Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 12145
Eingetragen
15.10.2009
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, insbesondere auch die Übernahme der Gesellschafterstellung als Komplementärin oder geschäftsführende Kommanditistin in einer Personenhandelsgesellschaft oder einer KGaA und die Übernahme der Geschäftsführung in einer Kapitalgesellschaft. Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Initiierung von geschlossenen Fonds. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem KWG, dem KAGG, dem VAG oder nach § 34c GewO anzeige- oder genehmigungspflichtig sind. Gegenstand der Gesellschaft ist auch der Kauf, die Errichtung, der Betrieb, Vermietung und die Vermittlung von Immobilien und von Anlagen zur Energiegewinnung aus Erneuerbaren Energien, insbesondere von Photovoltaikanlagen, sowie ggf. die Veräußerung der erzeugten elektrischen Energie.

Historie

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Management

NameRolle
Clemens Dr. Bloß
seit 15.10.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Clemens Bloß
Zirndorf
25.200 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

VCB Invest GmbH

Zirndorf

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz

AKTIVA

 
Euro
Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen      
I. Immaterielle Vermögensgegenstände      
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte Lizenzen an solchen Rechten und Werten   3.001,00 0,00
II. Sachanlagen      
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung   1.479,00 1.155,00
III. Finanzanlagen      
1. Beteiligungen   73.105,00 23.955,00
B. Umlaufvermögen      
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände      
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.557,47   0,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 13.481,36   7.238,00
3. sonstige Vermögensgegenstände 4.160,10 33.198,93 783,04
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten   26.268,40 11.926,24
Summe Aktiva   137.052,33 45.057,28

Passiva

     
 
Euro
Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital   25.200,00 25.200,00
II. Gewinnvortrag   4.055,44 0,00
III. Jahresüberschuss   13.748,38 4.055,44
B. Rückstellungen      
1. Steuerrückstellungen 6.992,36   1.542,19
2. sonstige Rückstellungen 17.000,00 23.992,36 600,00
C. Verbindlichkeiten      
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.383,25   1.187,71
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 47.436,04   11.977,50
3. sonstige Verbindlichkeiten 21.236,86 70.056,15 494,44
Summe Passiva   137.052,33 45.057,28

Anhang

Bilanzierung und Bewertung

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und der Steuergesetze sowie des Bilanzrichtliniengesetzes aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft wendet die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB gem. Art. 66 Abs. 3 S. 1 EGHGB erstmalig im Berichtsjahr an. Aus der Erstanwendung ergaben sich keine Auswirkungen.

Die Werte Bilanzsumme und Umsatzerlöse überschreiten nicht die Schwellenwerte gem. § 267 HGB. Es handelt sich somit um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, welche den Jahresabschluss generell nach den §§ 264 ff HGB aufzustellen hat.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§ 266 Abs. 1 und § 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anlagennachweises entsprechen den Vorschriften der § 266 Abs. 2 und § 275 HGB.

Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.

Bilanzierungsmethode

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlagevermögen und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung der Unternehmung und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäfts-jahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

• Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

• Grundlage der planmäßigen Abschreibung waren die Nutzungsdauern gemäß der amtl. AfA-Tabelle.

• Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Allgemeines Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestand keines, da zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung alle Forderungen beglichen waren.

• Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

• Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern, Steuerforderungen die errechneten Erstattungsansprüche.

Geschäftsführer während des gesamten Berichtsjahres war Herr Dr. Clemens Bloß. Er war von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

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