BITB
Consulting GmbH
Baden-Baden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 28.05.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.579,00 |
| I.
Sachanlagen |
17.579,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
35.908,05 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.288,40 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.619,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
53.487,05 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
35.606,79 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
10.606,79 |
| B.
Rückstellungen |
6.840,22 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.040,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
53.487,05 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der
Jahresabschluss ist auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften nach
§ 238 ff. HGB erstellt.
Die
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB werden
beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß §
267 Abs. 1 HGB auf. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
des § 288 HGB wird Gebrauch gemacht.
Im Geschäftsjahr 2010 sind gemäß
Artikel 66 Abs.3 EGHGB die Regelungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstmalig
anzuwenden. Es ergaben sich keine Änderungen bei den
Bewertungsmethoden.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich nach den
handelsrechtlichen Bestimmungen. Im Einzelnen betrifft dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Aktivposten
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Als
Grundlage der Nutzungsdauereinschätzung werden die
Mindestwerte der steuerlichen Abschreibungstabellen
verwendet, es sei denn, dass die voraussichtliche
Nutzungsdauer abweicht.
Geringwerte Anlagegüter im Einzelwert bis EUR
410,00 Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden im
Geschäftsjahr in voller Höhe gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG abgeschrieben. Dabei wird von der
Fiktion ausgegangen, dass im Jahr des Zugangs gleichzeitig
ein Abgang erfolgt.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens werden im Übrigen
zeitanteilig vorgenommen.
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, bei denen eine voraussichtlich
dauernde Wertminderung vorliegt, wird eine
außerplanmäßige Abschreibung
vorgenommen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen,
der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen.
Die
liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Passivposten
Bei den
Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohenden Verlusten aus
schwebenden Geschäften angemessen Rechnung getragen.
Sie sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich
zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB
abgezinst.
Sämtliche
Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Aktiv- und Passivposten
Auf
fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs
zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr wird dabei das Realisationsprinzip
(§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) und das
Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 HGB) beachtet.
Angaben zur Bilanz
Die Gliederung der
Bilanz erfolgt in Kontoform gemäß §
266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Verpflichtungen aus Jahresabschlusskosten in
Höhe von TEUR 2.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen TEUR 11.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die
Geschäftsführung durch die nachfolgend
aufgeführte Person wahrgenommen:
Herr Rolf Stephan, Dipl.-Informatiker
Baden-Baden den 12. Mai 2011
gez.
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Die Gesellschafterversammlung vom 12. September 2011
hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 festgestellt.
Die Offenlegung erfolgt im Auftrag und in der
Eigenverantwortung der Geschäftsleitung.
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