Ruprecht GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karl-Heinz Karth seit 18.7.2012 | Prokura |
Sigfried Ruprecht seit 27.11.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Sigfried Ruprecht | 40.00% |
Cornelius Ruprecht | 30.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Ruprecht GmbHKrauchenwiesJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019Bilanz zum 30. September 2019Aktiva
Die Autohaus Ruprecht GmbH, Krauchenwies, ist beim Registerreicht Ulm unter der HRB 710557 eingetragen. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Oktober 2018 bis 30. September 2019
Anhang für das Geschäftsjahr 2018/2019I. Bilanzierungsgrundsätze Die Gesellschaft ist als mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Handelsgesetzbuches (HGB) einzustufen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, wurden grundsätzlich im Anhang gemacht. Die Unternehmensberatung JM Consultants GmbH & Co. KG, Stuttgart, hat für die Gesellschaft mit Datum vom 23. August 2018 eine Fortführungsprognose erstellt und im Rahmen des monatlichen Reportings mit fortgeschriebener Liquiditätsplanung am 17. Januar 2020 festgestellt, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer positiven Fortführungsprognose i.S.d. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB auszugehen ist. II. Bewertungsgrundsätze Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bewertung wurde nach den Bestimmungen der §§ 252 bis 256a HGB vorgenommen. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sowie die Sachanlagen sind mit den um planmäßigen Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig pro rata temporis linear abgeschrieben. Aufgrund geänderter steuerlicher Vorschriften werden im Berichtsjahr ab 2018 zugegangene Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 ohne Umsatzsteuer sofort voll abgeschrieben. Bis Ende 2017 zugegangene Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 150,00 ohne Umsatzsteuer wurden sofort als Betriebsausgaben verrechnet sowie Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 bis EUR 410,00 ohne Umsatzsteuer sofort voll abgeschrieben. Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes werden die Vorführfahrzeuge trotz überwiegend kurzer Verweildauer im Vermögen der Gesellschaft im Anlagevermögen ausgewiesen und über eine Nutzungsdauer von 6 Jahren abgeschrieben. Die Bestände an Handelswaren werden zu den Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen. Die übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wegen des Ausfallwagnisses, des Zinsverlustes, des Skontoabzuges und der Kosten der Beitreibung der Außenstände pauschal wertberichtigt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Diese wurden auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem modifizierten Teilwertverfahren bzw. der PUC-Methode durchgeführt auf der Grundlage eines Rechnungszinssatzes von 2,83 v.H. und der "Richttafeln 2018 G" von Klaus Dieter Heubeck. Als Einkommens- und Rententrends wurden 0,0 v.H. angesetzt. Die Pensionsrückstellungen wurden im Berichtsjahr gemäß § 246 Abs. 2, S. 2 HGB mit Rückdeckungsversicherungsansprüchen verrechnet. Hierzu liegen Mitteilungen der Lebensversicherungen über den aktivierungsfähigen Wert vor. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Die Vorschriften zur Abgrenzung latenter Steuern (§ 274 HGB) wurde gemäß § 274a HGB nicht angewendet. III. Erläuterungen zur Bilanz zum 30. September 2019 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist ausgehend von den Anschaffungskosten dargestellt.
2. Pensionsrückstellungen Die Bewertung erfolgt nach der "Projected Unit Credit Method" (Methode der laufenden Einmalprämien) bzw. dem modifizierten Teilwertverfahren auf der Grundlage eines Rechnungszinssatzes von 2,83 v.H. und der Sterbetafeln "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck. Als Rentendynamik wurden 0,00 v.H. angesetzt. Bei der Festlegung des Rechnungszinssatzes wurde gemäß der Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB eine pauschale Laufzeit von 15 Jahren angenommen. Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ermittelt sich wie folgt:
Die Pensionsrückstellungen mit einem Barwert von EUR 254.989,00 wurden mit dem zuzuordnenden Planvermögen verrechnet. Der verrechnete beizulegende Zeitwert beträgt EUR 205.104,41. 3. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten sowie die Kreditsicherheiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus folgender Aufstellung:
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. In den übrigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 63,5 enthalten. Zu den übrigen Verbindlichkeiten bestehen Rangrücktritte in Höhe von TEUR 248,0. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Oktober 2018 bis 30. September 2019 Personalaufwand In den Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 23,4 (Vorjahr TEUR 18,1) enthalten. Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung beträgt TEUR 6,0. V. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse Aus Kundenfinanzierungen bestehen Händlerhaftungen in Höhe von TEUR 28,0. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen Mietverpflichtungen für die Geschäftsräume in Höhe von jährlich TEUR 137,2. Aus dem Verkauf von Fahrzeugen bestehen branchenübliche Rücknahmeverpflichtungen aus Leasinggeschäften in Höhe von TEUR 2.061,9. 3. Angaben zu Geschäftsführungsorganen Zum alleinigen Geschäftsführer war im Geschäftsjahr Herr Sigfried Ruprecht, Kfz-Meister, Maler- und Lackiermeister, als gesamtverantwortlicher Geschäftsführer bestellt. Von der Befreiungsvorschrift betreffend die Angabe der Geschäftsführerbezüge nach § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht. 4. Anzahl der Arbeitnehmer Im Durchschnitt waren während des Geschäftsjahres 2018 / 2019 beschäftigt:
5. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus hat im Frühjahr 2020 stetig zugenommen und stellt eine weltweite Bedrohung dar. Als Folge der durch die Bundes- und auch Landesregierung zur Eindämmung des Virus ergriffenen Maßnahmen (u.a. Ausrufung des Katastrophenfalls, Verhängung von Ausgangsbeschränkungen, Schließung von Gastronomie und Verkaufsräumen) wird ein negativer Einfluss auf die Gesamtwirtschaft in diesem Jahr zu erwarten sein. Es bestehen große Unsicherheiten wie die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen im Jahresverlauf ausfallen werden. Auch unser Unternehmen wird von diesen Entwicklungen beim Umsatz, Jahresergebnis und der Liquidität negativ betroffen sein, in Abhängigkeit davon, wie lange die Maßnahmen andauern. Die genauen Auswirkungen sind aktuell nicht konkret abzuschätzen. Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf unsere Ausführungen im Lagebericht.
Krauchenwies, 30. März 2020 Sigfried Ruprecht, Geschäftsführer Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018/2019I. Grundlage des Unternehmens Unsere Gesellschaft ist im Einzelhandel mit Fahrzeugen der Marken der FCA Germany AG tätig und bietet Pkw und Transporter Neufahrzeuge der Marken: · FIAT · Abarth · Alfa Romeo · FIAT Professional (Transporter) · Jeep sowie Gebrauchtfahrzeuge aller Marken an. Darüber hinaus übernehmen wir auch den Werkstattservice- und der Teile-/Zubehör-Handel für die Fahrzeuge der FCA Germany AG. Neben dem Hauptstandort in Krauchenwies ist das Autohaus auch an den Standorten Balingen und Engen vertreten. Hier wird das volle Leistungsportfolio des Fahrzeugverkaufes angeboten und im Werkstattservice · Balingen: Fiat, Fiat Professional und Jeep · Engen: Fiat und Fiat Professional II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Nach 3,4 Mio. Pkw-Neuzulassungen im Jahr 2018 wurden für das Jahr 2019 per Dezember 3,6 Mio. (+ 5,0 % zum Vorjahreszeitraum) bundesweite Neuzulassungen realisiert. Die Entwicklung der Marken Fiat (+ 9,3 %), Alfa Romeo (- 23,7 %) und Jeep (- 3,3 %) verlief dabei sehr unterschiedlich. Der Gebrauchtwagenmarkt ist mit den Pkw Besitzumschreibungen per Dezember 2019 konstant auf dem Niveau des Vorjahres von 7,2 Mio. Einheiten verharrt. 2. Geschäftsverlauf Umsatzentwicklung Aufgegliedert nach Abteilungen stellen sich die Umsätze wie folgt dar:
Investitionen und Finanzierungsmaßnahmen Die Investitionen ins Anlagevermögen - ohne Miet- und Vorführfahrzeuge - betrugen im Geschäftsjahr TEUR 41,6 und betreffen im Wesentlichen Werkstattausrüstungen (u. a. Bremsenprüfstände, Diagnose- und Kalibrierungsgeräte, Hubtischwagen). Die getätigten Investitionen wurden aus dem laufenden Cash-Flow sowie aus den bestehenden Kreditlinien finanziert. Leasingverpflichtungen - ohne Fahrzeuge - sind nur von untergeordneter Bedeutung zu verzeichnen, Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten haben wir nicht getätigt. Personal Die Zahl der Mitarbeiter hat sich zum jeweiligen Bilanzstichtag wie folgt entwickelt:
3. Lage der Gesellschaft Vermögenslage Das Vermögen sowie das Kapital unserer Gesellschaft stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar.
