum 31.12.2023 aufgrund der Planungserstellung. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 83,6 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Die Landesbank Baden-Württemberg stellt eine Inter-Risikokonzentration, aufgrund ihrer zentralen Stellung als Girozentrale (Refinanzierungs- und Anlagepartner) und zentraler Dienstleister der Sparkassen in Baden-Württemberg, dar. Die Beziehung ist vor diesem Hintergrund systemimmanent. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik, in weiteren starken Zinsanstiegen (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n. F.) und im Fall sich einer weiter eintrübenden Konjunktur. Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als beherrschbar. 4.2 Chancenbericht4.2.1 ChancenmanagementsystemUnser Chancenmanagement ist entsprechend dem Risikomanagementsystem in den jährlichen strategischen Planungsprozess integriert. Verantwortlich für die Planung sind die Abteilungen Vertriebsmanagement sowie Unternehmenssteuerung. Nach Erörterung der identifizierten Chancen und Risiken in der Strategiesitzung und der Entscheidung durch den Vorstand, werden sie in die Geschäftsstrategie in Form von Zielvereinbarungen aufgenommen. Überwacht wird die Zielerreichung durch ein vierteljährliches Reporting auf Basis der Soll-Ist-Abweichungen. 4.2.2 ChancenüberblickChancen auf eine Stabilisierung bzw. Steigerung unserer Ertragskraft und damit eine weitere Stärkung der Eigenmittel sehen wir insbesondere in folgenden Bereichen:
Die Chance auf eine Stabilisierung bzw. Steigerung unserer Ertragskraft wollen wir vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nutzen, indem wir einzelne Geschäftsfelder mit zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen ausbauen - zum Beispiel in den Bereichen Payment und Online-/Mobile-Banking. Dies gilt insbesondere für Geschäftsfelder, auf denen wir bislang noch unterrepräsentiert sind. Darüber hinaus werden wir weiterhin unsere Prozesse optimieren. Des Weiteren sehen wir durch eine intensive Zusammenarbeit mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassen-Finanzgruppe die Möglichkeit, dem starken Wettbewerb und dem Rentabilitätsdruck zu begegnen. Durch unsere ganzheitliche, auf Kundengruppen abgestimmte Beratung sowie anlass- und zielgruppenorientierte Vertriebsmaßnahmen sind unseres Erachtens gute Voraussetzungen gegeben, um unsere Marktposition zu erhalten. 4.3 PrognoseberichtDie Prognosen stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, weisen wir darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten abweichen können, sofern die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen. Zu diesen gehören insbesondere die Konjunktur-, Inflations- und Zinsentwicklung, die Entwicklung der Immobilienmärkte, aber auch geopolitische Krisen. 4.3.1 Volkswirtschaftliche RahmenbedingungenNach dem Internationalen Währungsfonds (IWF) dürfte die Weltwirtschaft im laufenden Jahr um 3,1 % wachsen. Im Euroraum soll das Wirtschaftswachstum 2024 leicht anziehen auf 0,9 % nach 0,5 % im Jahr zuvor. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt soll nach der Konjunkturprognose des ifo Instituts vom März 2024 im laufenden Jahr nur um 0,2 % wachsen; in Baden-Württemberg nach der Landesbank Baden-Württemberg um 0,1 %. Getrieben sind diese Werte von einem negativen statistischen Überhang aus 2023 und dem schwachen Jahresauftakt 2024. Getragen wird das Wachstum vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums, der in 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen könnte. Für die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt eine Prognose für 2024 dagegen noch schwierig. Die konjunkturelle Schwäche wird den Beschäftigungsaufbau verlangsamen und die Arbeitslosigkeit zunächst weiter steigen lassen. Für die Arbeitslosenquote wird nach der Konjunkturprognose des ifo Instituts erwartet, dass diese in diesem Jahr mit durchschnittlich 5,9 % um 0,2 %-Punkte höher liegt als noch im Jahr 2023. Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten. Diese Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt. Die Inflationsraten dürften auch aufgrund gesunkener Energiepreise im laufenden Jahr weiter zurückgehen. In Deutschland ist mit einer Inflationsrate von 2,5 % zu rechnen. Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an bzw. wurden zwischenzeitlich vollzogen. Nach einem Ausblick der Deutschen Bundesbank wird erwartet, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie steigende Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u. a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Eine schwache gesamtwirtschaftliche Entwicklung könnte zusätzlich zu einem Anstieg von Kreditausfällen führen. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation unterliegt die Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Der DAX dürfte sich nach Meinung der Landesbank Baden-Württemberg bis zum Jahresende 2024 nochmals auf voraussichtlich 18.000 Punkte verbessern. Für den Euro Stoxx 50 wird ebenso mit einer positiven Entwicklung gerechnet. 4.3.2 Voraussichtliche Entwicklung der SparkasseVor dem Hintergrund der dargestellten Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung der Rahmenbedingungen, stellen wir unsere Prognosen auf Basis der Planung für die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für das Geschäftsjahr 2024 dar:
4.3.3 GesamtaussageUnsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir aufgrund der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als günstig. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen