Einzelhandel mit Telekommunikationsgeräten
Westnetz GmbHLiquidiert
45661 Recklinghausen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Achim Dr. Schröder seit 27.1.2005 | Geschäftsführer |
Ulrich Dr. Wernekinck seit 26.2.2004 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH(vormals: RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH)RecklinghausenJahresabschluss zum 31. Dezember 2011BilanzAktiva
** Gezeichnetes Kapital 25.000,00 € Gewinn- und Verlustrechnung
* Betrag ungleich Null AnhangAllgemeine GrundlagenGegenstand des Unternehmens ist die Planung, die Errichtung, der Betrieb, die Wartung, der Ausbau, der Erwerb, die Vermarktung und die Nutzung von Netzanlagen und sonstigen Speicherungs- und Verteilungssystemen für Energie (insbesondere Strom und Gas), Wärme und Wasser, sonstige wasserwirtschaftlicher Anlagen (einschließlich Abwasserbeseitigung) sowie die Erbringung und Vermarktung von Dienstleistungen auf diesen Gebieten. Die RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH firmierte um in Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 31. August 2011. Der vorliegende Jahresabschluss bezieht sich auf das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften, des GmbH-Gesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft wendet die Bilanzierungsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes seit dem Geschäftsjahr 2010 an. Zur Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Beträge im Jahresabschluss werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH und der RWE Deutschland AG vom 21. August 2003, dem die Gesellschafterversammlung am gleichen Tage zugestimmt hat. Die RWE Deutschland AG, Essen ist die alleinige Gesellschafterin der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH, Recklinghausen. Die Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH wird in den Konzernabschluss der RWE AG einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wird; dieser ist im Elektronischen Bundesanzeiger erhältlich. Die Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH ist nach § 6b Abs. 1 EnWG verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen. Somit kann die Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB nur teilweise in Anspruch nehmen und verzichtet laut Gesellschafterbeschluss vom 17. Februar 2011 auf die Erstellung und Offenlegung des Lageberichtes. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH wurde dem Elektronischen Bundesanzeiger zur Offenlegung eingereicht. Die Offenlegung erfolgte am 13. Oktober 2011. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAktiva Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert. Die unfertigen Leistungen werden mit den Herstellungskosten unter Einbeziehung angemessener, notwendiger Gemeinkosten sowie angemessener Teile allgemeiner Verwaltungskosten, angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung bilanziert. Fremdkapitalzinsen werden nicht als Teil der Herstellungskosten aktiviert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Innerhalb der Forderungen aus Netznutzung sind erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch unserer Kunden verrechnet. Die F lüssigen Mittel sind zum Nennwert bewertet. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden, soweit Baukostenzuschüsse und Anschlusskostenbeiträge betroffen sind, ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren ergebniswirksam aufgelöst. Aufgrund einer bestehenden steuerlichen Organschaft mit der RWE AG werden aktive latente Steuern nicht bei der Organgesellschaft ausgewiesen. Passiva Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) gebildet. Sie wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank im Oktober 2011 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 5,13 % p.a. (Vorjahr 5,16 % p.a.). Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,75 % und Rentensteigerungen von jährlich 1,75 % unterstellt. Dabei wurde grundsätzlich das Rentenversicherungs-Altersanpassungsgesetz vom 20.04.2007 berücksichtigt. Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet. Das Deckungsvermögen wurde zum Zeitwert bewertet. Das Vermögen des Contractual Trust Agreements ist in Spezialfonds angelegt, die wiederum in verschiedene, vom Treugeber vorgegebene Wertpapierklassen investieren. Der Marktwert des Deckungsvermögens entspricht dabei dem Zeitwert der in Spezialfonds zusammengefassten Wertpapiere. Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen sowie der Rückstellungen für Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem Alte rsteilzeit gesetz (AltTZG) wurden nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit Rechnungszinssätzen von 5,13 % p.a. (Vorjahr: 5,16 % p.a.) für Jubiläumsrückstellungen und laufzeitädaquaten Zinssätzen von 4,09 % p.a. bzw. 4,48 % p.a. (Vorjahr 5,16 % p.a.) für Rückstellungen nach dem Altersteilzeitgesetz. Die Annahme von Gehaltssteigerungen wurde jeweils mit 2,75 % p.a. bewertet. Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Rückstellungen sind der Höhe nach mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Soweit nicht vom Beibehaltungswahlrecht Gebrauch gemacht wurde, sind die langfristigen Rückstellungen mit dem von der Deutschen Bundesbank im November 2011 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst worden. Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Von Kunden vereinnahmte und an die Verpächterin des Strom- und Gasverteilnetzes weitergeleitete Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse werden ab dem Geschäftsjahr 2008 als passive r Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Sie werden ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren aufgelöst. Der Wertansatz der Eventualverbindlichkeiten entspricht dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang. Aufgrund einer bestehenden steuerlichen Organschaft mit der RWE AG werden passive latente Steuern nicht bei der Organgesellschaft ausgewiesen. Energiesteuern In der Gewinn- und Verlustrechnung sind die Strom- und Gassteuer in Höhe von 0,02 Mio. € (Vorjahr 0,03 Mio. €) innerhalb der Umsatzerlöse ausgewiesen. Erläuterungen zur Bilanz(1) Anlagevermögen Das Anlagevermögen der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH beinhaltet ausschließlich Wohnungsbaudarlehen an Mitarbeiter.