Die Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.499,2 auf EUR 9,0 Mio. angewachsen. Dies ist hauptsächlich auf die Ausweitung des Vorratsvermögens zurückzuführen. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag hat sich durch das positive Jahresergebnis weiter reduziert und weist nun TEUR 2.470,1 aus. Finanzlage Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um TEUR 2.161,2 auf TEUR 7.597,6 erhöht. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen nun rd. 86,7 % der Gesamtverbindlichkeiten. Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens war zu jedem Zeitpunkt gesichert. Durch die vereinbarten Maßnahmen aus dem Sanierungskonzept wird auch in Zukunft die Zahlungsfähigkeit gesichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich von TEUR 367,2 auf TEUR 195,4 vermindert und betragen zum Stichtag 2,2 % der Bilanzsumme. Der Cashflow hat sich im vereinfachten Vergleich zum Vorjahr folgendermaßen entwickelt:
Ertragslage Im Geschäftsjahr wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 17,8 erwirtschaftet und hat sich gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. Auf der operativen Ebene hat im Vergleich zum Vorjahr der Umsatz im Fahrzeugbereich deutlich verloren. Hierfür war vor allem die Entwicklung im Neuwagenbereich verantwortlich. Der Ausbau der Fahrzeuggeschäfte mit Endkunden konnte erneut nicht erreicht werden, hier war sogar ein Rückgang zum Vorjahr zu verzeichnen. Der Gebrauchtwagenbereich lag ebenfalls unter der Umsatzplanung, konnte aber gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Im Werkstatt und Teilebereich ist eine Ausweitung der Umsätze zum Vorjahr zu verzeichnen. Insgesamt haben wir zwar unsere Rohertragsmarge steigern können, aufgrund der fehlenden Umsätze hat sich das Rohergebnis verschlechtert. Die Personalkosten und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr geringfügig gestiegen. Das Finanzergebnis hat sich durch geringere Zinsaufwendungen aus Einkaufsfinanzierungen verbessert. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Umsatzrendite und die EBITDA Quote heran. Außerdem wird auf Spartenebene (Neuwagen, Gebrauchtwagen, Teilegeschäft und Werkstatt) zusätzlichen mit Deckungsbeitragsgrößen im Rahmen der monatlicher Soll-/Ist Analysen gesteuert. In der Werkstatt werden weiterhin noch Auslastung- und Produktivitätskennziffern und für die Entwicklung der Bestände Standzeiten- und Strukturanalysen eingesetzt. Die Umsatzrendite berechnen wir mit dem EBT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen. Der Kapitalumschlag (Umsatz / Gesamtkapital) beträgt 2,1 (Vorjahr 2,9). Aus dem erzielten Ergebnis ergibt sich eine Umsatzrentabilität (Jahresergebnis / Umsatz) von 0,1% (Vorjahr 0,3%) und eine Gesamtkapitalrentabilität ((Jahresergebnis + Fremdkapitalzinsen) / durchschnittliches Gesamtkapital) von 1,0 % (Vorjahr 1,2 %). III. Prognosebericht Für 2020 werden vom ZDK rd. 3,26 Mio. Neuzulassungen prognostiziert. Für 2020 werden 7,1 Mio. Besitzumschreibungen laut Prognose des ZDK, erwartet. Im Aftersales-Bereich wird eine stagnierende Entwicklung auf dem Niveau der Werkstattauslastung des Jahres 2019 erwartet. Für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 schließt die, im Rahmen der aktualisierten Fortführungsprognose erstellten, Planung mit einem positiven Jahresergebnis von TEUR 106 ab. Die Umsatzrendite (Best Case - / Worst Case Szenario) beträgt 1,2 % / 0,2 % und weist eine EBITDA-Quote von 3,2 % / 2,3 % aus. Dies entspricht