Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 11438
Eingetragen
2.11.1998
Branche
Rettungs- und KrankentransportdienstePostsekundärer, nicht tertiärer Unterricht in Schulen des GesundheitswesensPostsekundärer, nicht tertiärer Unterricht in Schulen des Sozialwesens
Gegenstand
Die Beratung, Schulung und Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals im Rettungsdienst (Notfallrettung und Krankentransport) und im Gesundheits- und Sozialwesen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Mike Höll
seit 15.2.2023
Prokura
Matthias Mudra
seit 6.5.2019
Prokura
Christian Groß
seit 13.2.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Saarland e.V.
60.00%
Landeshauptstadt Saarbrücken
40.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Saarland e.V.
Germany
18.000 €
60.00%
Klinikum Saarbrücken gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Germany
12.000 €
40.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rettungsdienstschule Saar gGmbH

Saarbrücken

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

Bilanz für Offenlegungszwecke

AKTIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8,00 8,00
II. Sachanlagen 399.008,00 357.148,76
Summe Anlagevermögen 399.016,00 357.156,76
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 914,50 810,35
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 367.153,46 301.100,83
III. Wertpapiere 1.471.350,00 0,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.453.269,12 3.602.158,36
Summe Umlaufvermögen 4.292.687,08 3.904.069,54
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.426,42 1.563,98
D. Bilanzsumme Aktiva 4.693.129,50 4.262.790,28

PASSIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
- Gezeichnetes Kapital: 30.000,00 (Vj: 30.000,00)
II. Gewinnrücklagen 4.020.284,45 3.862.671,16
III. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 378.339,86 157.613,29
Summe Eigenkapital 4.428.624,31 4.050.284,45
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 547,00 771,00
C. Rückstellungen 36.567,91 25.907,67
D. Verbindlichkeiten 131.523,28 122.019,04
E. Rechnungsabgrenzungsposten 95.867,00 63.808,12
F. Bilanzsumme Passiva 4.693.129,50 4.262.790,28

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

Anhang für Offenlegungszwecke

Rettungsdienstschule Saar gGmbH

A. Allgemeines

Die Rettungsdienstschule Saar gGmbH hat ihren Sitz in 66117 Saarbrücken, Wilhelm- Heinrich-Straße 9 und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Saarbrücken unter der Nummer 11438 eingetragen.

Entsprechend § 14 der Satzung der Rettungsdienstschule Saar gGmbH hat die Gesellschaft den Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften aufzustellen.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend § 268 HGB unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß der Satzung nach den Vorschriften des § 266 HGB für große Kapitalgesellschaften vorgenommen.

Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgen nach den für alle Kaufleute geltenden Grundsätzen der §§ 238 bis 263 HGB sowie den ergänzenden Vorschriften der §§ 264 bis 289 des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften.

Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag von EUR 800,- netto werden im gleichen Jahr als Abgang behandelt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Zuschüsse sind als Sonderposten passiviert und werden analog zu den Abschreibungen auf- gelöst.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zu den Erfüllungsbeträgen.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen und ihre Entwicklung im Jahr 2023 ist im Anlagenspiegel dargestellt, welcher dem Anhang als Anlage beigefügt ist.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 129
Wertberichtigungen -2
Forderungen gegenüber Gesellschafter 42
Sonstige Vermögensgegenstände 198
367

Zur Berücksichtigung des Ausfallrisikos wurden Wertberichtigungen von insgesamt TEUR 2 gebildet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sie enthalten unter anderem Forderungen an den Gesellschafter, DRK-Landesverband Saarland e.V., in Höhe von insgesamt TEUR 42 und Forderungen an die Bundeswehr für erbrachte aber noch nicht in Rechnung gestellte Leistungen im zweiten Halbjahr 2023 in Höhe von TEUR 157.

3. Eigenkapital

Das Eigenkapital setzt sich folgendermaßen zusammen:

TEUR
Gezeichnetes Kapital 30
Gewinnrücklage 4020
Jahresergebnis 378
4428

Die Gewinnrücklagen gliedern sich in:

TEUR
Zweckgebundene Rücklagen 2246
Betriebsmittelrücklagen 1280
Freie Rücklagen 494
4020

4. Sonderposten mit Rücklagenanteil

Die Sonderposten betreffen Zahlungen der Rettungsstiftung zur Anschaffung von Sachanlagevermögen. Der Wert belief sich auf EUR 547 nach EUR 771 im Vorjahr.

5. Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen:

TEUR
Jahresabschlusserstellung /- prüfung 6
Erstattungen an Kliniken 9
Resturlaube und Überstunden 17
Archivierung und Nebenkosten 4
36

6. Verbindlichkeiten

TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 130
Sonstige Verbindlichkeiten 2
132

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von TEUR 39.

Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

Gesamt
TEUR
bis zu 1 Jahr
TEUR
mehr als 1 Jahr
TEUR
davon mehr als 5 Jahre
TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 130 130 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 2 2 0 0
132 132 0 0

D. Sonstige Angaben

1. Finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft bestehen aus: - Umlagen an den Landesverband von jährlich rd. TEUR 513

2. Honorar des Abschlussprüfers

Das im Geschäftsjahr 2023 gezahlte bzw. zurückgestellte Honorar des Abschlussprüfers umfasst die Kosten der Jahresabschlussprüfung (TEUR 5).

3. Organe

Die Organe der Gesellschaft sind:

- Geschäftsführung

- Gesellschafterversammlung

- Beirat

Als Geschäftsführer ist Herr Christian Groß bestellt. Der Geschäftsführer ist nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angaben bezüglich der Vergütung unterbleiben mit Verweis auf das Wahlrecht des § 286 Abs. 4 HGB.

Die Gesellschafterversammlung setzt sich zusammen aus:

Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Saarland e.V., vertreten durch den Präsidenten, Herrn Stadtverbandspräsident a.D. Michael Burkert

Klinikum Saarbrücken gGmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herr Dr. med. Christian Braun M.A.

Dem Beirat gehören an:

Herr Dr. med. Christian Braun, M.A. - Geschäftsführer und ärztlicher Direktor Klinikum Saarbrücken

Frau Lisa Geimer-Klein - Landesgeschäftsführerin DRK-Landesverband Saarland e.V. (ausgeschieden am 30.06.2023)

Frau Monika Bachmann, Ministerin a.D., Vizepräsidentin DRK-Landesverband Saarland e.V.

Herr Uwe Kuntz, Sparkassendirektor a.D., Landesschatzmeister DRK-Landesverband Saarland e.V.

Gäste ohne Stimmrecht

Michael Burkert, Stadtverbandspräsident a.D.

Matthias Mudra, Verwaltungsdirektor und Prokurist Klinikum Saarbrücken gGmbH

Christian Groß, Geschäftsführer Rettungsdienstschule Saar gGmbH

Herr Mike Höll - Prokurist, Schulleiter Rettungsdienstschule Saar gGmbH

Herr Christian Bartha - Schulleiter Rettungsdienstschule Saar gGmbH

Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresüberschuss von TEUR 378 wie folgt zu verwenden:

Der Jahresüberschuss soll in die Gewinnrücklagen eingestellt werden.

 

Saarbrücken, den 15. April 2024

Christian Groß, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für Offenlegungszwecke

An die Rettungsdienstschule Saar gGmbH, Saarbrücken

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Rettungsdienstschule Saar gGmbH, Saarbrücken, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Rettungsdienstschule Saar gGmbH, Saarbrücken, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Beirats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Beirat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

St. Ingbert, den 16.07.2024

Atax Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 22.07.2024 festgestellt.

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