Stammdaten

Register
Amtsgericht Bayreuth HRB 1374
Eingetragen
27.4.1987
Branche
Herstellung von Arbeits- und BerufsbekleidungHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Bekleidungszubehör und verwandten Produkten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
1.000.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

helsaform GmbH

Gefrees

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

1360229,35

1395639,58

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

67858,16

82143,87

II. Sachanlagen

31389,46

52512,98

III. Finanzanlagen

1260981,73

1260982,73

B. Umlaufvermögen

10040807,09

10296770,61

I. Vorräte

7596,53

17650,01

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

8247915,65

8501612,08

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1785294,91

1777508,52

C. Rechnungsabgrenzungsposten

47129,57

52647,42

Summe Aktiva

11448166,01

11745057,61



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

10813911,13

10813911,14

I. Gezeichnetes Kapital

1000000,00

1000000,00

II. Kapitalrücklage

9764480,63

9764480,63

III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

49430,50

49430,51

B. Rückstellungen

498224,10

763889,67

C. Verbindlichkeiten

136030,78

167256,80

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

11448166,01

11745057,61

ANHANG

helsaform GmbH

Gefrees

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010

 

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Die Erstellung des Jahresabschlusses der helsaform GmbH, Gefrees, erfolgt gemäß dem Handelsgesetzbuch in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Die Einbeziehung der geänderten Vorschriften erfolgt erstmalig für das Geschäftsjahr 2010. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst.

Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die Einbeziehung der Regelungen des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurden die im vergangenen Jahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht vollumfänglich fortgeführt. Im Wesentlichen ergaben sich durch die Umstellung auf die neuen handelsrechtlichen Vorschriften folgende Änderungen:

Bei der Pensionsrückstellungsbewertung werden zukünftige Lohn-, Gehalts-, Karriere- und Rententrends mit einbezogen. Die Rückstellungen werden pauschal mit einem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen fünfzehn Jahre, welcher von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst. Zuführungen zu den Rückstellungen aufgrund der Erstanwendung des § 253 HGB sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "außerordentliche Aufwendungen" ausgewiesen.

Bei der Rückstellungsbewertung werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit einbezogen. Ferner werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit einem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre, welcher von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst. Zuführungen zu den Rückstellungen aufgrund der Erstanwendung des § 253 HGB sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "außerordentliche Aufwendungen" ausgewiesen.

Einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Im Interesse einer größeren Klarheit und Übersichtlichkeit haben wir auch die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Angaben und Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, insgesamt im Anhang aufgeführt.

 

 

B. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Bei der Bewertung der einzelnen Positionen werden die folgenden Grundsätze angewendet:

1. Entgeltlich erworbeneimmaterielle Vermögensgegenständewerden bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

2.Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, angesetzt.

Die Anlagegüter werden nach Maßgabe der jeweils kürzesten für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer in der Regel linear abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 410,00 wird die Bewertungsfreiheit beansprucht. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter von € 150,00 bis € 1.000,00 werden in einem Sammelposten in fünf Jahren linear abgeschrieben, wenn die Anschaffung im Jahr 2008 und 2009 erfolgt ist.

3.Fertige Erzeugnissesind zu Herstellungskosten bewertet, neben den Einzelkosten sind auch die aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten erfasst.

Den Bestandsrisiken aus der Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeiten werden durch entsprechende Reichweitenabschläge Rechnung getragen.

4.Forderungen und sonstige Vermögensgegenständesind mit dem Nennwert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen.

 

5. Die Bewertung derKassenbestände sowie der Guthaben bei Kreditinstitutenerfolgt zu Nominalwerten.

6. Im Geschäftsjahr wurde die Methode zur Bewertung der unmittelbarenPensionsverpflichtungenan die geänderten Vorschriften des § 253 Abs. 1 HGB angepasst. Statt des bislang angewandten steuerlichen Teilwertverfahrens nach § 6a EStG erfolgt die Bewertung ab 2010 nach dem international Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung zukünftiger Gehaltssteigerungen. Der ermittelte Betrag wird pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzins abgezinst, der sich bei einer angenommenen Laufzeit von 15 Jahren ergibt.