einer zumindest leicht verbesserten Entwicklung im Worst Case Szenario. Insgesamt planen wir für 2019 / 2020 Steigerungen in allen Abteilungen, da wir gegenüber dem Gesamtmarkt noch Potentiale sehen. Aufgrund der Planungen und eines gewährten Darlehens, der FCA Germany AG, ist der Liquiditätsbedarf gesichert. Erhebliche den Fortbestand gefährdende Risiken bestehen weiterhin dann, wenn es entgegen der Unternehmensplanung nicht gelingen sollte, nachhaltig die Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung der Gesellschaft zu verbessern. Per Februar 2020 beträgt das Ergebnis TEUR +20 und liegt über der Planung für das Jahr 2019 / 2020, auf EBITDA Ebene beträgt die Abweichung TEUR +75 zur Planung per Februar 2020. Außerdem liegt der EBITDA deutlich über dem Wert des Vorjahres per Februar (TEUR +115). Diese Prognosen sind jedoch durch die schnelle Ausbreitung des Coronavirus auf die gesamte Welt und vor allem auch auf die europäischen Länder überholt. Inzwischen wurde eine weitreichende Ausgangsbeschränkung erlassen mit erheblichen Folgen für die Bevölkerung sowie die Unternehmen. In den anderen Bundesländern gelten ähnliche Beschränkungen. Ganze Wirtschaftszweige wie der Einzelhandel, die Gastronomie sowie diverse Dienstleistungsunternehmen, die direkten Kundenkontakt haben, mussten ihre Betriebe bis auf Weiteres schließen. Dieser sogenannte Shutdown soll alle zwei Wochen auf seine Wirksamkeit überprüft werden. Wie lange und in welchem Umfang diese Situation anhalten wird, kann derzeit nicht prognostiziert werden. Der Shutdown kostet nach ersten Einschätzungen zwischen 0,7 % bis 1,6 % Wirtschaftswachstum je Woche. Die Bundesregierung geht derzeit für das Jahr 2020 von einem Rückgang des Bruttosozialproduktes von ca. 5 % aus. Einige Wirtschaftswissenschaftler gehen von erheblich höheren Rückgängen aus, in Abhängigkeit wie lange der Shutdown anhalten wird. Dieser Shutdown wird sich auch bei uns auf Umsatz, Ertrag und Liquidität negativ auswirken. Die negativen Auswirkungen hängen jedoch entscheidend davon ab, wie lange die Wirtschaft praktisch stillstehen wird. Die aktuelle Entwicklung aufgrund der Corona Pandemie machte es erforderlich, weitere Maßnahmen zu ergreifen (Beantragung von Kurzarbeit, befristete Tilgungsaussetzungen von Darlehen, Stundung von USt.-Zahllasten, befristeten Reduzierung von Mieten) um der reduzierten Liquidität der nächsten Monate aufgrund der Umsatzeinbrüche Rechnung zu tragen. Die Simulation eines deutlich reduzierten Szenarios für die Monate April/Mai/Juni ergibt in der Hochrechnung per 30. September 2020 ein reduziertes Jahresergebnis von TEUR 11 im Vergleich zum Planwert von TEUR 106. Hier sind in den nächsten Monaten evtl. weitere Anpassungen notwendig, soweit die Auswirkungen der Pandemie konkreter kalkulierbar sind. Wir sehen uns daher derzeit nicht in der Lage, eine verlässliche Prognose für das Geschäftsjahr 2019/2020 in Bezug auf Umsatz, Ertrag und Liquidität abzugeben. IV. Risiko- und Chancenbericht Die Gesellschaft ist in hohem Maße von der Attraktivität der Fahrzeugmodelle der Vertriebspartner, insbesondere von Fiat als dem Hauptlieferanten, und der allgemeinen Konjunkturentwicklung in Deutschland abhängig. Risiken bestehen derzeit insbesondere in der, nach wie vor, schwierigen Einschätzung der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung. Als Risiko sind die Zahlungsfähigkeit und Bonität der Abnehmer sowie die weitere Zurverfügungstellung ausreichender Liquidität durch die Lieferanten und die beteiligten Banken zu nennen. