Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 11144
Eingetragen
1.6.1992
Branche
Reparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenElektroinstallationHerstellung von Lampen und Leuchten
Gegenstand
Planung und Ausführung von Elektrikerarbeiten aller Art, insbesondere von Licht-, Kraft- und Schwachstromanlagen sowie Ausführung von Kundendienstarbeiten an diesen Anlagen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Heike Anders
52.00%
48.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Heike Anders
Lutherstadt Wittenberg
26.000 DM
52.00%
Mario Axel Anders
Lutherstadt Wittenberg
24.000 DM
48.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ANDERS Electro GmbH

Lutherstadt Wittenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1

II. Sachanlagen

236.701

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

44.090

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

37.588

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

241.270

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.275

Summe Aktiva

561.925



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

208.890

I. Gezeichnetes Kapital

25.564

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

79.116

C. Verbindlichkeiten

248.355

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

561.925

ANHANG

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach §248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB angegeben.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

 

Lutherstadt Wittenberg, den 02. November 2024

gez. Anders

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02. November 2024

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