RST Ingenieurbau GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolfgang Finck seit 24.3.2016 | Geschäftsführer |
Carl W. Finck seit 24.3.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Brauns Quartier GmbHThaleJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Anlagenspiegel Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Anlage Allgemeine Auftragsbedingungen Bilanz zum 31. Dezember 2023(mit Vergleichszahlen des Vorjahres)AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023(mit Vergleichszahlen des Vorjahres)
Anhang zum Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Brauns Quartier GmbH, mit Sitz in Thale, ist unter der Registernummer HRB 22990 beim Amtsgericht Stendal eingetragen. Die Gesellschaft hat als kleine Kapitalgesellschaft i. S. § 267 Abs. 1 HGB ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches i.V.m. § 42 GmbHG aufgestellt und die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert fortgeführt. Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden planmäßig unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen. Der Geschäfts- und Firmenwert aus dem Erwerb des Geschäftsbetriebs der Ferienappartmentvermietung in Quedlinburg wird über einen Zeitraum von 15 Jahre linear abgeschrieben. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden mit Herstellungskosten bewertet. Zinsen für Fremdkapital sind in die Herstellungskosten einbezogen worden. Das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Forderungen werden zum Nominalwert angesetzt. Ausfallrisiken werden durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Nach § 274a HGB ist die Brauns Quartier GmbH als kleine Kapitalgesellschaft von der Abgrenzung latenter Steuern befreit. 3. Erläuterungen zur Bilanz Verbindlichkeiten: Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T € 86 (i. Vj. T € 149) haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben T € 331 eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und T € 3.768 eine Laufzeit von einem bis zu fünf Jahren; sie bestehen gegenüber der Gesellschafterin und zwei Schwesterunternehmen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit T € 1.100 haben eine Laufzeit von einem Jahr. Ein Darlehen über T € 750 mit einer ursprünglichen Restlaufzeit bis 1 Jahr wurde im Jahr 2024 durch ein neues Darlehen über T € 1.000,00 mit einer Tilgungsrate von 2,5% p. a. abgelöst. 4. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigte in 2023 vier Arbeitnehmer. Der Mietvertrag der Villa Le Palais in Quedlinburg wurde für die Dauer von 10 Jahren abgeschlossen. Aus dem Vertrag ergibt sich eine Mietverpflichtung bis zum 28.02.2032 von € 138.000,00 p. a.. Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2023 die Kaufleute Herr Wolfgang Finck, Bremen, und Herr Carl Wolfgang Finck, Quedlinburg.
Thale, den 30. August 2024 Brauns Quartier GmbH Geschäftsführung Entwicklung des Anlagevermögens (erweiterte Bruttodarstellung)
"Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Brauns Quartier GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Brauns Quartier GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks." Eine Verwendung des Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es unserer erneuten Stellungnahme, sofern unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Hannover, den 30. August 2024 INNO
AUDIT Dr. Janssen GmbH
Dr. H. Janssen, Wirtschaftsprüfer |
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