Für die Pensionsverbindlichkeit existiert ein Rückdeckungsversicherungsvertrag, welcher nicht an die Pensionsberechtigte verpfändet ist. Entsprechend werden die Verpflichtungen und der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung in der Bilanz nach § 246 Abs. 2 HGB nicht saldiert ausgewiesen.

7. Diesonstigen Rückstellungenberücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Langfristige Rückstellungen werden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen werden jeweils gesondert unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" sowie "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen.

8. DieVerbindlichkeitenwerden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

9. Auffremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeitenmit einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Stichtagkurs umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Stichtagkurs angesetzt, soweit die Entstehungskurse nicht niedriger waren (bei Aktivposten) oder höher lagen (bei Passivposten). Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften in lokale Währung werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.

 

C. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

I. Erläuterung der Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

mit einer Restlaufzeit über einem Jahr bestehen nicht. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind solche gegenüber der Gesellschafterin enthalten in Höhe von T€ 5.291 (Vorjahr T€ 5.059).

2. Aktive latente Steuern

Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht der Bilanzierung vonaktiven latenten Steuern, die sich aus der Pensionsrückstellung und den sonstigen Rückstellungen ergeben, keinen Gebrauch.

3. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen

werden aufgrund von Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Eine Bewertung der Pensionsverpflichtungen nach dem bisher angewandten steuerlichen Teilwertverfahren ist mit den neuen handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften nicht vereinbar. Demzufolge werden nunmehr die Verpflichtungen anhand des allgemein anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Abweichend zum bisherigen Verfahren werden zukünftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Der sich durch die geänderte Bewertungsmethode ergebende Unterschiedsbetrag im Zeitpunkt der Erstanwendung in Höhe von T€ 40 wurde im Berichtsjahr vollständig ergebniswirksam erfasst und wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den "außerordentlichen Aufwendungen" ausgewiesen. Von dem Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB, den Zuführungsbetrag auf zukünftige Perioden zu verteilen, wurde kein Gebrauch gemacht. Die Bewertung der unmittelbaren Pensionsrückstellung basiert auf folgenden Rechnungsgrundlagen:

2010

Rententrend

1,30%

Gehaltstrend

0,00%

Zinssatz (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB)

5,15%

4. Sonstige Rückstellungen

Diesonstigen Rückstellungenberücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. In der Position sind im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaub, Garantieleistungen, Kosten des Jahresabschlusses, Prämien und Archivierung ausgewiesen.

Langfristige Rückstellungen werden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen werden jeweils gesondert unter den Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" sowie "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Muttergesellschaft mit T€ 51 (Vorjahr: T€ 0).

 

II. Sonstige Angaben

1. Zusammensetzung der Organe

Im Geschäftsjahr war zur Geschäftsführerin bestellt:

Frau Monika Sandler, Dipl. Betriebswirt, München

2. Konzernzugehörigkeit

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der helsa GmbH & Co. KG, Gefrees, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

 

3. Aufstellung des Anteilsbesitzes

Unternehmen

Anteil am
Kapital
in %

Eigenkapital
31.12.2010
T€

Jahresüberschuss/ (-fehlbetrag) 2010
T€

 

 

 

 

helsaform GmbH, Gefrees

 

 

 

Helsa Konfekcióipari Korlatolt Felelösségü Társaság, Zalaegerszeg, Ungarn


100,00


2.065


26

"ZAWITEX" Spolka z organiczona odpowiedzialnoscia,
Zawidow, Polen


100,00


241


(411)

Continental Collection Ltd., Pennsylvania, USA2),3)

55,00

---

---

 

 

 

 

4. Ergebnisverwendungsvorschlag

Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der helsa GmbH & Co. KG, Gefrees.

Gefrees, den 11. Februar 2011

HELSAFORM GMBH

- Geschäftsführer -

 

 

 

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25.02.2011

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

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