PRIMUS FINANZ e.K.
Selbe AdresseKreditinstitute des Sparkassensektors
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd-Ulrich Märtens seit 27.2.2014 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
thinkarella agMainzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31.12.2022 € 50.000,00 und ist eingeteilt in 50.000 auf Namen lautende Stückaktien. Zum Vorstand der Gesellschaft ist Herr Bernd-Ulrich Märtens bestellt. Herr Märtens ist einzelvertretungsberechtigt. Gemäß § 8 der Satzung besteht der Aufsichtrat aus drei Mitgliedern. Mitglieder des Aufsichtrats waren im Geschäftsjahr 2022 - Herr Markus Lackner (Vorsitzender) - Herr Oliver Heck (Stellvertreter) - Herr Roland Paule Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. II. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. III. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1) Immatrielle Vermögensgegenstände Die immatriellen Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode über die Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Der Firmenwert ist zu den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen nach § 253 Abs. 3 HGB S.4 linear über einen Zeitraum von 10 Jahren 2) Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250,00 EUR wurden gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. 3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. 4) Vorräte Die Vorräte sind zu den Anschaffungskosten zuzüglich Nebenkosten bewertet. 5) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Unter diesem Posten werden sämtliche Ausgaben vor dem Abschlußstichtag bilanziert, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Abschlußstichtag darstellen. 6) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. 7) Rückstellungen Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die Steuerrückstellungen betreffen die voraussichtlichen Steuernachzahlungen für den Veranlagungszeitraum 2023. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. IV. WährungsumrechnungIm Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzDie Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 49.381,38 davon: a) entfallen auf Steuern EUR 4.709,42 b) im Rahmen der sozialen Sicherung EUR 0,00 c) Laufzeit größer 5 Jahre EUR 0,00 d) durch Grundpfandrechte gesichert EUR 0,00 Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. C. Ergänzende AngabenI. ArbeitnehmerWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich 11 Arbeitnehmer beschäftigt (ohne Organmitglieder). D. Ergebnisverwendung
E. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenI. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGBAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. II. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGBAm Abschlussstichtag bestanden keine sonstigen Verpflichtungen. F. Unterzeichnung des Jahresabschlusses19.12.2024 Mainz Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde durch Hauptversammlung vom 19.12.2024 festgestellt. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.12.2024. |
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