Jedermann AktiengesellschaftLiquidiert

56291 Hausbay, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 5890
Eingetragen
23.5.2000
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Türen und Fenstern aus Kunststoffen
Gegenstand
Die Konstruktion, die Herstellung und der Vertrieb von Kunststoff - und Metallartikein, insbesondere von Rückstrahl- und Lichtsystemen.

Historie

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Management

NameRolle
Michael Jedermann
seit 1.6.2011
Vorstandsmitglied
Hartmut Jedermann
seit 1.6.2011
Vorstandsmitglied
Frank Jedermann
seit 8.9.2005
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

Jedermann AG

Hausby

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 145.589,00 138.721,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 145.587,00 138.719,00
B. Umlaufvermögen 1.175.144,68 960.510,86
I. Vorräte 296.200,00 281.750,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 374.069,76 212.419,78
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.166,24 2.015,93
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 504.874,92 466.341,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.599,79 2.891,78
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.323.333,47 1.102.123,64

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 1.099.755,96 872.712,72
I. gezeichnetes Kapital 200.000,00 200.000,00
II. Gewinnrücklagen 20.000,00 20.000,00
III. Bilanzgewinn 879.755,96 652.712,72
davon Gewinnvortrag 652.712,72 592.128,97
B. Rückstellungen 135.635,51 65.346,00
C. Verbindlichkeiten 87.942,00 164.064,92
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 87.942,00 164.064,92
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.323.333,47 1.102.123,64

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare

Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen in Höhe von 1.166,24 Euro vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 200.000,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Der Ausweis beinhaltet 200.000,00 auf den Namen lautende Stückaktien von jeweils nominal 1,00 Euro.

Angaben zu den Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

5. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden nicht bzw. waren für die Beurteilung der Finanzlage nicht von Bedeutung.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung wurde in 2015 von:

Herr Frank Jedermann, Hausbay

Herr Hartmut Jedermann, Bell

Herr Michael Jedermann, Reich wahrgenommen.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Hausbay, 14. Juni 2016

gez. Frank Jedermann, Vorstand

gez. Hartmut Jedermann, Vorstand

gez. Michael Jedermann, Vorstand

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2016 festgestellt.

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