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfalls- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, wurden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Die Corona Pandemie stellt hier ein zusätzliches, aktuell noch nicht vollständig abschätzbares, erhebliches Risiko dar. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag ein negatives Eigenkapital aus. Die Gesellschaft ist trotz der erklärten Rangrücktritte überschuldet, geht aber aufgrund eines im August 2018 von der Unternehmensberatung JM Consultants GmbH & Co. KG, Stuttgart, erstellten Konzeptes von einer positiven Fortführungsprognose aus. Dies wurde durch die Planungen für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 bestätigt. Die Gesellschaft hat 2018 / 2019 mit einem Jahresüberschuss von TEUR 17,8 abgeschlossen. Damit wurde das geplante Gesamtziel um nur TEUR 20,0 verfehlt. Auf Basis der aktualisierten Planung für das laufende Geschäftsjahr 2019 / 2020 geht die Geschäftsführung von einem Ergebnis von TEUR +106,0 aus. Die Fortführung der Autohaus Ruprecht GmbH ist aufgrund der bestehenden Kreditlinien gegeben. Dies gilt auch unter der oben beschriebenen, aufgrund der Coronapandemie angenommenen Szenarios. Liefergenpässe bei Neuwagen könnten insbesondere in Folge der europaweit von den Herstellern durchgesetzten Werkschließungen im Laufe des Jahres 2020 drohen. Hersteller und Importeure sowie Herstellerbanken haben teilweise Maßnahmenpakete ergriffen um Hilfen für den Handel bereitzustellen. Erhebliche Risiken liegen in einer länger anhaltenden Dauer der Epidemie. Unsicherheiten bestehen darin ob die von Politik, Herstellern und Herstellerbanken bereits ergriffen Maßnahmen zur Unterstützung der Betriebe die wirtschaftlichen Folgen umfassend auffangen können bzw. wie lange diese aufrechterhalten werden können. Unsere Gesellschaft hat entsprechend auf die Krise reagiert, entsprechende Maßnahmen zur kurz- bzw. mittelfristigen Krisenbewältigung getroffen. Bei einer länger anhaltenden Dauer der Epidemie können bestandsgefährdende Risiken für unser Unternehmen nicht ausgeschlossen werden. Wir werden die Entwicklung der Corona-Pandemie laufend beobachten und analysieren, welche weiteren Maßnahmen wir ggf. ergreifen müssen. Ferner bereiten wir uns darauf vor, dass wir die Geschäftstätigkeit nach Beendigung der Krise wieder sehr schnell hochfahren können. Mit dem Geschäftsjahr 2016 / 2017 sind die Veränderungen aus den seitens der FCA Germany AG zum 28. Februar 2016 gekündigten Vertriebs- und Serviceverträge, vollständig wirksam. Die Umsetzung der neuen CI Standards des Herstellers, insbesondere für die Marken JEEP und Alfa Romeo sind realisiert. Die CI Anpassungen für die Marke FIAT, mit rd. 100 T€, sind noch umzusetzen. Der Zeitpunkt der Umsetzung und eine eventuelle Herstellerbeteiligung sind, in Abstimmung mit dem Hersteller, ohne konkreten Umsetzungszeitpunkt, offen. V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von FinanzinstrumentenZu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- oder Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Verbindlichkeiten werden grundsätzlich innerhalb vereinbarter Zahlungsfristen gezahlt. Durch konsequentes und zeitnahes Forderungsmanagement werden die Ausfallrisiken bei Kundenforderungen möglichst gering gehalten. Größere Forderungen gegenüber Einzelkunden bestehen im Wesentlichen lediglich gegenüber dem Importeur und Finanzdienstleistern. Insofern