(2) Vorräte
Die Vorräte betreffen im Wesentlichen Leistungen aus Auftragsarbeiten. (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
* RLZ - Restlaufzeit Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen 154,5 Mio. € auf Forderungen gegen die Gesellschafterin (Vorjahr: 58,6 Mio. €), davon aus Ergebnisabführung und Steuerumlage 154,5 Mio. € (Vorjahr 58,6 Mio. €). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen betragen 2,2 Mio. € (Vorjahr 105,6 Mio. €). (4) Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel betreffen im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 25,0 Mio. € (Vorjahr 40,0 Mio. €). (5) Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält ausschließlich an die Verpächterin des Strom- und Gasverteilnetzes seit Beginn des Pachtvertrages weitergeleitete Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse. (6) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von 25 T€ ist voll eingezahlt und wird zu 100 % von der RWE Deutschland AG gehalten. (7) Rückstellungen
Für Pensionszusagen aus der RWE-Versorgungsordnung 2003 sowie aus den übernommenen Versorgungswerken der VEW AG und der Westfälischen Ferngas AG wird eine Rückstellung in Höhe von 7,2 Mio. € bilanziert. Bei der RWE-Versorgungsordnung 2003 handelt es sich um eine beitragsorientierte betriebliche Altersversorgung. Hierin sind auch die Verpflichtungen für Stromdeputate an Pensionäre enthalten. Für Entgeltumwandlungen von Mitarbeitern in Versorgungsansprüche im Rahmen der Versorgungsordnung 2004 wurden Rückstellungen in Höhe von 1,3 Mio. € bilanziert. Diese Rückstellungen wurden mit Deckungsvermögen (2,5 Mio. €) gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet. Als Deckungsvermögen wurden folgende zweckexklusiven, verpfändeten und insolvenzgeschützten Vereinbarungen klassifiziert: Contractual Trust Agreement sowie verpfändete Rückdeckungsversicherungen.
* davon fondsgedeckt 4,4 Mio. € Die Bewertung des Deckungsvermögens für die Deferred Compensation-Regelung erfolgt analog zu den entsprechenden Pensionsrückstellungen. Die Erträge aus dem Deckungsvermögen (0,0 Mio. €) wurden mit den Zinszuführungen (0,2 Mio. €) gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB saldiert. Der sich ergebende Saldo von 0,2 Mio. € (Vorjahr 0,1 Mio. €) ist im Finanzergebnis unter dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten. Im Berichtsjahr beträgt die Rückstellung für das Regulierungskonto gem. § 5 Abs. 1 Anreizregulierungsverordnung 13,4 Mio. € (Vorjahr: 25,9 Mio. €). Die Rückstellungen für Mehrerlösabschöpfungen aufgrund des BGH-Urteils vom 14.08.2008 (BGH KVR 39/07) wurde in 2011 vollständig in Anspruch genommen (Rückstellungshöhe 2010: 15,2 Mio. €). Des Weiteren setzen sich die sonstigen Rückstellungen im Wesentlichen aus Rückstellungen für Verpflichtungen im Netzbereich in Höhe von 49,0 Mio. € (Vorjahr: 53,2 Mio. €), Rückstellungen für Inkassokosten und Abrechnungsverpflichtungen in Höhe von 21,9 Mio. € (Vorjahr: 19,6 Mio. €), Rückstellungen für Preisdifferenzen Strom 19,0 Mio. € (Vorjahr: 7,5 Mio. €) sowie Rückstellungen für Netztrennungskosten in Höhe von 12,7 Mio. € (Vorjahr: 11,5 Mio. €) zusammen. Im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurde, seit Erstanwendung im Geschäftsjahr 2010, bei langfristigen Rückstellungen in den Fällen, in denen der eigentlich aufzulösende Betrag bis zum 31. Dezember 2024 wieder zugeführt werden müsste, vom Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB Gebrauch gemacht. Diese beibehaltenen Rückstellungen nach HGB a. F. weisen gegenüber dem HGB n. F. zum Stichtag eine Überdotierung in Höhe von 1,6 Mio. € (Vorjahr 2,0 Mio. €) aus. (8) Verbindlichkeiten
* RLZ - Restlaufzeit ** Betrag ungleich Null Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 77,2 Mio. € auf die Gesellschafterin RWE Deutschland AG (Vorjahr: 16,3 Mio. €), davon Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 77,2 Mio. € (Vorjahr 4,9 Mio. €). Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 4,1 Mio. € gegenüber der RWE Vertrieb AG (Vorjahr: 0,0 Mio. €). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen betragen 5,9 Mio. € (Vorjahr 24,6 Mio. €). (9) Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält ausschließlich von Kunden vereinnahmte Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse. (10) Haftungsverhältnisse Pensionsverpflichtungen der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH in Höhe von 22,0 Mio. € (Vorjahr 18,8 Mio. €) sind bei der RWE AG bilanziert. Hieraus ergibt sich eine Gewährleistungsverpflichtung in gleicher Höhe. Der Aufwand aus den Pensionsverpflichtungen wird jährlich an die Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH weiterbelastet. Im Rahmen des zentralen Finanzmittelausgleichs der RWE AG besteht eine Mithaftung für die von Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH verursachten Mittelaufnahmen. Ansonsten bestehen zum 31.12.2011 keine Haftungsverhältnisse. Die hier genannten Haftungsverhältnisse wurden ausschließlich zugunsten von verbundenen Unternehmen abgegeben. Die zugrunde liegenden Verpflichtungen können von den betreffenden Gesellschaften nach unseren Erkenntnissen in allen Fällen erfüllt werden; mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen. (11) Aus der Bilanz nicht ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich im Berichtsjahr auf 415,2 Mio. € (davon gegenüber verbundenen Unternehmen 224,2 Mio. €). Diese enthalten folgende wesentliche Posten: Künftigen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus langfristigen Miet- und Pachtverträgen in Höhe von 133,8 Mio. €. Künftige sonstige finanzielle Verpflichtungen aus diversen Verträgen mit der RWE Deutschland AG in Höhe von 35,0 Mio. €, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistungserstellung der Gesellschaft stehen. Finanzielle Verpflichtungen für die Nutzung des vorgelagerten Stromnetzes in Höhe von 171,6 Mio. €. Verpflichtungen aus Auktionskäufen für den Ausgleich der Netzverluste in Folgejahren in Höhe von 74,6 Mio. €. (12) Außerbilanzielle Geschäfte Es liegen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, vor. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(13) Umsatzerlöse
Die Umsätze aus Netznutzungsentgelten entfallen zu 781,4 Mio. € (Vorjahr: 795,8 Mio. €) auf das Produkt Strom und zu 208,0 Mio. € (Vorjahr: 235,8 Mio. €) auf das Produkt Gas. Diese enthalten neben Erlösen aus Konzessionsabgaben für das Produkt Strom (85,3 Mio. €) und für das Produkt Gas (7,0 Mio. €) im Wesentlichen Erlöse aus Standard- und Sondernetzentgelten sowie Erlöse aus Messung und Abrechnung für das Produkt Strom in Höhe von 680,8 Mio. € (Vorjahr: 679,7 Mio. €) und für das Produkt Gas in Höhe von 198,9 Mio. € (Vorjahr: 225,5 Mio. €). Der Rückgang der Umsätze aus Netznutzungsentgelten Gas gegenüber dem Vorjahr ist mengen- und preisbedingt. Bei den Netznutzungserlösen Strom ist der Rückgang mengenbedingt sowie durch die Neuregelung zur stromintensiven Netznutzung gem. § 19 Abs. 2 StromNeV begründet. Die Preiserhöhung beim Produkt Strom ist im Wesentlichen auf den Wegfall der Mehrerlösabschöpfung zurückzuführen. Der Anstieg der EEG/KWK-Erlöse ist durch den hohen Zubau an Photovoltaik-Anlagen und durch den erhöhten Anteil bei Windkraftanlagen begründet. Die sonstigen Umsatzerlöse beinhalten die Weiterverrechnung des investiven Anteils an die RWE Deutschland AG, die Erlöse aus der Auftragsabrechnung sowie die Erlöse aus den Mehr-Mindermengenabrechnungen Strom und Gas. Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt. (14) Sonstige betriebliche Erträge
Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Auflösung der Rückstellung für das Regulierungskonto Gas, für die Gebühren der Bundesnetzagentur, für Preisdifferenzen Strom sowie die anteilige Auflösung der Rückstellung für Prozesskosten aufgrund der Einigung mit der Bundesnetzagentur. Im Vorjahreswert waren die anteilige Auflösung der Rückstellung für die Umsetzung neuer Anforderungen des EnWG an das Zählermanagement sowie die Rückstellung für Verpflichtungen im Netzbereich enthalten. In den übrigen Erträgen sind Erträge aus in Vorjahren ausgebuchten Forderungen in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr 2,2 Mio. €) enthalten, die periodenfremde Erträge darstellen. (15) Materialaufwand
Der Materialaufwand beinhaltet hauptsächlich Belastungen für den Betrieb und die Instandhaltung des Netzes, in Rechnung gestellte Netznutzungsentgelte für vorgelagerte Netze sowie die Vergütungen für Stromeinspeisungen im Rahmen des EEG. Der Anstieg der Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ist hauptsächlich auf den gestiegenen EEG-Fremdstrombezug sowie die Mehr-Mindermengenabrechnungen Strom und Gas zurückzuführen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind aufgrund höherer Netznutzungsentgelte für das vorgelagerte Netz, Pachtaufwendungen und Aufwendungen für Betriebs- und Instandhaltung angestiegen. (16) Personalaufwand
