Mönchgut Solar Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Knuth Pophal seit 17.1.2011 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KPC GmbHNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
PASSIVA
AnhangBilanzerstellung 1.05.2011 I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden Der Jahresabschluss der KPC GmbH wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetztes sowie des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes (BilMoG) zu beachten. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aus dem Jahresabschluss zum 31.12.2009 wurden soweit möglich übernommen. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen sind entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt worden. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert (Anschaffungskosten) ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. II. Erläuterungen zur Bilanz: 1. Aufgliederung einzelner Bilanzpositionen Die Aufgliederung der Bilanzpositionen ergibt sich aus dem beigefügten Jahresabschluss 2010. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Restlaufzeit der Forderungen beträgt generell nicht mehr als ein Jahr. 3. Sonstige Verbindlichkeiten Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkosten-verfahren. IV. Angaben zu den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrates: Als Geschäftführer war im Geschäftsjahr 2010 bestellt: Herr Knuth Pophal,
Er war stets einzelvertretungsberechtigt und von Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Eine Geschäftsführungsvergütung wurde nicht gezahlt. Verbindlichkeiten oder Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden zum 31. Dezember 2010 nicht.
Knuth Pophal Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01.05.2011 |
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