Flavia
GmbH
Neubeckum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.148.003,45 |
12.557.494,43 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
35,85 |
35,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.142.535,30 |
9.687.164,88 |
| III.
Finanzanlagen |
2.005.432,30 |
2.870.294,55 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.617.884,40 |
1.181.723,71 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
922.141,92 |
312.528,26 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.695.742,48 |
869.195,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
85.500,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
14.851.387,85 |
13.739.218,14 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
14.487.877,12 |
13.427.943,97 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
260.000,00 |
260.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.023.542,11 |
1.023.542,11 |
| III.
Bilanzgewinn |
13.204.335,01 |
12.144.401,86 |
| B.
Rückstellungen |
203.219,00 |
176.999,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
160.291,73 |
134.274,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
14.851.387,85 |
13.739.218,14 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft mit der Firma "Flavia GmbH" hat
ihren Sitz in Neubeckum und wird beim Amtsgericht
Münster im Handelsregister,
Abteilung B, unter der Nummer HRB 13710
geführt.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242ff. und
§§ 264ff. des Handelsgesetzbuches (HGB)
sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die
Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs
werden die Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 274a sowie 288 Abs. 1 HGB in
Anspruch genommen.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde
gemäß § 264 Abs. 1
Satz 4 HGB verzichtet. Bei dieser
Offenlegung werden die Erleichterungsvorschriften
gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3
HGB bezüglich der Bilanz sowie die
Erleichterungsvorschriften gemäß
§ 326 HGB in Anspruch genommen.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über
den Zeitraum der Nutzung planmäßig
abgeschrieben.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Der
Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdauern
der Anlagegüter.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw.
niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bilanziert.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von TEUR 12.144
(Vorjahr: TEUR 11.147) enthalten.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden mittels der Projected
Unit Credit Method (PUC-Method) unter Verwendung der
Heubeck-Richttafeln 2018 G ermittelt. Der
Rechnungszinssatz in Höhe von 1,82 % wurde
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB nach der
Vereinfachungsregelung ermittelt. Neben einem
Rententrend von 2 % wurden keine weiteren Anpassungen
berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag
gemäß § 253 Abs. 6 HGB unter
Berücksichtigung des durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen 7 Jahren beträgt
TEUR 15. Auf die Ausschüttungssperre
gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB wird
verwiesen.
Die ausschließlich der Erfüllung der
Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogenen
Rückdeckungsversicherungsansprüche
(Deckungsvermögen i. S. d. § 246
Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden im Geschäftsjahr
gemäß IDW RH FAB 1.021 mit dem Barwert der
kongruenten Zahlungen gemäß der Zusagen bewertet
(Passivprimat). Diese Rückdeckungsansprüche
werden mit den korrespondierenden Rückstellungen
verrechnet. Gleiches gilt für die Aufwendungen
und Erträge aus der Abzinsung und dem zu verrechnenden
Vermögen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Angaben zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die Verbindlichkeiten
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
In Bezug auf die Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ergeben sich
folgende Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB:
|
TEUR
|
Erfüllungsbetrag
der rückgedeckten Pensionsverpflichtungen
|
1.366
|
Anschaffungskosten der
Vermögensgegenstände
|
747
|
Beizulegender Zeitwert
der Vermögensgegenstände
|
1.269
|
Verrechnete Aufwendungen
aus der Abzinsung
|
16
|
Verrechnete Erträge
aus dem Deckungsvermögen
|
3
|
4.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2023 waren keine Mitarbeiter
beschäftigt.
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführer sind Herr Claus Disselkamp,
Kaufmann, Herzebrock-Clarholz, und Frau Dr. Christine
Disselkamp, Kauffrau, Herzebrock-Clarholz. Beide
Geschäftsführer sind von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Neubeckum, den
20. Dezember 2024
gez.
Claus Disselkamp, Geschäftsführer
gez.
Dr. Christine Disselkamp, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.01.2025
festgestellt.
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