Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 709545
Eingetragen
15.6.2010
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungsleistungen, Managementleistungen und sonstigen Dienstleistungen für andere Unternehmen insbesondere, aber nicht ausschließlich, aus den Bereichen Unternehmensführung, Unternehmensentwicklung sowie Finanz-, Personal- und administrativen Bereichen von Unternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die hierzu erforderlichen geschäftlichen Aktivitäten und Dienstleistungen zu entfalten und zu erbringen.

Historie

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Management

NameRolle
Rolf Gebhard Stephan
seit 15.6.2010
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

BITB Consulting GmbH

Baden-Baden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 28.05.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 17.579,00
I. Sachanlagen 17.579,00
B. Umlaufvermögen 35.908,05
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.288,40
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.619,65
Bilanzsumme, Summe Aktiva 53.487,05

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 35.606,79
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresüberschuss 10.606,79
B. Rückstellungen 6.840,22
C. Verbindlichkeiten 11.040,04
Bilanzsumme, Summe Passiva 53.487,05

Anhang


Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss ist auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften nach
§ 238 ff. HGB erstellt.
Die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB werden beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB wird Gebrauch gemacht.
Im Geschäftsjahr 2010 sind gemäß Artikel 66 Abs.3 EGHGB die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstmalig anzuwenden. Es ergaben sich keine Änderungen bei den Bewertungsmethoden.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich nach den handelsrechtlichen Bestimmungen. Im Einzelnen betrifft dies folgende Grundsätze und Methoden:
Aktivposten
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Als Grundlage der Nutzungsdauereinschätzung werden die Mindestwerte der steuerlichen Abschreibungstabellen verwendet, es sei denn, dass die voraussichtliche Nutzungsdauer abweicht.
Geringwerte Anlagegüter im Einzelwert bis EUR 410,00 Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden im Geschäftsjahr in voller Höhe gemäß § 6 Abs. 2 EStG abgeschrieben. Dabei wird von der Fiktion ausgegangen, dass im Jahr des Zugangs gleichzeitig ein Abgang erfolgt.
Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen.
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, bei denen eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Passivposten
Bei den Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften angemessen Rechnung getragen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Sämtliche Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Aktiv- und Passivposten
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 HGB) beachtet.
Angaben zur Bilanz
Die Gliederung der Bilanz erfolgt in Kontoform gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Jahresabschlusskosten in Höhe von TEUR 2.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen TEUR 11.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch die nachfolgend aufgeführte Person wahrgenommen:
Herr Rolf Stephan, Dipl.-Informatiker


Baden-Baden den 12. Mai 2011
gez.
Die Geschäftsführung
  

sonstige Berichtsbestandteile


Die Gesellschafterversammlung vom 12. September 2011 hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 festgestellt.


Die Offenlegung erfolgt im Auftrag und in der Eigenverantwortung der Geschäftsleitung.

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