DEUTSCHES ROTES KREUZ Rettungsdienst Saarland gGmbH
Selbe AdresseRettungs- und Krankentransportdienste
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mike Höll seit 15.2.2023 | Prokura |
Matthias Mudra seit 6.5.2019 | Prokura |
Christian Groß seit 13.2.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Saarland e.V. | 60.00% |
Landeshauptstadt Saarbrücken | 40.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rettungsdienstschule Saar gGmbHSaarbrückenJahresabschluss zum 31. Dezember 2023Bilanz für OffenlegungszweckeAKTIVA
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023Anhang für OffenlegungszweckeRettungsdienstschule Saar gGmbHA. Allgemeines Die Rettungsdienstschule Saar gGmbH hat ihren Sitz in 66117 Saarbrücken, Wilhelm- Heinrich-Straße 9 und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Saarbrücken unter der Nummer 11438 eingetragen. Entsprechend § 14 der Satzung der Rettungsdienstschule Saar gGmbH hat die Gesellschaft den Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften aufzustellen. Der Jahresabschluss wurde entsprechend § 268 HGB unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß der Satzung nach den Vorschriften des § 266 HGB für große Kapitalgesellschaften vorgenommen. Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgen nach den für alle Kaufleute geltenden Grundsätzen der §§ 238 bis 263 HGB sowie den ergänzenden Vorschriften der §§ 264 bis 289 des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften. Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag von EUR 800,- netto werden im gleichen Jahr als Abgang behandelt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zuschüsse sind als Sonderposten passiviert und werden analog zu den Abschreibungen auf- gelöst. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zu den Erfüllungsbeträgen. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen und ihre Entwicklung im Jahr 2023 ist im Anlagenspiegel dargestellt, welcher dem Anhang als Anlage beigefügt ist. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
Zur Berücksichtigung des Ausfallrisikos wurden Wertberichtigungen von insgesamt TEUR 2 gebildet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sie enthalten unter anderem Forderungen an den Gesellschafter, DRK-Landesverband Saarland e.V., in Höhe von insgesamt TEUR 42 und Forderungen an die Bundeswehr für erbrachte aber noch nicht in Rechnung gestellte Leistungen im zweiten Halbjahr 2023 in Höhe von TEUR 157. 3. Eigenkapital Das Eigenkapital setzt sich folgendermaßen zusammen:
Die Gewinnrücklagen gliedern sich in:
4. Sonderposten mit Rücklagenanteil Die Sonderposten betreffen Zahlungen der Rettungsstiftung zur Anschaffung von Sachanlagevermögen. Der Wert belief sich auf EUR 547 nach EUR 771 im Vorjahr. 5. Rückstellungen Die Rückstellungen betreffen:
6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von TEUR 39. Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
D. Sonstige Angaben 1. Finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft bestehen aus: - Umlagen an den Landesverband von jährlich rd. TEUR 513 2. Honorar des Abschlussprüfers Das im Geschäftsjahr 2023 gezahlte bzw. zurückgestellte Honorar des Abschlussprüfers umfasst die Kosten der Jahresabschlussprüfung (TEUR 5). 3. Organe Die Organe der Gesellschaft sind: - Geschäftsführung - Gesellschafterversammlung - Beirat Als Geschäftsführer ist Herr Christian Groß bestellt. Der Geschäftsführer ist nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angaben bezüglich der Vergütung unterbleiben mit Verweis auf das Wahlrecht des § 286 Abs. 4 HGB. Die Gesellschafterversammlung setzt sich zusammen aus: Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Saarland e.V., vertreten durch den Präsidenten, Herrn Stadtverbandspräsident a.D. Michael Burkert Klinikum Saarbrücken gGmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herr Dr. med. Christian Braun M.A. Dem Beirat gehören an:
Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresüberschuss von TEUR 378 wie folgt zu verwenden: Der Jahresüberschuss soll in die Gewinnrücklagen eingestellt werden.
Saarbrücken, den 15. April 2024 Christian Groß, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für OffenlegungszweckeAn die Rettungsdienstschule Saar gGmbH, Saarbrücken Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Rettungsdienstschule Saar gGmbH, Saarbrücken, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Rettungsdienstschule Saar gGmbH, Saarbrücken, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Beirats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Beirat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
St. Ingbert, den 16.07.2024 Atax
Treuhand GmbH
Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 22.07.2024 festgestellt. |
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