FenPro
GmbH
Prien a.
Chiemsee
(vormals:
Rosenheim)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.505,00 |
15.377,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
610,00 |
1.277,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.895,00 |
14.100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
125.802,39 |
135.847,21 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
125.802,39 |
135.847,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.675,00 |
3.836,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
138.982,39 |
155.060,21 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
76.078,89 |
83.454,30 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| II.
Gewinnvortrag |
57.378,41 |
65.214,80 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.375,41 |
7.836,39 |
| B.
Rückstellungen |
3.275,00 |
18.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
59.628,50 |
53.505,91 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
32.860,17 |
21.099,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
138.982,39 |
155.060,21 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Der Jahresabschluss der FenPro GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Regelungen
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurden
berücksichtigt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bewertungsmethoden maßgebend.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechenden steuerlichen Vorschriften linear
vorgenommen.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Es wurden keine Einzelrisiken bei den Forderungen erkennbar
und somit auch keine Abschreibungen berücksichtigt.
Bei den Posten sonstige
Vermögensgegenstände handelt es sich um
Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Einnahmen
werden, aber zum Zweck der periodengerechten
Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Ertrag
erfasst wurden.
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt
gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die
das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten wurden mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 115.290,59 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 127.940,89 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2013 festgestellt.
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