PREMIUM Entertainment GmbH

Barmbeker Straße 4, 22303 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 105111
Vorher
TICABAMA 102. Verwaltungs GmbHVEB Filmtheaterbetriebe GmbH
Eingetragen
24.4.2008
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
der Betrieb, die Verwaltung und die Bewirtschaftung von Filmtheatern und sonstigen Kulturstätten und die Beteiligung an und Geschäftsführung von Gesellschaften gleichen oder ähnlichen Inhalts. Daneben kann die Gesellschaft allgemeine Verwaltungs- und Managementaufgaben für Filmtheater, Kulturstätten und sonstige Gebäude sowie Projektentwicklungsaufgaben wahrnehmen sowie Filmtheater, Kulturstätten und sonstige Gebäude kaufen und verkaufen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Tom-Laurence Flebbe
seit 4.2.2025
Geschäftsführer
Martina Wilcke
seit 16.12.2016
Prokura
Markus Raab
seit 16.12.2016
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

PREMIUM Entertainment GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

AKTIVA

Vorjahr
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.218,28 4.462,52
II. Sachanlagen 1.991.982,90 2.357.573,11
1.995.201,18 2.362.035,63
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 105.847,44 66.772,74
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.555.416,44 7.386.305,77
davon Forderungen gegen verbundene Unternehmen: € 7.409.605,02 (6.561.396,53)
III. Kassenbestand, Postbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten 1.321.768,05 1.275.430,24
9.983.031,93 8.728.508,75
C. Rechnungsabgrenzungsposten 191,11 0,00
11.978.424,22 11.090.544,38

PASSIVA

Vorjahr
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 8.255.595,54 7.482.723,90
III. Jahresüberschuss 1.070.458,89 772.871,64
9.351.054,43 8.280.595,54
B. Rückstellungen 1.173.709,09 1.227.253,87
C. Verbindlichkeiten 1.453.660,70 1.582.694,97
davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: € 0,00 (464,36)
davon Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen: € 16.018,74 (32.305,55)
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 1.439.660,70 (1.554.694,97)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0,00 (0)
11.978.424,22 11.090.544,38
Vorjahr
1. Rohergebnis 8.386.601,63 7.072.823,34
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -1.875.201,94 -1.651.415,48
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, -404.290,02 -328.358,95
davon für Altersversorgung: € -2.070,00 (-2.200,00)
-2.279.491,96
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -420.375,38 -475.361,73
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -4.231.446,31 -3.565.357,66
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, 109.560,02 106.255,50
davon aus verbundenen Unternehmen: € 105.645,78 (98.458,63)
davon aus Abzinsung: € 90,00 (0,00)
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, -2.861,55 -21.729,28
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -490.965,72 -363.698,44
8. Ergebnis nach Steuern 1.071.020,73 773.157,30
9. Sonstige Steuern -561,84 -285,66
10. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 1.070.458,89 772.871,64
Historische Anschaffungskosten
01.01.2023 Zugang Abgang 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 138.865,54 0,00 0,00 138.865,54
138.865,54 0,00 0,00 138.865,54
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.089.400,50 0,00 0,00 5.089.400,50
2. Technische Anlagen und Maschinen 2.558.832,63 0,00 0,00 2.558.832,63
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 682.178,63 53.540,93 3.480,27 732.239,29
8.330.411,76 53.540,93 3.480,27 8.380.472,42
8.469.277,30 53.540,93 3.480,27 8.519.337,96
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2023 Zugang Abgang 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 134.403,02 1.244,24 0,00 135.647,26
134.403,02 1.244,24 0,00 135.647,26
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 3.942.360,52 205.499,65 0,00 4.147.860,17
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.664.484,90 156.560,09 0,00 1.821.044,99
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 365.993,23 57.071,40 3.480,27 419.584,36
5.972.838,65 419.131,14 3.480,27 6.388.489,52
6.107.241,67 420.375,38 3.480,27 6.524.136,78
Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.218,28 4.462,52
3.218,28 4.462,52
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 941.540,33 1.147.039,98
2. Technische Anlagen und Maschinen 737.787,64 894.347,73
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 312.654,93 316.185,40
1.991.982,90 2.357.573,11
1.995.201,18 2.362.035,63

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben

Die PREMIUM Entertainment GmbH mit Sitz in Hamburg wird seit dem 24. April 2008 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 105111 geführt.