Der Aufwand für Löhne und Gehälter beinhaltet im Wesentlichen die laufenden Aufwendungen des Geschäftsjahres. Die Aufwendungen für Altersversorgung betreffen im Wesentlichen die Zuführung zu den eigenbilanzierten und die Weiterbelastung von Aufwendungen aus den bei der RWE AG bilanzierten Pensionsrückstellungen.
Die Angabe der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt erfolgt in Mitarbeiteräquivalenten. Die Berechnung erfolgt gemäß dem jeweiligen prozentualen Beschäftigungsgrad. (17) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Der Aufwand für Altersteilzeit ist durch ein neues Altersteilzeitprogramm belastet. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen von 2,7 Mio. € (Vorjahr 0,8 Mio. €) enthalten. (18) Zinsergebnis
* Betrag ungleich Null Der Anstieg der Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen begründet sich durch die Verzinsung der Forderung aus Verlustübernahme der RWE Deutschland AG. Der geringere Zinsaufwand gegenüber verbundenen Unternehmen resultiert aus geringeren Verbindlichkeiten gegenüber der RWE Deutschland AG. (19) Außerordentliches Ergebnis
Das außerordentliche Ergebnis beinhaltet lediglich außerordentliche Aufwendungen aus der Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. Die außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr 0,2 Mio. €) ergeben sich aus der Änderung der Bewertung von Pensionsrückstellungen (Zuführung 14/15). (20) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Vom Organträger wurden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 42,6 Mio. € erstattet (Vorjahr 13,8 Mio. €). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen in Höhe von 42,6 Mio. € auf das ordentliche Ergebnis (Vorjahr 13,8 Mio. €). (21) Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages übernommener Verlust Es handelt sich um die Verlustübernahme im Rahmen des bestehenden Gewinnabführungsvertrages. (22) Abführungssperre Ende des Geschäftsjahres 2011 besteht kein gegen Abführung gesperrter Betrag i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB mehr. (23) Angaben zu Geschäften größeren Umfangs nach § 6b Abs. 2 EnWG Im Geschäftsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen Unternehmen der RWE AG getätigt: Es sind Pachtzahlungen für Strom- und Gasverteilnetze an verbundenen Unternehmen in Höhe von 249,1 Mio. € geleistet worden. Des Weiteren sind Aufwendungen für Binnendienstleistungen im Zusammenhang mit der Pacht von Netzen von einem verbundenen Unternehmen in Höhe von 15,7 Mio. € angefallen. (24) Sonstige Angaben Auf die Angabe der in 2011 an die Geschäftsführer gezahlten Gesamtbezüge nach § 285 Abs. 9 HGB wurde in Ausübung der Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Auf die Angabe des Abschlussprüferhonorars gem. § 285 Nr. 17 HGB wird verzichtet, da diese im Konzernabschluss der RWE AG enthalten ist. Im Zusammenhang mit betrieblichen Pensionszusagen aus Entgeltumwandlungen wurden Forderungen aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr 0,1 Mio. €) verpfändet. Geschäftsführung
Recklinghausen, 10. Februar 2012 Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH Die Geschäftsführung Dr. Wernekinck Dr. Schröder Entwicklung des Anlagevermögens
TätigkeitsabschlüsseTätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG
* Eigenkapital 25.000 €, davon Stromverteilung 19.760,00 € und Gasverteilung 5.240,00 € Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG
* Eigenkapital 25.000 €, davon Stromverteilung 18.502,50 € und Gasverteilung 6.497,50 € Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG
* Betrag ungleich Null Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG
* Betrag ungleich Null Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWGAnlagenspiegel in Mio. €Entwicklung des Anlagevermögens vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011
+ Wert ungleich Null Entwicklung des Anlagevermögens vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010
