ALIMAX
Beratungsgesellschaft mbH
Mosbach
(vormals:
Bad Rappenau)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
35.457,00 |
35.764,00 |
| I.
Sachanlagen |
12.957,00 |
19.264,00 |
| II.
Finanzanlagen |
22.500,00 |
16.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
52.922,23 |
63.027,59 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
49.768,45 |
59.484,59 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.153,78 |
3.543,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.653,04 |
3.245,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
92.032,27 |
102.037,23 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
18.078,16 |
1.937,49 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
23.062,51 |
15.318,34 |
| III.
Jahresüberschuss |
16.140,67 |
-7.744,17 |
| B.
Rückstellungen |
14.862,89 |
7.914,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
58.251,82 |
90.536,47 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
839,40 |
1.649,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
92.032,27 |
102.037,23 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma ALIMAX
Beratungsgesellschaft mbH wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches gemäß den §§ 242
ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Normen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB).
Die handelsrechtlichen Bestimmungen in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BILMOG) wurden
erstmalig angewendet. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden
auf Grundlage des Wahlrechts gemäß Artikel 67
Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Firma ALIMAX Beratungsgesellschaft mbH weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss umfasst neben der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch den nach
§ 264 Abs. 1 S. 1 HGB zu erstellenden Anhang. Ein
Lagebericht war gemäß § 264 Abs. 1 HGB
nicht zu erstellen.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB unter
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterung nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB. Die
Davon-Vermerke der Bilanz wurden aus Gründen der
Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang
übernommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den Erleichterungen und Schutzklauseln gemäß
§§ 274 a, 276, 286 und 288 HGB teilweise Gebrauch
gemacht. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses
wird von den Schutzklauseln gemäß §§
325 und 326 HGB, soweit anwendbar, Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte grundsätzlich unter
Zugrundelegung der Fortführung des Unternehmens.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beweglicher
Gegenstände des Anlagevermögens mit Beträgen
im Einzelfall von bis zu Euro 150,00 wurden, wie im
Vorjahr, sofort als Aufwand erfasst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von Euro 150,01 bis Euro 410,00
wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die im Bestand befindlichen Finanzanlagen wurden mit
den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden
Wert ausgewiesen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt. Allen erkennbaren Ausfallrisiken
ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen worden.
Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden in dem gesetzlich
gebotenen Umfang vorgenommen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen wurden für die
voraussichtlichen und noch nicht veranlagten Gewerbesteuer-
und Körperschaftsteuerverpflichtungen gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen
Forderungen an die Geschäftsführung
bestehen gegenüber dem Geschäftsführer in
Höhe von Euro 12.756,04 (Vorjahr: TEuro 29,2). Hierbei
handelt es sich um ein kurzfristiges Darlehen (sonstige
Vermögensgegenstände), welches mit 5% p.a.
verzinst wird.
Von den gesamten Forderungen haben Euro 14.780,90
(Vorjahr: TEuro 17,0) eine Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren betragen insgesamt Euro 376,00 (Vorjahr: TEuro
0,0).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr betragen insgesamt Euro31.132,60(Vorjahr:
TEuro 92,4).
Durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert
sind insgesamt Euro 33.945,30 (Vorjahr: TEuro 38,3). Bei
den Sicherheiten handelt es sich um
Sicherungsübereignung beweglicher
Vermögensgegenstände.
Von den Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von
insgesamt Euro 18.880,32 betreffen Euro 17.057,18
Verbindlichkeiten aus Steuern.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Roland Dold, Geschäftsführer
Bad Rappenau, im Juni 2011
gez. Roland Dold
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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