Für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 waren die Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Berücksichtigung der §§ 264 ff HGB für Kapitalgesellschaften und des GmbHG anzuwenden. Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2023 die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als € 250,00 aber nicht mehr als € 1.000,00 wurden Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Die Guthaben bei Kreditinstituten und übrige flüssige Mittel wurden mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken mit den notwendigen Erfüllungsbeträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Angaben zur Bilanz

3.1 Brutto-Anlagenspiegel

Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen, der dem Anhang auf Blatt 4 beigefügt ist.

3.2 Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen wie im Vorjahr aus gewährten Darlehen und Zinsansprüchen sowie aus sonstigen Vermögensgegenständen.

3.3 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen aus Zinsansprüchen bereits getilgter Darlehen sowie sonstigen Verbindlichkeiten.

3.4 Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB und Sicherheiten

Die Gesellschaft haftet gegenüber der Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg für einen gewährten Avalkredit von € 1.369.178,48. Der Avalkredit wurde zum 31. Dezember 2023 durch die Gesellschaft selbst in Höhe von € 584.448,00 sowie weitere vier verbundene Unternehmen in Höhe von € 689.178,48, insgesamt also € 1.273.626,48 in Anspruch genommen. Als Sicherheiten dienen der Bank selbstschuldnerische Bürgschaften der vier verbundenen Unternehmen.

Zu Gunsten eines Vermieters besteht eine weitere, durch die Hannoversche Volksbank eG ausgelegte Bürgschaft in Höhe von T€ 52.

3.5 Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen

Die Haftungsverhältnisse aus der gesamtschuldnerischen Haftung sind nicht zu passivieren, da die Hauptschuldner alle Verpflichtungen vertragsgemäß erfüllt. Mit einer Inanspruchnahme ist folglich nicht zu rechnen.

3.6 Sonstigen finanziellen Verpflichtungen

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen von T€ 1.552 im nächsten Jahr und weitere T€ 13.255 bis zum Ende der Laufzeiten der Mietverträge.

4. Sonstige Angaben

4.1. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 149 (VJ: 122).

4.2 Geschäftsführer

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Hans-Joachim Flebbe, Filmkaufmann, Hamburg. Die Angabe der Bezüge unterbleibt in Anwendung von der Schutzklausel nach § 286 (4) HGB.

4.3 Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss von € 1.070.458,89 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Hamburg, den 1. Juli 2024

gez. Hans-Joachim Flebbe

Lagebericht 2023

I. Grundlagen des Unternehmens

Die PREMIUM Entertainment GmbH mit Sitz in Hamburg betreibt im Berliner Stadtteil City-West die zwei Filmtheater ASTOR Film Lounge und Zoo Palast. Die ASTOR Film Lounge wurde im Dezember 2008 eröffnet und gilt als das erste Premium-Filmtheater in Deutschland. Der Zoo Palast trägt den Untertitel Grand Cinema und ist das erste Multiplexkino, das zu einem Premium-Filmtheater umgebaut wurde. Premium-Filmtheater zeichnen sich durch außergewöhnlichen Service, Komfort und beste Bild- und Tonqualität aus. Zu der PREMIUM-Kinogruppe gehören weitere Filmtheater, die in anderen Gesellschaften geführt werden.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Geschäftsjahr 2023 ist das erste Geschäftsjahr nach der Corona-Pandemie-Zeit, in dem ein ungestörter Betriebsablauf möglich war, da alle staatlich verfügten Einschränkungen entfielen.

Nichtsdestotrotz muss die Branche mit den Spätfolgen der Pandemie kämpfen.