+ Wert ungleich Null Die Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH unterliegt als Energieversorgungsunternehmen der allgemeinen Versorgung den Vorschriften des § 2 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH übt die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung aus. Definition der UnternehmenstätigkeitenElektrizitätsverteilung Der Elektrizitätsverteilung werden die im Zusammenhang mit dem Hoch-, Mittel- und Niederspannungsnetz (≤ 110 kV) stehenden Aktivitäten zugeordnet. Das Netz wurde gepachtet. Gasverteilung Der Gasverteilung werden die im Zusammenhang mit dem Gasnetz des Nieder-, Mittel- und Hochdrucks stehenden Aktivitäten zugeordnet. Der Betriebsdruck beträgt 0,1 bar bis 16 bar. Das Netz wurde gepachtet. Grundsätze, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den einzelnen Unternehmenstätigkeiten zugeordnet wurdenAuf Grund der Organisationsstruktur der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH werden auf Basis von Einzelkonten bzw. anhand von Profit Centern die wesentlichen Aktiv- und Passivposten sowie Aufwendungen und Erträge den Unternehmenstätigkeiten direkt zugeordnet. In den Fällen, wo dies nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zurechnung anhand des Umsatzschlüssels, der eine sachgerechte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten ermöglicht. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die finanznahe Forderung aus dem Ergebnisabführungsvertrag wird mit entsprechenden Finanzverbindlichkeiten saldiert. Dadurch konnte die Klarheit der Darstellung in den einzelnen Tätigkeiten erhöht werden. Die im Wege der direkten und indirekten Zuordnung entstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einzelnen Unternehmenstätigkeiten werden als solche in der Bilanz ausgewiesen. Die hieraus resultierenden Zinsaufwendungen und -erträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Zinsen aus Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber anderen Unternehmenstätigkeiten" ausgewiesen. Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Unternehmenstätigkeiten werden ausschließlich zu Marktpreisen bewertet. Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH zum 31. Dezember 2011Allgemeine Erläuterungen Die Tätigkeitsabschlüsse der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH sind nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Beträge in den Tätigkeitenabschlüssen werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Zur Durchführung ihrer operativen Geschäftstätigkeit bestehen mit der RWE Deutschland AG und mit anderen verbundenen Unternehmen eine Vielzahl von Dienstleistungs-, Miet- und Pachtverträgen. Pensionsverpflichtungen der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH in Höhe von 22,0 Mio. € (Vorjahr 18,8 Mio. €) sind bei der RWE AG bilanziert. Hieraus ergibt sich eine Gewährleistungsverpflichtung in gleicher Höhe. Der Aufwand aus den Pensionsverpflichtungen wird jährlich an die Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH weiterbelastet. Im Rahmen des zentralen Finanzmittelausgleichs der RWE AG besteht eine Mithaftung für die von Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH verursachten Mittelaufnahmen. Ansonsten bestehen zum 31.12.2011 keine Haftungsverhältnisse.
Recklinghausen, 10. Februar 2012 Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH Die Geschäftsführung Dr. Wernekinck Dr. Schröder Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH, Recklinghausen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften, die Inanspruchnahme der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB (Verzicht auf Lagebericht) sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der Geschäftsführer der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführer, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Zum Zeitpunkt der Beendigung unserer Prüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiung des § 264 Abs. 3 HGB (Verzicht auf Lagebericht) zu Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzungen der Nr. 3 (Einbeziehung in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens) und Nr. 4 (Angabe der Befreiung im Anhang des vom Mutterunternehmen aufgestellten und offen gelegten Konzernabschlusses sowie Mitteilung der Befreiung im elektronischen Bundesanzeiger) ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt.
Essen, den 13. Februar 2012 PricewaterhouseCoopers
Markus Dittmann, Wirtschaftsprüfer ppa. Christoph Drewes, Wirtschaftsprüfer Datum der Feststellung des Jahresabschlusses: 14.2.2012 |
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