BinaStar
GmbH
Obersöchering
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
46.954,50 |
18.877,50 |
| I.
Sachanlagen |
46.954,50 |
18.877,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
804.985,46 |
803.994,62 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
452.262,29 |
634.240,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
9.462,15 |
11.487,80 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
352.723,17 |
169.754,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.680,46 |
7.356,00 |
| Aktiva |
856.620,42 |
830.228,12 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
627.360,68 |
768.144,93 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
743.144,93 |
838.173,49 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
140.784,25 |
95.028,56 |
| B.
Rückstellungen |
104.746,37 |
13.544,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
124.513,37 |
48.539,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
124.513,37 |
48.539,19 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
4.299,52 |
14.057,88 |
| Summe
Passiva |
856.620,42 |
830.228,12 |
Anhang
für das Berichtsjahr 2023
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften
aufgestellt. Daneben waren die Vorschriften über die
Rechnungslegung für Gesellschaften mit
beschränkter Haftung zu beachten. Die Aufstellung der
Bilanz erfolgte nach dem großen Bilanzschema des
§ 266 HGB. Die Offenlegung der Bilanz ist nach dem
kleinen Bilanzschema i. S. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
vorgesehen.
Die Bewertung erfolgte nach den folgenden Kriterien:
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu
Anschaffungskosten, wobei bei den
Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeitlich
begrenzt ist, die Anschaffungskosten um
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert worden sind. Der
angewandte Abschreibungsplan entspricht den steuerlich
zulässigen linearen Abschreibungsvorgaben, wobei keine
Unterschiede zwischen steuerlicher und handelsrechtlicher
Nutzungsdauer unterstellt werden können.
Betriebs- und Geschäftsausstattung mit
Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr bis
auf einen Erinnerungswert von EUR 0,50 voll abgeschrieben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von
Einzelwertberichtigungen für erkennbare Risiken sowie
einer Pauschalwertberichtigung von einem Prozent des
Nennbetrages bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten bewertet.
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum
Nominalbetrag angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum
Nominalbetrag der geleisteten Voraus-zahlungen, vermindert
um laufzeitbedingte Aufwandsanteile des laufenden
Geschäftsjahres zum Ansatz gebracht.
Das gezeichnete Kapital beinhaltet das voll
einbezahlte Stammkapital, das zum Nennwert ausgewiesen ist.
Rückstellungen wurden für alle erkennbaren
ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung in angemessener Höhe
gebildet. Andere Rückstellungen erschienen nicht
erforderlich.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Im sonstigen Aufwand sind Rückzahlungen von
Corona-Unterstützungshilfen in Höhe von TEUR 162
enthalten.
Sonstige Pflichtangaben
zu § 251 HGB
Nicht auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene
vertragliche Haftungsverhältnisse, die über die
gesetzlichen Haftungen hinausgehen, waren im
Geschäftsjahr nicht gegeben.
zu § 285 Ziff. 1 a und b HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt TEUR 0 (im
Vorjahr TEUR 0).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt TEUR 0 (im Vorjahr TEUR 0).
zu § 285 Ziff. 3 a HGB
Nicht in der Bilanz enthaltenen sonstigen
Verpflichtungen bestehen für Miet- und
Leasingverträge, deren künftiger
Erfüllungsbetrag bei frühestmöglicher
Kündigung rund TEUR 39 (Vorjahr TEUR 23) beträgt.
zu § 285 Ziff. 7 HGB
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
während des Geschäftsjahres betrug 11
(im Vorjahr 10).
Sonstiges
Die kleine Kapitalgesellschaft i. S. § 267 Abs.
1 HGB hat von größenabhängigen
Erleichterungen im Anhang nach § 288 HGB
ordnungsgemäß Gebrauch gemacht. Auf die
Aufstellung eines Anlagengitters wurde wegen der
Befreiungsvorschrift des § 288 Abs. 1 Ziff. 1 HGB im
Geschäftsjahr verzichtet. Auf die Aufstellung eines
Lageberichts wurde aufgrund der gesetzlichen
Befreiungsvorschrift im Geschäftsjahr aus
verwaltungsökonomischen Gründen verzichtet.
Obersöchering, den
30.12.2024
gez.
Frank Fiedler, (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2024
festgestellt.
|