Viele potentielle Kinobesucher sind jetzt Streamingkonsumenten. Die Zahl der Streamingdienstnutzer ist während der Pandemie gewaltig angestiegen und die Konsumenten haben Gefallen an diesen relativ günstigen, rund um die Uhr zur Verfügung stehenden, mit attraktiven Inhalten versehenen neuen Medien gefunden. Wer einmal ein Abo bestellt hat, kündigt nicht so schnell wieder. Darüber hinaus kämpfen immer mehr große Konzerne (Amazon, Apple, Disney usw.) mit spektakulären Serien und Filmen um die Nutzer.

Dies geht natürlich zu Lasten der Kinobesucherzahlen, die zudem noch unter der Zurückhaltung vor Infektionsübertragungen in geschlossenen Räumen und dem noch nicht wieder fließend veröffentlichten Filmprogramm leiden. Der Produktionsfluss erholt sich nur langsam.

Die Besucherzahlen der Branche haben sich zwar erholt, liegen aber noch weit hinter den Zahlen des letzten Vor-Corona-Jahres (2019):

2019 2020 2021 2022 2023
Besucher Branche 118,6 Mio 38,1 Mio 42,1 Mio 78,0 Mio 95,7 Mio
Zoo Palast 496.655 132.535 190.180 404.910 502.615
Astor Film Lounge 72.830 21.095 32.414 53.582 50.189

Anmerkung:

Dies sind reine Film-Besucherzahlen (Basis Filmförderungsanstalt) ohne Sonderveranstaltungen wie Opern- und Ballettübertragungen, Musikfilmfestivals, Theateraufführungen etc.

2. Geschäftsverlauf

Auch unsere beiden Premiumtheater der PREMIUM Entertainment GmbH konnten in Summe noch nicht an die Besucherzahlen von 2019 anknüpfen. Im Verhältnis zur Branche ist unsere Entwicklung leicht besser, vor allem was die Erlösseite angeht. Die Standorte entwickelten sich aber unterschiedlich im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Das Astor Film Lounge besuchten in 2023 50.200 Besucher gegenüber 53.600 Besuchern im Vorjahr (- 6,3%) bzw. 72.830 Besucher in 2019 (- 31,1%), dem letzten Jahr vor der Pandemie. Die Umsatzerlöse aus den wesentlichen Umsatzquellen verringerten sich damit um 2,4% gegenüber dem Vorjahr auf T€ 1.400.

Im Zoo Palast ist eine deutlich positivere Entwicklung zu verzeichnen. Gegenüber 496.655 Besucher in 2019 bzw. 404.900 Besucher in 2022 besuchten 502.600 Kinogänger unser Haus in 2023 (+ 1,2% bzw. + 24,1%). Die Umsatzerlöse aus den wesentlichen Umsatzquellen erhöhten sich um 26,3% gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr T€ 9.866.

3. Lage

a) Ertragslage

Die wesentlichen Umsatzquellen des Kinobetriebs sind der Verkauf von Kinotickets, Gastronomieartikeln, Leinwandwerbung und Sonderveranstaltungen.

Die Umsatzerlöse der Gesellschaft insgesamt belaufen sich auf T€ 12.151 gegenüber T€ 9.893 im Vorjahr (+ 23,5%) bzw. T€ 11.380 in 2019 (+ 6,8%). Unter Hinzurechnung der sonstigen betrieblichen Erträge beträgt die Gesamtleistung T€ 12.237 gegenüber T€ 10.122 im Vorjahr (hier waren noch Coronahilfen enthalten) bzw. T€ 11.409 in 2019. Die Gesellschaft erzielte einen Bruttokartenumsatz pro Kopf von € 11,81 und liegt damit leicht unter Vorjahresniveau (€ 12,12). Der Bruttokartenumsatz ist in 2022 aufgrund von Blockbustern wie Avatar, die im Jahr 2023 fehlten, höher ausgefallen. Der Nebenumsatz im Concessionbereich betrug T€ 3.423 zu T€ 2.626 im Vorjahr (+ 30,3%).

Die Personalkosten stiegen in 2023 vor allem im Zoo Palast aufgrund des erhöhten Besucheraufkommens sowie Sonderveranstaltungen an und betrugen insgesamt T€ 2.279 (VJ T€ 1.980).