ist das übrige Ausfallrisiko breit gestreut. Am Bilanzstichtag bestehende Risiken sind durch Wertberichtigungen im Jahresabschluss vollständig berücksichtigt. Fremdwährungsgeschäfte wurden nicht getätigt, derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt. BestätigungsvermerkBei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Autohaus Ruprecht GmbHPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Autohaus Ruprecht GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Oktober 2018 bis 30. September 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Autohaus Ruprecht GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Oktober 2018 bis 30. September 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse · entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften gemäß § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Oktober 2018 bis 30. September 2019 und · vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Ausführungen im Anhang in Abschnitt I. und im Lagebericht in den Abschnitten III. und IV. hin. Dort ist ausgeführt, dass sich die Gesellschaft in einer Sanierungsphase befindet. Trotz der bilanziellen Überschuldung in Höhe von TEUR 2.470,1 geht die Gesellschaft von einer Unternehmensfortführung aus. Sie bezieht sich dabei auf die Fortführungsprognose der JM Consultants GmbH & Co. KG mit Datum vom 23. August 2018 und deren Aktualisierungen zuletzt vom 17. Januar 2020 sowie die auf im Rahmen des monatlichen Reportings von dem Beratungsunternehmen fortgeschriebenen Liquiditätslage zuletzt mit Datum vom 30. März 2020. Für die weitere Zukunft geht die Gesellschaft davon aus, dass sie, wie in der Vergangenheit auch, mit den Banken Übereinkünfte schließen kann, die jeweils eine Fortführung der bestehenden Finanzierungslinien über den 30. September 2020 hinaus ermöglicht. Die Gesellschaft weist darüber hinaus auf die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus im Frühjahr 2020 und dessen Folgen hin. Er stellt eine weltweite Bedrohung dar. Als Folge der durch die Bundes- und auch Landesregierung zur Eindämmung des Virus ergriffenen Maßnahmen (u.a. Ausrufung des Katastrophenfalls, Verhängung von Ausgangsbeschränkungen, Schließung von Gastronomie und Verkaufsräumen) wird ein negativer Einfluss auf die Gesamtwirtschaft in diesem Jahr zu erwarten sein. Es bestehen große Unsicherheiten wie die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen im Jahresverlauf ausfallen werden. Die Gesellschaft hat zwar für die Monate April bis Juni 2020 eine restriktive Planung von Umsatz, Jahresergebnis und der Liquidität erstellt. Sie weist aber darauf hin, dass die Auswirkungen auf die Fortführung der Gesellschaft in Abhängigkeit von der Dauer aktuell nicht konkret abzuschätzen sind. Bei einer länger anhaltenden Dauer der Epidemie können bestandsgefährdende Risiken für die Gesellschaft nicht ausgeschlossen werden. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieser Sachverhalte nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personengesellschaften gemäß § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; · beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; · beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; · führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Bad Wörishofen, 30. März 2020 /ad
Kögler, Wirtschaftsprüfer Neubacher, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss wurde am 08. Mai 2020 festgestellt. |
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