Nach Abzug der Aufwandsposten ergab sich ein EBITDA (Ergebnis vor Abschreibung, Zinsen und Steuern) von T€ 1.875 (VJ T€ 1.528), der im Vorjahr noch mit T€ 236 positiv durch die Coronahilfen beeinflusst wurde. Nach Abschreibungen in Höhe von T€ 420 (VJ T€ 475) betrug der EBIT T€ 1.455 gegenüber T€ 1.053 (ohne Coronahilfen: T€ 817) im Vorjahr bzw. T€ 1.268 in 2019.

Die Gesellschaft erwirtschaftete im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Gewinn in Höhe von T€ 1.070 gegenüber einem Vorjahresgewinn von T€ 773 bzw. ohne Coronahilfen einen Vorjahresgewinn von T€ 537.

b) Finanzlage

Die Finanzlage ist solide. Forderungen und Verbindlichkeiten wurden innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele beglichen. Alle Filmmieten wurden fristgerecht unter Abzug von Skonto bezahlt. Es hat im Geschäftsjahr keine Zahlungsverzögerungen gegeben. Die Liquiditätssituation kann als sehr gut bezeichnet werden. Die Gesellschaft ist bis auf ein längerfristiges zinsloses FFA-Darlehen schuldenfrei. Es gibt keine Bankendarlehen mehr, außer zwei von Kreditinstituten verbürgte Mietavale.

c) Vermögenslage

Die Bilanzsumme betrug zum 31.12.2023 T€ 11.978 (VJ T€ 11.091). Das Vermögen bestand zu 16,7% (VJ 21,3%) aus Anlagevermögen und zu 83,3% (VJ 78,7%) aus Umlaufvermögen. Der Rückgang des Anlagevermögens resultiert aus den planmäßigen Abschreibungen. Das Eigenkapital beträgt aufgrund des Gewinnvortrags aus 2022 und des Jahresüberschusses 2023 am Stichtag T€ 9.351 (VJ T€ 8.281). Die Eigenkapitalquote hat sich somit erneut von 74,7% im Vorjahr auf nunmehr 78,1% erhöht.

III. Prognosebericht

Die Kinobranche erweist sich trotz der Einflüsse durch die Internet-Angebote nach wie vor als relativ stabil und gerade in unserem Besuchersegment als nicht so anfällig bezüglich der veränderten Mediennutzung. Besonders in den Sommermonaten, als mit den Filmen 'Barbie' und 'Oppenheimer' zwei Blockbuster die Filmtheater wie zu den besten Kinozeiten gefüllt haben, zeigte sich, dass sich das Kino nach wie vor einer hohen Beliebtheit und Nachfrage erfreut, wenn das Filmangebot entsprechend attraktiv ist. Aber auch die Qualität der Kinos muss kontinuierlich den wachsenden Komfortwünschen der Besucher angepasst werden.

Die Erwartungen an Soundsysteme, Sitze und Projektion steigen und die Kinobranche muss ihnen gerecht werden. Um dies zu gewährleisten, haben wir beispielsweise von Anfang an auf Komfort gesetzt und größere Investitionen in unsere Bestuhlung getätigt. In den Filmtheatern können die Sitze im Logenbereich elektrisch verstellt und der Sitzkomfort damit verbessert werden. Auch im Hinblick auf die Projektionstechnik sind Laserprojektoren und moderne 4K-Projektoren von uns bereits installiert worden.

Es ist erforderlich, den Bereich der Sondervermarktungen weiter zu forcieren. Dies ist in großen Teilen bereits gelungen, wenn man beispielsweise an die steigende Zahl der Sonderveranstaltungen bzw. Vermietungen denkt. Dennoch sind wir uns sicher, weiteres Potential im Bereich von Firmenveranstaltungen und Live-Übertragungen generieren zu können.

Das Geschäftsjahr 2024 liegt in den Monaten Januar bis Mai leicht unter dem Besucherniveau des Vorjahres. Das Filmangebot der nächsten Monate ist mit Filmen wie 'Ich - Einfach unverbesserlich'' 'Deadpool', 'Joker: Folie à Deux' und einem neuen Teil von 'Mission Impossible' sehr vielversprechend aber wie immer auch sehr schwer einschätzbar. Wir gehen davon aus, dass im aktuellen Geschäftsjahr aufgrund des anstehenden Filmangebots die Besucherzahl auch insgesamt leicht unter dem Geschäftsjahr 2023 liegen wird und der Bruttokartenumsatz dagegen gegenüber 2023 etwas gesteigert werden kann. Somit rechnen wir für 2024 mit einem Ergebnis auf dem Niveau des Geschäftsjahres des Geschäftsjahres 2023.

Die Aussicht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 ist dennoch optimistisch. Das Unternehmen ist sicher aufgestellt.

IV. Chancen- und Risikobericht

1. Risikobericht

Branchenspezifische Risiken

Generell ist die Kinobranche wie auch andere Branchen gewissen Konjunkturschwankungen unterworfen. Witterungseinflüsse wie anhaltende Hitzeperioden, alternative Großveranstaltungen (wie zum Beispiel die Fußball-EM im Juni und Juli 2024 und andere allgemeine Sport-Meisterschaften) als auch allgemeine Konsumzurückhaltung können Einfluss auf das Konsumverhalten der Kinogänger haben. Vor allem die immer größer werdende Anzahl der Streamingdienste und deren attraktive Angebote könnten auch in Zukunft unsere Entwicklung negativ beeinflussen. Diesen Marktmechanismen kann man als Betreiber nur bedingt entgegenwirken.

Ertragsorientierte Risiken

Die internen Aufgaben und Geschäftsprozesse werden von der Gesellschaft sorgfältig gesteuert und sind daher weniger risikobehaftet. Detaillierte Planungs- und Kontrollprozesse, zu denen auch tagesaktuelle Auswertungen über die Geschäftsentwicklung zählen, begrenzen das Risiko für die Gesellschaft.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Das Kinogeschäft ist ein Cash-Geschäft. Rechnungsausfälle können nur in Ausnahmefällen vereinzelnd (Saalvermietungen) auftreten. Währungsrisiken bestehen nicht.

2. Chancenbericht

Da der Geschäftsbereich PREMIUM Entertainment GmbH auf die zwei Kinobetriebe in Berlin beschränkt ist, basiert Wachstum nur auf dem Erfolg dieser Filmtheater. Im Tagesgeschäft wird es darum gehen, durch einen auf hohem Niveau liegenden Servicegedanken, einer optimalen Filmversorgung und kontinuierliches Marketing die Ertragskraft der Gesellschaft zu steigern. Außerdem sehen wir die Chance, die Anzahl der Sonderveranstaltungen in den nächsten Jahren weiter zu erhöhen und uns als Premium-Kino mit hervorragendem Service gegenüber der Konkurrenz weiter zu profilieren.

V. Gesamtaussage

Die Kinobranche hat sich nach dem Corona-Schock stabilisiert und ihren Platz neben den Streamingdiensten als Ort, an dem man die Filme richtig genießen kann, gefestigt. Aufgrund unseres besonderen Angebots und der Serviceleistungen sowie durch Sonderveranstaltungen sehen wir große Chancen, besser als unsere Mitbewerber die Besucherzahlen weiter positiv zu entwickeln und als Premium Anbieter auch für Streamingdienstnutzer eine attraktive Alternative zum TV-Erlebnis zu bieten.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten.

 

Hamburg, den 1. Juli 2024

gez. Hans-Joachim Flebbe

Der vorstehende nach § 327 HGB verkürzte Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zu dem vollständigen Jahresabschluss wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der PREMIUM Entertainment GmbH, Hamburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der PREMIUM Entertainment GmbH, Hamburg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 26. Juli 2024

ALBIS Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Pfülb, Wirtschaftsprüferin

Auf der Gesellschafterversammlung am 19. September 2024 wurden der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 festgestellt und der Vortrag des Jahresüberschusses von € 1.070.458,89 sowie des Gewinnvortrages von € 8.255.595,54 auf neue Rechnnug beschlossen.

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